Info: Arbeitslos melden - wann ?

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Frigan9
Kiebitz
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Betriebsbedingte Kündigung > Wirklich sofort zum Arbeitsa

Ungelesener Beitrag von Frigan9 »

Monkeyinme hat geschrieben:erstmal finde ich es schade, das du gekündigt wurdest.
Monkey, wieso das denn? Was besseres konnte wuvuzela doch gar nicht passieren. Sie will doch in den naechsten Wochen nach Australien. Goennst du ihr das nicht? :D Ohne die betriebsbedingte Kuendigung haette sie selbst kuendigen muessen. Und wer selbst kuendigt - nur weil er nach Australien will - der bekommt doch schon deshalb nichts von der Arbeirsagentur.

Die betriebsbedingte Kuendigung war also ein regelrechter Glueckstreffer. Besser haette es ja gar nicht laufen koennen.

Aber nun zu dir, wuvuzela: monkey hatte moeglicherweise einen ganz anderen Sachverhalt als eine betriebsbedingte Kuendigung, wie das bei dir der Fall ist. ich rate dir dringend, dich - bevor du zur Arbeitsagentur gehst - genauestens zu erkundigen (aber natuerlich nicht in einem Weltreiseforum).

Ich denke da an die Moeglichkeit, dich arbeitslos zu melden, OHNE zunaechst mal was von "Australien und Co." zu erzaehlen.

Und wenn du dann arbeitlos gemeldet bist, dann kannst du womoeglich denen (!) das Angebot machen, dir in Australien eine Stelle zu suchen, um moeglichst wenig Arbeitlosengeld beanspruchen zu muessen. Und dann kriegst du sozusagen deine Reise bezahlt. :D

Das haengt aber natuerlich von deinem Beruf, deinem Alter und vielem anderen mehr ab. Jedenfalls ist mit Sicherheit ein Weltreiseforum nicht die Adresse, bei der du alle deine Lebensumstaende ausbreiten solltest. Ohne eine solche genaue Schilderung kann dir aber kein Mensch vernuenftig helfen.

Erzaehl spaeter mal, wie es gelaufen ist. druecke dir saemtliche Daumen.

P.S. Ich war in Brasilien und hab Arbeitslosengeld bezogen, weil ich mir da einen Job gesucht hab. Musste bloss alle paar Monate mal in Deutschland anrufen, dass ich immer noch nichts gefunden hatte :wink:
wuvuzlea
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Betriebsbedingte Kündigung - sofort arbeitslos melden?

Ungelesener Beitrag von wuvuzlea »

Okay, ich schaffe es aber morgen erst zum Arbeitsamt. Danke schon mal für die Antworten. Noch eine Frage, weil ich bei Google gefunden habe:


"Die Anwartschaftszeit ist in der Regel erfüllt, wenn der Antragsteller in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosenmeldung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (= 360 Kalendertage) in einem Versicherungspflichtverhältnis stand."


Ich habe in den letzten 2 Jahren mehr als 24 Monate am Stück gearbeitet.

Wenn ich also ab 1. September 2016 arbeitslos bin, wann läuft diese Anwartschaftszeit (24 Monate am Stück gearbeitet = 12 Arbeitslosengeld) ab?

Weil wenn ich zum Beispiel im Juli 2018 aus dem Ausland zurückkomme, erfülle ich die Anwartschaftszeit-Bedingung (24 Monate am Stück gearbeitet = 12 Arbeitslosengeld), um im Fall der Fälle 12 Monate Arbeitslosengeld zu erhalten?

Vielleicht kann mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen, ohne dass ich gleich einen Anwalt fragen muss. :P




@Monkeyinme

Das habe ich noch nie gehört:

"Solltest du bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch in D sein, meldest du dich arbeitslos, für genau einen Tag. Am nächsten Tag meldest du dich wieder ab. Damit hast du deinen Restanspruch (12M-1Tag) für die nächsten 4 Jahre gesichert.
"

Gibt es irgendwie mehr Infos in Bezug auf die 4 Jahre?
wuvuzlea
Kiebitz
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Betriebsbedingte Kündigung > Wirklich sofort zum Arbeitsa

Ungelesener Beitrag von wuvuzlea »

Das hier ist noch aktuell, oder?

"Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung § 144 Abs. 6 SGB III

eine Woche"


Okay, wenn ich erst diese Woche schaffe, zum Arbeitsamt zu gehen, ist 1 Woche jetzt nicht so tragisch. Dachte schon 12 Wochen.
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Astrid
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Betriebsbedingte Kündigung - sofort arbeitslos melden?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo wuvuzlea :)
wuvuzlea hat geschrieben:Das hier ist noch aktuell, oder?

"Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung § 144 Abs. 6 SGB III

eine Woche"
Der § 144 wurde 2012 geändert: -> Vergleich: alte vs. neuer Fassung.

