Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Könntest du da nicht vielleicht die Adresse deiner Eltern oder anderer Verwandten angeben? Das wäre denke ich am einfachsten. Falls du wichtige Post bekommst, könnten sie dir dann auch Bescheid geben.
[S.a.: -> Langzeitreise - Wohnort abmelden in Deutschland?]
[S.a.: -> Langzeitreise - Wohnort abmelden in Deutschland?]
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Hallo Torben,
Wenn diese Eltern oder Verwandten gleichzeitig Besitzer/Vermieter des Hauses/der Wohnung sind, dann funktioniert das. Das heißt dann aber auch, dass man vor Ort für die Anmeldung sein muss.
Ich habe meine Frage über ein Jura-Forum grob klären können: Das Gesetz besagt, dass man sich nach Einzug innerhalb von 2 Wochen oder nach 3-monatigen Aufenthalt in DE anmelden muss. Abmelden MUSS man sich, wenn man für längere Zeit ins Ausland geht.
Oder man bleibt bei seinen Eltern gemeldet, wenn diese schon den Rundfunkbeitrag zahlen.
Eine Postadresse habe ich sowieso überall angegeben.
Also wäre es durchaus möglich sich nach zwei Wochen wieder abzumelden. Nur gucken die Sachbearbeiter dann vlt doof.
Wenn diese Eltern oder Verwandten gleichzeitig Besitzer/Vermieter des Hauses/der Wohnung sind, dann funktioniert das. Das heißt dann aber auch, dass man vor Ort für die Anmeldung sein muss.
Ich habe meine Frage über ein Jura-Forum grob klären können: Das Gesetz besagt, dass man sich nach Einzug innerhalb von 2 Wochen oder nach 3-monatigen Aufenthalt in DE anmelden muss. Abmelden MUSS man sich, wenn man für längere Zeit ins Ausland geht.
Oder man bleibt bei seinen Eltern gemeldet, wenn diese schon den Rundfunkbeitrag zahlen.
Eine Postadresse habe ich sowieso überall angegeben.
Also wäre es durchaus möglich sich nach zwei Wochen wieder abzumelden. Nur gucken die Sachbearbeiter dann vlt doof.
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Ich korrigiere: Abmelden MUSS man sich, wenn man dauerhaft ins Ausland geht.
Bei mir ist eher der Faktor Rundfunkbeitrag bis jetzt das Hindernis gewesen. Aber daaanke Torben für die Erwähnung von Verwandten. Manchmal bin ich einfach zu engstirnig^^
Bei mir ist eher der Faktor Rundfunkbeitrag bis jetzt das Hindernis gewesen. Aber daaanke Torben für die Erwähnung von Verwandten. Manchmal bin ich einfach zu engstirnig^^
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Hallo,
ich befinde mich in einer ähnlichen Lage wie die bisherigen Fragesteller.
Aus Deutschland bin ich abgemeldet und befinde mich im Ausland. Bis vor kurzem hatte ich noch eine Versicherung bei der HanseMerkur. Da ich in Neuseeland ein 3 Jahres-Arbeitsvisum habe bin ich automatisch versichert und habe die HanseMerkur Versicherung auslaufen lassen. Das Arbeitsvisum läuft zwar noch aber jetzt möchte ich open-end auf Reisen gehen, also ohne festen Wohnsitz aber ich benötige eine Auslands-KV.
Gibt es aktuelle Erfahrungen mit Versicherern?
Vielen Dank im Voraus!
ich befinde mich in einer ähnlichen Lage wie die bisherigen Fragesteller.
Aus Deutschland bin ich abgemeldet und befinde mich im Ausland. Bis vor kurzem hatte ich noch eine Versicherung bei der HanseMerkur. Da ich in Neuseeland ein 3 Jahres-Arbeitsvisum habe bin ich automatisch versichert und habe die HanseMerkur Versicherung auslaufen lassen. Das Arbeitsvisum läuft zwar noch aber jetzt möchte ich open-end auf Reisen gehen, also ohne festen Wohnsitz aber ich benötige eine Auslands-KV.
Gibt es aktuelle Erfahrungen mit Versicherern?
Vielen Dank im Voraus!
