Mein Bruder ist in England gemeldet, möchte mich aber jetzt öfters hier in Deutschland besuchen. Deswegen möchte er bei mir einen Zweitwohnsitz und ein Auto anmelden.
Meine Frage: Ist es möglich, den ersten Wohnsitz in England zu haben und den zweiten Wohnsitz in Deutschland anzumelden?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Erstwohnsitz im Ausland Zweitwohnsitz Deutschland möglich?
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Erstwohnsitz England / Zweitwohnsitz Deutschland - möglich?
Hallo,
herzlich willkommmen hier an Bord : - )
Lass Deinen Bruder doch einfach zum Einwohnermeldeamt gehen oder dort anrufen. Mehr als nein sagen können sie nicht, ich sehe aber keinen Grund, warum es nicht möglich sein sollte, hier einen zweiten Wohnsitz zu haben.
Gruß
Luther
herzlich willkommmen hier an Bord : - )
Lass Deinen Bruder doch einfach zum Einwohnermeldeamt gehen oder dort anrufen. Mehr als nein sagen können sie nicht, ich sehe aber keinen Grund, warum es nicht möglich sein sollte, hier einen zweiten Wohnsitz zu haben.
Gruß
Luther
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Erstwohnsitz England / Zweitwohnsitz Deutschland - möglich?
Hallo Acki,
ja, es ist als Deutscher möglich, in zwei verschiedenen Ländern mit Wohnsitz gemeldet zu sein (auch in England), daher sollte es auch für Deinen Bruder kein Problem sein, sich bei Dir anzumelden, vorausgesetzt Deine Wohnung steht Deinem Bruder jederzeit zur Verfügung.
Allerdings wird dieser "Zweitwohnsitz" in Deutschland unabhängig von dem in England bestehenden Wohnsitz automatisch ebenfalls zum Erstwohnsitz, wenn es der einzige Meldeort in Deutschland sein sollte .
Welche Rechte und Verpflichtungen mit dieser Meldung verbunden sind, erfragst Du - wie Luther bereits angemerkt hat - am ehesten im zuständigen Einwohnermeldeamt. Allerdings wäre es schön, wenn Du Deine Infos (auf Gegenseitigkeit) auch im WRF posten würdest .
Liebe Grüße
Astrid
ja, es ist als Deutscher möglich, in zwei verschiedenen Ländern mit Wohnsitz gemeldet zu sein (auch in England), daher sollte es auch für Deinen Bruder kein Problem sein, sich bei Dir anzumelden, vorausgesetzt Deine Wohnung steht Deinem Bruder jederzeit zur Verfügung.
Allerdings wird dieser "Zweitwohnsitz" in Deutschland unabhängig von dem in England bestehenden Wohnsitz automatisch ebenfalls zum Erstwohnsitz, wenn es der einzige Meldeort in Deutschland sein sollte .
Welche Rechte und Verpflichtungen mit dieser Meldung verbunden sind, erfragst Du - wie Luther bereits angemerkt hat - am ehesten im zuständigen Einwohnermeldeamt. Allerdings wäre es schön, wenn Du Deine Infos (auf Gegenseitigkeit) auch im WRF posten würdest .
Liebe Grüße
Astrid
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