Hallo liebe Mitlesenden!
Wir haben auch vor ein Jahr Auszeit zu nehmen.. die Kids sind dann in der 3.vs und 1.gym/nms. Wenn ich die Kids zum häuslichen Unterricht in Österreich anmelde und dann ins Ausland fahre... verliere ich da nicht die Familienbeihilfe (ist bei uns viel da mein älterer Sohn chronisch krank und damit als behindert eingestuft wird).?? Oder wissen die Behoerden das eh nicht, dh gibt es keine Meldung des Stadtschulrats an das Meldeamt??
Wir wuerden auch unsere Wohnung vermieten und damit einen Anknüpfungspunkt an's Inland behalten....
Habt ihr zum Thema Familienbeihilfe / Kinderbeihilfe in Österreich irgendwelche Infos???
Vielen Dank schon mal und Liebe Gruesse Kat
[Frage einzelthematisiert - Astrid]
Familienbeihilfe in Ö: Fortzahlung auch bei Langzeitreise?
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Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
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Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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- Kiebitz
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- Astrid
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Familienbeihilfe in Ö: Fortzahlung auch bei Langzeitreise?
Hallo Sternschnuppchen79,
Aber wenn ich mir die folgenden offiziellen Links ansehe, kann ich Deine Bedenken durchaus nachvollziehen:
-> offizielle Seite des Bundeskanzleramtes:
Astrid
PS: Ein Steuerberater sollte Dir eher weiter helfen können!
Eine rechtsverbindliche Antwort wirst Du hier im Forum wohl nicht erhalten.Wenn ich die Kids zum häuslichen Unterricht in Österreich anmelde und dann ins Ausland fahre... verliere ich da nicht die Familienbeihilfe
Aber wenn ich mir die folgenden offiziellen Links ansehe, kann ich Deine Bedenken durchaus nachvollziehen:
-> offizielle Seite des Bundeskanzleramtes:
-> Österreichisches Finanzministerium:Grundsätzlich ist für den Anspruch auf österreichische Familienleistungen der Lebensmittelpunkt im Inland Voraussetzung. Eine Wohnsitzmeldung oder eine österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft allein reichen daher nicht aus....
Liebe GrüßeDer Vollzug der Zuerkennung, Anspruchsüberprüfung und Rückforderung dieser Beihilfen obliegt der Finanzverwaltung...
Wurde Beihilfe zuerkannt und wird im Nachhinein festgestellt, dass für einen bestimmten Zeitraum kein Anspruch bestand, ist diese mittels Bescheid rückzufordern...
Astrid
PS: Ein Steuerberater sollte Dir eher weiter helfen können!
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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- Registriert: 17 Jul 09 15:26
Familienbeihilfe in Ö: Fortzahlung auch bei Langzeitreise?
Bitte bedenke das Amt könnte (zurecht ?!) hinterfragen wie Behindert dein Sohn wirklich ist wenn er ein Jahr auf Weltreise geht. Abgesehen davon würde Ich überlegen was passiert wenn sich sein zustand im Ausland verschlechtert. Eine Reiseschutzversicherung muss mit jeder noch so bedeutungslosen Krankheit von Ihm informiert werden da diese sich sonst herrausreden könnten.(ist bei uns viel da mein älterer Sohn chronisch krank und damit als behindert eingestuft wird).??
dafür gibts: https://forum.jusline.at/ nur ist die warscheinlichkeit dort ne Antwort zu erhalten auch gering(er).Eine rechtsverbindliche Antwort wirst Du hier im Forum wohl nicht erhalten.
Schau ob das überhaupt erlaubt ist! Weil wenn du selbst Mieter bist darfst du sie meistens nicht untervermieten wenn du Eigentümer bist musst du auch aufpassen wie es mit der Finanz aussieht.Wir wuerden auch unsere Wohnung vermieten
Bedenke wenn du länger als 6 Monate im Ausland bist kannst du die Staatsbürgerschaft und so weiter verlieren! Daher mein Tipp fliege alle 2, 3, 4 Monate für paar Tage wieder nach AT (Einreisestehstempel geben lassen) das niemand behaupten könnte du wohnst nicht mehr in AT.
Das stimmt so nicht und wäre sowieso ein neues Thema - Gründe für den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft finden sich unter: -> bmeia.gv.at - Astrid
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- Kiebitz
- Beiträge: 6
- Registriert: 30 Jun 18 10:28
Familienbeihilfe in Ö: Fortzahlung auch bei Langzeitreise?
