Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Hallo Lohas,
was meinst du genau mit "Dank dem zusätzlich gebuchten Komfortpaket ...", ich konnte dies nicht bei der Hanse Merkur finden.
Grüße und Danke
Konfusius
was meinst du genau mit "Dank dem zusätzlich gebuchten Komfortpaket ...", ich konnte dies nicht bei der Hanse Merkur finden.
Grüße und Danke
Konfusius
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Memento mori - In omnia paratus.
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Danke für die Antwort. Musste nun noch mal mit meiner Haftpflichtversicherung RÜcksprache halten, weil in der Komfort auch eine Haftpflichtversicherung drin ist und somit eine Doppelversicherung bestehen würde.
Hatte nun zu Folge, dass ich bei meiner aktuellen Versicherung kündigen werde/muss, damit ich das Komfortpaket abschließen kann.
Liebe Grüße und Danke noch mal für deine hilfreichen Antworten
Konfusius
Hatte nun zu Folge, dass ich bei meiner aktuellen Versicherung kündigen werde/muss, damit ich das Komfortpaket abschließen kann.
Liebe Grüße und Danke noch mal für deine hilfreichen Antworten
Konfusius
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Hallo
musste den Thread mal wieder ausgraben
Ich habe in den letzten 12 Monaten 2 Mal in Süd- und Nordamerika Krankenhäuser besuchen müssen und habe beide Male schnell und problemlos die entstandenen Kosten von der Hanse Merkur rückerstattet bekommen (habe die HanseMerkur Versicherung über STA gebucht, weil für mich günstiger...)
Viele Grüße,
Konstanze
musste den Thread mal wieder ausgraben
Ich habe in den letzten 12 Monaten 2 Mal in Süd- und Nordamerika Krankenhäuser besuchen müssen und habe beide Male schnell und problemlos die entstandenen Kosten von der Hanse Merkur rückerstattet bekommen (habe die HanseMerkur Versicherung über STA gebucht, weil für mich günstiger...)
Viele Grüße,
Konstanze
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Bei mir hat die Rückerstattung ziemlich lange gedauert (knapp 8 Wochen) und mir wurden die Einsatzgebühren für Kreditkarte nicht miterstattet. Es handelt sich zwar nur um knapp 8 Euro, aber ärgert mich trotzdem ein bisschen weil ich vorher extra die Hotline angerufen hatte - die meinten, sie könnten zwar unter Umständen direkt mit dem Krankenhaus abrechnen, es wäre aber einfacher und schneller wenn ich das mit Kreditkarte vorstrecke... habe deshalb nicht erwartet davon nun einen finanziellen Nachteil zu haben (und mit viel Bargeld durch L.A. rennen wollte ich auch nicht, weiß nicht mal ob das Krankenhaus Cash überhaupt akzeptiert hätte).
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
nun...
meine - sehr schlechten- Erfahrungen mit der Hanse Merkur Reisekrankenversicherung habe ich auf meiner Homepage unter dem Titel:
"Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung: Vorsicht !!"
aufgeschrieben:
meine - sehr schlechten- Erfahrungen mit der Hanse Merkur Reisekrankenversicherung habe ich auf meiner Homepage unter dem Titel:
"Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung: Vorsicht !!"
aufgeschrieben:
Möge es dem einen oder anderen helfen...3. Als besonders gefährlich erwies sich dabei, dass in § 4 Ziff. 2 AVB der Hanse Merkur in einem kleinen Passus vermerkt ist, die Versicherung müsse für „ die gesamte Dauer der Reise“ abgeschlossen werden.
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Hallo Stema / Stefan, willkommen an Board
Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht!
Kann mir gut vorstellen, dass Ihr in dieser Krankheitssituation eine "Scheis sangst" gehabt habt.
Um mir ein genaueres Bild machen zu können (auch wir sind bei HanseMerkur versichert und haben uns mit Mitte 40 in ähnlicher Situation & Stimmung auf ähnliche Socken gemacht), würde ich gerne nochmal nachfragen zu dem von Dir geschilderten Fall.
1. Die (Haupt-?) Argumentation, auf der sich die Zahlungsweigerung der HanseMerkur war also "gesamte Reise" - und nicht z.B. "Vorerkrankung" o.ä? (Du schreibst ja auch, vorher nie ernsthaft krank gewesen zu sein und die Schilderung in Eurem Blog lässt eine akute Kardiomyopathie / Myokarditis, also nichts Chronisches vermuten.)
