Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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Danke!
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Hallo,
meine Frau und die Kinder sind privat versichert. Wir wollen das die Kinder auch weiterhin in Deutschland versichert sind.
Nun macht die private Krankenversicherung meiner Frau Ärger und sagt man müsse trotz Auslandaufenthalt (geplant 3 Jahre - wir bleiben in D gemeldet) hier in Deutschland versichert sein. Das würde bei ihr knapp 200,00 euro kosten und da wäre nur Europa drin so das wir nochmals ne Auslandversicherung bräuchten.
Nach nochmaligem Anruf bei unserer privaten Krankenversicherung:
Es gibt für die d... keinen Grund für eine Anwartschaft.
Auch die möglichkeit eines Austritts müßte erst überprüft werden und ist von selbst nicht gegeben.
Kann man sich in solchen fällen nicht irgednwo an ne offizielle Stelle wenden?
Danke
jork freiberg
[aus diesem Thema einzelthematisiert - Astrid]
meine Frau und die Kinder sind privat versichert. Wir wollen das die Kinder auch weiterhin in Deutschland versichert sind.
Nun macht die private Krankenversicherung meiner Frau Ärger und sagt man müsse trotz Auslandaufenthalt (geplant 3 Jahre - wir bleiben in D gemeldet) hier in Deutschland versichert sein. Das würde bei ihr knapp 200,00 euro kosten und da wäre nur Europa drin so das wir nochmals ne Auslandversicherung bräuchten.
Nach nochmaligem Anruf bei unserer privaten Krankenversicherung:
Es gibt für die d... keinen Grund für eine Anwartschaft.
Auch die möglichkeit eines Austritts müßte erst überprüft werden und ist von selbst nicht gegeben.
Kann man sich in solchen fällen nicht irgednwo an ne offizielle Stelle wenden?
Danke
jork freiberg
[aus diesem Thema einzelthematisiert - Astrid]
- Astrid
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- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Hallo Lamapom
Bislang dachte ich immer, dass ein längerfristiger Auslandaufenthalt Grund genug für einen Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bei der privaten Krankenversicherung ist. Aber vielleicht ist das ja eher eine Frage der Kulanz?
Möglicher Ansprechpartner könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin sein.
Halt uns auf dem Laufenden .
Liebe Güße
Astrid
Diese Aussage Deiner privaten Krankenversicherung ohne Angabe möglicher Gründe halte ich schon für etwas dreist - allerdings bin ich mir nicht sicher, inwieweit Du nicht Genaueres in den Versicherungsbedingungen Deiner privaten Krankenversicherung findest...Nach nochmaligem Anruf bei unserer privaten Krankenversicherung:
Es gibt für die d... keinen Grund für eine Anwartschaft.
Bislang dachte ich immer, dass ein längerfristiger Auslandaufenthalt Grund genug für einen Anspruch auf Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bei der privaten Krankenversicherung ist. Aber vielleicht ist das ja eher eine Frage der Kulanz?
Möglicher Ansprechpartner könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin sein.
Halt uns auf dem Laufenden .
Liebe Güße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Hallo Astrid,
ja alles etwas seltsam.
Ich weiß nicht, ob ich den Namen der Versicherung nennen darf?
Kannst mich ja mal informieren.
Was wir enttäuschend finden ist die Tatsache, dass wir sehr vieles über die Versicherung laufen haben von L ebensversicherung bis H aftpflicht.
Wir hatten auch geplant, U nfall / B erufsunfähigk. / H aftpflicht / Krankenversicherung von Willi und Lotte voll weiterlaufen zu lassen. Lediglich die meiner Frau sollte ruhen.
Was mich erschrocken hat ist die Unfreundlichkeit mit der man uns bisher behandelt hat obwohl ich unterscheiden muß zwischen unserem quasi direktem Betreuer der ebenfalls die Welt nicht versteht. Aber ihm sind natürlich die Hände gebunden. Auch weitere Mitarbeiter in L eipzig konnten mein Anliegen verstehen. Der Ton allerdings änderte sich stets wenns direkt nach K oblenz ging.
