Zwei deutsche Reisepässe: Zweitpass möglich und legal ?

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MArtin
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Zwei deutsche Reisepässe - möglich und legal ?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo :)
Matthes hat geschrieben:
Ulli hat geschrieben:Ich habe mehrere -rote- Pässe. Alle mit vollem Gültigkeitszeitraum. Es gibt einen Rechtsanspruch darauf, gängige Argumente dafür wurden ja schon mehrfach genannt.
Das stimmt SO nicht ganz.

Im Passgesetzt steht dazu folgendes:
§ 1 Paßpflicht - Absatz 2
(2) Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
Es gibt also kein verbrieftes Recht auf einen zweiten Reisepass !
Doch, Du hast es sogar zitiert! - Danke! 8)

Im Klartext lautet Absatz zwei:
"Wer ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass hat, darf einen haben, bekommt also einen."

Es wird nur eine Bedingung (berechtigtes Interess) daran geknüpft, deren Vorliegen aber nicht in allen Fällen nachweisbar ist (z.B. bestimmte Reiseabsichten).

Liebe Grüße :)
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Matthes
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Zwei deutsche Reisepässe - möglich und legal ?

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Wortspalterei. :lol:
bye, Matthes :wink:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Wer Sicherheit über Freiheit stellt,
hat BEIDES nicht verdient !
Sandra/Chris
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Zwei deutsche Reisepässe - möglich und legal ?

Ungelesener Beitrag von Sandra/Chris »

Hallo zusammen,

wir haben ebenfalls problemlos Zweitpässe bekommen, die identisch sind zu unseren "Erstpässen" (ebenfalls rot).
Eine formlose handschriftliche Zeile auf dem Formular genügte, in meinem Fall schlicht der Satz "Ich mache eine Weltreise"... Voraussetzung: man verpflichtet sich schriftlich, den Paß nach zwei Jahren wieder abzugeben, um ihn dann bei Bedarf jederzeit (solange er eben gültig ist) beim Bürgeramt wieder abholen zu können... (kein Witz!!). Er wird dort praktisch zwischengelagert...
Allein aufgrund dieser Tatsache waren wir eine halbe Stunde beim Bürgeramt, da wir nach der Rückkehr der Weltreise nicht wieder am alten Wohnort wohnen.
Die Damen auf dem Amt waren dann ratlos, ob ich den Paß auch auf einem anderen Bürgeramt abgeben kann... Oder ob ich 100 km nach S tuttgart fahren muss. Denn ob das per Einschreiben geht, waren sich die (ansonsten sehr netten) Damen auch nicht sicher...
Am Ende kamen sie dann zu der Ansicht, dass es bis März 2008 ja noch ne Weile hin ist und es bis dahin vielleicht eine Regelung für diesen unklaren Punkt gibt...

Diese Frist von zwei Jahren kann manuell gesetzt werden, je nachdem wie lange man den Zweitpaß braucht.

Neben all den sinnvollen Argumenten, die bereits erwähnt wurden habe ich einen Zweitpaß falls ich einen davon verliere. Ich bin dafür ein heißer Kandidat und etwas schusselig in diesen Dingen... :oops:

Viele liebe Grüße,
Sandra
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schelli
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Zweiter deutscher Reisepaß ?!

Ungelesener Beitrag von schelli »

Sandra/Chris hat geschrieben:...Voraussetzung: man verpflichtet sich schriftlich, den Paß nach zwei Jahren wieder abzugeben, um ihn dann bei Bedarf jederzeit (solange er eben gültig ist) beim Bürgeramt wieder abholen zu können... (kein Witz!!). Er wird dort praktisch zwischengelagert... Allein aufgrund dieser Tatsache waren wir eine halbe Stunde beim Bürgeramt, da wir nach der Rückkehr der Weltreise nicht wieder am alten Wohnor wohnen. Die Damen auf dem Amt waren dann ratlos, ob ich den Paß auch auf einem anderen Bürgeramt abgeben kann...
Das ist ja echt der Hammer.
In Teilen Deutschlands scheint der "Amtsschimmel" zu Höchstform aufzulaufen. Mehr Bürokratie geht nun wirklich nicht mehr.
Mal ne einfache Frage gestellt. Wer will und soll so was verwalten?
Da hat wohl jemand seiner Daseinsberechtigung Nachdruck verleihen wollen :?:
Wenn ich einen Reisepaß für 5 Jahre (so lang ist der 2. gültig) ausgestellt bekomme, dann habe ich den auch so lang und fang da nicht solch einen Kauderwelsch an.

Vielleicht gibt es dazu noch einen Bussgeldkatalog für den Fall das ich den Pass 2 Tage zu spät zurück bringe und einen Ausnahmeparagraphen wenn dies durch einen verspäteten Flug verursacht wurde. :wink:
He verdammt, in mir schlummert wohl auch ein "Beamter".

Aber Spaß beiseite. Mein Einwohnermeldeamt hat so was nicht erwähnt. Hat man Dir das mit irgendwelchen Paragraphen begründet?

Grüsse
Daniel
Sandra/Chris
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Zweiter deutscher Reisepaß ?!

