AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

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igel
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von igel »

Aus aktuellem Anlass:

Bei meiner letzten Auslandsreise nach Spanien habe ich aus dem Krankenhaus eine E-Mail an meine Auslandskrankenversicherung geschickt, was ich machen sollte und bekam dann erstmal 3 Formulare zugemailt, die ich unterschreiben und zurückfaxen sollte bevor ich irgendwas in Anspruch nehmen könnte:
1. Datenschutz-Einwilligungserklärung
2. Selbstauskunft
3. Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht
Das hat mich doch etwas negativ überrascht. Mir ist ja klar, dass die Versicherung keine großen Summen ausgeben will ohne überhaupt dazu verpflichtet zu sein. Aber andererseits möchte ich natürlich im Versicherungsfall, also wenn ich z.B. irgendwo in Afrika im Urwaldhospital liege wo es vielleicht kein Fax gibt und ich nicht viel Geld dabei habe, nicht verhungern müssen weil ich nicht mehr laufen oder schreiben kann oder so und die Versicherung sich sicherheitshalber erstmal raushält. Das müsste doch der Versicherung klar und die Sache so geregelt sein, dass man dann im Fall des Falles keine zusätzlichen Probleme hat, finde ich.

Also wie läuft denn das "normalerweise" bei privaten Auslandsreisekrankenversicherungen ab?



[Frage einzelthematisiert aus diesem Thread - Astrid :)]
jot
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von jot »

Von so Nachforschungen und Fragebögen habe ich auch schon gehört, ob das rechtlich einwandfrei ist und man überhaupt verpflichtet ist diese abzugeben würde ich aber bezweifeln: bei einer gesetzlichen KV versuchen sie bei längeren Erkrankungen auch immer wieder Fragebögen und sonstige Informationen von den Versicherten zu erhalten, man kann diese Schreiben aber getrost ignorieren (siehe z.B. hier: http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 01874.html ).
Ob das nun genauso bei einer privaten AKV ist weiß ich leider nicht. Natürlich hat man in einer Notsituation nicht immer die Gelegenheit sich über die genaue Rechtslage umfassend zu informieren, darum setzen einen die Versicherungen gerne auf diese Weise unter Druck.

Ich habe mich bisher im Ausland nur ambulant behandeln lassen, den Betrag selber vorgestreckt und anschließend die Rechnung bei der Versicherung eingereicht (ohne irgendwelche Fragebögen auszufüllen, allerdings habe ich den ärztlichen Befund gleich mit eingereicht weil's sowieso nix schlimmes war und ich die Kosten zügig erstattet haben wollte ;)).
igel
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von igel »

Im Produktinformationsblatt (s. hier) steht:
7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles

Um Leistungsfälle schnell und unkompliziert bearbeiten zu können :!: *),
sind wir auf die Mitwirkung unserer Versicherten angewiesen. Es kann im Einzelfall z.B. erforderlich sein, dass die versicherte Person
- ihre Behandler von der Schweigepflicht entbindet, damit wir die benötigten Informationen einholen können
- sich durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen lässt,
- Beginn und Ende der Auslandsreise nachweist.

Bei Nichtbeachtung von Obliegenheiten können Sie - ja nach Schwere des Verschuldens - Ihren Leistungsanspruch ganz oder teilweise verlieren.

Einzelheiten finden Sie in §§ 8 und 9 AVB/TravelXN bzw. AVB/TravelXF.
*) :!: von mir

Also demnach kann es schon sein, dass es rechtmäßig ist, wenn eine Versicherung erstmal diese Erklärungen anfordert; zumindest hätte ich die Versicherung nicht abschließen brauchen wenn ich damit nicht einverstanden gewesen wäre. In meinem Fall in Spanien hätte ich es sicherlich auch irgendwie hinbekommen, die Formulare auszufüllen und hinfaxen zu lassen, habe es aber nicht versucht weil sich dann herausgestellt hat, dass das Krankenhaus sowieso alles über die EHIC abrechnet. Aber das kann ja mal anders sein.

Wenn man erst wieder zu Hause ist, ist es natürlich kein Problem, die Formulare auszufüllen und hinzuschicken. Allerdings muss man ja dann erstmal alles selbst bezahlen und es besteht die Gefahr, dass die Versicherungen sich später damit rausreden, dass die Rechnungen nicht ausreichend formvollendet sind, hier ist so ein Fall.

