Neuseeland: Updates zum Working Holiday Visum

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viajero
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Neuseeland: Updates zum Working Holiday Visum

Ungelesener Beitrag von viajero »

[ Eingangsinfo zum WHV in Neuseeland: Die offizielle Webseite des
Working Holiday Scheme Germany. MArtin ]

Hallo folks,

hier eine neue Info zu den Working Holiday Visa :lol:
ab Juli 2005 gibt es bzgl. der Anzahl der Working Holiday Visa für Deutsche kein Limit mehr und das Working Holiday Visum ist nur noch ueber das Internet beantragbar:

hier die ganze Info der Seite:
Working Holiday Scheme für deutsche Staatsbürger - Infoblatt
Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres, bei der Visabearbeitung in Berlin die Visagebühr NUR als Scheck (wenn nicht möglich in bar) eingereicht werden kann. Andere Zahlungsmöglichkeiten, wie zum Teil auf dem Antragsformular angegeben, sind nicht möglich.

** 2000 Working Holiday Scheme Anträge, für die Quote (Vergabe) vom 01.03.2005, werden seit dem 1.Februar 2005 entgegen genommen ("first in - first served"). Da das endgültige Ausstellen der WHS - Visa einige Wochen dauern könnte, bitten wir die Antragsteller zu berücksichtigen, dass sie die Reisedaten nicht vor Erhalt des Visums fest buchen, weil die Austellung des WHS Visum nicht zu einem bestimmten Datum garantiert werden kann. Antragsteller erhalten keine Empfangsbestätigung. Erfolglose WHS Anträge werden inklusive Gebühr wieder zurück geschickt. Weitere aktuelle Informationen erhalten sie auch auf der Interneseite: New Zealand Immigration Service (NZIS).

AB DEM 1. JULI 2005 ÄNDERN SICH FOLGENDE ZWEI PUNKTE:
1. Unlimitiertes Kontingent von WHS Visa für Deutsche Staatsbürger erhältlich.

2. Sämtliche WHS - Anträge müssen dann über das Internet beantragt werden.

TB GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:

Für beabsichtigte Aufenthalte, die länger als 6 Monate aber weniger als 12 Monate sind, muss in bestimmten Fällen ein Tuberkulosetest (Chest X-ray Certificate NZIS 1096) gemacht werden, der den Antragsunterlagen beigelegt wird. Dies gilt in den meisten Fällen nicht für deutsche und österreichische Staatsbürger, es sei denn, dass sie sich in den letzten fünf Jahren ’insgesamt’ 3 Monate oder länger in einem Land mit hoher TB Gefahr aufgehalten haben (betreffende Länder erfahren Sie im Health Requirements Leaflet NZIS 1121).


Das deutsch-neuseeländische „Working Holiday Scheme" erlaubt deutschen Staatsbürgern, die zwischen 18 und 30 Jahre (einschließlich) alt und zur Zeit der Visabeantragung in Deutschland wohnhaft sind, die Einreise nach Neuseeland, um einen bis zu zwölf monatigen Urlaub in Neuseeland zu verbringen. Mit diesem Visum kann man während des Aufenthalts auch arbeiten, aber der vorrangige Zweck der Reise muss ein Urlaub sein, und die Beschäftigung muss ein zweitrangiger Grund des Aufenthalts sein. Das Antragsformular („New Zealand Working Holiday Scheme Work Visa“ - NZIS 1085) finden Sie hier.

Erfolgreiche Antragsteller bekommen ein Working Holiday Visum von der Visa-Abteilung der neuseeländischen Botschaft von Berlin, das ab dem Tag der Ankunft für 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit kann ein Visum-Inhaber mehrmals ein- und ausreisen. Mit dem Visum kann man eine Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit annehmen, um den Aufenthalt in Neuseeland mitzufinanzieren. Antragsteller müssen binnen 12 Monate nach der Ausstellung des Visums einreisen, und dürfen weder eine dauerhafte Beschäftigung in Neuseeland annehmen, noch während des Aufenthalts länger als 3 Monate bei einem Arbeitgeber arbeiten.