Inwiefern war das der Fall, bzw. nicht der Fall - was unterschied Eure Schwedenreise von dem "anderen Reisen?" (außer der Versicherung)
Wie definiert sich denn "gesamte Reise" i.S. § 4 Ziff. 2 AVB - hat die HM dazu etwas geschrieben?
Zu Deiner schlußfolgernden Zusammenfassung:
Das macht mir insgesamt keinen Sinn und würde den Versicherungsschutz in sehr vielen Fällen in Frage stellen.
Würde mich freuen, hier noch etwas mehr vom Hintergrund zu erfahren.
Allgemein wäre noch zu bemerken, dass sich Eure (inner- europäischen) Reisen im Wohnwagen, die wohl mit wiederholter Heimkehr und Wieder-Abfahrten statt gefunden haben, sich darin schon grundsätzlich von den (Langzeit- oder Welt-) Reisen unterscheiden, die hier im WRF normalerweise geplant und durchgeführt werden und die somit in Reiseanfang und Reiseende schon deutlicher abgrenzbar sind.
LG
OT:
P.S.
Danke für die anerkennende Erwähnung des WRF bei Euch.
Würde mich schon wegen Eurer Parallelen bzgl. Ausstiegsmotivation, Ausstiegsart und Plan-B-Gestaltung freuen, wenn Du durch einen Vorstellungsthread auch Raum für pers. Austausch schaffen würdest.
LG
Vielen Dank für Deinen Erfahrungsbericht!
Kann mir gut vorstellen, dass Ihr in dieser Krankheitssituation eine "Scheis sangst" gehabt habt.
Um mir ein genaueres Bild machen zu können (auch wir sind bei HanseMerkur versichert und haben uns mit Mitte 40 in ähnlicher Situation & Stimmung auf ähnliche Socken gemacht), würde ich gerne nochmal nachfragen zu dem von Dir geschilderten Fall.
1. Die (Haupt-?) Argumentation, auf der sich die Zahlungsweigerung der HanseMerkur war also "gesamte Reise" - und nicht z.B. "Vorerkrankung" o.ä? (Du schreibst ja auch, vorher nie ernsthaft krank gewesen zu sein und die Schilderung in Eurem Blog lässt eine akute Kardiomyopathie / Myokarditis, also nichts Chronisches vermuten.)
Offenbar erachtet die HM Euren "Schwedenurlaub" ja als "Teil der unternommenen Reise" und findet Gründe dafür, was mir auf Grund Deiner Schilderung allerdings keineswegs schlüssig erscheint, weil es Deiner Beschreibung nach so klingt, als sei Schweden eine sowohl zeitlich als auch von Eurem Ausstiegsprojekt unabhängige Reise gewesen.Stema hat geschrieben:3. Als besonders gefährlich erwies sich dabei, dass in § 4 Ziff. 2 AVB der Hanse Merkur in einem kleinen Passus vermerkt ist, die Versicherung müsse für „ die gesamte Dauer der Reise“ abgeschlossen werden.
...
So weit, so klar –und so waren wir ganz einfach vor der bei der Hanse Merkur versicherten Auslandsreise noch in den Urlaub gefahren. Nach Schweden - und noch gesetzlich krankenversichert. Nun – ein halbes Jahr später - verweigerte die Hanse Merkur jede Leistung, weil wir ja angeblich nicht die gesamte Reise versichert hätten.
Inwiefern war das der Fall, bzw. nicht der Fall - was unterschied Eure Schwedenreise von dem "anderen Reisen?" (außer der Versicherung)
Wie definiert sich denn "gesamte Reise" i.S. § 4 Ziff. 2 AVB - hat die HM dazu etwas geschrieben?
Zu Deiner schlußfolgernden Zusammenfassung:
Eine wie in Deiner Schlußfolgerung vermutete Auslegung, dass ein Auslandsaufenthalt kurz vor der HM-versicherten Reise, sowie die Fortsetzung einer Reise nach Ablauf des Versicherungsschutz der HM zum Verlust der Versicherungsleistung führt ist für mich ebenso wenig vorstellbar wie ein mögliches Aussetzen des Versicherungsschutzes bis zum erbrachten Beweis der Reisebeendigung.Stema auf [url=http://www.plan-be.de/html/hanse_merkur.html]www.plan-be.de/html/hanse_merkur.html[/url] hat geschrieben:Insgesamt hat sich also die Hanse Merkur hier mit ihrer Formulierung, die „gesamte Dauer der Reise“ müsse versichert sein, die bequeme Möglichkeit geschaffen,
1. jeden Versicherungsschutz zu versagen, wenn der Versicherungsnehmer noch kurz vor der versicherten Reise im Ausland war,
2. jeden Versicherungsschutz bis zum tatsächlichem Ende einer „versicherten“ Reise zu versagen, denn erst nach Beendigung einer Reise lässt sich feststellen, ob auch tatsächlich „die gesamte Reise“ vertraglich versichert worden war,
3. jede erfolgte Versicherungszahlung nachträglich zurück zu fordern, wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit endet, aber der ehemalige Versicherungsnehmer weiterhin reist, allerdings ohne bei der Beklagten weiterhin versichert zu sein.