Stand letztes Gespräch.
Aussage Sachbearbeiter:
...es gibt keinen Grund, da unsere Kraankenversicherung ebenfalls weltweit gilt. (Tarif ca 300,00)
... die ...macht keine Anwartschaft...
...es besteht Versicherungspflicht in D eutschland...
der Hammer kam dann...
zur Info unser Willi hat nen Loch im Herzen das wenn er ca fünf ist geschlosssen werden muß.
Ich hab gefragt wegen Kündigung.
...nur wenn wir eine andere Krankenkasse nachweisen können
sonst würden sie eine Kündigung nicht anerkennen.
Allerdings schmeißen wir dann ihren Sohn ebenfalls raus.
Was zur folge hat das unser Willi nirgends reinkommt mit dem Herzen.
Jetzt steht man da wie doof.
Haben uns jetzt entschieden an den Vorstand zu schreiben.
Werde mich sofort melden.
Liebe Grüße
jork
ja alles etwas seltsam.
Ich weiß nicht, ob ich den Namen der Versicherung nennen darf?
Kannst mich ja mal informieren.
Was wir enttäuschend finden ist die Tatsache, dass wir sehr vieles über die Versicherung laufen haben von L ebensversicherung bis H aftpflicht.
Wir hatten auch geplant, U nfall / B erufsunfähigk. / H aftpflicht / Krankenversicherung von Willi und Lotte voll weiterlaufen zu lassen. Lediglich die meiner Frau sollte ruhen.
Was mich erschrocken hat ist die Unfreundlichkeit mit der man uns bisher behandelt hat obwohl ich unterscheiden muß zwischen unserem quasi direktem Betreuer der ebenfalls die Welt nicht versteht. Aber ihm sind natürlich die Hände gebunden. Auch weitere Mitarbeiter in L eipzig konnten mein Anliegen verstehen. Der Ton allerdings änderte sich stets wenns direkt nach K oblenz ging.
Stand letztes Gespräch.
Aussage Sachbearbeiter:
...es gibt keinen Grund, da unsere Kraankenversicherung ebenfalls weltweit gilt. (Tarif ca 300,00)
... die ...macht keine Anwartschaft...
...es besteht Versicherungspflicht in D eutschland...
der Hammer kam dann...
zur Info unser Willi hat nen Loch im Herzen das wenn er ca fünf ist geschlosssen werden muß.
Ich hab gefragt wegen Kündigung.
...nur wenn wir eine andere Krankenkasse nachweisen können
sonst würden sie eine Kündigung nicht anerkennen.
Allerdings schmeißen wir dann ihren Sohn ebenfalls raus.
Was zur folge hat das unser Willi nirgends reinkommt mit dem Herzen.
Jetzt steht man da wie doof.
Haben uns jetzt entschieden an den Vorstand zu schreiben.
Werde mich sofort melden.
Liebe Grüße
jork
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- Verdientes WRF-Mitglied
- Beiträge: 194
- Registriert: 23 Dez 10 11:29
- Wohnort: Die Erde
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Hallo Jork!
Ja das mit der lieben Anwartschaft.
Ich hatte auch arge Probleme aus meiner privaten KV herauszukommen.
Ich war in der DKV und sie wollten mir die Versicherung nicht Kündigen und auch nur auf die grosse Anwartschaft setzen. Das waren hundert Euro im Monat. Diese habe ich ein Jahr lang bezahlt und nur durch eine Beitragsanpassung hatte ich ein Sonderkündigungsrecht.
Da jedes Jahr wieder neue Beitragserhöhungen geplant sind sehe ich für euch eine Möglichkeit aus euerer Versicherung herauszukommen. Welche ist es denn?
Eine Möglichkeit besteht bei euch vielleicht noch wenn ihr eine Filiale in der Nähe habt um dort mal persönlich vorzusprechen und euren Fall zu schildern.
Meines Wissens ist die Anwartschaft eine Kannleistung der Versicherung (daher wäre es schon Sinnvoll zu erfahren wo du Versichert bist).
