GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

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1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
dieSteffi
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo!

Nachdem wir nun in den letzten 3 Jahren zwei längere Reisen unternommen haben (6 Monate und 8 Monate) möchte ich meine Erfahrungen mit der Handelskrankenkasse kurz schildern:

Vor der ersten Reise im Winter 07 wollte die HKK von uns nur einen Zweizeiler, in dem wir bestätigen im Ausland zu sein. Wir zahlten in der Zeit weder Beiträge noch Anwartschaft.

Vor der zweiten Reise im Winter 08 wollte die HkK einen Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung. Diese haben wir beigebracht (ADAC).

Jetzt, also Sommer 2010, erhalten wir einen Brief von der HKK. Wir sollen erklären wo wir in der bei ihnen "unklaren" Zeit versichert waren und sie "drohen" mit der Nachforderung der Beiträge genau für die Zeiten in denen wir im Ausland waren. In einem Telefongespräch teilte man uns mit, dass die damaligen Aussagen der Sachbearbeiter möglicherweise nicht richtig waren und wir die Beträge jetzt doch noch zahlen sollen.

Unglaublich oder?
eureSteffi
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MArtin
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GKV: Unerwartete HKK-Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Steffi,

ich habe mich heute Nacht anlässlich http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=20592 ein bisschen in die Problematik einarbeiten müssen.

Habt Ihr schon Neuigkeiten von der HKK?
Wie lautet denn die Argumentation für die evtl. HKK-Nachforderung?

Lt. SGBV §190 Nr.13 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__190.html gibt es zwei Gründe für eine vorübergehende Beendigung der GKV-Mitgliedschaft:
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.
Punkt 1, der "anderweitige Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall" sollte durch Euren ADAC Auslandskrankenschutz, der als vollwertige Krankenversicherung gilt, gewesen sein (wenn Ihr nicht nur den ADAC Schutzbrief hattet?).

Zu 2: "gewöhnlicher Aufenthalt" siehe GKV-Austritt: "Gewöhnlicher Aufenthaltsort".
Demnach müssten Euch 6 Mon. (+ 1 Tag) in einem im Ausland rollenden heimisch eingerichteten WoMo ebenfalls für einen Austritt aus der GKV legitimiert haben.

Selbst wenn weder 1. noch 2. erfüllt wären, dürfte sich aus einer nachweisbar falschen Auskunft ein für Euch kostenmindernder Anspruch ableiten lassen können.

Oder hat die evtl. Nachforderung mit dem Thema Anwartschaft zu tun?

Liebe Grüße :)
Fledermaus
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von Fledermaus »

Hallo Steffi,

ich denke es war ok, dass ihr damals keine Beiträge gezahlt habt. Falls es nicht wieder igendwelche Besonderheiten gibt , die zufällig auf euch zutreffen!?

Ich war ab Frühling 2007 für ein Jahr im Ausland und habe für diese Zeit auch nichts an meine gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Kurz bevor ich gefahren bin, ist die Gesundheitsreform '07 verabschiedet worden, und die Krankenkassen wurden verpflichtet ehemalige Mitglieder wieder aufzunehmen, siehe
-> Private Krankenversicherung - Anwartschaft abschließen?.
Damals gab es eine Hotline vom Gesundheitsministerium, wo man mir das bestätigt hatte und meine damalige GKV hatte mir das auch bestätigt. Bei mir hat sich nie wieder jemand zu dem Thema gemeldet (bis jetzt...), und mittlerweile bin ich bei einer anderen GKV. Ich weiss das nur noch so genau, weil ich damals durch die Gesundheitsreform ganz knapp darum herum gekommen bin, eine Anwartschaft zu zahlen.

Falls es dir helfen sollte, habe ich vielleicht auch irgendwo noch was Schriftliches. müßte ich suchen... versprechen kann ich leider nicht, dass ich das noch finde...

Grüße
Anke :-)
oldi
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von oldi »

Hallo Steffi, wie ist die Sache denn ausgegangen. Bin selber ab 15. November 7 Monate auf Achse und weiss noch nicht was man da am besten macht . Höre und lese unterschiedliche Meinungen von Krankenkasse anrufen und alles ok, bis zu Deinen Fall. Erstaunlich was da für eine Unkenntnis an Gesetzen der Krankenkassen herrscht oder ist es gar schon versuchte Abzocke :?:
dieSteffi
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo!

