Ich hatte am 5.7.13 gelesen, dass gerade wieder der Vulkan Popocatepetl ausgebrochen war (www.spiegel.de/reise/aktuell/popocatepe ... 09555.html) und Flüge gecancelt worden sind.
Wie wird das ganz allgemein bei der Annullierung von Flügen gehandhabt?
Bekommt man dann von der Airline einen Ersatzflug bzw. werden einem die Kosten dann erstattet oder bleibt man dann auf den Flugkosten sitzen?
Die Reiserücktrittsversicherung beinhaltet ja keine Naturkatastrophen so weit ich weiß.
Vielen Dank für eure Informationen und Hilfe.
[einzelthematisiert]
Flugausfall, Flugstreichung, Flug gecancelt - Wer zahlt?
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Flugausfall, Flugstreichung, Flug gecancelt - Wer zahlt?
Das kommt drauf an von wo nach wo du gebucht hast bzw. mit wem:
Bei Flügen aus und nach Europa (auch nach Mexiko) greifen in den meisten Fällen die EU-Fluggastrechte: eine sehr angenehme Sache, es gibt hohe Geldentschädigungen bei mehr als 3-stündiger Verspätung am Ankunftsort (man muss den Fluggesellschaften allerdings lange hinterherlaufen, gerade mit KLM erlebt) und außerdem eine Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mehr dazu findest Du unter: -> Schadensersatz bei Flugverspätung
Bei Flügen außerhalb der EU (z.B. von einem anderen lateinamerikanischen Land nach Mexiko) sieht das natürlich anders aus, eine Entschädigung gibt es dann glaube ich nicht. Normalerweise wird man aber ebenfalls auf den nächstmöglichen Flug umgebucht (rechtliche Rahmenbedingungen und Anspruch kann ich leider nicht nennen, weiß nicht ob es nur eine Kulanzsache ist), schlimmstenfalls erhälst Du den Ticketpreis zurück wenn gar keine Beförderung mehr möglich ist (schließlich hat die Fluggesellschaft ja die Leistung nicht erbracht).
Verloren ist der Preis für das Ticket nur, wenn die Fluggesellschaft in Insolvenz geht.
Bei Flügen aus und nach Europa (auch nach Mexiko) greifen in den meisten Fällen die EU-Fluggastrechte: eine sehr angenehme Sache, es gibt hohe Geldentschädigungen bei mehr als 3-stündiger Verspätung am Ankunftsort (man muss den Fluggesellschaften allerdings lange hinterherlaufen, gerade mit KLM erlebt) und außerdem eine Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mehr dazu findest Du unter: -> Schadensersatz bei Flugverspätung
Bei Flügen außerhalb der EU (z.B. von einem anderen lateinamerikanischen Land nach Mexiko) sieht das natürlich anders aus, eine Entschädigung gibt es dann glaube ich nicht. Normalerweise wird man aber ebenfalls auf den nächstmöglichen Flug umgebucht (rechtliche Rahmenbedingungen und Anspruch kann ich leider nicht nennen, weiß nicht ob es nur eine Kulanzsache ist), schlimmstenfalls erhälst Du den Ticketpreis zurück wenn gar keine Beförderung mehr möglich ist (schließlich hat die Fluggesellschaft ja die Leistung nicht erbracht).
Verloren ist der Preis für das Ticket nur, wenn die Fluggesellschaft in Insolvenz geht.
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