Also ich habe selbst bisher eben nur den einen, oben beschriebenen Fall erlebt, werde sicherlich zu einer anderen Auslandsreiseversicherung wechseln und wollte hauptsächlich fragen, ob das mit den Einwilligungen von anderen Versicherungen auch so gehandhabt wird oder wo man weniger Probleme zu befürchten hat; ich habe in einem anderen Beitrag einen Link zu einem Fall angegeben, wo das problemloser lief.
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Astrid
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hall igel :)
igel hat geschrieben:... 3 Formulare zugemailt, die ich unterschreiben und zurückfaxen sollte bevor ich irgendwas in Anspruch nehmen könnte:
1. Datenschutz-Einwilligungserklärung
2. Selbstauskunft
3. Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht
Das hat mich doch etwas negativ überrascht....
ad 1 Zur Datenschutz-Einwilligungserklärung:
Ich hab' das Formular nicht gefunden, vermute aber, dass es u.a. vermutlich der Verhinderung eines Mißbrauchs im Sinne einer doppelten Kostenerstattung dient (z.B. wenn nicht nur eine Auslandsreisekrankenversicherung, sondern auch noch eine leistungspflichtige heimische (private oder gesetzliche) Krankenversicherung besteht).


ad 2 Zur Selbstauskunft:
Ich hab auf der Seite von Envivas 2 Formulare zum Download gefunden:
-> die "Schadensanzeige" (ich nehme an, das meintest Du mit "Selbstauskunft"?)
und
-> den "Leistungsantrag", der erklärt, welche Nachweise für die Kostenerstattung benötigt werden und ein Formular für die Auflistung der angefallenen Kosten bereit stellt.
Beide Formulare halte ich für nachvollziehbar sinnvoll - und üblich.


ad 3 Zur Entbindung von der ärztlichen Schweigeplicht:
Eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, aller "früherer und zukünfiger" Behandler sowie Einwilligung zur Auskunftserteilung von Versicherungsträgern, Gesundheitsämtern und Versorgungseinrichtungen "muß man - spätestens im Schadensfall - immer ausfüllen, weil (vor) behandelnde Ärzte sonst keine Auskunft geben dürfen. Das Recht der Krankenversicherung auf Information bzgl. akuter oder anamnestischer Krankheitszustände & deren Folgen ist für die Versicherung also schon im Vorfeld einer möglichen Kostenerstattungsfrage unabdingbar.
jot hat geschrieben:Ich habe... den ärztlichen Befund gleich mit eingereicht weil's sowieso nix schlimmes war...
Damit wurde eine Einwilligunserklärung (per Formular) von der Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht unnötig, weil durch Befundmitgabe die von der Krankenversicherung benötigten "privaten Daten" (für diesen isolierten Behandlungsfall) schon mitgeliefert wurden.

Wenn die Versicherung an Hand von ärztlichen Befunden ausschliessen konnte, dass es sich z.B. nicht um eine Vorerkrankung (oder einen anderen, Ausschluß in den Versicherungsbedingungen) handelte, sah sie diesen Punkt wohl als erfüllt an. Sind auch alle weiteren Versicherungsbedingungen erfüllt, sollte die AKV auch unabhängig von der "Schlimme" (Kosten) zahlen.

Zusätzlich müssen üblicherweise bei Rechnungen für Medikamente eine Kopie der Rezepte, bei (ärztlichen) Behandlungen auch immer eine Diagnose des Arztes beigelegt werden.

Ich habe es bislang auch immer so gehalten wie jot und Rechnungen für die Auslandskrankenversicherung vorgestreckt.
Bei einem "Schadensfall" habe ich vom BDAE auch ein fallbezogenes Formular bekommen, das sich "Erläuterungen zum Versicherungsfall" nannte, vor einer OP ein Formular "Vor einer geplanten Operation". (Trotzdem musste die Krankenhausaufnahme erstmal privat vorfinanziert werden.)
Insgesamt aber verlief die Kostenerstattung berechtigter Leistungsanfragen trotz hohen Papierkrams bei mir unproblematisch.

Envivas Vertragsgrundlagen AKV hat geschrieben:7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles
... Es kann im Einzelfall z.B. erforderlich sein, dass die versicherte Person... Beginn und Ende der Auslandsreise nachweist.
Auch dass der Versicherer sich das Recht vorbehält, ggf. Reisedaten insbesondere bei innereuropäischen Reisen zu überprüfen, scheint mir durchaus nachvollziehbar, weshalb es im Formular auszufüllen ist (dieser Punkt gab anderswo schon mal Anlass zu Problemen -> WRF-Suche)

jot hat geschrieben:... man kann diese Schreiben aber getrost ignorieren...
Nach meiner Erfahrung kann ich davon nur abraten, da ansonsten der Vorgang ganz einfach erst mal auf Eis gelegt wird:... und natürlich auch keine Kosten erstattet werden ;) - s.a.
Envivas Vertragsgrundlagen AKV hat geschrieben:7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles
... Bei Nichtbeachtung von Obliegenheiten können Sie - ja nach Schwere des Verschuldens - Ihren Leistungsanspruch ganz oder teilweise verlieren.
Aber vielleicht fragst Du einfach noch mal nach, welcher Grund für diese Datenschutz-Einwilligungserklärung besteht, welche Daten kon­kret betroffen sind und für was sie verwendet werden und welche Konsequenzen es hat, wenn Du nicht einwilligst?


