bezüglich DKV gibt es Entwarnung: Habe in den Vertragsbedingungen der DKV, Tarif AVL für Auslandsreisen bis 3 Jahre, auch davon gelesen, dass Versicherungs-Voraussetzung ein ständiger Wohnsitz in der BRD ist. Auf meine Anfrage bei der DKV wurde mit dann mitgeteilt, dass bei ABSCHLUSS der Versicherung der st. Wohnsitz in D. liegen muß, danach aber nicht mehr - Wohnung kann also gekündigt werden. Es ist aber erforderlich, dass für die Zeit deiner Reise ein Bevollmächtigter der DKV genannt wird und eine Bankverbindung in D. besteht.Brummel hat geschrieben:Die Krankenversicherungen für längere Reisen (DKV) verlangt für Weiterführung in Form einer Anwartschaft und Auslandskrankenversicherung einen festen Wohnsitz in Deutschland. Aber der fällt ja aus Kostengründen weg und in den infamen Bedingungen schreiben sie, daß eine Versicherung auch bei Beitragszahlung nicht entsteht, wenn der Wohnsitz nicht da ist. Also, was tun?
Ich werde mich voraussichtlich bei der DKV versichern. Was ich bislang gesehen habe, bietet die DKV für Reisen länger als 1 Jahr den günstigsten Tarif mit 35 Euro (Altersgruppe 35-49 Jahre) für den Raum "übrige Welt" (alles ohne Amerika). Der Aufenthalt in den Amerikas schlägt zwar mit 103 Euren monatlich ins Kontor, ist aber verglichen mit anderen Versicherern - die geografisch splitten - immer noch günstig.
Grüße,
Michael
[Anm. Astrid: Beitrag aus anderem Thread abgesplittet]