Doch, Du hast es sogar zitiert! - Danke!Matthes hat geschrieben:Das stimmt SO nicht ganz.Ulli hat geschrieben:Ich habe mehrere -rote- Pässe. Alle mit vollem Gültigkeitszeitraum. Es gibt einen Rechtsanspruch darauf, gängige Argumente dafür wurden ja schon mehrfach genannt.
Im Passgesetzt steht dazu folgendes:Es gibt also kein verbrieftes Recht auf einen zweiten Reisepass !§ 1 Paßpflicht - Absatz 2
(2) Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
Im Klartext lautet Absatz zwei:
"Wer ein berechtigtes Interesse an einem Zweitpass hat, darf einen haben, bekommt also einen."
Es wird nur eine Bedingung (berechtigtes Interess) daran geknüpft, deren Vorliegen aber nicht in allen Fällen nachweisbar ist (z.B. bestimmte Reiseabsichten).
Liebe Grüße