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MaxCartagena
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Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

möp hat geschrieben:hab das selbst schon mal bei condor gemacht

ging problemlos auf n andren namen umzubuchen
warum sollte es bei airberlin dann nicht auch möglich sein?
möp: thread gelesen?
Ina_W hat geschrieben:Ich habe leider nicht direkt über Air Berlin gebucht, sondern über Govolo.de
gruesse

MaxC
möp
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Ungelesener Beitrag von möp »

wo ist das problem?
hab auch mal in die agbs geschaut
8.10 Vertragsabtretung

Der Käufer kann seinen Vertrag (bis auf Versicherungsverträge) an einen Dritten abtreten, solange dies keine weiteren Auswirkungen hat und unter der Bedingung, dass der Reiseorganisator darüber spätestens 7 Tage vor Beginn der Reise per Einschreiben informiert wird. Hierbei müssen die genauen Namen und Adressen des oder der Abtretenden und des oder der Übernehmenden angegeben werden und es muss belegt werden, das der/die Übernehmende(n) die gleichen Bedingungen erfüllt wie der/die Abtretende(n) (dies gilt besonders für Kinder, die sich in der gleichen Altersstufe befinden müssen). Die Vertragsabtretung bringt folgende Kosten mit sich, die vom Käufer zu übernehmen sind:



Bis zu 30 Tage vor der Abreise


30 € pro Person

Zwischen 29 und 15 Tage vor Abreise


58 € pro Person

Zwischen 14 und 7 Tage vor der Abreise


153 € pro Person
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MaxCartagena
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Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

möp hat geschrieben:wo ist das problem?
hola möp, klingt zwar nicht schlecht, der 8.10.

haste denn aber auch gefunden, welche gesellschaften ausgeschlossen sind und welche tarife ausgeschlossen sind?

zitat (steht direkt unter 8.10) :

"Achtung: Für bestimmte Fluggesellschaften und bestimmte Tarife tritt der Vertrag bei Registrierung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an ist der Vertrag nicht mehr abtretbar."

das wuerde ich ja als potentieller abtretungsempfaenger schon wissen wollen, bevor ich mich naeher mit der sache befassen wuerde :roll:
gruesse

MaxC
thewanderer
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Ungelesener Beitrag von thewanderer »

möp hat geschrieben:hab das selbst schon mal bei condor gemacht

ging problemlos auf n andren namen umzubuchen
warum sollte es bei airberlin dann nicht auch möglich sein?
Condor hat zum grössten Teil Charterflüge, da ist alles viel einfacher.

Heute wollen das die meisten Airlines bei Billigtickets nicht mehr, wenn man hingegen den vollen Tarif bezahlt, dann ist vieles möglich, auch die Rückerstattung. Die Fluggesellschaften machen genau damit Geld, sie hoffen immer, dass Leute Tickets kaufen und dann gar nicht fliegen.

Die Frage ist, ob das Ticket schon ausgestellt wurde. Du hast ja nicht bei der Fluggesellschaft, sondern bei einem Reisebüro gebucht.

Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Dieses Reisebüro hat auf dem Flug ein Kontingent und darf Tickets verkaufen und ändern wie sie wollen, bis zu einer bestimmten Zeitlimite vor dem Flug (bei Air Berlin eher unwahrscheinlich).

2. Das Reisebüro hat den Flug schon reserviert, aber das Ticket noch nicht ausgestellt, das geht bei den meisten Fluggesellschaft bis zu einer bestimmten Zeitlimite, ich nehme aber an, dass diese Limite bei Air Berlin sehr kurz ist und deswegen nicht in Frage kommt.

3. Das Ticket ist schon ausgestellt, dies ist der wahrscheinlichste Fall, dann hast du wahrscheinlich keine Chance mehr, den Namen zu ändern.

