Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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- Kiebitz
- Beiträge: 5
- Registriert: 19 Feb 08 10:49
- Wohnort: Freiburg
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe zu der ALG Sache eine kleine Ergänzung, die mir leider momentan, da ich auch bald weg möchte, passiert ist.
Da ich noch 6 Wochen Resturlaub habe, dachte ich, ich könnte einfach schon während dieser Zeit los. Dem ist leider nicht so, weil die Agentur für Arbeit sich da ziemlich quer gestellt hat und mich darauf verdonnert hat, auf jeden Fall wenigstens 1 Tag dem Arbeitsmarkt (und das während ich schon arbeitslos bin, also logischerweise erst nach meinem Urlaub) zur Verfügung zu stehen, sonst erlöscht der Arbeitslosengeldanspruch nach 12 Monaten.
Heisst: Falls man innerhalb 12 Monaten vor hat zurück zu kommen, kein Problem, man kann sich den Gang zum Arbeitsamt sparen.
Falls man aber länger bleiben möchte, muss man darauf warten (und zwar in DE), bis man wirklich arbeitslos wird, um seine Ansprüche länger zu sichern.
Pläne wie "Ich habe noch soviel Resturlaub, da fahre ich schon früher los..." kann man sich also abschminken.
Schade eigentlich, nun dies ist der deutsche Behördenalltag, extrem dämlich und sinnlos für Leute die ein bisschen aus der Reihe tanzen.
Ich habe zu der ALG Sache eine kleine Ergänzung, die mir leider momentan, da ich auch bald weg möchte, passiert ist.
Da ich noch 6 Wochen Resturlaub habe, dachte ich, ich könnte einfach schon während dieser Zeit los. Dem ist leider nicht so, weil die Agentur für Arbeit sich da ziemlich quer gestellt hat und mich darauf verdonnert hat, auf jeden Fall wenigstens 1 Tag dem Arbeitsmarkt (und das während ich schon arbeitslos bin, also logischerweise erst nach meinem Urlaub) zur Verfügung zu stehen, sonst erlöscht der Arbeitslosengeldanspruch nach 12 Monaten.
Heisst: Falls man innerhalb 12 Monaten vor hat zurück zu kommen, kein Problem, man kann sich den Gang zum Arbeitsamt sparen.
Falls man aber länger bleiben möchte, muss man darauf warten (und zwar in DE), bis man wirklich arbeitslos wird, um seine Ansprüche länger zu sichern.
Pläne wie "Ich habe noch soviel Resturlaub, da fahre ich schon früher los..." kann man sich also abschminken.
Schade eigentlich, nun dies ist der deutsche Behördenalltag, extrem dämlich und sinnlos für Leute die ein bisschen aus der Reihe tanzen.
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- Kiebitz
- Beiträge: 5
- Registriert: 28 Jul 08 7:08
ALG Anspruch - schon während dem Urlaub weg?
ist das so?
ich hatte eigentlich den selben plan.. das ganze macht doch irgendwie keinen sinn. also mit resturlaub hat man dann sozusagen 13 monate um sich zum AA zu begeben.
ich hatte eigentlich den selben plan.. das ganze macht doch irgendwie keinen sinn. also mit resturlaub hat man dann sozusagen 13 monate um sich zum AA zu begeben.
ALG Anspruch - schon während dem Urlaub weg?
Ja klar. Du musst innerhalb 12 Monate nach Deiner Kuendigung zuruecksein.
Man ist auf der Erde ein Nomade, wandert wie die Wolken auf dem Himmel, wandert wie der Schatten, wie der Regen und der Wind.
Ursz Karpas
Ursz Karpas
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
Hallo Katka,
darf ich fragen, wie Du nun vorgehst?
Mein Fall liegt ähnlich, siehe http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 4541#64541 und
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 4542#64542
LG
Lohas
darf ich fragen, wie Du nun vorgehst?
