Ohne TÜV im Ausland: Illegal? Reaktionen & Erfahrungen?

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nizl
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Ohne TÜV im Ausland: Illegal? Reaktionen & Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von nizl »

Hallo,

ich werde in wenigen Wochen mit dem eigenen VW Bus Richtung Osteuropa-T ürkei-I ran-Naher Osten-Ä gypten aufbrechen. Leider ist mein TÜV seit kurzem abgelaufen. Ich würde zwar neuen bekommen, müsste dafür aber einiges investieren (Schweißen etc.), was bereits für die Reisekasse eingeplant war!

Meine Fragen: wie reagieren die Polizei / Behörden im Ausland auf abgelaufenen TÜV? Hat da jemand bereits Erfahrungen gemacht? Und was ist, wenn ich einen Unfall habe? Macht die Versicherung da Probleme?

Es ist mir klar, dass bei Wiedereinreise sofort die Prüfstelle angesteuert werden sollte...


Grüße
n
jot
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Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von jot »

Wie die Behörden im Ausland auf einen abgelaufenen TÜV reagieren wird sehr unterschiedlich sein. Ö sterreich soll die Verkehrsregeln sehr streng auslegen, in G riechenland wird wohl auch gerne mal ein Auge zugedrückt, solang man dem Polizisten nicht dumm kommt. In anderen Ländern Ländern kann ich mir vorstellen, dass eine kleine "Ermahnungsgebühr" verlangt wird, die direkt in die private Tasche wandert, schlimmstenfalls kann dir natürlich irgendwo an der Grenze die Einreise verweigert werden.
Die T ürkei hat das deutsche TÜV-System gerade letztes Jahr angefangen einzuführen, insofern würde ich nicht auf Unkenntnis der Plaketten in der Region setzen.

Eine Alternative wenn du das Auto ohnehin verkaufen möchtest, wäre vielleich ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist bis 3 Monate sogar steuerfrei und die Bestimmungen für den "Export-TÜV" sind wohl deutlich lockerer.
nizl
Kiebitz
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Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von nizl »

Habe nun selbst recherchiert und gute Infos im Wüstenschiff-Forum gefunden:
http://www.wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic.php?t=42058

Außerdem:

Ohne TÜV zurück nach Deutschland

Ist wegen eines längeren Auslandsaufenthalts der TÜV abgelaufen, stellt sich die Frage, wie das Fahrzeug legal zurück nach Deutschland gebracht werden kann.

Probleme im Ausland
Ist das Fahrzeug zugelassen und versichert, können ausländische Behörden wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen!
Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.

Probleme in Deutschland
Vom Halter eines Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen.
Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber dennoch erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet.
Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Es liegt im Ermessen der Polizei, ob ein Verwarnungs- oder Bußgeld oder eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgt.
Laut Bußgeldkatalog 2010 kann wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung von zwei bis vier Monaten ein Bußgeld von Euro 15.-, bei einer Fristüberschreitung von vier bis acht Monaten Euro 25.-, und bei über acht Monaten ein Bußgeld von Euro 40.- und 2 Punkte und im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg verhängt werden.
Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird rückdatiert.
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Dabei sollte man den Termin für die Hauptuntersuchung schon vereinbart haben, bevor man nach Deutschland einreist.
Die TÜV-Abnahme sollte am besten direkt im Anschluss an die Wiedereinreise erfolgen. Dabei gibt es aber keinen Gesetzestext, der besagt, dass die erste Abnahmestelle nach der Grenze angefahren werden muss.

TÜV im Ausland?
Ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein und schützt nicht vor einer möglichen Anzeige wegen einer Fristüberschreitung bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung. Ein solches Prüfprotokoll kann aber neben anderen Beweismitteln zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes dienen.

KFZ-Sonderkennzeichen
Sonderkennzeichen kommen nur für nicht zugelassene Fahrzeuge in Frage. Es besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug vor der Wiedereinreise nach Deutschland bei einer deutschen Botschaft im Ausland stillzulegen.