Aber wenn man denen beibringt das man längere Zeit nicht anwesend ist sollte es damit im Normalfall auch klappen.
Einfach nochmal schriftlich das ganze Beantragen.
Ich habe damals nach einigen frustrierten Telefonanrufen ein Schreiben aufgesetzt das ich die Versicherung Kündigen möchte und dann wurde mir auf einmal die Anwartschaft angeboten obwohl davon vorher keine Rede war.
Viel Erfolg und berichte mal wie es weitergeht!
Ja das mit der lieben Anwartschaft.
Ich hatte auch arge Probleme aus meiner privaten KV herauszukommen.
Das wurde mir damals auch gesagt.Ich hab gefragt wegen Kündigung.
...nur wenn wir eine andere Krankenkasse nachweisen können
sonst würden sie eine Kündigung nicht anerkennen.
Ich war in der DKV und sie wollten mir die Versicherung nicht Kündigen und auch nur auf die grosse Anwartschaft setzen. Das waren hundert Euro im Monat. Diese habe ich ein Jahr lang bezahlt und nur durch eine Beitragsanpassung hatte ich ein Sonderkündigungsrecht.
Da jedes Jahr wieder neue Beitragserhöhungen geplant sind sehe ich für euch eine Möglichkeit aus euerer Versicherung herauszukommen. Welche ist es denn?
Eine Möglichkeit besteht bei euch vielleicht noch wenn ihr eine Filiale in der Nähe habt um dort mal persönlich vorzusprechen und euren Fall zu schildern.
Meines Wissens ist die Anwartschaft eine Kannleistung der Versicherung (daher wäre es schon Sinnvoll zu erfahren wo du Versichert bist).
Aber wenn man denen beibringt das man längere Zeit nicht anwesend ist sollte es damit im Normalfall auch klappen.
Einfach nochmal schriftlich das ganze Beantragen.
Ich habe damals nach einigen frustrierten Telefonanrufen ein Schreiben aufgesetzt das ich die Versicherung Kündigen möchte und dann wurde mir auf einmal die Anwartschaft angeboten obwohl davon vorher keine Rede war.
Viel Erfolg und berichte mal wie es weitergeht!
Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört daran zu glauben. -Philip K. Dick-
Schau doch mal rein! Mein Reisblog...
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Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
hallo
meine frau ist bei der debeka.
unsere direkten ansprechpartner haben ein sehr offenes ohr stoßen aber in koblenz (Hauptsitz dort sitzen die beamten) auf wiederstand.
ich werde jetzt direkt an den vorstand schreiben.
unser hauptproblem dabei ist unser willi mit seinem herzen sonst würde
sich meine frau kurz in gesetzlichen anmelden und dann wieder privat.
aber wir bekommen halt dann nirgendwo mehr unter.
ich werde mich auf jedenfall melden.
danke für die antwort.
gruß
jork freiberg
meine frau ist bei der debeka.
unsere direkten ansprechpartner haben ein sehr offenes ohr stoßen aber in koblenz (Hauptsitz dort sitzen die beamten) auf wiederstand.
ich werde jetzt direkt an den vorstand schreiben.
unser hauptproblem dabei ist unser willi mit seinem herzen sonst würde
sich meine frau kurz in gesetzlichen anmelden und dann wieder privat.
aber wir bekommen halt dann nirgendwo mehr unter.
ich werde mich auf jedenfall melden.
danke für die antwort.
gruß
jork freiberg
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Hallo zusammen,
hier schon mal wieder kurzer Zwischenstand.
also die debeka hat für solche Fälle (Weltreise) KEINE Anwartschaft
vorgesehen und sieht sich auch nicht im stande dies auf Kulanzbasis zu machen.
Entlassen kann sie einen nur mit dem Nachweis einer neuen Krankenversicherung (Versicherungspflicht.)
Unsere kinder können einzeln versichert werden, so dass unser Sohn bei
der debeka bleiben wird.
Wir sind gerade im Gespräch mit der Hansemerkur.
Melde mich dann auch wieder wie so der Wechsel geklappt hat.