NB: Informationen über weitere "Working Holiday Scheme"-Abkommen für Staatsbürger aus anderen Ländern finden Sie auf der Internetseite des New Zealand Immigration Service (NZIS).

Wer kann sich bewerben?

Anträge können persönlich oder über eine Agentur eingereicht werden. Agentureinrichtungen werden nicht bevorzugt bearbeitet, sondern den individuellen Anträgen gleichgestellt. Um das “Working Holiday Scheme" Visum in Anspruch zu nehmen, muss man:


ein deutscher Staatsbürger sein und zur Zeit der Visa-Beantragung in Deutschland wohnen;


am Tag der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren (einschließlich) alt sein;


einen deutschen Reisepass besitzen (der am Tag der Beantragung noch mindestens zwei Jahre gültig sein muss);


keine Kinder nach Neuseeland mitbringen;


der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin glaubhaft versichern, dass der vorrangige Zweck Ihrer Reise ist, in Neuseeland Urlaub zu machen, und dass eine Beschäftigung nur ein zweitrangiges Motiv für den Aufenthalt darstellt; und


das komplett ausgefüllte „Working Holiday Scheme“ Visumformular mindestens fünf Wochen vor dem Abflug an die Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin schicken.

Wie beantrage ich das Visum?

Ihr komplett ausgefülltes Antragsformular „New Zealand Working Holiday Scheme Work Visa“ (NZIS 1085) müssen Sie mit den folgenden Unterlagen per ‚Einschreiben’ an die unten stehende Adresse schicken:

Botschaft von Neuseeland
- Visa-Abteilung -
Friedrichstraße 60
10117 Berlin


1. Ihren Reisepass im Original - keine Kopien, Identitätskarten oder Personalausweise. Der Pass muss am Tag der Beantragung noch MINDESTENS ZWEI JAHRE (24 Monate) gültig sein.
NB: Einen vorläufigen Pass nehmen wir auch an, wenn er zur Zeit der Beantragung noch für mindestens zwei Jahre gültig ist.


2. Der Visum-Antragsgebühr von € 65 bezahlbar per Euroscheck oder Verrechnungsscheck, ausgestellt auf „NEW ZEALAND IMMIGRATION SERVICE“, oder in bar. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.


3. Einen als „Einschreiben" an Sie adressierten und mit € 3,49 frankierten (vorzugsweise gefütterten) A5 Rückumschlag. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Reisepass mit dem Visum sonst auf dem normalen Postweg zurücksenden müssen.

WICHTIG: Beachten Sie bitte das "first-in/first-served"-System; unvollständige Anträge (z.B. fehlender Pass/Kreditkartenzahlung) werden unbearbeitet an Sie zurückgeschickt.

Visa-Inhaber sind aufgefordert, bei der Einreise in Neuseeland folgendes nachzuweisen:


1. Den Nachweis einer Rück- oder Weiterreise, - oder den Nachweis (zur Zeit der Beantragung und bei der Ankunft in Neuseeland), dass man – zusätzlich zu den unten erwähnten NZ$ 4.200 - genügend Geld zur Verfügung hat, um ein Rück- oder Weiterreiseticket vor Ort zu kaufen.


2. Den Nachweis von Geldmitteln. Das heißt: den Nachweis von mindestens NZ$ 4.200 (ungefähr € 2.100), um für die Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief oder einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.


3. Den Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland gültig ist.

Kann ich auch mit meinem Partner reisen?

Ihr Partner kann sich auch bewerben. Sie müssen beide ein Antragsformular ausfüllen. Jede Bewerbung wird separat entschieden.

Was passiert, wenn ich kein Visum bekomme?

Wenn Sie Ihren Antrag auf ein „Working Holiday Scheme“ Visum erst einreichen, nachdem das jährliche Kontingent vergeben ist, wird Ihr Antragsformular und Ihr Pass zurückgeschickt. Die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurück erstattet.

Einige wichtige Punkte:


Antragsteller sollten erst dann Ihre Reise nach Neuseeland endgültig buchen, nachdem sie ihr Visum von der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland bekommen haben.


Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als drei Monate dauert.