Abgesehen davon gilt nach wie vor unverändert das von Meike bereits im Erstbeitrag dieses Themas Geschriebene.
Bezüglich der Meldezeiten muss unterschieden werden zwischen Arbeitssuchendmeldung und Arbeitslosmeldung.

Da die Links auf der offiziellen Seite der Arbeitsagentur leider immer wieder brechen, habe ich diesmal den Text zur Arbeitssuchendmeldung kopiert:
Als Arbeitnehmer/-in müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. des außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Wenn Sie erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende hiervon Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis melden.

Um die Arbeitsuchendmeldung zu erleichtern, können Sie sich beispielweise auch telefonisch unter der Telefonnummer 0800 4 5555 00 (Der Anruf ist für Sie gebührenfrei.) oder online über die JOBBÖRSE (www.arbeitsagentur.de) arbeitsuchend melden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Meldung ist jedoch immer, dass Sie die persönliche Arbeitsuchendmeldung nach terminlicher Vereinbarung in der Agentur für Arbeit nachholen.

Eine Sperrzeit von einer Woche tritt ein, wenn Sie sich

nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden oder
nicht wirksam arbeitsuchend melden, weil Sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten.

Legen Sie bitte bei der Arbeitslosmeldung, spätestens aber bei Abgabe Ihres Leistungsantrages unbedingt das Kündigungsschreiben mit Zugangsnachweis beziehungsweise Absendenachweis oder den Aufhebungsvertrag vor. So kann geprüft werden, ob die Meldung rechtzeitig war.
Zur Arbeitslosmeldung gilt:
Arbeitsagentur hat geschrieben:Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.

Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Eine Sperrzeit bei verspäteter Arbeitslosmeldung gibt es zwar nicht, Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld wird jedoch erst ab dem Tag der Mitteilung gewährt. Dieser wird auch für die Berechnung der Anspruchsdauer von ALG zugrunde gelegt.

Zur Dauer der Sicherung Deiner Ansprüche auf Arbeitslosengeld siehe bitte das unverändert gültige WRF-Thema: -> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern .

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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Monkeyinme
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Info: Arbeitslos melden - wann ?

Ungelesener Beitrag von Monkeyinme »

Moin,

sehr interessante Informationsquellen sind die Webseiten der BfA selbst, sowie Wikipedia. Der von Astrids verlinkte Text von MArtin ist ebenfalls kompakt und informativ, falls man reisen will.

Grundsätzlich ist es möglich, sich jederzeit von der Arbeitslosigkeit ab- und auch wieder anzumelden. Dafür kann es viele Gründe geben, zb Reise oder Strecken des Anspruchszeitraums. Auch ein Wechsel des Sachbearbeiters ist dadurch möglich, die Zuordnung ist heute nicht mehr so starr wie noch vor Jahren.
Wichtig! In dieser Zeit gibt es auch keine Leistung! Kein ALG, keine Rente. Nur die Krankenkasse hat eine Nachwirkungspflicht von bis zu 4 Wochen. Danach ist man nicht mehr krankenversichert!

Frigan9 kennt meine Erfahrungen nicht, die Interpretationen meiner Antworten kann ich so nicht teilen. Interessanter Beitrag, so als erster Beitrag. :roll:

Um eine Frage von weiter oben direkt zu beantworten:
Muss ich mich trotzdem sofort beim Arbeitsamt melden, wenn ich in den nächsten Wochen ohnehin 2 Jahre nach OZ und Co. vereisen möchte und nichts mit dem Arbeitsamt zu tun haben will?

Oder reicht der 1. Vorstellungstermin beim Arbeitsamt bei Wiederankunft im Juli 2018, ohne dass ich eine 3-monatige Sperrfrist riskiere?

Und ich erhalte die kompletten 12 Monate Arbeitslosengeld im Juli 2018 im Fall der Fälle, weil ich die 24 Monate am Stück in Deutschland gearbeitet habe, oder sind diese bereits abgelaufen und mir bleibt nur Hartz 4?
Muss ich mich trotzdem sofort beim Arbeitsamt melden, wenn ich in den nächsten Wochen ohnehin 2 Jahre nach OZ und Co. vereisen möchte und nichts mit dem Arbeitsamt zu tun haben will?
Dein Anspruch läuft 2 Jahre nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Solltest du dich vor Ablauf der Frist arbeitslos melden, bekommst du bis zu 12 Monate ALG I. Wenn du auch nur einen Tag zu spät bist, gibt es ALG II. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen, vielleicht willst du ja länger als 2 Jahre bleiben? Du kannst mit einfachen Mitteln deinen Anspruch auf 4 Jahre verlängern, warum nicht machen.

Die Sperre könntest du bekommen, wenn du deinen ersten Vorstellungstermin erst bei Rückkehr wahrnimmst.

Ciao
Monkey
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