Hi Danke für Eure Beiträge, dazu möchte ich noch Folgendes sagen:
Mein Sohn hat seit Geburt ein halbes Herz, hat viel durchgemacht und wir auch. Daher sehe ich das Kommentar, " ob er behindert genug ist" als obsolet - er wird sein Leben lang 100% Einschränkungen haben und vielleicht nicht so alt wie wir --- umso mehr finde ich, dass er und wir diese Reise machen sollten. So soviel dazu.
Natürlich werden wir eine Zusatzkrankenversicherung abschliessen, bei welcher wir seine Krankheit angeben werden. Und natürlich werden wir gut aufpassen, wie es ihm geht. Nur wegen seinem Herzfehler können wir ihn und uns jedoch trotzdem nicht unter einen Glassturz sperren und ihm alles Schöne verwehren. Wir sind uns unserer Verantwortung durchaus bewusst und sind keine verantwortungslosen Eltern.
ZUr Wohnung: sie steht in unserem Eigentum, also denke ich wir können vermieten.
Bleibt also nur noch zu klären, ob wir uns in Ö abmelden werden oder nicht.
Danke für Euren Input entsweilen, ich werden noch weiter recherchieren und wen es interessiert auch am laufenden halten!
Liebe Grüße
Kat
Mein Sohn hat seit Geburt ein halbes Herz, hat viel durchgemacht und wir auch. Daher sehe ich das Kommentar, " ob er behindert genug ist" als obsolet - er wird sein Leben lang 100% Einschränkungen haben und vielleicht nicht so alt wie wir --- umso mehr finde ich, dass er und wir diese Reise machen sollten. So soviel dazu.
Natürlich werden wir eine Zusatzkrankenversicherung abschliessen, bei welcher wir seine Krankheit angeben werden. Und natürlich werden wir gut aufpassen, wie es ihm geht. Nur wegen seinem Herzfehler können wir ihn und uns jedoch trotzdem nicht unter einen Glassturz sperren und ihm alles Schöne verwehren. Wir sind uns unserer Verantwortung durchaus bewusst und sind keine verantwortungslosen Eltern.
ZUr Wohnung: sie steht in unserem Eigentum, also denke ich wir können vermieten.
Bleibt also nur noch zu klären, ob wir uns in Ö abmelden werden oder nicht.
Danke für Euren Input entsweilen, ich werden noch weiter recherchieren und wen es interessiert auch am laufenden halten!
Liebe Grüße
Kat
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- Kiebitz
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Familienbeihilfe in Ö: Fortzahlung auch bei Langzeitreise?
Hi Danke für Eure Beiträge, dazu möchte ich noch Folgendes sagen:
Mein Sohn hat seit Geburt ein halbes Herz, hat viel durchgemacht und wir auch. Daher sehe ich das Kommentar, " ob er behindert genug ist" als obsolet - er wird sein Leben lang 100% Einschränkungen haben und vielleicht nicht so alt wie wir --- umso mehr finde ich, dass er und wir diese Reise machen sollten. So soviel dazu.
Natürlich werden wir eine Zusatzkrankenversicherung abschliessen, bei welcher wir seine Krankheit angeben werden. Und natürlich werden wir gut aufpassen, wie es ihm geht. Nur wegen seinem Herzfehler können wir ihn und uns jedoch trotzdem nicht unter einen Glassturz sperren und ihm alles Schöne verwehren. Wir sind uns unserer Verantwortung durchaus bewusst und sind keine verantwortungslosen Eltern.
ZUr Wohnung: sie steht in unserem Eigentum, also denke ich wir können vermieten.
Bleibt also nur noch zu klären, ob wir uns in Ö abmelden werden oder nicht.
Danke für Euren Input entsweilen, ich werden noch weiter recherchieren und wen es interessiert auch am laufenden halten!
Liebe Grüße
Kat
Mein Sohn hat seit Geburt ein halbes Herz, hat viel durchgemacht und wir auch. Daher sehe ich das Kommentar, " ob er behindert genug ist" als obsolet - er wird sein Leben lang 100% Einschränkungen haben und vielleicht nicht so alt wie wir --- umso mehr finde ich, dass er und wir diese Reise machen sollten. So soviel dazu.
Natürlich werden wir eine Zusatzkrankenversicherung abschliessen, bei welcher wir seine Krankheit angeben werden. Und natürlich werden wir gut aufpassen, wie es ihm geht. Nur wegen seinem Herzfehler können wir ihn und uns jedoch trotzdem nicht unter einen Glassturz sperren und ihm alles Schöne verwehren. Wir sind uns unserer Verantwortung durchaus bewusst und sind keine verantwortungslosen Eltern.
ZUr Wohnung: sie steht in unserem Eigentum, also denke ich wir können vermieten.
Bleibt also nur noch zu klären, ob wir uns in Ö abmelden werden oder nicht.
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Kat
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