Anwartschaft gesetzliche Krankenversicherung & Beruf

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Marion
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Anwartschaft gesetzliche Krankenversicherung & Beruf

Ungelesener Beitrag von Marion »

Hallo,

wie bereits hier im Forum beschrieben ist eine Anwartschaft bei der gesetzlichen KV möglich.

Habe gestern mit meiner KV besprochen und der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass eine Anwartschaft nur möglich ist, wenn man beruflich ins Ausland geht.

Er hat allerdings auch durchblicken lassen, daß die KV nicht überprüfen kann, was ich im Ausland mache und das ich auf dem Antrag ja einfach angeben kann, daß ich beruflich ins Ausland gehe.

Welche Erfahrung habt Ihr gemacht? Mußtet Ihr nach Eurer Rückkehr irgendwelche Fragen beantworten oder Dokumente vorlegen?

Der Unterschied von ca. 120EUR/Monat für freiwillige Mitgliedschaft zu ca. 38EUR/Monat für Anwartschaft ist nämlich schon ein Betrag wenn man das aufs Jahr rechnet.

Würde mich über Eure Erfahrungen freuen.

Marion
AndreB
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Re: Anwartschaft gesetzliche KV

Ungelesener Beitrag von AndreB »

Hallo,

ich habe auch vor kurzem eine Anwartschaft abgeschlossen, und die Bedingung beruflicher Aufenthalt spielte keine Rolle (warum auch?). Ich habe auch eine Bekannte bei einer Kasse, die hat die Gesetzestexte mit mir durchgesehen, ich kann mich nicht erinnern, daß soetwas dort enthalten gewesen wäre (ich habe aber auch nach etwas anderem gesucht). Allerdings schien mir, daß Anwartschaften höchst selten verlangt werden, vielleicht hilft ein bißchen nachhaken, woher denn die Regelung kommen soll (eventuell über Dritte, wenn Du "falsche" Angaben machen willst).


Grüße
Andre
Marion
WRF-Förderer
Beiträge: 39
Registriert: 04 Feb 05 9:50

Re: Anwartschaft gesetzliche KV

Ungelesener Beitrag von Marion »

Hallo Andre,

danke für die Info.

Hab nochmal nachgeforscht.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) (Fünftes Buch (V)– Gesetzliche Krankenversicherung –) gibt es keine Regelung bzgl. Anwartschaft etc.

Die gesetzlichen Krankenkassen regeln individuell in Ihrer Satzung, ob Sie unter bestimmten Bedingungen einen ermäßigten Beitragssatz - in unserem Falle Anwartschaft - anbieten.

Bei meiner Krankenkasse (Techniker Krankenkasse) steht dazu in der Satzung folgendes:
(9) Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse
kann die Kasse unter Beachtung
versicherungsrechtlicher Grundsätze
eine abweichende Einstufung bzw.
Beitragsberechnung vornehmen. Insbesondere
gilt Folgendes:

1. Nach dem Ende der Versicherungspflicht
als Student oder Auszubildender
des Zweiten Bildungsweges oder nach
der Ausbildung als Fachschüler gilt für
längstens sechs Monate der Beitragssatz
für versicherungspflichtige Studenten.
2. Solange für Mitglieder und ihre familienversicherten
Angehörigen der Anspruch
auf Leistungen während eines
beruflich bedingten Auslandsaufenthalts
ruht, ist für die Beitragsberechnung
als monatliche beitragspflichtige
Einnahme 10 vom Hundert der monatlichen
Bezugsgröße zu Grunde zu
legen. Dies gilt entsprechend für Mitglieder
mit dienstrechtlichem Anspruch
auf Heilfürsorge und für Mitglieder, die
als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst
leisten
.
Von dieser Seite wäre die Sache eigentlich eindeutig (=> kein Anspruch auf Anwartschaft).
Mal hören was die anderen für Erfahrungen gemacht haben.