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Hallo zusammen,
da mich das Thema nun auch allmählich betrifft, melde ich mich auch mal mit meinen bisherigen Recherchen zu Wort
Meine Freundin und ich werden uns zum Jahresende aus Deutschland abmelden und dann für zwei Jahre auf Amerika Reise gehen. Auf der Suche nach einer passenden Auslandskrankenversicherung bin ich auf die STA gestoßen. Dort ist es wohl möglich, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, die Versicherung abzuschließen. Folgendes habe ich bzgl. Wohnsitz in deren AGB gefunden:
§ 1 Was ist versichert?
[...] 2. Als Ausland gilt nicht das Heimatland der versicherten Person.
Heimatland ist das Land, in welchem die versicherte Person in
den letzten fünf Jahren vor Beantragung des Versicherungsschutzes
für mindestens drei Jahre ihren ständigen Hauptwohnsitz
hatte. Bestand kein solcher Wohnsitz, so ist Heimatland jenes
Land, in welchem die versicherte Person insgesamt, d. h. auch
vor der 5-Jahres-Frist, über den längsten Zeitraum ihren ständigen
Hauptwohnsitz hatte. [...]
Das liest sich für mein persönliches Vorhaben eigtl. sehr gut. Was meint ihr?
Ich sehe bereits seit einigen Tagen in Kontakt mit einer Ansprechpartnerin von STA und werde mich dort nochmals rückversichern, ob die Versicherung auch definitiv noch Gültigkeit hat, wenn man sich aus Deutschland abmeldet. Gerne kommentiere ich dann die Antwort von STA.
Viele Grüße
Manuel
da mich das Thema nun auch allmählich betrifft, melde ich mich auch mal mit meinen bisherigen Recherchen zu Wort
Meine Freundin und ich werden uns zum Jahresende aus Deutschland abmelden und dann für zwei Jahre auf Amerika Reise gehen. Auf der Suche nach einer passenden Auslandskrankenversicherung bin ich auf die STA gestoßen. Dort ist es wohl möglich, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, die Versicherung abzuschließen. Folgendes habe ich bzgl. Wohnsitz in deren AGB gefunden:
§ 1 Was ist versichert?
[...] 2. Als Ausland gilt nicht das Heimatland der versicherten Person.
Heimatland ist das Land, in welchem die versicherte Person in
den letzten fünf Jahren vor Beantragung des Versicherungsschutzes
für mindestens drei Jahre ihren ständigen Hauptwohnsitz
hatte. Bestand kein solcher Wohnsitz, so ist Heimatland jenes
Land, in welchem die versicherte Person insgesamt, d. h. auch
vor der 5-Jahres-Frist, über den längsten Zeitraum ihren ständigen
Hauptwohnsitz hatte. [...]
Das liest sich für mein persönliches Vorhaben eigtl. sehr gut. Was meint ihr?
Ich sehe bereits seit einigen Tagen in Kontakt mit einer Ansprechpartnerin von STA und werde mich dort nochmals rückversichern, ob die Versicherung auch definitiv noch Gültigkeit hat, wenn man sich aus Deutschland abmeldet. Gerne kommentiere ich dann die Antwort von STA.
Viele Grüße
Manuel
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Das ist die Antwort von STA:Manuel09 hat geschrieben: Ich sehe bereits seit einigen Tagen in Kontakt mit einer Ansprechpartnerin von STA und werde mich dort nochmals rückversichern, ob die Versicherung auch definitiv noch Gültigkeit hat, wenn man sich aus Deutschland abmeldet. Gerne kommentiere ich dann die Antwort von STA.
Viele Grüße
Manuel
Hallo Manuel,
wenn ihr euch abmeldet müsst ihr die Adresse vom Elternhaus angeben. Auch zwecks Rücktransport.
Wenn ihr nach eurer Reise wieder nach Deutschland kommt, müsst ihr euch wieder gesetzlich versichern.
Liebe Grüße
Ich hoffe das hilft jemandem hier weiter. Wir werden uns dort definitiv versichern.
Viele Grüße
Manuel
Auslandskrankenversicherung ohne Wohnsitz?
Das ist in der Regel bei jeder Krankenversicherung so, dass du nach Abmeldung deines Wohnsitzes sie weiter behalten kannst. Die Frage ist hier in dem Tread, wie man einen Vertrag für eine AKV ohne Wohnsitz abschließen kann. Das machen fast keine KV's mit.
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