Gruß
Jork
hier schon mal wieder kurzer Zwischenstand.
also die debeka hat für solche Fälle (Weltreise) KEINE Anwartschaft
vorgesehen und sieht sich auch nicht im stande dies auf Kulanzbasis zu machen.
Entlassen kann sie einen nur mit dem Nachweis einer neuen Krankenversicherung (Versicherungspflicht.)
Unsere kinder können einzeln versichert werden, so dass unser Sohn bei
der debeka bleiben wird.
Wir sind gerade im Gespräch mit der Hansemerkur.
Melde mich dann auch wieder wie so der Wechsel geklappt hat.
Gruß
Jork
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- Wohnort: Die Erde
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Das tut mir leid!die debeka hat für solche Fälle (Weltreise) KEINE Anwartschaft
vorgesehen und sieht sich auch nicht im stande dies auf Kulanzbasis zu machen.
Typisch Versicherung, sie wollen nur Geld haben aber können dem Kunden nicht entgegenkommen. Ich bin so froh das ich meine DKV Kündigen konnte!
Also nochmal, bei einer Beitragserhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht auch ohne Nachweis einer Weiterversicherung! Das sollte man auf jeden Fall im Hinterkopf behalten!
Bei einer Rückkehr nach Deutschland ist die alte Versicherung verpflichtet dich wieder Aufzunehmen da ja Versicherungspflicht besteht!
Man kann auch Anfragen ob sie auf Kulanzbasis die Versicherung ruhen lassen für den Zeitraum an dem man sich im Ausland befindet.
Ich nehme aber mal an das sie sich darauf ebenfalls nicht einlassen werden.
Suche dir am besten eine Versicherung wo die Anwartschaft im Vertrag verankert ist und nach dem erfolgten Wechsel lässt du sie dann auf Anwartschaft stellen.
Viel Erfolg!
Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört daran zu glauben. -Philip K. Dick-
Schau doch mal rein! Mein Reisblog...
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Private Krankenversicherung verweigert Anwartschaft - Recht?
Hallo zusammen,
Ich plane ein Sabattical (unbezahlt) und möchte für einige Monate ins Ausland reisen. (geplante Reisedauer: 3 - 5 Monate)
Hierzu habe ich gerade leidige Diskussionen mit meiner privaten Krankenversicherung.
Eigentlich wollte ich den Versicherungsvertrag für die Dauer meiner Auslandsreise auf eine Anwartschaft ändern lassen um die teuren Beiträge zu sparen.
Für meine mehrmonatige Reise will ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Aber meine private KV behauptet daß ich weiterhin versicherungspflichtig bin und den vollen Beitrag zahlen muß sofern ich nicht mindestens für 6 Monate verreise....
Diese Ansicht teile ich nicht. Insbesondere wundere ich mich über die Haltung der Krankenversicherung, da mein Vertrag nur für 2 Monate in Ausland gilt. Ab dem dritten Monat würde ich also Beiträge zahlen ohne dafür eine Gegenleistung beanspruchen zu können.....??
Das kann doch so nicht richtig sein oder?
Die PKV beruft sich auf die Versicherungspflicht nach § 193 Abs 3 VVG.
Soviel ich weiß wäre es kein Problem wenn ich in der GKV versichert wäre - hier würde die Auslands-KV als Absicherung ausreichen und man könnte für die Dauer der Reise aus der GKV austreten. Hierzu gibt es sogar eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Link:
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... herung.pdf
Leider bin ich aber in der PKV - für mich ist nicht nachvollziehbar daß es für privat Versichterte so nachteilige Regelungen geben soll und dieses Prinzip für die PKV nicht anwendbar sein soll.....
Hat meine Krankenversicherung etwa Recht? Ich hoffe nicht....ich kann nämlich auch nirgendwo eine Bestimmung finden in der steht daß man mindestens für 6 Monate verreisen muß um der KV-Pflicht zu entgehen......
