Nicht-Erstattung von Behandlungskosten gefährdet Reisejahr

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Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
Mari33
Kiebitz
Beiträge: 4
Registriert: 05 Jan 17 15:58

Nicht-Erstattung von Behandlungskosten gefährdet Reisejahr

Ungelesener Beitrag von Mari33 »

Das Wort Vorerkrankung taucht in den Versicherungsbedingungen nicht auf. Unter "Einschränkungen" steht, für mich eventuell betreffend, lediglich:

Wir leisten nicht für:

3.2.1 die Behandlungen im Ausland, die der alleinige Grund oder
einer der Gründe für den Antritt der Reise waren,

3.2.2 die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass
sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden
mussten

3.2.10 eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
bedingte Behandlung oder Unterbringung


Kein Wort von Vorerkrankungen. Ist es möglich, dass die Hansemerkur kundenfreundlicher geworden ist? :)
MichaC
Reise-Geburts-Helfer
Beiträge: 205
Registriert: 06 Apr 15 14:21

Nicht-Erstattung von Behandlungskosten gefährdet Reisejahr

Ungelesener Beitrag von MichaC »

Was ist denn 3.2.2. das ist doch nichts anderes als ne Vorerkrankungen !
Reinsch
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 99
Registriert: 10 Aug 14 17:31
Wohnort: Unterwegs

Nicht-Erstattung von Behandlungskosten gefährdet Reisejahr

Ungelesener Beitrag von Reinsch »

MichaC hat geschrieben:Was ist denn 3.2.2. das ist doch nichts anderes als ne Vorerkrankungen !
Erm... Nein.
Wer bin ich und was hab ich vor? : Vorstellung
ferdi.welter
Kiebitz
Beiträge: 1
Registriert: 20 Jan 17 23:30

Nicht-Erstattung von Behandlungskosten gefährdet Reisejahr

Ungelesener Beitrag von ferdi.welter »

MichaC hat geschrieben:Was ist denn 3.2.2. das ist doch nichts anderes als ne Vorerkrankungen !
Na klar, selbstverstaendlich. Wenn schon bei Reiseantritt etwas feststand, dann kann es schliesslich nur etwas sein, was bereits bekannt war. Ergo eine sogenannte Vorerkrankung.
Reinsch hat geschrieben: Erm...
was heisst Erm... :roll:
lostinspace369
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 52
Registriert: 07 Jun 11 15:53

Nicht-Erstattung von Behandlungskosten gefährdet Reisejahr

Ungelesener Beitrag von lostinspace369 »

Da steht:

Behandlungen, die vorher schon feststanden.
Vorerkrankungen hat jeder von uns, davon ist hier aber nicht die Rede

Bei Mari33 sind aber keine Behandlungen oder Untersuchungen geplant.

Sonst könnte man die Reisekostenversicherung auch nicht in Anspruch nehmen, wenn einem im Urlaub die Plombe aus dem Zahn fällt, weil der Zahn ja vorher schon krank war. Da man aber davon ausgehen konnte, dass die Plombe hält, wird die Versicherung sehr wohl zahlen.

Etwas anderes wäre es nur, wenn man speziell in Urlaub fährt, um sein Gebiss zu sanieren. Oder einer unvollendeten Zahnwurzelbehandlung. Dann kann sich die Versicherung erfolgreich wehren, denn hier waren Behandlungen vor der Reise geplant bzw erforderliuch

Jürgen
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