Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

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Offliner
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Austritt Techniker Krankenkasse (TK) GKV wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Offliner »

Ich habe heute von der Techniker Krankenkasse meine Antwort bekommen. Ein Austritt aus der Techniker Krankenkasse (als GKV) sei leider nicht möglich, da ich in Deutschland gemeldet bleibe, allerdings bieten sie mir eine Krankenversicherungs-Anwartschaft an, was mich etwas unter 45 € im Monat kosten würde.
Gangis
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Austritt TK (Techniker Krankenkasse) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Gangis »

Hallo Offliner,

hm, die Info von der Techniker Krankenkasse verwundert mich ein bisschen. Wir haben von der TK damals die Info bekommen, dass wir für unsere 1jährige Auslandsreise ein Sonderkündigungsrecht haben und deshalb aus der GKV austreteten können, auch wenn wir in Deutschland gemeldet bleiben. Und der Beitrag von der-mali besagt ja eigentlich auch, dass eine Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist....

45€ mtl. sind ja auch nicht gerade wenig.... Wird das von der Techniker Krankenkase noch irgendwie näher begründet, außer der Tatsache, dass Du in Deutschland gemeldet bleibst?
Viele liebe Grüße von

den beiden Gangis
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Offliner
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Austritt TK (Techniker Krankenkasse) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Offliner »

Ich zitiere aus dem Schreiben der Techniker Krankenkasse:
Trotz der Kündigung Ihrer Wohnung bleibt der gewöhnliche Aufenthalt weiterhin in Deutschland, da Sie nicht beabsichtigen dauerhaft ins Ausland zu gehen. Daher besteht nach aktueller Rechtslage die Verpflichtung einer Versicherung in Deutschland
Dazu haben Sie mir ein Merkblatt mit den Einzelheiten beigelegt. Zum Beitrag steht lediglich darin:
Krankenversicherung 39,09 Euro und Pflegeversicherung 4,91 Euro beziehungsweise 5,54 für Mitglieder ohne Kinder.
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Lohas
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Austritt TK (Techniker Krankenkasse) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Mach mich echt nicht schwach :cry:

Mir hat die Techniker Krankenkasse ebenfalls gesagt, dass ich ohne Probleme beitragsfrei ins Ausland gehen kann und dann einfach nach der Rückkehr wieder in die TK zurück kann.

Meines Wissens ist das mit der Anwartschaft auch völlig veraltet.
Gesetzlich müssen die einen zurücknehmen, wenn man wiederkommt.

Werde aber auch noch mal bei der Techniker Krankenkasse nachfragen. Oder sollte man schlafende Hunde doch nicht wecken???

Gib auf jeden Fall Bescheid, wenn Du Neuigkeiten hast....
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Sveni70
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Austritt gesetzl. Krankenversicherung bei Langzeitreise wie?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo Offliner,

m.E. müsste § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V Anwendung finden, da Du mit der Auslandsreise ja Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in Deutschland hast:

Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem (...) der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.

Gem. §9 AO (= Abgabenordnung) hat jemand den gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

Vielleicht hilft das weiter...

LG
Sveni
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Offliner
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Austritt TK (Techniker Krankenkasse) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Offliner »

Hallo Sveni

ich bin mit Paragraphen ehrlich gesagt nicht so firm. Ich weiß leider nicht, wie ich eine Antwort formulieren soll.

Kann ich mich an die Techniker Krankenkasse mit der Argumentation wenden, dass ich zwar in D gemeldet bleibe, jedoch mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mehr hier ist?

Was ist gemeint mit "Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen" Ich bleibe ja nicht immer an einem Ort, sondern bin unterwegs. Wie soll ich beweisen, dass ich dort nicht nur vorübergehend bin?

Und was heißt "Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert. "? Es handelt sich ja um einen Aufenthalt zu privaten Zwecken. Was ist "Satz 2"?

Offliner
Sveni70
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Austritt gesetzl. Krankenversicherung bei Langzeitreise wie?

Ungelesener Beitrag von Sveni70 »

Hallo Offliner,

ganz genau. Deine Begründung, warum Du aus der deutschen Krankenversicherung raus willst, ist ja, weil Du Dich nicht mehr in Deutschland aufhältst und hier auch keine Leistungen in Anspruch nehmen wirst. Wie ich Deinem Vorstellungsthread entnehme, planst Du eine 1-jährige Reise, Du wirst also für einen Zeitraum von länger als 6 Monate Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in D haben.