Gruss
thewanderer
Ina_W
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Ungelesener Beitrag von Ina_W »

Danke für eure Beiträge und obwohl manche nicht unbedingt konstruktiv sind, verstehe ich natürlich die Zweifel an der Lauterkeit meines Anliegens ... ich würde auch nicht wollen, dass mir jemand 750,- aus der Tasche zieht.

So, um nun alle Zweifel auszuschließen, habe ich direkt nochmals bei Govolo.de angefragt, da ja AGB immer Interpretationssache sind.

Folgendes Mail habe ich als Antwort erhalten, und wie man lesen kann, ist eine Namensänderung kein Problem, ich selbst trage aber das volle Risiko, ob ich mein Geld zurückbekomme (ich übernehme natürlich alle Kosten). D.h. sollte jemand mein Ticket kaufen, dann kann derjenige problemlos fliegen, ich aber muss mit Verlusten rechnen, die ich auch gerne in Kauf nehme. Ich bin froh, wenn ich den Verlust um ein paar hundert Euro kann.



"Sehr geehrte Frau , Sehr geehrter Her ,

Bezüglich Ihrer Reservierung : XXXXXX

Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Anfrage.

Die Fluggesellschaft hat uns mitgeteilt, dass Sie nicht mit einem Ticket reisen können, auf dem der Name und/oder Vorname nicht ordnungsgemäß eingetragen ist/sind.
Für die Fluggesellschaft handelt es sich in solch einem Fall um eine Personenänderung.

Wir müssen Ihnen also ein neues Ticket, mit dem richtigen Namen und dem aktuellen Tarif, ausstellen. Diese Kosten (der Preis eines neuen Tickets) sind von Ihnen zu übernehmen. Das erste Ticket wird zu 100% der Kosten annulliert (es wird also ein Betrag 750 Euro einbehalten).

Als Folge dieser Neuausstellung können wir eine Anfrage auf Rückerstattung bei der Fluggesellschaft stellen. Für die Bearbeitung dieser Anfrage wird die Gesellschaft ungefähr 4 bis 5 Monate benötigen.
Wir werden Ihnen die Rückerstattung der Fluggesellschaft zukommen lassen abzüglich von 50 Euro Bearbeitungsgebühren pro Ticket.

Senden Sie zu diesem Zweck eine E-Mail an unseren Kundenservice (xxxxxxATxxxxxxxx)

Bitte informieren Sie uns über die von Ihnen gewünschte weitere Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen,
Der Internetservice von
GOVOLO "
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MaxCartagena
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Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

Ina_W hat geschrieben:Danke für eure Beiträge und obwohl manche nicht unbedingt konstruktiv sind.....
750 euro hast du schon bezahlt, davon kriegst du in 5 monaten - vieleicht, aber auch nur vielleicht - 700 euro oder einen teil von 700 euro zurueck.

750 euro musst du vorher schon wieder neu zahlen, fuer das neue tix.

das nimmt dir aber nur einer auf verhandlungsbasis vielleicht fuer die haelfte ab (sonst koennte er sich ja gleich selbst, ohne dich, ein neues kaufen). bleibt also ein verlust von 325 euro.

aus deinem jetzigen verlust von 750 euro wird also moeglicherweise ein verlust von ueber 1.000 euro - falls die naemlich nach 5 monaten nichts zurueckzahlen (wovon ich fest ausgehe, verzeihung, ist natuerlich wieder nicht konstruktiv, aber realistisch).

insgesamt, ina, muss schon sagen, komisches "geschaeft", was du da vor hast!
gruesse

MaxC
Marlino
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Ungelesener Beitrag von Marlino »

Hej Ina und alle anderen,

um hier mal etwas klarheit zu schaffen, eine Änderung des Namen, ist bei Air Berlin möglich.
Das hat allerdings wenig mit den der AGB von GOVOLO zu tun, weil die AGB den Verkauf von Flügen bloß als vermittelende Tätigkeit festlegt. Das bedeutet das immer die jeweiligen (Tarif)Regeln der Airlines gelten.

