Marlino hat geschrieben:Air Berlin hat aus meiner persönlichen Erfahrung herraus eigentlich die Beträge immer sehr schnell zurück gebucht.
mag sein, marlino, aber, wie du ja auch richtig schreibst, hier geht es um die geschaeftsbeziehung zwischen ina und govolo.
und govolo will die eventuelle rueckerstattung ja selbst vereinnahmen und ina dann "zukommen" lassen.
Ina_W hat geschrieben:
"Sehr geehrte Frau , Sehr geehrter Her ,
...Wir werden Ihnen die Rückerstattung der Fluggesellschaft zukommen lassen abzüglich von 50 Euro Bearbeitungsgebühren pro Ticket.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Internetservice von
GOVOLO "
ina hat da gar keinen einfluss drauf. und wenn govola dann eben nicht zahlen sollte, nach 5 monaten wohlgemerkt, na dann muesste ina in paris klage einreichen, auf franzoesisch.
zitat: "16. Anwendbares Recht
Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Streitfälle bezüglich ihrer Interpretation oder Ausführung sind der französischen Gerichtsbarkeit unterstellt."
ob das einer gerichtlichen ueberpruefung (in deutschland) standhalten wuerde, ist zwar offen. aber erstmal steht es nun so da.
insgesamt verstehe ich sehr wohl, warum ina hier darueber klagt, das das alles wenig konstruktiv ist, was sie hier zu lesen kriegt.
aber ich halte es einfach fuer falsch, ihr angesichts dieser rechtslage noch mut zu weiteren ausgaben zu machen.
man wirft dem schlechten geld nicht noch gutes hinterher (oder ist es umgekehrt?)