Mein Fall liegt ähnlich, siehe http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 4541#64541 und
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 4542#64542
LG
Lohas
Memento mori - In omnia paratus.
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
Hey Lohas!
Ich werde warten bis ich arbeitslos bin, melde mich dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an und dann nach ein paar Tagen wieder ab. Man muss das bloederwiese persoenlich machen (zumindest in Freiburg). Dann habe ich 4 Jahre um wieder zurueckzukommen und ALG 1 Anpruch zu behalten (errechnet aus dem letzten Jahr bevor ich weggefahren bin).
Fuer mich hiess es Resturlaub in DE zu geniessen.
Falls Du aber sicher inerhalb 12 Monate zurueckkommst, musst Du Dich nicht jetzt arbeitslos melden sondern es reicht wenn Du zurueckkommst, dann weiss ich aber nicht wie es mit dem Geld aussehen wird und woraus es berechnet wird.
Hoffe es hat Dir geholfen
LG
Katka
Ich werde warten bis ich arbeitslos bin, melde mich dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit an und dann nach ein paar Tagen wieder ab. Man muss das bloederwiese persoenlich machen (zumindest in Freiburg). Dann habe ich 4 Jahre um wieder zurueckzukommen und ALG 1 Anpruch zu behalten (errechnet aus dem letzten Jahr bevor ich weggefahren bin).
Fuer mich hiess es Resturlaub in DE zu geniessen.
Falls Du aber sicher inerhalb 12 Monate zurueckkommst, musst Du Dich nicht jetzt arbeitslos melden sondern es reicht wenn Du zurueckkommst, dann weiss ich aber nicht wie es mit dem Geld aussehen wird und woraus es berechnet wird.
Hoffe es hat Dir geholfen
LG
Katka
Man ist auf der Erde ein Nomade, wandert wie die Wolken auf dem Himmel, wandert wie der Schatten, wie der Regen und der Wind.
Ursz Karpas
Ursz Karpas
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
Hallo Katka,
Danke für Deine Antwort.
Werde noch etwas recherchieren, aber nach dem Gespräch heute mit meinem Chef, werde ich wohl kündigen, mir den Resturlaub auszahlen lassen und mich dann arbeitslos melden und dann ABFLUG
Zu der Variante gibt es wenigsten ausreichend Infos im Forum
Im gleichen Zuge mache ich dann den neuen Arbeitsvertrag mit Beginn nach meiner Rückkehr und gut ist's.
Zwar ein komisches Gefühl, so eine Kündigung in der Hand zu halten und zum AA zu gehen, aber das gehört wohl dazu.
Trotzdem muss ich an dieser Stelle noch kurz meinem Ärger Luft machen, warum es für solche Ausnahmefälle (die ja eben offensichtlich gar nicht so selten sind) keine besseren Regelungen gibt. In anderen Ländern sind Sabbaticals was völlig normales....
Zum Glück fand die Entscheidung zur Reise inkl. Buchung vorher statt, sondern hätte mich das alles wohl abgeschreckt
Danke für Deine Antwort.
Werde noch etwas recherchieren, aber nach dem Gespräch heute mit meinem Chef, werde ich wohl kündigen, mir den Resturlaub auszahlen lassen und mich dann arbeitslos melden und dann ABFLUG
Zu der Variante gibt es wenigsten ausreichend Infos im Forum
Im gleichen Zuge mache ich dann den neuen Arbeitsvertrag mit Beginn nach meiner Rückkehr und gut ist's.
Zwar ein komisches Gefühl, so eine Kündigung in der Hand zu halten und zum AA zu gehen, aber das gehört wohl dazu.
Trotzdem muss ich an dieser Stelle noch kurz meinem Ärger Luft machen, warum es für solche Ausnahmefälle (die ja eben offensichtlich gar nicht so selten sind) keine besseren Regelungen gibt. In anderen Ländern sind Sabbaticals was völlig normales....