Welchen Nachweis die Krankenkasse verlangen kann, weiß ich nicht. Fakt ist, dass die Verpflichtung einer Versicherung in D nur für Menschen gilt, die in Deutschland wohnen und das tust Du ja für die Dauer Deiner Reise nicht. Damit kurze Urlaubsreisen nicht in diese Regelung fallen, hat man wohl den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts aus dem Steuerrecht entliehen.

Ich denke schon, dass Deine Umstände (Flugticket gebucht, Wohnung gekündigt, Strom und GEZ abgemeldet usw.) dafür sprechen, dass Du Deutschland für längere Zeit verlassen wirst. Wenn das nicht Beweise genug sind...

Ich glaube manchmal hilft es, wenn man ganz selbstbewusst auftritt und der Krankenkasse die Fakten so darstellt, dass man das gewünschte Ergebnis bekommt, d.h.
- sagen, dass der gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr in Deutschland sein wird (die Tatsache, dass Du Dich nicht abmeldest, hat damit nichts zu tun. Man kann durchaus in D gemeldet sein, aber den gewöhnlichen Aufenthalt woanders haben), da Du Dich für längere Zeit im Ausland aufhalten wirst
- dass Du ab ... keine Anschrift mehr in D haben wirst (dass Du weiterhin in D gemeldet bist, würde ich der KK gar nicht auf die Nase binden)

Den Satz "Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert." würde ich so verstehen, dass der in Satz 1 beschriebene Automatismus (gewöhnlicher Aufenthalt wird ab 6 Monaten immer angenommen) nicht bei Privatreisen gilt. Das heißt m.E. aber nur, dass es eben nicht automatisch angenommen wird. Wenn Du glaubhaft versicherst bzw. durch o.g. Umstände nachweisen kannst, dass Dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht in D sein wird, muss es die KK akzeptieren.

Satz 2 lautet "Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt."

Noch eine andere Sache: In Deinem Vorstellungsthread schreibst Du, dass es bei Dir auf eine Auszahlung des Resturlaubs herauslaufen wird. Falls Du Dich nach Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden wirst, solltest Du wissen, dass die Urlaubsauszahlung für Dich ein Nachteil sein kann, da das Arbeitsamt für diese Tage nicht zahlt. Der Anspruch beginnt dann erst nach Ablauf dieser - in Deinem Beispiel - 10 Tage.

Ich hoffe, ich habe alles richtig dargestellt und konnte Dir weiterhelfen.

LG
Sveni
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Offliner
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Austritt TK (Techniker Krankenkasse) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Offliner »

Ich habe jetzt mal einen Antwortbrief an die Techniker Krankenkasse formuliert. Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich diesen zur Überprüfung hier poste:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben, dass mein gewöhnlicher Aufenthalt weiterhin in Deutschland bleibt und ich daher nicht aus der Versicherung austreten könne. Ich bin da anderer Ansicht.
Gemäß § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Vortages, an dem der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird. Gemäß §9 AO hat jemand den „gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen.“ Es ist also nicht die Rede davon, dass man in Deutschland nicht gemeldet sein darf.
Da mein Auslandsaufenthalt 12 Monate beansprucht sind oben genannte 6 Monate bereits deutlich überschritten. Ich habe bereits folgende Maßnahmen unternommen, die die Tatsache, dass ich einen längerfristigen Aufenthalt plane, untermauern:

Ich habe ein One-Way-Flugticket gebucht. Ich habe meine Wohnung und meine Arbeitsstelle gekündigt, ebenso den Strom. Ich habe bereits eine Langzeitreisekrankenversicherung abgeschlossen, die auch mehrwöchige Aufenthalte in Deutschland abdeckt. Ich habe meine Haftpflicht und Hausratsversicherung gekündigt, sowie dafür gesorgt, dass meine private Altersvorsorge für die Dauer des geplanten Auslandsaufenthalts ruht.
Die Kündigung meiner Wohnung und Arbeitsstelle liegt Ihnen bereits vor, ebenso der Ticketnachweis. Die weiteren Punkte kann ich Ihnen gerne durch entsprechende Kopien nachweisen.
Ich gehe daher davon aus, dass einem Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung zum Zeitpunkt meiner Abreise nichts mehr im Wege steht.

Mit freundlichen Grüßen
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Lohas
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Austritt TK (Techniker Krankenkasse) wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Hallo Offliner,

ich habe die Techniker Krankenkasse nun auch noch mal angeschrieben, um mich zu versichern, dass alles so läuft, wie eigentlich von mir angenommen. Sollte ich die (hoffentlich) positive Antwort bekommen, poste ich sie natürlich hier und Du kannst eventuell etwas daraus für Deine Argumentation ergänzen.

Viel Glück (auch mir :wink: )

Lohas
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