sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
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zyzycs
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von zyzycs »

Hier steht ja nichts von Hartz 4 - in welchem Falle ich hier hereingeschrieben hätte daß du dich am besten überhaupt nicht abmeldest und einfach einen Vordruck für die jeweiligen Folgeanträge unterschrieben irgendwo zurücklassen könntest die dann auf wundersame Weise ihren Weg auf den Tisch deines Armutsberaters landet und er ihn einfach nur abstempelt - somit brauchst du dir auch keine Sorgen über Miete, Krankenversicherung, Abmelden/ Anmelden/ Pipapo zu machen

Falls du Anspruch auf eine Ich-AG hast dann mach das mal fix vor nächsten Sonntag und gründe eine Im- und Export Ich AG und verhandle einfach vor Ort mit deinen Zulieferern und Kunden - Pech wenn du keine findest

Oder gib dir einfach 350 Tage Urlaub - als selbständiger Unternehmer bist du ja für dein eigenes Wohlergehen verantwortlich... vielleicht machst du ja gerade an dem Tag an dem du wieder zuhause bist ein Bombengeschäft...
scathach
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von scathach »

So, jetzt hab ich mich höchst interessiert durch alle Beiträge hier gelesen, aber für meinen Fall hätte ich auch noch ein bis zwei Fragen.

Fakt ist, dass mein befristeter Arbeitsvertrag zum 19.01. ausläuft. Das heißt, ich sollte mich demnächst bei der Agentur für Arbeit vorstellen und sagen, dass ich ab 20.01. arbeitssuchend bin. Soweit ist das klar.

Aber jetzt kommt's: Vor unserer großen Reise (voraussichtlicher Start Mitte September ) werden wir zu meinen Schwiegerletern ziehen, die während unserer Reise sämtliche Vollmachten etc. bekommen (sollten wir uns von unterwegs nicht drum kümmern können).

Nun kommen sie - die Fragen:
1. was mache ich, wenn mir tatsächlich ein Volltagsjob, der besser bezahlt ist als das Arbeitslosengeld, angeboten bekomme ?
Beim Vorstellungsgespräch dem Arbeitgeber gleich sagen, dass man eh nur noch ein halbes Jahr da ist ? Oder annehmen und arbeiten und den Chef dann auflaufen lassen ?

2. Ummelden. Angenommen, ich bleibe arbeitslos bzw. arbeitssuchend und wir ziehen dann um. Läuft dann ein riesiges Prozedere an vorn wegen Abmelden bei AA "X", Neu-Anmelden bei AA "Y" ? Oder ist das dann recht unbürokratisch und die Akten von mir werden einfach nur weitergeschoben ?

3. Abmelden bei AA "Y". Sag ich denen gleich nach der Ummeldung, dass wir auf Weltreise gehen wollen und sie sich nicht um einen (in dieser Gegend sowieso dürftig besiedelten) Job kümmern sollen ??

Fragen über Fragen...
zyzycs
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Beiträge: 70
Registriert: 11 Sep 04 18:50

sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von zyzycs »

Beim Vorstellungsgespräch dem Arbeitgeber gleich sagen, dass man eh nur noch ein halbes Jahr da ist ??
Also ich würde mir das verkneifen - wäre imho so etwas wie "nicht bemüht eine Arbeitsstelle zu finden" -> Einstellung der Leistungen
Oder annehmen und arbeiten und den Chef dann auflaufen lassen ??
Genau so. Allerdings würde ich es politisch korrekter ausdrücken, so in die Richtung "habe meine Arbeitskraft reformiert"

Sag ich denen gleich nach der Ummeldung, dass wir auf Weltreise gehen wollen und sie sich nicht um einen (in dieser Gegend sowieso dürftig besiedelten) Job kümmern sollen ??
Wenn du deinem Arbeitsberater eine Freude machen und ihm einen Grund geben willst die Zahlungen einzustellen kannst du das machen :wink:

Zwecks Ummeldung kannst du ja mal im Arbeitslosenforum nachfragen

Google ist dein Freund :wink:
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MArtin
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Der Titel dieses Forums ist zwar so wunderschön allgemein gehalten, dass hier alles reinzupassen scheint - aber nachdem es jetzt über 50 Beiträge umfasst (und die letzten Fragen zu einer weiteren Verzettelung über nochmal 5o Beiträge geradezu einladen ;) ), schlage ich vor, sehr spezifische und individuelle Fragen (z.B. bei Umzug, oder AA-fremde Fragen über Chefgespräche) nicht auch noch in dieses Forum zu packen.

Bitte behaltet die Recherchierfähigkeit im Auge und eröffnet in diesen Fällen lieber neue Foren mit entsprechend spezifisch formuliertem Titel, damit's hier nicht zu übersichtlich wird.

