ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

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Lohas
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ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Hallo ihr Lieben, die ihr die Problematik Arbeitsamt - Arbeitslosengeld etc. bestimmt nicht mehr hören könnt :(

Aktuell plane ich, noch während neun Monaten meiner Reise unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Wird die Zeit während des unbezahlten Urlaubs, in dem man ja noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht (wenn auch ruhend), würde diese Zeit, in der man ja kein Gehalt erhält, in der Berechnung der Höhe des ALG 1 berücksichtigt werden oder werden die letzten 12 Monate, in denen tatsächlich Gehalt geflossen ist, als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes genommen?
(Anm. das mit der Rahmenfrist von 2 Jahren, in denen ich mind. 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein muss, ist mir klar und ist bei mir der Fall)

Sollten bei der ALG-1-Berechnung tatsächlich die 9 Monate mit 0,00 EUR angesetzt werden?

Frage mich nur, ob eine Kündigung und ggf. Neueinstellung bei Rückkehr dann nicht klüger wäre?
(Mein Chef stellt mich definitiv wieder ein, das wäre nicht das Problem)

Gute Nacht

eine ratlose Lohas (die keine SGB-Paragraphen mehr lesen mag :cry: )
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MArtin
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ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Lohas :)

Das Arbeitslosengeld 1 berechnet sich (in der Regelbemessung) aus dem sozialversicherungspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit.

Es gibt aber auch eine sog. Härteregelung:

"Haben Sie im Durchschnitt der letzten zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ein höheres Arbeitsentgelt erzielt als im letzten Jahr, so kann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes der Bemessungszeitraum auf zwei Jahre erweitert werden. Das nach der Vergleichsberechnung höhere Bemessungsentgelt ist dann maßgebend."

Gefunden auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/z ... ssung.html

Ob das bei Deinem längeren unbezahlten Urlaub so gerechnet werden kann (und weitere sozialversicherungstechnische Implikationen) solltest Du m.E. aber explizit bei der Budesagentur für Arbeit erfragen, da Du für Deine Entscheidungen verlässliche Angaben unter Berücksichtigung aller Aspekte brauchst.
Während eines unbezahlten Urlaubes über 4 Wochen bist Du soviel ich weiß nicht sozialversicherungspflichtig und gilst i.S. des SGB 4 trotz bestehenden Arbeitsvertrags als "nicht beschäftigt", vgl. ALG-Sticky.


Liebe Grüße :)
alexistweg
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ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

Ungelesener Beitrag von alexistweg »

Hallo Lohas,

ich habe bei einer Bekannten die im Arbeitsamt arbeitet genau auf dieses Thema hin angesprochen. Nachdem Sie sich in der Leistungsabteilung erkundigt hatte war die Aussage, das der unbezahlte Urlaub in die Berechnung einfließen würde - also mit entsprechender Minderung einhergeht.
Aus diesem Grund wurde bei mir das Arbeitsverhältnis aufgelöst.

In wie weit man rechtlich gegen solch eine Entscheidung vorgehen kann, weiß ich nicht. Ich will aber auch nicht einen Rechtsstreit mit dem Arbeitsamt sondern meine freie Zeit genießen....

Viele Grüße
Alexander
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Lohas
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ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Danke für Eure Antworten, MArtin und Alexander.

Das hört sich ja mal besch... an :cry:
Da freut man sich, wenn man den unbezahlten Urlaub durchboxt und dann so was.

Für mich bedeutet das voraussichtlich, dass ich kündigen werde. Schließlich weiß ich nicht, wie sich meine Sicht der Dinge während der Reise verändern wird.
Zudem auch noch der Dumme zu sein, wenn die Firma in der Zeit vielleicht insolvent geht... Job weg und nur wenig ALG :?

Ich werde dennoch demnächst noch einen Termin beim AA machen. Wenn ich weitere Infos bekommen sollte, gebe ich sie natürlich gerne weiter.

Noch einen schönen Tag

von einer stirn-runzelnden Lohas
Memento mori - In omnia paratus.
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MArtin
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ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Halo Lohas :)
Lohas hat geschrieben:... Ich werde dennoch demnächst noch einen Termin beim AA machen.
Tue das besser früher als später - es kommt zum Glück immer wieder vor, dass Bürokratie durch mitdenkend- hilfreiche Bedienstete in Einzelfällen vermenschlicht werden kann.


Liebe Grüße, viel Glück! :)
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Lohas
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ALG: Anrechnung einer unbezahlten Urlaubszeit auf ALG-Höhe?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Alsooooooooooooo, ich habe nun beim AA in Nürnberg persönlich nachgefragt und in Aschaffenburg per Email.

Beide Male wurde mir mitgeteilt, dass der unbezahlte Urlaub NICHT in die Berechnung des ALG 1 miteinfließt.
Schriftlich klang das wie folgt:

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von 2 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

Unbezahlter Urlaub, der die Dauer von einem Monat übersteigt, ist nicht versicherungspflichtig.

Beispiel 1: Arbeitslosmeldung 01.07.2009
unbezahlter Urlaub: 01.10.2008 bis 30.06.2009
Arbeit: 01.01.2005 bis 30.09.2008
2-Jahresfrist: 01.07.2007 bis 30.06.2009
innerhalb dieser Frist wurde vom 01.07.2007 bis 30.09.2008 länger wie 1 Jahr (= 15 Monate) gearbeitet, also besteht Arbeitslosengeldanspruch.

Beispiel 2 : Arbeitslosmeldung 01.07.2009
unbezahlter Urlaub: 01.05.2008 bis 30.06.2009
Arbeit: 01.01.2005 bis 30.04.2008
2-Jahresfrist: 01.07.2007 bis 30.06.2009
innerhalb dieser Frist wurde vom 01.07.2007 bis 30.04.2008 weniger wie 1 Jahr (= 10 Monate) gearbeitet, also besteht kein Arbeitslosengeldanspruch.

Berechnung des Arbeitslosengeldes anhand des Beispieles 1:
Es würde der Verdienst, der im letzten Jahr des Versicherungspflichtverhältnisses abgerechnet wurde, zugrunde gelegt (hier also 01.10.2007 bis 30.09.2008).

Sollte im Beispiel 1 der unbezahlte Urlaub bis 31.05.2009 gehen und im Monat Juni 2009 noch Arbeitsentgelt erzielt werden, wäre grundsätzlich das im Zeitraum vom 01.07.2008 bis 30.06.09 zugrunde gelegt. Das wären die Zeiten vom 01.07.08 bis 30.09.2008 und der Juni 2009. Dies wären allerdings nur 4 Monate, zur Arbeitslosengeldberechnung wären allerdings 5 Monate erforderlich. Daher werden noch die Verdienste vom 01.07.2007 bis 30.06.2008 mit herangezogen und der Durchschnittsverdienst aus 16 Monaten der Arbeitslosengeldberechnung zugrunde gelegt werden.

Sollten Sie bereits vor der Langzeitreise arbeitslos werden, würde ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann bestehen, wenn Sie am ersten Tag der Arbeitslosigkeit auch in Deutschland wären.


Für mich ist das allerdings nicht mehr relevant, weil ich mich nun mit dem Gedanken der Kündigung abgefunden habe und mich damit tatsächlich nun gut und auch frei fühle :D

Allerdings habe ich das Glück, schon vor der Abreise einen neuen (alten) Vertrag in der Tasche zu haben....
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