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Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

 


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Autor Nachricht
Veroni
Kiebitz


Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 3

BeitragVom : 24 Jun 10 17:16    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Hallo,

Ich lese immer wieder von ALG I und Sperrfrist deshalb eröffne ich ein neues Thema:

Aktuell:
Ich studiere momentan. Mit dem Studium bin ich im Februar 2011 fertig.

Meine Reise nach Südostasien geht los ab Juni 2011 (Halbes Jahr bis 12 Monate, je nach Laune/Geld)

Durch meine Eltern bin ich Privat-Versichert. Nun ist es so, dass ich mich auch weiterhin privatversichern müsste wenn ich nicht arbeite.
Deshalb möchte ich mich während meiner Weltreise in ein Studium eintragen um so meinen Studentenstatus zu behalten.
Die Vorteile sind das ich weiterhin mit meinen Eltern versichert bin, sowie sie für mich Kindergeld beziehen können.

Nun meine Frage:
Wenn ich zurück komme werde ich mich für eine Arbeitsstelle bewerben. Bis ich dann tatsächlich was habe kanns ein wenig dauern.
Kann ich jedoch gleich bei Ankunft Hartz VI beantragen?
Oder gibt es da auch so etwas wie eine Sperrfrist ??
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kahunablogger
Reise-Geburts-Helfer


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 207
Wohnort: Wechselt ständig. ;-)

BeitragVom : 24 Jun 10 22:46    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Wow, das geht ja wohl mal gar nicht! Erst ein Studium vom Staat bezahlt bekommen. dann lustig um die Welt reisen und anschließend gleich den Weg in Richtung Hartz IV einschlagen. Sorry, aber wenn du dir dies wirklich so vorstellst, dann ist das eine ziemliche Frechheit für uns Steuerzahler. Wie wäre es, wenn du dir jetzt erst mal eine Arbeit suchst und Gelder ansparst, von denen du dann verreist? Ohne dass man dem Land auf der Tasche liegt? (Entschuldige, wenn das jetzt harsch rüberkommt, aber ich habe einfach etwas gegen die Vollversorgungs-Mentalität, die viele Leute noch immer an den Tag legen.)
_________________
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pedito
Aktives WRF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2009
Beiträge: 90

BeitragVom : 24 Jun 10 23:40    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Hallo Veroni,

dass das, was Du da vorhast, wenn es klappen würde, übelstes Schnorrertum wäre, wurde ja bereits, wenn auch in anderen Worten, gesagt.

Unser Staat ist, trotz der Abstriche, die er in den letzten Jahren bei der Versorgung sozial schwacher Bürger gemacht hat, was ich sehr bedaure, im Vergleich zu vielen anderen Staaten immer noch relativ sozial. Trotzdem freue ich mich, dass er Menschen wie Dich die locker und langfristig auf Kosten anderer leben wollen, daran hindert.

Dass Du Dich während Deiner geplanten Weltreise irgendwo als studierend registrieren lässt, nützt Dir gar nichts. Da auch meine beiden Kinder lange Zeit und bis zum 26. bzw. 27. Lebensjahr auf meine Kosten privatversichert waren, kenne ich mich da aus. Sowohl die private Krankenversicherung wie auch (und ganz besonders!) die Kindergeldstelle verlangen jedes Semester Studienbelege.

Was hältst Du davon, Dir das, was Du Dir da vorgenommen hast, durch Eigenarbeit zu finanzieren, anstatt es durch vorgetäuschte Problemsituation von anderen Menschen, die hart arbeiten müssen, allein nur um zu überleben, durch die von ihnen bezahlten Steuern finanzieren zu lassen? Und die sich trotzdem nie das leisten können, was Du Dir da erschnorren willst?

Wütende Grüße
Pedito
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jot
Reise-Geburts-Helfer


Anmeldungsdatum: 20.02.2007
Beiträge: 233
Wohnort: bei Frankfurt am Main

BeitragVom : 25 Jun 10 0:33    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Veroni schrieb::

Kann ich jedoch gleich bei Ankunft Hartz VI beantragen?
Oder gibt es da auch so etwas wie eine Sperrfrist ??


Die moralische Bewertung lasse ich mal außen vor, rein rechtlich sollte es möglich sein, dass du weiterhin als Studentin gemeldet sein kannst (zumindest vor ein paar Jahren reichte einfach die Semesterbescheinigung, die es ja zu Semesteranfang schon per Post gibt, sofern die Beiträge pünktlich gezahlt werden). Meines Wissens sieht es auch so aus, dass du sofort Hartz IV beantragen könntest(!) - dafür musst du allerdings eine gewisse Bedürftigkeit nachweisen, das bedeutet, dass du selber kein großes Privatvermögen besitzen darfst (auch keine Sparpläne, Aktiendepots, ...), keine anderen Einkünfte haben, usw.
Außerdem werden, wenn du bisher offiziell als Studentin eingeschrieben warst und keinen Abschluss gemacht hast, deine Eltern weiterhin als unterhaltspflichtig angesehen - du wirst also (vorrausgesetzt deine Eltern fallen nicht unter bestimmte Einkommensgrenzen) höchstwahrscheinlich kein HartzIV bekommen, sondern deine Eltern müssen dich mit einem entsprechenden Betrag unterstützen.
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Veroni
Kiebitz


Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 3

BeitragVom : 25 Jun 10 10:26    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Hallo,
danke für die Antworten. Ich möchte mich an dieser Stelle mal rechtfertigen, weil ich es nicht ganz fair find wie manche hier urteilen ohne genau zu wissen wie ich was finanziere und aus welchen Beweggründen ich das mach.