Eine Änderung des Names wird bei Air Berlin immer wie eine Umbuchung behandelt, so das also 50 Euro Gebühr anfallen und der aktuelle erhältliche Tarif angewendet wird. Die E-Mail von GOVOLO stimmt so weit, allerdings versteh ich nicht warum die Erstattung des ursprünglichen Flugtarif 4-5 Monate dauern soll. Air Berlin hat aus meiner persönlichen Erfahrung herraus eigentlich die Beträge immer sehr schnell zurück gebucht.

Es bleibt auch die Frage ob ein Umschreiben des Tickets wirklich so viel sinnvoller ist als die Stonierung(kostet 150 Euro, wenn ich es richtig im Kopf habe). Da für den Zeitraum die günstigen Tarife bei Air Berlin eh schon ausgebucht sind und andere Airlines auch günstige Tarife anbieten.

Gruß Marlino
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MaxCartagena
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Ungelesener Beitrag von MaxCartagena »

Marlino hat geschrieben:Air Berlin hat aus meiner persönlichen Erfahrung herraus eigentlich die Beträge immer sehr schnell zurück gebucht.

mag sein, marlino, aber, wie du ja auch richtig schreibst, hier geht es um die geschaeftsbeziehung zwischen ina und govolo.

und govolo will die eventuelle rueckerstattung ja selbst vereinnahmen und ina dann "zukommen" lassen.

Ina_W hat geschrieben: "Sehr geehrte Frau , Sehr geehrter Her ,
...Wir werden Ihnen die Rückerstattung der Fluggesellschaft zukommen lassen abzüglich von 50 Euro Bearbeitungsgebühren pro Ticket.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Internetservice von
GOVOLO "
ina hat da gar keinen einfluss drauf. und wenn govola dann eben nicht zahlen sollte, nach 5 monaten wohlgemerkt, na dann muesste ina in paris klage einreichen, auf franzoesisch.

zitat: "16. Anwendbares Recht
Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Streitfälle bezüglich ihrer Interpretation oder Ausführung sind der französischen Gerichtsbarkeit unterstellt."

ob das einer gerichtlichen ueberpruefung (in deutschland) standhalten wuerde, ist zwar offen. aber erstmal steht es nun so da.

insgesamt verstehe ich sehr wohl, warum ina hier darueber klagt, das das alles wenig konstruktiv ist, was sie hier zu lesen kriegt.

aber ich halte es einfach fuer falsch, ihr angesichts dieser rechtslage noch mut zu weiteren ausgaben zu machen.

man wirft dem schlechten geld nicht noch gutes hinterher (oder ist es umgekehrt?)
gruesse

MaxC
Ina_W
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Ungelesener Beitrag von Ina_W »

Ich denke auch, dass es hier mit den AGB der Air Berlin wenig zu tun hat, sonst hätte ich mein Ticket längst storniert. Ich muss mich also den merkwürdigen AGB von Govolo beugen, wie ich in einem früheren Beitrag schon mal geschrieben habe. Die Rückzahlungszeit von 5 Monaten finde ich auch merkwürdig, ist aber nun mal so. Ob sie zahlen oder nicht bleibt abzuwarten.

Es ist mir durchaus klar, dass ich hier ein Risiko eingehe, aber ich muss zumindest versuchen, mein Problem zu lösen. Immerhin trage das Risiko ja ich selbst und nicht der Käufer meines Tickets - darum geht hier ja auch. Dass mir keiner den vollen Preis von 750,- bezahlen wird ist mir auch völlig klar.

Ich finde es halt wenig konstruktiv, auf der Misere einer anderen Person auch noch herum zu hacken. Es ist mir vollkommen klar, dass ich wenig Chancen haben bzw. viel Geld verlieren könnte/werde. Ich hätte mir auch vorher besser überlegen sollen, wann ich fliege und bei wem ich buche, alles Dinge, die ich selber weiß.

So macht es irgendwie wenig Spaß.

Danke trotzdem.
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