Visa-Inhaber können während der zwölfmonatigen Gültigkeit des Visums unbegrenzt ein- und ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ab dem Einreisedatum zwölf Monate gültig – aber Aufenthalte in anderen Ländern während der Laufzeit des Visums verlängern nicht dessen Gültigkeit.


Ein Visum unter dem „Working Holiday Scheme“ kann nur einmal in Anspruch genommen werden.


„Working Holiday Scheme“ Visa-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für ein anderes Permit, z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis, ein Studentenpermit usw. erfüllen. Eine Änderung des Status erfolgt durch eine erfolgreiche Beantragung beim NZIS in Neuseeland. Ein Besuchervisum muss allerdings ausserhalb Neuseelands beantragt werden.
Einzelheiten zum Working Holiday Scheme (WHS) sind wie immer über die Immigrationsseite der neuseeländischen Regierung http://www.immigration.govt.nz/migrant/ ... ngholiday/
(für Deutsche:
http://www.immigration.govt.nz/migrant/ ... scheme.htm )
zu erfahren.[/b]
Auf dem Tagebuch in Südamerika stand:
"Als der Rahmen des Moeglichen zu eng wurde, sprengte er sich und suchte das Weite"

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Re: Update Working Holiday fuer Deutsche, ab Juli 2005

Ungelesener Beitrag von Sebastian21 »

Hallo,

seit gestern kann man nun das Working Holiday Visum für Neuseeland online beantragen.

Den Antrag findet ihr hier: www.immigration.govt.nz

Ihr müsst euch dort registrieren (ganz normal mit Username und Passwort) und dann die Antragsformulare ausfüllen.
Zum Schluss müsst ihr noch 120$ (ca. 70€) zahlen. Dafür benötigt ihr unbedingt eine MasterCard oder eine VisaCard!!!

Und macht das Ganze mit dem Internet Explorer. Mit Opera war bei mir beim Bezahlen leider Schluss. Da gab's eine Fehlermeldung...

Toll ist, dass man dann auf der Seite den Status des Antrags verfolgen kann. Ich habe den Antrag gestern ausgefüllt und schon heute die Nachricht bekommen, dass der Antrag genehmigt wurde. Man bekommt dann ein "Elektronisches Visa" mit dem man bei der Einreise das "Work Permit" für 12 Monate erhält.
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sun_orbiter
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Re: Update Working Holiday fuer Deutsche, ab Juli 2005

Ungelesener Beitrag von sun_orbiter »

viajero hat geschrieben:Working Holiday Visa
..... nur noch ueber das Internet beantragbar
Sebastian21 hat geschrieben:Den Antrag findet ihr hier: www.immigration.govt.nz
Die Beantragung hab ich vor kurzem auch erst erledigt. War total
unkompliziert. Username und Passwort anlegen, und dann einfach
das (mehrseitige) Formular ausfüllen. Dann wird noch der Name
in Verbindung mit der Kreditkartennummer
abgefragt, und drei
Tage später war das Visum druckbereit.

Jetzt haben wir ein Jahr lang Zeit, um einzureisen und ab Einreisedatum
gilt das WHV dann für ein Jahr.

Alles cool gelaufen. 8)
Grüsse - sun_orbiter
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ladylockenlicht .

Neuseeland: Updates Working Holiday Visum f. Deutsche

Ungelesener Beitrag von ladylockenlicht . »

Hi an alle,

seit Nov. 07 kann man (vorübergehend?) das neuseeländische WHV als Deutscher maximal um 3 Monate verlängern und das nur unter der Voraussetzung, dass man 90 Tag Arbeit in einem saisonalen Job in der Landwirtschaft o.ä. nachweisen kann.

Und bitte die Idee vergessen, dass Deutsche das WHV um 3 Monate überziehen können, weil Deutsche als Besucher 3 Monate ohne Visum bleiben können.
Dazu muss man nach der WHV-Zeit ausreisen und wieder einreisen!

VG
LL
Charlymelon
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Neuseeland: Updates Working Holiday Visum f. Deutsche

Ungelesener Beitrag von Charlymelon »

ich kann das working holiday visa NUR übers internet beantragen; dazu brauche ich entweder ne visa- oder eine mastercard.