Ungelesener Beitrag von Sandra/Chris »

Hallo Daniel,

ich habe nun extra das Schreiben rausgesucht in dem ich "mich verpflichte, den Zweitpaß nach Beendigung meiner Reise zur Aufbewahrung beim Bürgerbüro Stuttgart-Mitte, bis spätestens 30.04.2008 abzugeben." Sie hat uns gnädigerweiße Frist gegeben, bis 30.04, da wir Mitte März zurückkommen. (ich hatte oben glaub zwei Jahre geschrieben, hab ich mich verschrieben...). Das Schreiben nennt sich "Empfangsbestätigung und BELEHRUNG (!!!) nach Erhalt eines Zweipasses". Mit einem Paragraphen ist nichts begründet, da es vermutlich gar keinen gibt. Die Schwaben sind da eben besonders genau, die erfinden dann eben ein passendes Schreiben. :D :D

Uns ist das egal, wir werden den Zweitpaß abgesehen von dieser Reise wohl kaum brauchen und sonst hab ich ihn eben "verloren".

Noch ein netter Satz aus dem Schreiben: "Mir wurde nahegelegt, diese Tatsache (den Zweitpaß) Dritten,..., grundsätzlich nicht mitzuteilen..."
Ich stecke also mit dem Bürgeramt nun unter einer Decke :lol:

Viele Grüße,
Sandra
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schelli
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Zweiter deutscher Reisepaß ?!

Ungelesener Beitrag von schelli »

Hallo Sandra,
Sandra/Chris hat geschrieben:...Das Schreiben nennt sich "Empfangsbestätigung und BELEHRUNG (!!!) nach Erhalt eines Zweipasses". Mit einem Paragraphen ist nichts begründet, da es vermutlich gar keinen gibt. Die Schwaben sind da eben besonders genau, die erfinden dann eben ein passendes Schreiben. :D :D
Das scheint wirklich was "schwäbisches" zu sein, denn außer für die Unterschrift die jetzt im Reisepaß steht, musste ich nichts weiter unterschreiben.
In Sachsen sieht man das eben etwas lockerer. :D
Sandra/Chris hat geschrieben:Noch ein netter Satz aus dem Schreiben: "Mir wurde nahegelegt, diese Tatsache (den Zweitpaß) Dritten,..., grundsätzlich nicht mitzuteilen..." Ich stecke also mit dem Bürgeramt nun unter einer Decke
Ich habs doch fast geahnt das man das ganze bis ins kleinste Detail perfektioniert, so sind se de Schwaben, immer wieder amüsant. :roll:

Grüsse
Daniel
Ulli
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Zweiter deutscher Reisepaß ?!

Ungelesener Beitrag von Ulli »

Das sind ja putzige, eigentlich fast unvorstellbare Erfahrungen. Ich lebe in Niedersachsen und habe seit mehr als 30 Jahren mindestens 2 Pässe. Alle Pässe haben volle Gültigkeit (also 10 und nicht 5 Jahre) und müssen auch nirgends nach einer Reise hinterlegt werden. Auch auf etwaige Belehrungen verzichtet die Obrigkeit bisher.

Vielleicht solltet ihr den Zweit- oder Drittpass einfach korrekt beantragen...

Ulli
Sandra/Chris
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Zweiter deutscher Reisepaß ?!

Ungelesener Beitrag von Sandra/Chris »

Hallo nochmal,

da ich nicht wüsste wozu ich einen zweiten Reisepaß nach der Reise noch brauche ist es mir egal, ob die Schwaben da einen kleinen Aufstand machen. Wenn ich den Zweitpaß dort einlagere weiß ich wenigstens wo er ist, falls ich ihn mal nochmal brauchen sollte :)

Doch ja, wenn ich Euch jetzt so höre find ich das schon auch etwas kleinlich und verbissen hier... Doch dort hat es sich so angehört als wenn es überall so wäre. Wie dem auch sei, ich habe einen Zweitpaß für die Reise und das war alles was ich wollte.

Doch für alle anderen, die noch einen beantragen wollen und die unterschiedlichen Vorgehensweisen je nach Bundesland nun hier lesen ist es sicher interessant. Und sie haben eine Argumentationsbasis, wobei ich nicht weiß, ob das die Stuttgarter Amts-Damen in irgendeiner Weise beeindruckt hätte... Mein Freund (Anfangsbuchstabe "B") war in einem anderen Zimmer als ich (Anfangsbuchstabe "K)) - er hatte einen männlichen Sachbearbeiter, der ihm die "Belehrung" erst zur Unterschrift vorgelegt hab, als ich mit meiner reinkam um meinen Freund abzuholen... Hinzu kommt also noch, dass die Frauen da wirklich EXTREM verbissen sind :wink: (Dies als Tip für alle, die noch hinmüssen...!)

Grüße,
Sandra
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Lohas
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Zwei deutsche Reisepässe - möglich und legal ?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Hallo aus Bayern :D

wollte Euch nur kurz meine Erfahrung beim Einwohnermeldeamt in Nürnberg mitteilen.
2. Reisepass beantragen - kein Problem, man muss nur Begründung angeben (da wird auch nicht genau nachgefragt).

Allerdings wird die Gültigkeit an die Restgültigkeit meines 1. Reisepasses angepasst.
Der ganze Spaß kostet aber trotzdem genauso viel, wie der 1. Pass, nämlich 59 EUR :(

LG

Lohas
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