Rote Kennzeichen werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben (Ausnahme Oldtimer mit einem Alter über 30 Jahren oder Kleinstserien). Die Verwendung Roter Kennzeichen kann im Ausland unter Umständen zu Problemen führen, da sie nicht offiziell anerkannt sind. Es kamen in der Vergangenheit hohe Strafen, Einzug (Italien) und Einreiseverweigerung (Schweiz und Benelux) vor. Rote Kennzeichen dürfen nicht montiert werden, wenn das Fahrzeug zugelassen ist.

Kurzzeitkennzeichen werden nur für stillgelegte Fahrzeuge ausgegeben. Sie gelten höchstens fünf Tage, es gibt aber Erfahrungsberichte, nach denen mehrere Kennzeichen mit unterschiedlicher Geltungsdauer gleichzeitig für das gleiche Fahrzeug beantragt werden können. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung). Kurzzeitkennzeichen müssen im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert werden, es besteht aber eine Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten.

Versicherungsschutz ohne TÜV?
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.
Ungarnfreund
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Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von Ungarnfreund »

Hi,

sei in Ungarn vorsichtig, die bauen das Kennzeichen ab und schicken es zurück nach Deutschland, das ist wahr!

Meine EX-Freundin ist Anwältin in Budapest und hat schon einige solche Fälle gehabt!

Das ist zwar rechtswiedrig, was die Polizei macht, aber keine Chance...

:oops:

Gruß

Michael
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Stefan09
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Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von Stefan09 »

3 Jahre keinen TÜV, 3 Jahre keine Probleme.
Nizl hat ja alles wichtige aus Wüstenschiff kopiert. Mann braucht TÜV im Ausland einfach nicht.
Sollte ich jemals wieder nach D einreisen, werde ich folgendermaßen vorgehen. Auto vor der Grenze parken und Kennzeichen abschrauben. Auto in D abmelden und Übergangskennzeichen beantragen.
So einafch ist das
Wer im Ausland mit Kennzeichen unterwegs ist die man abschrauben kann, macht ohnehin etwas verkehrt. Natürlich bekommt man alles ab, aber es gibt Popnieten und Monatgekleber!
Mehr über mich in meinen Wohnmobil Reiseberichten.
Non Stopp unterwegs seit 2007!
aparillo
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Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von aparillo »

Mann kann auch einfach Ersatzkennzeichen ohne Plaketten montieren. Dann fehlt die abgelaufene Plakette und kann somit kein Aufsehen erregen.
Falls die Kennzeichen beschlagnahmt werden, hat man ja noch die echten.
Selbst den gründlichen Kontrolleuren an den EU Außengrenzen fällt das nicht auf.
Ungarnfreund
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Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von Ungarnfreund »

Also ohne TÜV fahren würde ich schon in Deutschland, bei meinem Mahindra und Benz waren die das letzte mal 8 Monate abgelaufen - im Alltagsbetrieb.

:oops:

Nur ohne TÜV-Stempel fahren fällt sehr wohl auf...

Nur ist die Frage, welche Länder das interessiert.

Ungarn ja.

Gruß

Michael
pedito
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Registriert: 12 Jul 09 4:53

Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von pedito »

Hallo nizl,

Zitat: "Nur ohne TÜV-Stempel fahren fällt sehr wohl auf... "

Wie und wem sollte das auffallen? In vielen Ländern gibt es keinen TÜV, und in denen, wo es Vergleichbares gibt, weiß weder der Grenzbeamte noch der Straßenpolizist, wie das in D organisiert und angezeigt wird.

