Als "Autotourist" (so soll der Reisezweck im Russland- Visumantrag lauten, wenn man mit eigenem KFZ in Russland einreisen will) braucht man für Russland kein Carnet des Passages und seit 2009 auch keine separate KFZ-Versicherung mehr, wenn man eine grüne internationale Versicherungskarte von seiner KFZ-Versicherung hat.
Was man braucht, um mit eigenem Auto vorübergehend (max. 1 Jahr, keine Zollgebühren, keine KFZ-Steuer) in Russland einreisen zu können, ist neben einer Zollerklärung nur ein D- Nationalitätenzeichen neben der EU-Plakette.
Die KFZ-Einfuhr nach Russland für private Zwecke soll lt. Deutsch-Russischer Auslandshandelskammer (http://russland.ahk.de) seit 1.2.2010 leichter und schneller geworden sein.
Demnach braucht man als Autotourist nur noch die russische KFZ-Zollerklärung auszufüllen, weil die bisherige Registrierung des Fahrzeugs mit KFZ-Einfuhrbescheinigung seither entfallen sein soll.
Also muß man prüfen, ob die grüne internationale Versicherungskarte der eigenen KFZ-Versicherung "RUS" tatsächlich aufgelistet hat.auswaertiges-amt hat geschrieben:Seit dem 1. Januar 2009 wird in Russland die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen.
In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.
Das Fahrzeug darf nur so lange wie der Fahrer in Russland bleiben und muss bei dessen Ausreise aus Russland wieder ausgeführt werden.
Wer mit seinem Auto / Motorrad länger als 2 Monate in Russland bleiben will, muss seinen ausländischen Führerschein in einen russischen Führerschein umschreiben lassen und dafür eine theoretische Prüfung ablegen, siehe AA.
Beate