Das macht mir insgesamt keinen Sinn und würde den Versicherungsschutz in sehr vielen Fällen in Frage stellen.
Würde mich freuen, hier noch etwas mehr vom Hintergrund zu erfahren.
Allgemein wäre noch zu bemerken, dass sich Eure (inner- europäischen) Reisen im Wohnwagen, die wohl mit wiederholter Heimkehr und Wieder-Abfahrten statt gefunden haben, sich darin schon grundsätzlich von den (Langzeit- oder Welt-) Reisen unterscheiden, die hier im WRF normalerweise geplant und durchgeführt werden und die somit in Reiseanfang und Reiseende schon deutlicher abgrenzbar sind.
LG
OT:
P.S.
Danke für die anerkennende Erwähnung des WRF bei Euch.
Würde mich schon wegen Eurer Parallelen bzgl. Ausstiegsmotivation, Ausstiegsart und Plan-B-Gestaltung freuen, wenn Du durch einen Vorstellungsthread auch Raum für pers. Austausch schaffen würdest.
LG
MArtin
Mein Vorstellungsthread
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Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Hallo Martin,
So, habe jetzt – Vorstellung etc. - alles brav erledigt )
In media res:
Si, das Hauptbehauptung der Hanse Merkur ist: Reiseantritt VOR Versicherung der Reise.
Die versicherte Plan-B-Reise sollte im September 2010 beginnen. Versicherungsvertrag ist aus Juni 2010.
"Sollte", sage ich, weil wir nicht wussten, ob sie tatsächlich stattfinden wird, wie wir dachten.
Die letzten Wochen vor der Plan-B-Reise (ab September 2010, bis dahin waren wir auch gesetzlich krankenversichert) wollten wir lediglich einen Wanderurlaub in Schweden machen und gleichzeitig testen, ob wir im (kurz zuvor erworbenen, gebrauchten) Wohnwagen miteinander zurechtkommen. Allerdings mussten wir uns vorher aus D abmelden, da sonst ab September 2010 die Pflichtkrankenversicherung in D gegriffen hätte.
Nach dem Urlaub, wir waren schon wieder in D, bekamen wir das Angebot, in Griechenland zu überwintern gegen Vornahme einiger Reparaturen an einem Ferienhaus. Und da ging dann die Plan B Reise los...
Du fragst, Wie sich denn "gesamte Reise" i.S. § 4 Ziff. 2 AVB definiert- hat die HM dazu etwas geschrieben?
Die Hanse Merkur verlagert in Ihrer Argumentation die Plan B Reise vor, auf einen Zeitpunkt vor Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung am 01.09.2010. Sie behauptet das einfach. Und damit, sagt sie, sei erst gar kein Versicherungsvertrag zustande gekommen.
Sie definiert unsere Urlaubsreise einfach als Teil der „gesamten Reise“ nach ihren AVB.
Was das Merkmal „gesamte Reise“ in den AVB genau bedeutet, wollen sie nicht genau sagen, nur, dass es zur „Risikoabgrenzung“ und „Risikominimierung“ dient.
2. Natürlich fährt die Hanse Merkur auch noch die Schiene „Vorerkrankung“ (die aber nicht bestand).
Die Hanse Merkur behauptet das einfach. Das ist sozusagen der „Prozessjoker“.
Hintergrund: Es ist schwer, das Gegenteil zu beweisen. Wir aber haben im Prozess die Beweislast. Das heißt, alle Kosten für Sachverständige, Dolmetscher etc. müssen wir erst einmal aufbringen. Auch für den Flug des griechischen Arztes und Chirurgen zum Verhandlungstermin (der griechische Arzt hatte etwas Akutes diagnostiziert). Denn nach deutschem Recht muss ein Zeuge ja mündlich vor Gericht aussagen, also im Termin vor dem deutschen Gericht.
Summa summarum:
Die Hanse Merkur setzt darauf, dass Reisende keine Nerven und kein Geld für Prozessquatsch haben, zumal, wenn sie schon die Krankheits- und OP Kosten selber zu tragen hatten, die sie eigentlich vertragsgemäss hätte übernehmen müssen.
btw.: Wir hatten nicht nur vor und während der OP Angst, sondern auch in der Zeit danach: Denn die Hanse Merkur sieht den Vertrag als „unwirksam“ an, dementsprechend sind wir seit einem Jahr unversichert, andere Versicherungsgesellschaften versichern uns nicht mehr.
