KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

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BeateS
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KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von BeateS »

Hallo :)

Als "Autotourist" (so soll der Reisezweck im Russland- Visumantrag lauten, wenn man mit eigenem KFZ in Russland einreisen will) braucht man für Russland kein Carnet des Passages und seit 2009 auch keine separate KFZ-Versicherung mehr, wenn man eine grüne internationale Versicherungskarte von seiner KFZ-Versicherung hat.

Was man braucht, um mit eigenem Auto vorübergehend (max. 1 Jahr, keine Zollgebühren, keine KFZ-Steuer) in Russland einreisen zu können, ist neben einer Zollerklärung nur ein D- Nationalitätenzeichen neben der EU-Plakette.

Die KFZ-Einfuhr nach Russland für private Zwecke soll lt. Deutsch-Russischer Auslandshandelskammer (http://russland.ahk.de) seit 1.2.2010 leichter und schneller geworden sein.
Demnach braucht man als Autotourist nur noch die russische KFZ-Zollerklärung auszufüllen, weil die bisherige Registrierung des Fahrzeugs mit KFZ-Einfuhrbescheinigung seither entfallen sein soll.
auswaertiges-amt hat geschrieben:Seit dem 1. Januar 2009 wird in Russland die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen.
In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Also muß man prüfen, ob die grüne internationale Versicherungskarte der eigenen KFZ-Versicherung "RUS" tatsächlich aufgelistet hat.

Das Fahrzeug darf nur so lange wie der Fahrer in Russland bleiben und muss bei dessen Ausreise aus Russland wieder ausgeführt werden.

Wer mit seinem Auto / Motorrad länger als 2 Monate in Russland bleiben will, muss seinen ausländischen Führerschein in einen russischen Führerschein umschreiben lassen und dafür eine theoretische Prüfung ablegen, siehe AA.

Beate
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F.L.O
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Motorradeinfuhr nach Russland-Welche Versicherungen/Papiere

Ungelesener Beitrag von F.L.O »

Hallo.
Ich möchte im Juli mit dem Motorrad nach Russland einreisen. Nachdem ich mich um meine Papiere (V isa/K rankenversicherung) gekümmert habe,wüsste ich nun gerne,was mein Motorrad für Zettel für die Einreise nach Russland braucht.

1."Carnet de passage"? für 83er Honda xl500 nötig?, wenn ja, Wie teuer und Wo beantragen?

2.Motorradversicherung, direkt an der russischen Grenze abschliessen?

soweit,

Gruß Flo
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MArtin
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KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Flo :)

Ich habe Deinen Beitrag ins passende Thema verschoben, wo der m.E. neueste Stand der zeitweiligen Motorradeinfuhr nach Russland oben schon steht.

LG
F.L.O
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KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von F.L.O »

Was hat es den mit der Auto- Zollerklärung für Russland auf sich?
Fülle ich die direkt an der russischen Grenze aus oder muss ich vorher zur russischen Botschaft?
Reicht als Eigentümernachweis der Fahrzeugschein oder muss der Fahrzeugbrief mitgebracht werden?

Gruß Flo
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BeateS
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KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von BeateS »

F.L.O hat geschrieben:... Fülle ich die Auto- Zollerklärung für Russland direkt an der russischen Grenze aus oder muss ich vorher zur russischen Botschaft?
Ja, die KFZ-Zollerklärung zur vorübergehenden Einfuhr eines Fahrzeugs in die russische Föderation erhälst Du an der russischen Grenze. Ich habe für Dich zur Vorabinfo nach einem Download einer Zolldeklaration für Fahrzeuge auf den Seiten der russischen Botschaft in Deutschland gesucht, aber nichts gefunden (http://www.russisches-konsulat.de/index.htm).
Evtl.postest Du sie mal als Foto, wenn's bei Dir soweit ist?
F.L.O hat geschrieben:Reicht als Eigentümernachweis der Fahrzeugschein?
Ja.
Nur der Besitzer des Fahrzeugs darf es in Russland führen.

Beate
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F.L.O
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KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von F.L.O »

Danke für die antwort!..werde eine kopie der zollerklärung besorgen.

Gruß Flo
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Wesie

KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von Wesie »

Das Fahrzeug darf nur so lange wie der Fahrer in Russland bleiben und muss bei dessen Ausreise aus Russland wieder ausgeführt werden.

Wer mit seinem Auto / Motorrad länger als 2 Monate in Russland bleiben will, muss seinen ausländischen Führerschein in einen russischen Führerschein umschreiben lassen und dafür eine theoretische Prüfung ablegen, siehe AA.
Das ist nicht ganz richtig, denn
--- das Fahzeug darf in der RF auch OHNE die einführende Person verbleiben
--- der europäische, bzw. Internationale FS ist uneingeschränkt gültig

Ergänzende Erklärung:
Beim Grenzübertritt mit einem Fahrzeug bekommt man eine "Zollimportbefreiung" über max. die Gesamtlaufzeit des Visa ODER max. 3 Monate (Verlängerung auf ein Jahr ist möglich bei jedem Zollamt innerhalb der RF).
Nach spätesten einem Jahr muss man mit seinem Fahrzeug in ein "Zollausland". Achtung: Belarus und Kasachstan werden nicht als Zollausland anerkannt!

Gast
der seit 2004 permanent durch RF-Land gurkt
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Gast

KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von Gast »

Letztes Jahr sah die Erklärung so aus:

http://untermrad.de/declaration.pdf
Silute
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KFZ-Einfuhr Russland: Zollerklärung & Int. Vers.-Karte

Ungelesener Beitrag von Silute »

Bin jetzt ohne Visum in Kasachstan und hatte gedacht, dass diese Zeit nicht von den drei Monaten abgeht, die ich das Auto in Russland haben darf.

Sie fällt aber leider doch in diese drei Monate, ich nehme an, das hat was mit der Zollunion zu tun, die Kasachstan und Russland haben, oder?

Jedenfalls habe ich keinen neuen Zollzettel für Kasachstan ausgefüllt, da alte ist also noch gültig, wenn ich wieder in Russland einreise.
Oder ist das falsch?

Viele Grüße
Silute


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