Danke für Eure Meinungen, Erfahrungen oder ggf sogar Hilfe
Euer Crossi
[Beitrag in passendes Thema verschoben, wo Du auch schon erste Antworten und Gedanken zum Thema findest - Astrid ]
Ich plane ein Sabattical (unbezahlt) und möchte für einige Monate ins Ausland reisen. (geplante Reisedauer: 3 - 5 Monate)
Hierzu habe ich gerade leidige Diskussionen mit meiner privaten Krankenversicherung.
Eigentlich wollte ich den Versicherungsvertrag für die Dauer meiner Auslandsreise auf eine Anwartschaft ändern lassen um die teuren Beiträge zu sparen.
Für meine mehrmonatige Reise will ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
Aber meine private KV behauptet daß ich weiterhin versicherungspflichtig bin und den vollen Beitrag zahlen muß sofern ich nicht mindestens für 6 Monate verreise....
Diese Ansicht teile ich nicht. Insbesondere wundere ich mich über die Haltung der Krankenversicherung, da mein Vertrag nur für 2 Monate in Ausland gilt. Ab dem dritten Monat würde ich also Beiträge zahlen ohne dafür eine Gegenleistung beanspruchen zu können.....??
Das kann doch so nicht richtig sein oder?
Die PKV beruft sich auf die Versicherungspflicht nach § 193 Abs 3 VVG.
Soviel ich weiß wäre es kein Problem wenn ich in der GKV versichert wäre - hier würde die Auslands-KV als Absicherung ausreichen und man könnte für die Dauer der Reise aus der GKV austreten. Hierzu gibt es sogar eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes.
Link:
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... herung.pdf
Leider bin ich aber in der PKV - für mich ist nicht nachvollziehbar daß es für privat Versichterte so nachteilige Regelungen geben soll und dieses Prinzip für die PKV nicht anwendbar sein soll.....
Hat meine Krankenversicherung etwa Recht? Ich hoffe nicht....ich kann nämlich auch nirgendwo eine Bestimmung finden in der steht daß man mindestens für 6 Monate verreisen muß um der KV-Pflicht zu entgehen......
Danke für Eure Meinungen, Erfahrungen oder ggf sogar Hilfe
Euer Crossi
[Beitrag in passendes Thema verschoben, wo Du auch schon erste Antworten und Gedanken zum Thema findest - Astrid ]
Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft?
Hallo,
wenn es es jemanden interessiert hier wie es nun letztendlich geregelt wurde:
Also die debeka akzeptiert keine Anwartschaft für Weltreisende oder sonstiges und ohne Nachweis einer neuen Krankenversicherung läßt sie einen auch nicht raus.
Allerdings geht eine Anwartschaft wenn man zur gesetzlichen Krankenversicherung wechselt. Deshalb haben wir jetzt eine Anwartschaft bei der debeka für drei Personen ca 7,00 Euro pro Monat und sind zur GKV gegangen, wo jetzt für den Zeitraum unserer Abwesenheit die Mitgliedschaft ruht.
Dann natürlich über die Hanse Merkur eine Auslandskrankenversicherung für alle abgeschlossen.
Am 1. Juli verlassen wir Deutschland hoffentlich wenn alles gut geht für eine längere Zeit.
Jork
www.jorkfreiberg.de
www.lamapom.blogger.de
wenn es es jemanden interessiert hier wie es nun letztendlich geregelt wurde:
Also die debeka akzeptiert keine Anwartschaft für Weltreisende oder sonstiges und ohne Nachweis einer neuen Krankenversicherung läßt sie einen auch nicht raus.
Allerdings geht eine Anwartschaft wenn man zur gesetzlichen Krankenversicherung wechselt. Deshalb haben wir jetzt eine Anwartschaft bei der debeka für drei Personen ca 7,00 Euro pro Monat und sind zur GKV gegangen, wo jetzt für den Zeitraum unserer Abwesenheit die Mitgliedschaft ruht.
Dann natürlich über die Hanse Merkur eine Auslandskrankenversicherung für alle abgeschlossen.
Am 1. Juli verlassen wir Deutschland hoffentlich wenn alles gut geht für eine längere Zeit.
Jork
www.jorkfreiberg.de
www.lamapom.blogger.de
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