Grüße
Marion
let1612
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Wohnort: Gauting bei München

Re: Anwartschaft gesetzliche KV

Ungelesener Beitrag von let1612 »

Hallo, ich habe von meiner Krankenkasse (AOK Bayern) auch gehört, dass es beruflich bedingt sein muss - allerdings wird das 'beruflich' nicht nachgeprüft.
Mich würde allerdings interessieren, ob man größere Probleme hat, wenn man die Krankenversicherung für ein Jahr kündigt und danach wieder einsteigen will. Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht? Ist ja immerhin eine Ersparnis von ca. 400 Euro.
Bin gespannt auf eure Erfahrungen.
Gruß
Markus
alexxmm
Kiebitz
Beiträge: 1
Registriert: 29 Mär 05 18:27

Re: Anwartschaft gesetzliche KV

Ungelesener Beitrag von alexxmm »

Also ich finde die Geschichte mit der Anwartschaft ganz schön kompliziert. Anscheinend ist es einigen Krankenkassen egal ob man aus beruflichen oder sonstigen Gründen ins Ausland geht meine Krankenkasse AOK Rheinland sagt mir dagegen, dass ein Praktikum nicht als beruflicher Grund gilt. Ich werde morgen noch einmal mit der Krankenkasse telefonieren und genauer nachfragen. Ohne Anwartschaft ins Ausland ist natürlich ziemlich riskant, da du danach ggf. Probleme haben könntest wieder aufgenommen zu werden. Solltest du jedoch nach deiner Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld haben dann wirst du über das Arbeitsamt versichert. Es ist alles ziemlich kompliziert....

Prüft denn wirklich keiner aus welchem Grund man ins Ausland geht? Wollen die Krankenkassen keine Verträge sehen etc.?

Gruß

Alex
Jens1977
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: 28 Jun 04 15:56

Re: Anwartschaft gesetzliche KV

Ungelesener Beitrag von Jens1977 »

hi leute,

jetzt geb ich noch meinen senf dazu. für eine anwartschaft muß man aus beruflichen gründen in ausland gehen.
steht im sozialgesetzbuch!!
ob die KK das wirklich nachprüfen kann ob du gearbeitet hast weiß ich nicht, viell. ist es ihnen ja auch egal. vor allem wenn du nicht krank nach dtl. zurückkommst. wenn du allerdings direkt wieder leistungen beziehen willst, könnte ich mir schon vorstellen das sich ein versicherungsfuzzi dranmacht deine unterlagen zu prüfen.
ich lass es nicht drauf ankommen, ist zwar viel geld trotzdem spar ich mir den ärger.
was ich allerdings noch checke ist die sache mit dem arbeitsamt. sobalt du arbeitslos bist, versichert dich das arbeitsamt. wenn das irgendwie geht versicher ich mich bis zum letzten tag in dtl. selber. während der reise brauche ich ja keine deutsche KK, und danach melde ich mich sofort wieder arbeitslos und bin somit auch versichert.
mal sehen ob das geht.
ich werds euch dann erzählen.

jens
strandgut
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Re: Anwartschaft gesetzliche KV

Ungelesener Beitrag von strandgut »

hmmmmm..........
aber das risisko beginnt doch erst wenn du aus "medizinisch notwendigen gründen" nach deutschland zurücktransprotiert wurdest und dannn....????????... ist keiner mehr leistungspflichtig???!!! bist krank, vielleicht erwerbsunfähig (greift dann überhaupt noch arbeitsamt??) und vor allem pleite!

tolle aussichten
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chris79
WRF-Mitglied
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Wohnort: Stuttgart

Re: Anwartschaft gesetzliche KV & Beruf

Ungelesener Beitrag von chris79 »

