Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherung?

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schui93
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Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von schui93 »

Hallo,

wir starten am 31. Mai auf unsere Weltreise :D

Aus diesem Grund würde ich mich schon jetzt gerne bei der Arbeitsagentur abmelden, damit ich vor denen erstmal Ruhe habe und mich ungestört vorbereiten kann :lol:

Nun meine Frage...
aus dem Bekanntenkreis und von der Arbeitsagentur habe ich erfahren, daß ich dann noch einen Monat Nachversichert bin... Das wäre ja dann Ende Mai und somit perfekt für mich.

Weiß jemand ob das wirklich so ist? Die bei der Arbeitsagentur hat mir nicht so den sichersten Eindruck gemacht.

Vielen Dank!
Kätter2005
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Re: Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherun

Ungelesener Beitrag von Kätter2005 »

Hallo,

die Antwort kommt nun wohl zu spät. Vielleicht kann ich trotzdem anderen damit helfen.

Wenn man vom Arbeitgeber oder vom Arbeitsamt bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet wird, besteht ein nachgehender Versicherungsschutz von 4 Wochen.

Um sicher zu gehen, würde ich jedoch direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

Gute Reise!
Marion
WRF-Förderer
Beiträge: 39
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Re: Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherun

Ungelesener Beitrag von Marion »

Hallo,

meiner Erfahrung nach besteht der nachgehende Versicherungsschutz nur wenn man bei der GKV pflichtversichert war d.h. Dein Einkommen unter der Grenze liegt bei der Du zur PKV wechseln kannst. Wenn Dein Einkommen darüber liegt bist Du bei der GKV freiwillig versichert und dann gibt es keinen nachgehenden Versicherungsschutz von 4 Wochen sondern Du mußt Dich für ca. 130EUR/Monat freiwillig versichern.

Grüße
Marion
keineahnung85
Kiebitz
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Abmeldung beim Arbeitsamt wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von keineahnung85 »

Hallo!

kleine Frage zum Thema: Abmeldung beim Arbeitsamt wegen Weltreise. (Konnte dafür nichts im Forum finden, also konkret auf meine Situation)

Da ich nicht mit dem Flugzeug starte, sondern direkt vor der Haustür, steht das exakte Datum für das Verlassen von Deutschland nicht genau fest.

Wie und wann kann / soll ich mich abmelden? Wäre ich noch krankenversichert bis zur Ausreise?

Könnt ihr mir bitte paar Tipps geben???

Danke!
jot
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Abmeldung beim Arbeitsamt wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von jot »

Da die Abmeldung telefonisch erfolgen kann [s.a. Abmelden beim Arbeitsamt: persönliches Erscheinen notwendig?], würde ich am Tag deiner Ausreise einfach anrufen und sagen, ab heute stehst du nicht mehr zur Verfügung.

Mit deiner Abmeldung zahlt das Arbeitsamt natürlich auch nicht mehr die Krankenversicherungsbeiträge für dich, ich weiß nicht ob die 4-wöchige Nachversicherungspflicht bei einer Abmeldung ins Ausland noch greift, daher würde ich sicherheitshalber den Beginn deiner eigenen Versicherung auf ebendieses Datum legen.
jot
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Abmeldung beim Arbeitsamt wegen Weltreise

Ungelesener Beitrag von jot »

Achso, noch ein Hinweis: du verlässt, wenn ich das richtig verstehe, D eutschland erst viel später. Beachte, dass du den Arbeitsmarkt mit der Abreise von deinem Wohnort nicht mehr zur Verfügung stehst (und dich somit abmelden musst), du aber eine Krankenversicherung benötigst, die dich auch in D eutschland versichert (viele Reisekrankenversicherungen machen das nicht).
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Astrid
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Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherung?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo "keineahnung85" :roll:

Deine Frage habe ich in den bereits bestehenden Thread Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherung? verschoben.

Agentur für Arbeit hat geschrieben:... Versichert sind Sie erst dann, wenn die beantragte Leistung auch bewilligt worden ist. Die Versicherung beginnt grundsätzlich rückwirkend mit dem ersten Tag, für den Sie Leistungen erhalten. Sie sollten dies besonders beachten, wenn Sie Ihren Antrag erst verspätet abgeben oder wenn die Bearbeitung Ihres Antrages länger dauert.

Solange Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie nicht versichert, also auch dann nicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Ruht der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit oder wegen einer Urlaubsabgeltung (durch Ihren früheren Arbeitgeber), besteht Krankenversicherungsschutz erst ab Beginn des zweiten Monats des Ruhenszeitraums bis zu dessen Ende, frühestens jedoch ab Beginn der Arbeitslosigkeit.

Nach dem Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis können Ihnen zwar noch Ansprüche auf Leistungen Ihrer bisherigen Krankenkasse zustehen, allerdings längstens für einen Monat.
Um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte in den oben genannten Fällen sofort bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Versicherungsunternehmen, wie Sie einen – ggf. vorläufigen – lückenlosen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sicherstellen können....

Wie schon vorangehende Poster geschrieben haben, ist es daher am besten, Du erkundigst Dich direkt bei Deiner Krankenkasse was die Voraussetzungen für eine beitragsfreie "Nachversicherung" sind und ob Du sie erfüllst, Du also noch "nachversichert" bist, auch wenn Du Dich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet hast und weder Du noch das Arbeitsamt Beiträge für Dich zahlen.

Da seit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 Krankenversicherungspflicht besteht, würde ich wie Jot eher davon ausgehen, dass Du Dich während der Zeit in der Du noch in Deutschland, aber schon bei der Arbeitsagentur abgemeldet bist, freiwillig bei Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichern und den entsprechenden Beitrag selbst zahlen mußt.

Es wäre schön, wenn Du Deine Infos im Anschluss an Deine Recherche hier ebenfalls posten würdest :).

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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