In Östereich, mag es vielleicht den einen oder anderen geben, der sich mit den Vorschriften im gleichsprachigen großen Nachbarland D auskennt. Aber es gibt m. W. kein Land der Welt, also auch nicht Ö, wo die Einfuhr eines KFZ nur dann erlaubt ist, wenn es im Herkunftsland TÜV-geprüft ist. Und kein einziges verlangt, sich den dort gültigen Prüfungen zu unterziehen.

Hier hat jemand was dazu geschrieben, der nicht nur viele Länder bereist hat, sondern danach offenbar problemlos durch Österreich hindurch bis an die deutsche Grenze zurück gekommen ist:
-> Auto im Ausland abmelden - Weiterreise kein Problem?

Ich weiß nicht, ob oder wie es hier möglich ist, auf einen bestimmten Beitrag zu verlinken, Du musst auf der verlinkten Seite zum Beitrag von "Luther" runterscrollen. Vorsichtshalber kopiere ich den entsprechenden Textpassagen hier unten ein.

Grüße
Pedito

_________________________


Hllo,
was die KFZ-Versicherung angeht, solltest Du Dich sowieso abmelden, weil die außerhalb der EU nirgendwo was nutzt.
Du must Dich für die Versicherungsbedingungen, in den Ländern, durch die Du fahren willst, erkundigen. In manchen ist es Pflicht, sich an der Grenze ganz speziell für dieses Land zu versichern. Für manche Länder gibt es aber überregional geltende Versicherungen, die man nur einmal abschließen muss, was Du der Einfachheit halber von hier aus tun kannst.

Steuern zu zahlen ist noch überflüssiger, schließlich nutzt Du deutsche Straßen und Infrastruktur nicht.

Ob es so einfach ist, ein Fahrzeug im Ausland abzumelden, weiß ich nicht. Wie ich gehört habe, musst Du bei der deutschen Botschaft die Nummernschilder abgeben. Falls Du das vorhast, würde ich mir Duplikate drucken lassen und mitnehmen. Dass da eigentlich ein Siegel Deiner Stadt oder Deines Landkreises und ein TÜV-Siegel drauf sein müsste, weiß im Ausland eh keiner.

Ich bin drei Jahre lang mit einem Zollkennzeichen durch die Welt gefahren. Das hat seine Gültigkeit eigentlich verloren, als ich D verließ, aber keiner hat es gemerkt. Der ADAC, der es eigentlich wissen sollte, hat mein Carnet mit der Nummer sogar zweimal verlängert. Als ich nach D zurückkam, musste ich meinen Wagen an der Grenzstelle stehen lassen, mit dem Bus nach P assau reinfahren, mir dort ein Überführungskennzeichen holen, mit dem ich dann ohne den seit drei Jahren überfälligen TÜV bis nach Hause fahren konnte.

Seit einigen Jahren heißen die Zollkennzeichen nicht mehr so, sondern Ausfuhrkennzeichen, und tragen ein Verfalldatum. Das hatten die Zollkennzeichen zu meiner Zeit nicht. Es ist zwar nicht sicher, dass man die drei da übereinander stehenden Zahlen als Datum erkennt, aber so ganz unwahrscheinlich ist es auch nicht.

Ich will bald wieder losfahren. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand werde ich ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, mir aber ein Schild herstellen lassen, mit denselben Angaben, aber ohne Datum. Das erspart viel Arbeit und Lauferei im Ausland zur Botschaft.

Gruß
Luther

-------------
Tobilein
Mitglied im WRF
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Registriert: 18 Mär 05 14:02
Wohnort: Bodensee

Ohne TÜV im Ausland

Ungelesener Beitrag von Tobilein »

pedito hat geschrieben: Ich bin drei Jahre lang mit einem Zollkennzeichen durch die Welt gefahren. Das hat seine Gültigkeit eigentlich verloren, als ich D verließ, aber keiner hat es gemerkt. Der ADAC, der es eigentlich wissen sollte, hat mein Carnet mit der Nummer sogar zweimal verlängert.
Woran hätte das der ADAC merken sollen?
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