Hi Strandgut,
das ist eine sehr gute frage, welche ich auch schon gestellt hab. meine krankenkasse ist eine von denen die auch nur aus beruflichen gründen eine anwartschaft gestatten würde und selbst dann ist es nicht klar ob sie tatsächlich eingreift sobald ich wieder auf deutschem boden bin. d.h. "ich halte mir mit dieser anwartschft lediglich n platz frei" (so die aussage meine GKV)!!! völliger schwachsinn!!!!
es gibt eigentlich nur 2 möglichkeiten:

die auf nummer sicher: den freiwilligen mindestbeitrag deiner GKV weiterzahlen 115,00 eur....plus eine AKV mind.: 30,00 Euro
oder eine AKV finden die dich in deutschland weiterversichert:

- Victoria (keine Ahnung wie der Vetrag heißt)
bis zu 3 Jahres Vetrag, kannst de problemlos kündigen, wenn de früher heimkommst; 3 monate auf deutschem boden genießt man auf jeden fall den versicherungschutz weiter, auch oder erst recht wenn man krank nach hause transportiert wird, kostet aber 100,00 EUR im monat :-( da ist dann aber auch jeglicher schnickschnack dabei!
lwenn man auf seinem trip auch amerika (nord,-mittel,-süd) besuchen will kostet es sogar 170,00 EUR lohnt sich daher nicht für jeden

- DKV (für die hab ich mich jetzt entschieden) im paragraph 11 ist ganz klar geregelt das man jeden bezahlten monat komplett geschütz ist und das wenn man auf grund krankheit nach deutschland zurück kommt und hier keine andere versicherung greift, die dkv weiterhin bis zu 3 Monaten versicherungsschutz gewährt, wenn man dies schriftlich beantragt. Diese aussage hab ich mir von 2 verschiedenen versicherungsfuzzis bestätigen lassen. außerdem kann ich 2 verträge abschließen 3 monate südamerika = 135,00 Euro; restliche reise 9 monate = 45,00 EURO d.h. für mich ein durchschnittliche monatsbeitrag von 75,00 EURO

immernoch teuer, aber das bin ich mir wert.

bin mal gespannt was noch alles zu dem thema geschrieben wird, es lag mir ziemlich lang im magen! jetzt bin ich froh das ich mich entschieden hab und mich endlich nahezu sorglos freuen kann!!!!! :-)

hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen und ein ppar anrufe ersparen (übrigens die DKV sowie die Victorie Homepage sind auch sehr aufschlußreich)

wünsch dir schnelle erfolge beim recherchieren!

grüße aus stuttgart
Chris
Mein Motto?: Frechheit siegt
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Astrid
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Re: Anwartschaft gesetzliche KV & Beruf

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Euch allen !

Bezüglich Krankenversicherungen im In- und Ausland hat es ja schon etliche Gedanken, Links und Threads gegeben. Auch Euch vielen Dank für die Recherchen !

@ Strandgut
hmmmmm..........
aber das risisko beginnt doch erst wenn du aus "medizinisch notwendigen gründen" nach deutschland zurücktransprotiert wurdest und dannn....????????... ist keiner mehr leistungspflichtig???!!! bist krank, vielleicht erwerbsunfähig (greift dann überhaupt noch arbeitsamt??) und vor allem pleite!
Wenn Ihr krank aus dem Ausland zurück kehrt und somit weder arbeits- noch erwerbsfähig seid, könnt Ihr Euch beim Arbeitsamt gar nicht arbeitssuchend melden, weil Ihr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Solltet Ihr Euch bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, aber weder Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben, wird (mit Ausnahme eines eventuellen Zuschusses) keine Beitragszahlung zur Krankenversicherung übernommen! :evil:

In diesem Fall müsstet Ihr Euch entweder bei einer privaten oder gesetzlichen KV freiwillig versichern (u.U. zu teureren Konditionen) - es sei denn, Ihr hattet vorher Euren Vertrag in eine Anwartschaft umgewandelt.

Solltet Ihr Eure Krankenversicherung vor Abreise komplett gekündigt haben, besteht Aufnahmepflicht bei Rückkehr nur, wenn Ihr wieder in einem Arbeitsverhältnis (mit einem monatlichen Einkommen von mind. 325 EURO) beschäftigt seid.

L.G.
________________________________________
Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.
Joachim Ringelnatz
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