Vielen Dank und liebe Grüße :)
dasmcp
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von dasmcp »

Oh, Hilfe scheint nahe :D
Bei sovielen Experten kann mir doch bestimmt jemand helfen. Ich wurde betriebsbedingt zu Ende August gekündigt (habe somit auch keine Sperrfrist) und habe mich nun entschieden, ab November für 7 Monate auf Weltreise zu gehen. Meine Frage nun:

Kann ich mich einfach so abmelden und vor allem genauso einfach nach 7 Monaten ohne Probleme wieder anmelden? Oder muss ich mit Einbußen oder gar Sperrfristen rechnen?

Ich hoffe das passt noch zum Forum und irgend jemand kann mir helfen. Vielen Dank im vorraus...
gruß sino


Antwort MArtin:
Wir können nicht mehr, als Dir die Antwort zu schreiben. Lesen musst Du schon selbst: s.o. und http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376 .LG
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mel on the road

sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von mel on the road »

Hey y'all,

bin schon seit ein paar Wochen "stiller Teilhaber" und nun gerade dabei mich auch als Mitglied einzuloggen, denn (dieser Kommentar ist nicht neu aber sicher immer Wert gesagt zu werden: dieses Forum ist ganz großartig und Martin, das Herzblut mit dem es gepflegt wird, verdient den allergrößten Respekt!)

So nun zur Sache: das mit dem Arbeitsamt ist mir KONKRET immernoch nicht so ganz klar und -wenn meine Ahnung da stimmt - werden hier auch oft zwei Dinge durcheinander diskutiert.
Wenn ich das richtig verstehe gibt es zwei grundlegende Themen, die unterschiedliche Baustellen bearbeiten - zu denen ich jeweils aber auch noch Verständnisprobleme habe:

A. Wiederbewillingungsantrag
Wenn man einmal Arbeitlosenanspruch hatte (der berühmt eine Tag) hat man die Möglichkeit (und zwar 4 Jahre lang) eben DIESEN Anspruch wiederaufleben zu lassen. Vorteil: die länge des Anspruches richtet sich nach der Dauer die man drei (bei Anträgen ab 01.02.06 zwei Jahre) beim Antragszeitpunkt gearbeitet hat. D.h. kündigt man für die Weltreise, und hat bis dato gearbeitet, hat man eine maximale Anspruchsdauer. Würde man sich erst NACH der Reise arbeitslos melden, veringert sich die Anspruchsdauer, weil ja ab dem Zeitpunkt der Rückkehr auf die letzten zwei Jahre geschaut wird, in denen man nicht voll gearbeitet hab, weil man ja nunmal gereist ist, d.h. die Reisezeit wird mit einbezogen, dadurch ist die AnspruchsDAUER, die man zuerkannt bekomt kürzer als wenn man sich sofort nach Kündigung meldet.
Hat man aber vor der Reise einen Anspruch geltend machen können, kann man den maximal langen Anspruch durch den Wiederbewillingungsantrag wieder aufnehmen.
-> daher macht es Sinn, sich VOR der Reise zu melden
1. Ist das soweit richtig?
2. Aber: heißt das nicht auch, dass man den Anspruch erstmal genehmigt bekommen muss, bevor man sich wieder abmeldet? Das heißt, bevor man sich wieder als reisend abmeldet, muss man nicht erstmal warten, bis die Bestätigung (für den berühmten einen Tag) da ist?

B. Sperrfrist
Ab Meldung der Arbeitslosigkeit und ab dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosikgeit tickt die Sperrfrist. Aber: wenn man nun auf Reise geht, muss man sich beim Arbeitsamt ja auch wieder abmelden.
1. Kann man das erst, wenn man den Anspruch (für den einen Tag) genehmigt bekommen hat, muss man dazu also auch auf die Genehmigung warten?
2. Kann man diese Rücknahme auf vor EINTRITT der Arbeitslosigkeit, also schon bevor man den ersten Tag de fakto arbeitslos ist, einreichen?
3. Wenn ja muss das persönlich passieren?
4. Seit ihr euch ganz sicher, bzw. habt ihr das schriftlich, dass die Sperrzeit tickt, während man untewegs ist? Mir hat eine Frau von Arbeitsamt gesagt, dass das nicht geht, weil eine Sperrfrist auf die Arbeitslosigkeit ja nur laufen kann, wenn man auch arbeitslos ist. Und da man sich als Reisender ja wieder abmelden muss, ist man in dem Moment ja nicht mehr arbeitslos. Das erschien mir auch erschreckend logisch..:-(
5. Oder gilt man in dem Moment, wo man sich für die Reise abmeldet, zwar immer noch als ARBEITSLOS aber eben nicht als ARBEITSSUCHEND und daher tickt die Sperrfrist eben doch weiter???

Bin für jede Hilfe superdankbar.