Zum Glück fand die Entscheidung zur Reise inkl. Buchung vorher statt, sondern hätte mich das alles wohl abgeschreckt
Memento mori - In omnia paratus.
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- Kiebitz
- Beiträge: 5
- Registriert: 19 Feb 08 10:49
- Wohnort: Freiburg
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
Hi Lohas!
Ich freue mich dass Du trotzdem Deine Reise machst und dass Du auch wieder ein Vertrag hast, ist ja eigntlich ideal!
Mir hat mein Arbeitgeber gesagt ich kann mich jederzeit wiedermelden wenn ich wieder zureuck bin. Das finde ich sehr nett, auch wenn es natuerlich nichts verbindliches ist.
Ich habe am 4 Mai ein Tremin beim AA, werde berichten falls es was neues gibt.
LG
Katka
Ich freue mich dass Du trotzdem Deine Reise machst und dass Du auch wieder ein Vertrag hast, ist ja eigntlich ideal!
Mir hat mein Arbeitgeber gesagt ich kann mich jederzeit wiedermelden wenn ich wieder zureuck bin. Das finde ich sehr nett, auch wenn es natuerlich nichts verbindliches ist.
Ich habe am 4 Mai ein Tremin beim AA, werde berichten falls es was neues gibt.
LG
Katka
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
Ich habe meinen Termin beim Arbeitsamt nächste Woche und werde dann auch berichten...
Wobei das eigentlich nur noch informativ ist, da für mich nun die Entscheidung mit der Kündigung gefallen ist.
Schon komisch, am Anfang hat es mich geschockt, jetzt fühlt es sich auch ein wenig nach Freiheit an
Wobei das eigentlich nur noch informativ ist, da für mich nun die Entscheidung mit der Kündigung gefallen ist.
Schon komisch, am Anfang hat es mich geschockt, jetzt fühlt es sich auch ein wenig nach Freiheit an
Memento mori - In omnia paratus.
Kein ALG Anspruch bei Abreise während Resturlaubs?
So, möchte auch hier noch mal die Aussage bestätigen.
War heute beim AA in Nürnberg und dort sagte man mir auch, dass Abreisen während des Resturlaubs nur dann möglich ist, wenn man DEFINITIV nicht länger als zwölf Monate weg bleibt (und man natürlich innerhalb der 2-Jahres Grenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt war).
Die Logik, warum man den Anspruch auf ALG 1 komplett verliert, wenn man nach 13 Monaten zurückkommt, kann ich persönlich nicht folgen. Schließlich könnte man dann ja einfach 11 Monate als Grundlage zur Berechnung nehmen
Ich plane zwar "nur" neun Monate wegzubleiben und könnte somit eigentlich noch im Resturlaub los, aber man weiß ja nie....
Für mich heisst das nun definitiv, wie schon geschrieben, Resturlaub ausbezahlen lassen (füllt die Reisekasse), arbeitslos melden, abmelden und dann aer wirklich...LOS
War heute beim AA in Nürnberg und dort sagte man mir auch, dass Abreisen während des Resturlaubs nur dann möglich ist, wenn man DEFINITIV nicht länger als zwölf Monate weg bleibt (und man natürlich innerhalb der 2-Jahres Grenze sozialversicherungspflichtig beschäftigt war).
Die Logik, warum man den Anspruch auf ALG 1 komplett verliert, wenn man nach 13 Monaten zurückkommt, kann ich persönlich nicht folgen. Schließlich könnte man dann ja einfach 11 Monate als Grundlage zur Berechnung nehmen
Ich plane zwar "nur" neun Monate wegzubleiben und könnte somit eigentlich noch im Resturlaub los, aber man weiß ja nie....
Für mich heisst das nun definitiv, wie schon geschrieben, Resturlaub ausbezahlen lassen (füllt die Reisekasse), arbeitslos melden, abmelden und dann aer wirklich...LOS
Memento mori - In omnia paratus.
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