GKV-Austritt: Gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Reise <6Mon

Gesund auf Reisen: Einzelthematisches zur (Tropen-) Krankheitsvorbeugung, Auslandskrankenversicherung, Impfungen, Medikamente zur Prophylaxe, Reiseapotheke, Gesundheitsrisiken, Expositionsprophylaxe, Hygiene ... (Nicht: Suche und Angebote von unbenutzten Medikamenten -> Reisemarkt)
Forumsregeln
Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
Konfusius
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 22 Jun 10 14:15

GKV-Austritt: Gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Reise <6Mon

Ungelesener Beitrag von Konfusius »

Hallo Zusammen,

ich schlage mich aktuell mit meiner Krankenkasse weiter rum und wollte mal Fragen ob es in dem Forum jemanden gibt, der kürzer als sechs Monate im Ausland unterwegs war und keine Probleme hatte für diese Zeit die gesetzliche Krankenkasse zu kündigen?
Die Krankenversicherung hat mir die Info gegeben, dass eine Kündigung erst bei einer Reisedauer über sechs Monate möglich ist und beruft sich auf das SGB und dort auf eine Passage über den "gewöhnlichen Aufenthaltsort" (leider aktuell keinen Link zur Hand).

Wäre nett, wenn jemand hier seine Erfahrungen posten könnte, sofern eine Reisedauer unter sechs Monaten bestanden hat und die Person nicht beruflich unterwegs war.

Grüße und Danke schon mal
Benutzeravatar
Laurenz
WRF-Förderer
Beiträge: 85
Registriert: 31 Mär 10 20:20

Austritt aus GKV bei Reise unter sechs Monaten?

Ungelesener Beitrag von Laurenz »

Hi Konfusius :)

Zwar ohne eigene Erfahrung, aber die Gesetze, auf die sich Deine Krankenkasse beruft, sind u.a.:

§ 190 Abs. 13 Nr. 2 des SGB V, wonach die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ablauf des Vortages, an dem
"der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird" endet.

Zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthaltes" ist unter § 30 Abs. 3 des SGB I und in §9 der AO nachzulesen:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.

Insofern hat die Krankenkasse bzgl. "gewöhnlichem Aufenthaltsort" wohl das Recht auf ihrer Seite.

Trotzdem müsste sie Deine vorübergehende Abmeldung akzeptieren, wenn Du für die Zeit Deiner Reise eine vollwertige andere Krankenversicherung abschließt, deren Versicherungsschutz etwa der gesetzl. KV entspricht.

Gruß
Konfusius
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 22 Jun 10 14:15

Austritt aus GKV bei Reise unter sechs Monaten?

Ungelesener Beitrag von Konfusius »

Hallo Laurenz,

seit gestern ist es mit der Krankenkasse geklärt:
Die Krankenkasse bezieht sich nun auf das Schreiben des GKV und lässt eine Kündigung zu, wenn während der Reise eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird, die als Vollversicherung anzusehen ist. Dies ist z.b. bei der HanseMerkur Langzeit-Auslandskrankenversicherung RK365 der Fall.
Somit wird von der Krankenkasse auch nicht auf eine "Abwesenheit" länger sechs Monate bestanden.
Danke aber noch mal für deinen Link aus dem SGB I, dann hab ich nun endlich die Info woher die sechs Monate kommen. :-)

Viele Grüße und Danke
Kon*
fabianus
Kiebitz
Beiträge: 3
Registriert: 09 Okt 16 19:58

Austritt aus GKV bei Reise unter sechs Monaten?

Ungelesener Beitrag von fabianus »

Hallo zusammen,

vielen Dank schon einmal für die zahlreichen Informationen.

Ich möchte noch einmal ganz kurz zusammenfassen, dass eine Abmeldung aus der Krankenkasse in jedem Fall möglich ist, wenn man für den Zeitraum eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, welche als Vollversicherung angesehen werden kann (z.B. HanseMerkur RK365).

Nun frage ich mich allerdings, wie lange muss der Auslandsaufenthalt mindestens sein? Reichen hier schon 1-2 Monate? Beim letzten Mal waren es bei mir knapp unter 3 Monate und da war das kein Problem (DAK).

Vielen Dank
f


[Frage in passenderes Thema verschoben - Astrid]
MichaC
Reise-Geburts-Helfer
Beiträge: 205
Registriert: 06 Apr 15 14:21

GKV-Austritt: Gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Reise <6Mon

Ungelesener Beitrag von MichaC »

Wurde mich interessieren
Bei 1-2 Monaten konnte man ja auch die billige Jahres Versicherung einsetzen.
Da bezahle ich sechs Euro. Im Jahr.
Aber ob die gilt wäre die Frage.
Benutzeravatar
Eddi

GKV-Austritt: Gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Reise <6Mon

Ungelesener Beitrag von Eddi »

Hallo,
meine Erfahrungen mit der DAK Gesundheit sind extremst negativ!
Ich war 100 Tage in Asien unterwegs, hatte die DAK vorher in Kenntnis gesetzt und die gesetzl. Krankenversicherung gekündigt.
Als anderweitigen Anspruch habe ich für den Reisezeitraum eine Auslandsreisekrankenversicherung bei der Hanse Merkur (RK365) abgeschlossen.
Nun verordnet mir die DAK eine rückwirkende “freiwillige” Krankenversicherung für den Reisezeitraum. Sie akzeptiert die Hanse Merkur nicht als “vollwertigen” Versicherungsschutz.
Ich hatte bereits letztes Jahr einiges hin- und her mit dieser Krankenkasse. Dieses Jahr besteht sie auf rückwirkende Versicherungspflicht.
Und nun?
Benutzeravatar
Eddi

GKV-Austritt: Gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Reise <6Mon

Ungelesener Beitrag von Eddi »

update:
Nach längerem Schriftverkehr habe ich nichts mehr von der DAK gehört.
  • Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Gesundheits-Info-Pool: Reise-Medizin, Reise-Medikamente, Reise-Apotheke, Auslandskrankenversicherung ...“