Liebe Grüße
Astrid
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igel
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von igel »

zu 1)

In der Datenschutz-Einwilligungserklärung geht es nicht um den Missbrauch mit den doppelten Kostenerstattungen. Das steht ja auch sowieso irgendwo in den Versicherungsbedingungen, dass man verpflichtet ist, das anzugeben wenn man noch eine zweite Versicherung hat, bräuchte also eigentlich nicht nochmal abgefragt werden. In der Datenschutz-Einwilligungserklärung geht es, soweit ich das verstanden habe, in zwei Abschnitten um folgendes:

1. Man soll sich damit einverstanden erklären, dass die Schwestergesellschaften Envivas und Europ Assistance untereinander und mit Dritten personenbezogene Daten (insbes. Gesundheitsdaten) austauschen, soweit das zur Abwicklung des Falles dienlich ist. Man kann/soll dann ggf. auch explizit Mitreisende angeben, mit denen die Versicherung solche Daten austauschen darf.

2. Man soll sich damit einverstanden erklären, dass zum Zweck der Kundenbefragung/Qualitätssicherung die Daten auch noch mit einer dritten Schwestergesellschaft Europ Assistance GmbH in Wien ausgetauscht werden.

Unter beiden Abschnitten steht, dass die Einwilligung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann, dass das aber (bei Pkt. 1) dazu führen kann, dass Leistungen ganz oder teilweise nicht oder verspätet erbracht werden.

zu 2)

das Formular war nicht von Envivas sondern von Europ Assistance, die Datei heißt "SA Deutsch.pdf" aber innen steht als Titel SELBSTAUSKUNFT. Es wird da alles mögliche gefragt, u.a. wo man sonst noch versichert ist, wann man abgereist ist, ob man vorher schon Beschwerden hatte oder wusste, dass man im Ausland krank werden wird, Adresse des Hausarztes, Bankverbindung.

Also meine Frage mal anders formuliert:

Wieso soll das bei der privaten AKV nötig sein, dass ich mich im Krankenhaus mit diesem ganzen Bürokram befasse?
Wieso kann man das nicht vorher bei Vertragsabschluss oder hinterher regeln?
Bei der gesetzlichen (EHIC) geht das ja auch irgendwie. Und ich glaube, wenn man eine private Vollkosten-Krankenversicherung hat bekommt man auch so ein Kärtchen, was man im Krankenhaus einfach vorlegt und dann wird das irgendwie geregelt; damit habe ich aber keine Erfahrung.
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Igel,

danke für die Erklärungen (sollte es Links zum Nachlesen geben, gerne posten). 8)
igel hat geschrieben:Wieso kann man das nicht vorher bei Vertragsabschluss ... regeln?
Im Vorfeld geht es beiden Parteien meist um einen schnellen, einfachen, möglichst formularfreien (online-) Vertragsabschluß. Da es wohl bei den meisten Versicherungsnehmern nicht zum Krankheitsfall / Erstattungsfall kommt, ist die Nachlieferung des Papierkrams erst im tatsächlch eingetretenen Schadensfall nachvollziehbar. Sicher würde ein Teil der Formulare auf Nachfrage des Versicherungsnehmers auch schon bei Vertragsabschluß ausgefüllt werden können.
igel hat geschrieben:Wieso soll das bei der privaten AKV nötig sein, dass ich mich im Krankenhaus mit diesem ganzen Bürokram befasse? Wieso kann man das nicht hinterher regeln?
Wie Du in Deinem Eingangspost schon richtig geschrieben hast: Die Reisekrankenversicherung will verständlicherweise nur dann Geld ausgeben, wenn die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ich stimme mit Dir aber überein, dass eine schnellere Kostenzusage der AKV und eine direkte Abrechnung zwischen medizinischen Dienstleistern und Krankenversicherung wünschenswert wäre, damit man als VN nicht, wie im o.g. Fall des stationären Aufenthalts mit mehreren Tausend Euros in Vorlage treten - und dann auf die Kostenerstattung warten muss.
Aber so eine Regelung wie bei der EHIC mit ihren Vertragsärzten in weltweit- globalem Rahmen zu organisieren stelle ich mir ziemlich schwierig vor.


LG
igel
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AKV - Kostenerstattung - Welche Formulare?

Ungelesener Beitrag von igel »

MArtin hat geschrieben:
igel hat geschrieben:Wieso soll das bei der privaten AKV nötig sein, dass ich mich im Krankenhaus mit diesem ganzen Bürokram befasse? Wieso kann man das nicht hinterher regeln?
Was muss ich sehen? Ich werde vom obersten Site Amin falsch und entstellend zitiert? :shock: Das hätte ja wohl so heißen müssen:
igel hat geschrieben:Wieso soll das bei der privaten AKV nötig sein, dass ich mich im Krankenhaus mit diesem ganzen Bürokram befasse?
Wieso kann man das nicht vorher bei Vertragsabschluss oder hinterher regeln? ...


[Anm. MArtin:
Ich habe Deine beiden Fragen "vorher" oder "hinterher" lediglich in 2 Zitate getrennt, um sie besser einzeln beantworten zu können, bitte sieh / lies oben nach, keinerlei "Entstellung"!
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