Und natürlich macht das Alles Sinn: Die Auslandskrankenversicherung spart eine Menge Geld.
Viele Grüße
Stefan
So, habe jetzt – Vorstellung etc. - alles brav erledigt )
In media res:
Si, das Hauptbehauptung der Hanse Merkur ist: Reiseantritt VOR Versicherung der Reise.
Die versicherte Plan-B-Reise sollte im September 2010 beginnen. Versicherungsvertrag ist aus Juni 2010.
"Sollte", sage ich, weil wir nicht wussten, ob sie tatsächlich stattfinden wird, wie wir dachten.
Die letzten Wochen vor der Plan-B-Reise (ab September 2010, bis dahin waren wir auch gesetzlich krankenversichert) wollten wir lediglich einen Wanderurlaub in Schweden machen und gleichzeitig testen, ob wir im (kurz zuvor erworbenen, gebrauchten) Wohnwagen miteinander zurechtkommen. Allerdings mussten wir uns vorher aus D abmelden, da sonst ab September 2010 die Pflichtkrankenversicherung in D gegriffen hätte.
Nach dem Urlaub, wir waren schon wieder in D, bekamen wir das Angebot, in Griechenland zu überwintern gegen Vornahme einiger Reparaturen an einem Ferienhaus. Und da ging dann die Plan B Reise los...
Du fragst, Wie sich denn "gesamte Reise" i.S. § 4 Ziff. 2 AVB definiert- hat die HM dazu etwas geschrieben?
Die Hanse Merkur verlagert in Ihrer Argumentation die Plan B Reise vor, auf einen Zeitpunkt vor Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung am 01.09.2010. Sie behauptet das einfach. Und damit, sagt sie, sei erst gar kein Versicherungsvertrag zustande gekommen.
Sie definiert unsere Urlaubsreise einfach als Teil der „gesamten Reise“ nach ihren AVB.
Was das Merkmal „gesamte Reise“ in den AVB genau bedeutet, wollen sie nicht genau sagen, nur, dass es zur „Risikoabgrenzung“ und „Risikominimierung“ dient.
2. Natürlich fährt die Hanse Merkur auch noch die Schiene „Vorerkrankung“ (die aber nicht bestand).
Die Hanse Merkur behauptet das einfach. Das ist sozusagen der „Prozessjoker“.
Hintergrund: Es ist schwer, das Gegenteil zu beweisen. Wir aber haben im Prozess die Beweislast. Das heißt, alle Kosten für Sachverständige, Dolmetscher etc. müssen wir erst einmal aufbringen. Auch für den Flug des griechischen Arztes und Chirurgen zum Verhandlungstermin (der griechische Arzt hatte etwas Akutes diagnostiziert). Denn nach deutschem Recht muss ein Zeuge ja mündlich vor Gericht aussagen, also im Termin vor dem deutschen Gericht.
Summa summarum:
Die Hanse Merkur setzt darauf, dass Reisende keine Nerven und kein Geld für Prozessquatsch haben, zumal, wenn sie schon die Krankheits- und OP Kosten selber zu tragen hatten, die sie eigentlich vertragsgemäss hätte übernehmen müssen.
btw.: Wir hatten nicht nur vor und während der OP Angst, sondern auch in der Zeit danach: Denn die Hanse Merkur sieht den Vertrag als „unwirksam“ an, dementsprechend sind wir seit einem Jahr unversichert, andere Versicherungsgesellschaften versichern uns nicht mehr.
Und natürlich macht das Alles Sinn: Die Auslandskrankenversicherung spart eine Menge Geld.
Viele Grüße
Stefan
Vorstellung:
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 216#100216
kostenloser Juristendeutsch-Übersetzer: www.wasstehtda.de
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- Kiebitz
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- Registriert: 19 Dez 11 17:40
Auslandskrankenversicherung: HanseMerkur - Erfahrungen?
Ich bin auch bei der HanseMerkur versichert, weil ich häufiger gehört und gelesen habe, dass sie hier sehr gut sein soll. Glücklicherweise habe ich sie noch nicht in Anspruch nehmen müssen.
Hat die Auslandskrankenversicherung nicht auch mehrere Testsieger-Auszeichnungen bekommen?
Hat die Auslandskrankenversicherung nicht auch mehrere Testsieger-Auszeichnungen bekommen?
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