- ich bekomme momentan kein Bafög und sondern arbeite auch wenn es geht. Das meiste geht für Studienkosten drauf... Aufgrund von der Bachelor Umstellung ist leider ned mehr drin als ein 400€ Job zusätzlich. Das Geld für die Reise hab ich mir teils selber angespart (3000€), teils leihe ich es mir von meinen Eltern was ich wieder zurück zahle sobald ich arbeite.
Mein Budget ist daher begrenzt und wenn ich 170€ allein für die Krankenkasse Fixkosten habe ist das ziemlich schnell futsch, weil ich mich nicht einfach selber gesetztlich versichern kann sondern privat bleiben muss.

- ich bin eine Frau und kein Mann und wenn ich meine lange Reise inkl. meiner Zukunfspläne umsetzen möchte komme ich nie zum reisen weil die Biologie da ihre Grenzen setzt --> deshalb leihe ich mir das Geld anstatt zu warten bis ich Familie hab und es immer schwieriger wird. Jetzt oder nie, das weiß ich einfach.

- wenn ich mit dem Studium fertig bin und ich nicht verreisen würde müsste ich auch hartz beantragen wenn ich nicht gleich eine Stelle bekomme. Damit müsste ich rechnen weil die Realität nun leider so ist. Das da aber meine Eltern noch verantworlich sind hab ich an dieser Stelle schon erfahren. Wenn man nach der Weltreise ALG I beantragt ist das meiner Meinung nach die selbe Situation.
Ich wollte mich erkundigen wie ich die Zeit im Falle einer längeren Durststrecke überbrücken kann. Da ich wenn ich wieder komme ja höchstwahrscheinlich ned nahtlos anfangen kann zu arbeiten. Wenn ich kein hartz bekomme weiß ich ja jetzt, dass ich das auch in meine Planung miteinbeziehen muss und ich nicht alles auf den Kopf hauen kann.


So, das lag mir jetzt einfach noch am Herzen das ein wenig klarzustellen. Vielleicht hab ich es ein wenig plump und falsch formuliert und es kam so rüber als ob ich nur schaue wie ich den Staat möglichst übel abkassiere.
Vielleicht geht das jetzt auch ein wenig über das Thema hinaus.
Ich möcht mich an dieser Stelle für alle ernst gemeinten Antworten bedanken.

lg Veroni
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Veroni
Kiebitz


Anmeldungsdatum: 23.02.2010
Beiträge: 3

BeitragVom : 25 Jun 10 13:12    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Für alle die es auch interessiert:
Ich hab eine ähnliche bestehende Diskussion zum Thema Kindergeld gefunden. Die wurde mir leider bei meiner ersten Suche nicht angezeigt:


http://www.reise-forum.weltreiseforum.de/viewtopic.php?t=292&highlight=kindergeld

lg Veroni
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Astrid
WRF-Moderator


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 2037
Wohnort: weltreisend seit 2000

BeitragVom : 25 Jun 10 19:02    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Hallo Veroni Smile

Nochmal zu Deiner Ausgangsfrage:

Prinzipiell ist es Absolventen nach Abschluß eines Studiums möglich Hartz IV zu beantragen, sofern sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind UND dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Inwieweit und wie lange Hartz IV gewährt wird, hängt u.a. von der Bedürftigkeitsprüfung und anderen Bedingungen / Voraussetzungen ab.

Auszubildende (auch Studenten und Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme) sind in aller Regel von ALG II-Leistungen ausgeschlossen! Ausnahmen kommen nur unter bestimmten Voraussetzung in Betracht -> s.a. http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/auszubildende,-schueler-und-studenten.html .

Über eine Sperrfrist ist mir nichts bekannt.

Liebe Grüße
Astrid


[OT: Ich teile übrigens die Meinung meiner Vorredner, dass man nicht alles in Anspruch nehmen soll/muß, bloss weil es möglich ist - Informationen über rechtliche Regelungen einzuholen halte ich jedoch für legitim. Zum Thema: "Mitnahmementalität?" gab es anläßlich einer Frage nach Kindergeld auch schon eine vor Jahren begonnene Diskussion.]
_________________
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]


Astrid
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Silvana
WRF-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2009
Beiträge: 32

BeitragVom : 25 Jun 10 19:56    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Mein Vorschlag: Jobbe in der Zeit bis zum Abflug, so könntest du dir sogar noch etwas für die Reise hinzusparen. Falls du nichts finden solltest: Melde dich nach dem Studium für die Zeit bis zum Abflug beim Arbeitsamt und dann zu Beginn der Reise dort auch wieder ab, da du dann dem Arbeitsmarkt in Deutschland ja auch nicht mehr zur Verfügung stehst.

Noch zur Ergänzung: Auch wenn du dich nicht fälschlicherweise studierend meldest, musst du keine Krankenversicherung in Deutschland bezahlen, da du dich ja während der Reise ohnehin nicht in Deutschland aufhälst und daher sowieso eine Reise-KV abschließen solltest! (s. hierzu auch die KV-Diskussionen)

So wie du es vorhast ist es nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich nicht in Ordnung!
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Cinnemonia
Kiebitz


Anmeldungsdatum: 09.07.2010
Beiträge: 1

BeitragVom : 09 Jul 10 23:52    Thema: Studienabschluss -> weltreise -> Anspruch auf Hartz?

Ich vermute, dass diese "Konstruktion" gar nicht funktioniert. Denn du schreibst, dass du bald mit deinem Studium fertig bist. In dem Moment endet deine erste Ausbildung. Und damit der Anspruch auf Kindergeld, Unterhalt und Familienversicherung...Wenn du dich in einen anderen Studiengang einschreibst, beginnst du quasi ein "Zweitstudium", für das andere Regeln gelten.
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