Hallo!
Vielleicht kann mir jemand rechtskundiger weiterhelfen.
Meine Schwester wurde vor knapp 2 Jahren an Brustkrebs operiert und ist letzten Monat bei ihrem Urlaub in der Karibik wegen starken Kopfschmerzen ins Krankenhaus eingeliefert worden.
Leider wurde dort ein Hirntumor festgestellt, eine Überstellung war nicht mehr möglich. Bei der Operation gab es allerdings Komplikationen, sodass sie nach einer Woche Kampf verstorben ist.
Der histologische Befund des Tumors weist auf eine Metastase hin, sodass die Auslandskrankenversicherung von allen Leistungen zurücktreten will. Sie bezieht sich auf "eine Verschlechterung einer schon bestehenden Krankheit".
Ist dies rechtens?
Auch wenn meine Schwester nichts vom Tumor gewusst hat? Die post-operativen Untersuchungen nach der Brust-OP sind immer unauffällig gewesen.
Danke und liebe Grüße,
Lego
Auslands-KV: Mgl. Tumor-Metastasen als Vorerkrankung?
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1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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Danke!
Auslandskrankenversicherung - Metastasen?
Lego, dann ist der Versicherer leistungsfrei. Es zaehlen die Fakten, egal, ob deine Schwester sie gekannt hat oder nicht.lego76 hat geschrieben:
Der histologische Befund des Tumors weist auf eine Metastase hin
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Auslandskrankenversicherung - Metastasen?
Hallo Lego,
zunächst erst einmal mein Beileid zum Tod Deiner Schwester.
Die Argumentation der Auslandskrankenversicherung angesichts der bösartigen TU-Erkrankung Deiner Schwester vor 2 Jahren ist nachvollziehbar. Entsprechende Ausschlüsse haben fast alle Auslandskrankenversicherungen, siehe dazu auch das WRF-Thema: -> Auslandskrankenversicherung: Definition Vorerkrankung? .
Daher wird in Fällen "chronischer" Erkrankungen immer empfohlen, spezifische Risiken vorab mit dem Versicherer abzusprechen und sich beim behandelnden Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen zu lassen.
Im Netz habe ich eine Rechtsanwaltskanzlei gefunden, die verschiedene Urteile zu Reisekrankenversicherungen veröffentlicht hat. Darunter auch einen evtl vergleichbaren Fall, in dem die frühere TU-Erkrankung einen selbstständigen neuen Versicherungsfall durch Metastasen nicht ausgeschlossen hat.
Für Fachanwälte und Experten, die Dir weiter helfen könnten, würden mir spontan erstmal die Verbraucherzentralen oder der Bund der Versicherten einfallen.
Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.
Liebe Grüße und viel Kraft!
Astrid
zunächst erst einmal mein Beileid zum Tod Deiner Schwester.
Die Argumentation der Auslandskrankenversicherung angesichts der bösartigen TU-Erkrankung Deiner Schwester vor 2 Jahren ist nachvollziehbar. Entsprechende Ausschlüsse haben fast alle Auslandskrankenversicherungen, siehe dazu auch das WRF-Thema: -> Auslandskrankenversicherung: Definition Vorerkrankung? .
Daher wird in Fällen "chronischer" Erkrankungen immer empfohlen, spezifische Risiken vorab mit dem Versicherer abzusprechen und sich beim behandelnden Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen zu lassen.
Im Netz habe ich eine Rechtsanwaltskanzlei gefunden, die verschiedene Urteile zu Reisekrankenversicherungen veröffentlicht hat. Darunter auch einen evtl vergleichbaren Fall, in dem die frühere TU-Erkrankung einen selbstständigen neuen Versicherungsfall durch Metastasen nicht ausgeschlossen hat.
Für Fachanwälte und Experten, die Dir weiter helfen könnten, würden mir spontan erstmal die Verbraucherzentralen oder der Bund der Versicherten einfallen.
Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.
Liebe Grüße und viel Kraft!
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Auslandskrankenversicherung: Evtl. Metastasen unversichert?
Fakt ist, dass der Tumor auf eine "Metastase hinweist" und dass ein Hinweis kein Fakt ist.nati99 hat geschrieben:Lego, dann ist der Versicherer leistungsfrei. Es zaehlen die Fakten, egal, ob deine Schwester sie gekannt hat oder nicht.lego76 hat geschrieben:Der histologische Befund des Tumors weist auf eine Metastase hin
M.E. liegt die Beweislast, dass es sich bei dem Hirntumor tatsächlich um eine Vorerkrankung handelte, bei der Auslandskrankenversicherung und die Histologie hat offenbar keine zweifelsfreie Aussage zur Tumorentstehung treffen können.
Ist dies der Fall, wäre eine endgültig klärende Beurteilung wohl nur durch eine (rasche Exhumierung und) Autopsie möglich, was die AKV m.E. teurer kommen würde, als die Behandlungskosten zu übernehmen. Das wäre eine starke Verhandlungsbasis.
Insofern kann ich Astrids hilfreiche Empfehlung, sich bei Weiterverfolgung offizielle fachkundige Hilfe zu holen nur bestätigen und die gegebenen Links leiten in die richtige kostengünstigste Richtung.
Deiner verstorbenen Schwester sind jedenfalls keine Versäumnisse vorzuwerfen und die (zeitnahen?) unauffälligen Nachsorgeuntersuchungen unterstreichen die Legitimität der Zweifel an der histologischen Verdachtsdiagnose.
Morality vs. Religion:
Morality is doing what is right regardless what we are told.
Religious dogma is doing what we are told, no matter what is right.
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Auslands-KV: Mgl. Tumor-Metastasen als Vorerkrankung?
Der histologische Befund stellt einen sogenannten Anscheinsbeweis dafuer da, dass der Brustkrebs eine Vorerkrankung war.Justus hat geschrieben: M.E. liegt die Beweislast, dass es sich bei dem Hirntumor tatsächlich um eine Vorerkrankung handelte, bei der Auslandskrankenversicherung und die Histologie hat offenbar keine zweifelsfreie Aussage zur Tumorentstehung treffen können.
Will ein Klaeger dagegen vorgehen, dann muss ER diesen Anscheinsbeweis ausser Kraft setzen; sogenannte Umkehr der Beweislast.
Der Klaeger muss also a) KLage einreichen und die Gerichtskosten vorschiessen b) das Ausgraben der Leiche beantragen und dafuer Vorschuss einzahlen.
Verliert der Klaeger danach den Prozess, bleibt er auf saemtlichen Prozesskosten sitzen.
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