Heute hat sich die Nachforderung der HKK erledigt.
Wir hatten damals Kopien unserer Versicherungsscheine vom ADAC (Auslands-Krankenschutz-Langzeit) bei der HKK abgegeben.
Leider haben die wohl irgendwie vergessen, diese auch in unsere Akte(n) zu heften. Jedenfalls waren die nicht mehr da und auch wir haben einige Monate nach Ende der Reise unsere originalen Versicherungsscheine entsorgt.
Die HKK hat daraufhin halt geschrieben, dass wir so keine anderweitige Versicherung nachweisen könnten und die Beiträge rückwirkend zahlen müssen. Weil wir uns geweigert haben, hat die HKK wohl Kontakt zum ADAC aufgenommen und sich die Versicherungsscheine von dort besorgt.
Jetzt, da sie vorliegen, ist alles wieder gut.

Mein Tipp also:
Hebt Euch die Unterlagen Eurer Auslandkrankenversicherung (Versicherungsscheine etc.) so lange wie möglich auf, denn offensichtlich kann es auch Jahre später noch vorkommen, dass da mal jemand nach fragt.

Von der HKK kann ich jedem nur abraten. So viel Ärger wie mit denen, hatten wir noch nie (nicht nur wegen dieser Sache).

bunteGrüße
eureSteffi
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Stephan Mussweg
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von Stephan Mussweg »

paukipaul in einem [url=http://www.reise-forum.weltreiseforum.de/viewtopic.php?t=8537]ALG-Thema[/url] hat geschrieben: Halt abmelden (Adresse), sonst musste Krankenkasse nachzahlen ich hab auf die weise 2000 Euro ausm Fesnter gehauen, das war nicht so doll
Warum muss ich denn Krankenkasse nachzahlen? Für meine Reise melde ich mich komplett bei meiner Krankenkasse ab - demnach sollte es wohl nicht zu einer Nachzahlung kommen, oder?!
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Monkeyinme
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von Monkeyinme »

Stephan Mussweg hat geschrieben:Warum muss ich denn Krankenkasse nachzahlen? Für meine Reise melde ich mich komplett bei meiner Krankenkasse ab - demnach sollte es wohl nicht zu einer Nachzahlung kommen, oder?!
Aber genau das mußt du halt auch tun! Seit es die Versicherungspflicht gibt, geht die Kasse davon aus, das du a) dich im Geltungsbereich aufhältst, und b) deswegen auch versichert bist mit der Verpflichtung deine Beiträge zu zahlen.
Also, vorher zur Kasse gehen und abmelden. Wichtig: Bei evt. Heimaturlauben besteht dann nicht unbedingt Versicherungsschutz, gilt vor allem für freiwillig Versicherte. Unbedingt vorher informieren, wenn es geht nicht kurzfristig. Die meisten Sachbearbeiter müßen erst nachfragen.

Ciao
Monkey
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paukipaul
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

du musst dich beim einwohnermeldeamt abmelden.
jeder mit einer meldeadresse ist versicherungspflichtig. abei deiner krankenkasse musst du dich nicht abmelden. das macht dein arbeitgeber oder ggf das arbeitsamt.
paukipaul
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GKV: Unerwartete Nachforderung für Auslandszeiten

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

Es hat auch nichts damit zu tun, wo dein gewöhnlicher Aufenthalt ist und so weiter.

ES ZÄHLT AUSSLIEßLICH OB MAN MIT HAUPTWOHNSITZ IN DEUTSCHLAND GEMELDET IST ODER NICHT.

Es sei denn, man kann einen Wisch von einer anderen Versicherung herzeigen. Ob das ein Wisch einer Auslandskrankenkasse ist, ist dabei egal.
In dem Fall muss man seine Abwesenheit belegen.

Fazit: wenn man seinen Wohnsitz abmeldet, muss man keine andere Versicherung haben und auch nicht herzeigen.

Hat man ihn nicht abgemeldet, muss man nachzahlen oder Belege zeigen.

Übrigens versichert euch auch eure Krankenkasse wenn ihr nicht bezahlt. Denn dazu sind die verpflichtet.

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