Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Hallo!
Kann ich als AOK Versicherter mit meiner Europäischen Krankenversichertenkarte bei Notfällen in der EU problemlos überall zum Arzt gehen wie hier auch?
Grüsse Sandra
Kann ich als AOK Versicherter mit meiner Europäischen Krankenversichertenkarte bei Notfällen in der EU problemlos überall zum Arzt gehen wie hier auch?
Grüsse Sandra
- Astrid
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- Beiträge: 5695
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Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Hallo Sandra,
ja, Du kannst
Allerdings solltest Du nicht vergessen, dass ein Krankenrücktransport in die Heimat generell nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert ist!
Liebe Grüße
Astrid
ja, Du kannst
QuelleIhr AOK-Versicherungsschutz auf Reisen - Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC
In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111).
Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten bisher zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt. Die separate EU-Karte gilt nicht innerhalb Deutschlands. Die Karte oder die Ersatzbescheinigung kann direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden: der Umweg über die örtliche Krankenversicherung entfällt seither in allen Ländern, in denen dies bislang üblich war (z. B. Griechenland, Italien, Österreich, Tschechien und Slowenien).
In welchen Ländern gilt die Karte?
Die Europäische Krankenversichertenkarte wird in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen eingeführt. Zu den EU-Staaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern (griech. Teil).
Allerdings solltest Du nicht vergessen, dass ein Krankenrücktransport in die Heimat generell nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert ist!
Liebe Grüße
Astrid
- Astrid
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Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Update:
Leider ist der obige Link gebrochen .
Alternativ könnt Ihr Euch z.B. unter Wikipedia: Europäische Versicherungskarte (EHIC) informieren.
Als Ergänzung:
Wer Mitglied einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen ist, hat bei einer Reise in die Mitgliedsstaaten der EU bzw. des EWR Anspruch auf medizinische "Not-Versorgung", die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Ebenfalls abgedeckt sind regelmäßige medizinische Behandlungen, die auf Grund von chronischen Erkrankungen erforderlich sind. Es empfiehlt sich jedoch immer, dies zuvor mit der jeweiligen Krankenkasse abzusprechen.
Die Kostenübernahme bezieht sich auf die öffentliche Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen). D.h. man wird wie alle gesetzlich versicherten Einwohner des Reiselandes versorgt. In aller Regel muß man bei Vorlage der europäischen Versicherungskarte in den entsprechenden Ländern nicht in Vorleistung treten. Falls doch, werden medizinische Dienstleistungen in Höhe der in Deutschland üblichen Kosten übernommen.
Privatärztliche Behandlungen und Liquidationen werden in aller Regel NICHT übernommen.
Wie oben bereits erwähnt, wird auch ein ggf. erforderlicher Krankenrücktransport von den gesetzlichen Krankenkassen - egal ob mit oder ohne europäischer Versicherungskarte - NICHT übernommen.
Weitere Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen und somit Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenkasse bestehen, findet Ihr z.B. unter den Seiten des Spitzenverbandes der GKV.
Liebe Grüße
Astrid
Leider ist der obige Link gebrochen .
Alternativ könnt Ihr Euch z.B. unter Wikipedia: Europäische Versicherungskarte (EHIC) informieren.
Als Ergänzung:
Wer Mitglied einer der deutschen gesetzlichen Krankenkassen ist, hat bei einer Reise in die Mitgliedsstaaten der EU bzw. des EWR Anspruch auf medizinische "Not-Versorgung", die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden kann. Ebenfalls abgedeckt sind regelmäßige medizinische Behandlungen, die auf Grund von chronischen Erkrankungen erforderlich sind. Es empfiehlt sich jedoch immer, dies zuvor mit der jeweiligen Krankenkasse abzusprechen.
Die Kostenübernahme bezieht sich auf die öffentliche Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen). D.h. man wird wie alle gesetzlich versicherten Einwohner des Reiselandes versorgt. In aller Regel muß man bei Vorlage der europäischen Versicherungskarte in den entsprechenden Ländern nicht in Vorleistung treten. Falls doch, werden medizinische Dienstleistungen in Höhe der in Deutschland üblichen Kosten übernommen.
Privatärztliche Behandlungen und Liquidationen werden in aller Regel NICHT übernommen.
Wie oben bereits erwähnt, wird auch ein ggf. erforderlicher Krankenrücktransport von den gesetzlichen Krankenkassen - egal ob mit oder ohne europäischer Versicherungskarte - NICHT übernommen.
Weitere Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen und somit Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenkasse bestehen, findet Ihr z.B. unter den Seiten des Spitzenverbandes der GKV.
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Ich habe keine Erfahrung mit der Europäischen Krankenversichungskarte im Ausland, aber einige "Sekundär"-Erfahrung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in Deutschland:
Der Ideale Ablauf sollte so aussehen: Patient aus dem EU Ausland kommt mit seiner EHIC in Deutschland zum Arzt. Der Arzt hat ein vorgefertigtes Formular der kassenärztlichen Vereinigung und rechnet die Behandlung über eine deutsche Krankenkasse ab, die wiederum mit der ausländischen Krankenkasse abrechnet. Der Patient wird also wie ein Deutscher Patient versorgt und muss nichts zahlen.