Lieben Gruß
Melanie
Steffi75
Kiebitz
Beiträge: 2
Registriert: 30 Jan 07 21:43

sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Steffi75 »

Hallo zusammen,

da ich mich in Hinblick auf meine bevorstehende Reise gerade sehr intensiv mit der Thematik „Arbeitsamt – ALGI – Was muss ich beachten?“ auseinandersetze bin ich froh, hier im Forum schon so viele hilfreiche Informationen gefunden zu haben (Großes Dankeschön! :))

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zu dem Thema hat ja Martin hier schon hier gepostet. Für mich sind jetzt allerdings noch ein ein, zwei Details offen, die ich jetzt einfach noch mal in diesem Beitrag platziere.
Erfüllung der Anwartschaftszeit ist eine Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld. Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Die Rahmenfrist beträgt seit 1.2.06 2 Jahre. D.h. im Klartext, dass die Anwartschaftszeit praktisch nach 366 Tagen ohne Pflichtversicherung nicht mehr erfüllt ist.
Ich werde nur ein halbes Jahr reisen. Da ich in den vergangenen Jahren durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und entsprechende Beiträge gezahlt habe, müsste es doch in meinem Fall ausreichen, mich dann einfach nach den 6 Monaten beim Arbeitsamt zu melden und mein ALGI zu beantragen, woraufhin mir dann abzüglich meiner Sperrzeit aufgrund einer Eigenkündigung ab diesem Zeitpunkt noch neun Monate Arbeitslosengeld zustehen, oder? Müsste ich mich in diesem Fall trotzdem unmittelbar nach meiner Eigenkündigung beim Amt als „arbeitssuchend“ melden?

Die Alternative wäre für mich die hier bereits vielfach beschriebene „1 Tag arbeitslos melden“-Variante. Hier möchte nun gern drei von „mel on the road“ gestellten Fragen (siehe oben) aufgreifen:
„Ab Meldung der Arbeitslosigkeit und ab dem ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosikgeit tickt die Sperrfrist. Aber: wenn man nun auf Reise geht, muss man sich beim Arbeitsamt ja auch wieder abmelden.
1. Kann man das erst, wenn man den Anspruch (für den einen Tag) genehmigt bekommen hat, muss man dazu also auch auf die Genehmigung warten?
2. Kann man diese Rücknahme auf vor EINTRITT der Arbeitslosigkeit, also schon bevor man den ersten Tag de fakto arbeitslos ist, einreichen?
3. Wenn ja muss das persönlich passieren?
Diese Fragen sind damals offen geblieben; da sie aber für mich gerade sehr relevant sind würde ich mich freuen, wenn hierzu inzwischen jemand Bescheid weiß.

Vielen Dank und viele Grüße,
Steffi
hexe
Kiebitz
Beiträge: 4
Registriert: 28 Feb 05 18:00
Wohnort: groß gerau

Sperrzeit

Ungelesener Beitrag von hexe »

hi all,

ich habe mir nun schon mindestens 2x eure info's durchgelesen,
samt dem beitrag von martin, aber ich stehe immer noch auf dem schlauch.
denn auch ich habe selbst gekündigt um auf 10 monatige weltreise zu gehen.beim arbeitsamt habe ich schon den antrag gestellt und das ok bekommen (logischerweise samt 3 monatiger sperrzeit)
mein letzter arbeitstag ist der 11.4. d.h. am 12.4 bin ich ein tag arbeitslos und an diesem tag melde ich mich dann auch schirftlich ab, denn am 13.4 geht mein flug richtung asia/pacifik.

was mich verwundert. laut meine AA-sachberarbeiter muß ich nur für einen tag arbeitslos sein und kann mich dann aus der BRD abmelden. trotz sperrfrist (die meiner abwesenheit angerechnet wird) bekomme
ich ab dem 1. tag, wenn ich zurück komme ALG. (und zwar den vollen satz)

wenn ich mir jetzt so eure beiträge durchlese. verstehe ich das eher so, dass ich nach meiner 3 monatigen sperrzeit, mind 1. tag arbeitslosengeld
erhalten haben muß d.h. ich muß in deutschland sein, damit ich nicht in den begrenzungszeitraum der auszahlung herein rutsche?!

das ist ja mega komplierziert! :?
ich dachte sobald der antrag auf arbeitslosigkeit durch ist, geht die rechnung los? schließlich habe ich 20 jahre am stück gearbeitet....

kann mir vielleicht nochmal jemand sagen wie das abläuft?
bei dem ansässigen arbeitsamt, bekommt man eher "knüppel zwischen die beine geworfen"

thanks
ciao
maren

Am Ende wird alles gut sein.
Wenn etwas nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende
alterschnitzer
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 09 Sep 07 17:45

sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von alterschnitzer »

Hallo

Ich habe nächste Woche die Termine beim Arbeitsamt.

Um 14.00 Uhr muss ich den Arbeitslosengeldantrag abgeben und um 15.00 Uhr zum Vermittlungsgespräch.

Bei wem kann ich gefahrlos sagen, dass ich zwei Wochen nach Beginn meiner eigentlichen Arbeitslosigkeit verreise für mehrere Monate?

Ich würde ja denken, dass ich beim Antrag nix sage, und nachher dann beim Vermittlungsgespräch die Karten auf den Tisch lege...

Oder hat schon jemand andere Erfahrungen gemacht?

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