... Stimmt das so?
Habe nämlich weder Visacard noch Mastercard. Gibt es noch einen anderen Weg?
Danke für Eure Hilfe!!!
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MArtin
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Neuseeland: Updates Working Holiday Visum f. Deutsche

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo,
Charlymelon hat geschrieben:ich kann das working holiday visa NUR übers internet beantragen; dazu brauche ich entweder ne visa- oder eine mastercard.
... Stimmt das so?
ja, das stimmt laut Botschaft Neuseeland (fast) so:
Nzembassy hat geschrieben:
Wichtig! Erläuterungen zur Working Holiday Antragsstellung für Deutsche

* Die Bezahlung des Working Holiday Visums ist online nur mit Visa- oder Mastercard möglich.

* Sie werden über die erfolgreiche Visa-Erteilung nicht automatisch informiert, sondern müssen sich mit Ihrem Passwort und Username erneut in Ihrem Online-Zugang einloggen um die Erteilung zu prüfen. Bitte merken Sie sich die Zugangsdaten, da Sie sonst keinen Zugriff auf Ihr elektronisches Visum haben. Bei Fragen zur Genehmigung des WHS wenden Sie sich bitte an die im Antragsformular angegebenen Kontaktadressen.

* Der Reisepass muss bei der Online-Beantragung mindestens folgende Gültigkeit haben:

"Ankunftsdatum in Neuseeland + 12 Monate Aufenthalt in Neuseeland + 3 Monate"

Erweiterung zum Working Holiday Scheme:

Seit November 2007 können Inhaber des Working Holiday Permits ihren Aufenthalt für weitere 3 Monate auf Antrag in Neuseeland verlängern lassen. Bedingungen und weitere Informationen erhalten Sie in der englischen Version!
Ein WHS-Permit kann in Neuseeland nicht in ein Visitor Permit verlängert werden.

Das WHS-Visum ist ONLINE zu beantragen unter: Immigration New Zealand (INZ) [ http://www.immigration.govt.nz/ ].

Am Ende der Immigration - Homepage finden Sie einen Link zum Online Service Login. Hier müssen Sie sich erst registrieren, um später Zugriff auf die Online Bewerbung für das Working Holiday Scheme zu bekommen. Bevor Sie sich jedoch einloggen, lesen Sie bitte nachfolgende Informationen.
Dort steht, dass die Bezahlung des Working Holiday Visum "online" nur mit Visa- oder Mastercard möglich ist.
Ob die Bezahlung außerdem auch anders möglich ist, wäre über die neuseeländische Botschaft: http://www.nzembassy.com/contact.cfm?CF ... 1&l=36&c=1 zu erfragen - und hier als Antwort zu posten. :)

LG :)
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ladylockenlicht .

Neuseeland: Updates zum Working Holiday Visum

Ungelesener Beitrag von ladylockenlicht . »

Seit einiger Zeit machen die das WHV nur noch online um sich Papierkram zu ersparen.
Eine Kreditkarte ist ja eh ziemlich nützlich um nach Neuseeland zu reisen. Ansonsten hast Du ja sicher irgendwen im Familien/Freundeskreis, der eine hat und dem Du das Geld in bar geben kannst.
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intern

Neuseeland: Updates zum Working Holiday Visum

Ungelesener Beitrag von intern »

Hallo,
Auch ich habe eine Frage bezüglich der Online-Beantragung des neuseeländischen Working-Holiday Visum.
Habe diese gestern auch gemacht und Frage mich jetzt allerdings wie das danach weiterläuft.
Wird die eigentliche Prozedur mit Reisepass usw dann am Flughafen selbst durchgeführt, oder muss ich noch irgendwelche Unterlagen irgendwo einschicken oder dann auch ggf am Flughafen dabei haben?
LG
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ladylockenlicht

Neuseeland: Updates zum Working Holiday Visum

Ungelesener Beitrag von ladylockenlicht »

Ja, den Stempel mit dem workpermit bekommst Du dann am Flughafen eingestempelt. Eigentlich sollten die anhand der Passnummer schon die Info auf dem Computer haben, dass Du ein 12-Monats-Work-Permit bekommst - aber sicherheitshalber nimm den Ausdruck mit dem WHV approval mit.
VG
LL
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