In 90% der Fälle läuft es aber so ab: "Auf der Karte ist ja gar kein Chip drauf. Die können wir nicht nehmen. Wir rechnen Sie als Privatpatient ab, sie bezahlen die Rechnung selber und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein."
"Aber das ist doch eine EHIC und sie müssen dies über eine deutsche KV abrechnen. Ihre Kassenärztliche Vereinigung hat da extra ein Formular erstellt. Vordruck Muster 81"
"Wie??? Noch nie gehört. Das glaub ich nicht"
und so weiter. Nach längeren Verhandlungen und Telefonaten wird dann irgendwo das Formular gefunden und es funktioniert ohne Probleme.
Die Idee der EHIC sit gut, aber wenn der Informationsstand der Ärzte in der restlichen EU genauso schlecht ist wie in Deutschland, muss man die Landessprache schon gut beherrschen
Der Ideale Ablauf sollte so aussehen: Patient aus dem EU Ausland kommt mit seiner EHIC in Deutschland zum Arzt. Der Arzt hat ein vorgefertigtes Formular der kassenärztlichen Vereinigung und rechnet die Behandlung über eine deutsche Krankenkasse ab, die wiederum mit der ausländischen Krankenkasse abrechnet. Der Patient wird also wie ein Deutscher Patient versorgt und muss nichts zahlen.
In 90% der Fälle läuft es aber so ab: "Auf der Karte ist ja gar kein Chip drauf. Die können wir nicht nehmen. Wir rechnen Sie als Privatpatient ab, sie bezahlen die Rechnung selber und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein."
"Aber das ist doch eine EHIC und sie müssen dies über eine deutsche KV abrechnen. Ihre Kassenärztliche Vereinigung hat da extra ein Formular erstellt. Vordruck Muster 81"
"Wie??? Noch nie gehört. Das glaub ich nicht"
und so weiter. Nach längeren Verhandlungen und Telefonaten wird dann irgendwo das Formular gefunden und es funktioniert ohne Probleme.
Die Idee der EHIC sit gut, aber wenn der Informationsstand der Ärzte in der restlichen EU genauso schlecht ist wie in Deutschland, muss man die Landessprache schon gut beherrschen
Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Und solche menschen können nicht mal eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Fürs europäische ausland mag das ja noch ohne gehen (natürlich hast du dann auch keinen anspruch auf Rücktansport im Krankheitsfall), aber was, wenn... -> Warnung: Vorerkrankung bei Auslandsreisekrankenversicherung.Astrid hat geschrieben: Ebenfalls abgedeckt sind regelmäßige medizinische Behandlungen, die auf Grund von chronischen Erkrankungen erforderlich sind. Es empfiehlt sich jedoch immer, dies zuvor mit der jeweiligen Krankenkasse abzusprechen.
Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Neben diesen Problemen, sollte auch beachtet werden das die Zuzahlungen je nach Land nicht unerheblich sind. Die auch nicht von der EHIC übernommen werden.dommel24 hat geschrieben: In 90% der Fälle läuft es aber so ab: "Auf der Karte ist ja gar kein Chip drauf. Die können wir nicht nehmen. Wir rechnen Sie als Privatpatient ab, sie bezahlen die Rechnung selber und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein."
"Aber das ist doch eine EHIC und sie müssen dies über eine deutsche KV abrechnen. Ihre Kassenärztliche Vereinigung hat da extra ein Formular erstellt. Vordruck Muster 81"
"Wie??? Noch nie gehört. Das glaub ich nicht"
Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Wie meinst du das? Welche Zuzahlungen sollen das sein?Marlino hat geschrieben: Neben diesen Problemen, sollte auch beachtet werden das die Zuzahlungen je nach Land nicht unerheblich sind. Die auch nicht von der EHIC übernommen werden.
Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
dommel24 hat geschrieben:Wie meinst du das? Welche Zuzahlungen sollen das sein?Marlino hat geschrieben: Neben diesen Problemen, sollte auch beachtet werden das die Zuzahlungen je nach Land nicht unerheblich sind. Die auch nicht von der EHIC übernommen werden.
Da sich die EHIC immer nach nationalen Sozialversicherungsrecht orientiert und die nationalen Zuzahlungen mit einschließt, muss halt bei der Behandlung ggf. Zuzahlungen bezahlt werden. Die DVKA hat dazu auch eine Übersicht erstellt, für die einzelnen Länder :
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/U ... Urlaub.htm
Also ich hab in S chweden aufgrund eines Sturzes z.B. gut 80 Euro an Zuzahlungen (Untersuchung und Röntgen) als EHIC Patient erst mal selber zahlen müssen (wurden dann von der privaten Auslandskrankenversicherung übernommen).
Gruß Marlino
Wird deutsche GKV im EU Ausland akzeptiert?
Danke für den interessanten Link.
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