Nach Austritt aus privater KV - Eintritt in GKV möglich?

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Peregrin
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Nach Austritt aus privater KV - Eintritt in GKV möglich?

Ungelesener Beitrag von Peregrin »

Hallo,
die Forensuche ergab zwar einige Treffer zur privaten Krankenversicherung aber die Ergebnisse waren entweder schon sehr alt oder betrafen nicht diesen speziellen Fall:

Ich war ein halbes Jahrzehnt komplett aus Deutschland abgemeldet und bin damals auch aus der privaten KV ausgetreten.
Im Ausland habe ich im moment noch eine Versicherung von World Nomads und plane zeitweillig nach Deutschland zurück zu kehren. Momentan bin ich noch nicht wieder behördlich gemeldet und habe keine KV in Dtl..
Damals war es nicht möglich in die GKV zurück zu kehren, es sei denn man nimmt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf.

Wie ist die momentante Situation in Deutschland? Wenn ich mich an einem festen Ort niederlasse muss ich mich zunächst anmelden und arbeitslos melden. Doch wie ist das mit der KV? Ohne Einkommen könnte ich die Beträge der alten PKV gar nicht erbringen, aber es besteht ja eine Versicherungspflicht in Dtl..
Hat ein aktueller "Rückkehrer" die ganzen Behördengänge hinter sich? (Anmelden, Arbeitslos melden usw.?)

Ist es in meiner Situation nicht eigentlich am günstigsten, zuerst ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufzunehmen, z.B. auf 450€ Basis, um gleich mit der Anmeldung in die GKV zu kommen und sich den ganzen Behördenkram zu sparen?

Herzlichen Dank Vorab und viele Grüße,
Peregrin
Tobilein
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Nach Austritt aus privater KV - Eintritt in GKV möglich?

Ungelesener Beitrag von Tobilein »

Hi,

für dich gibt es nur vier Möglichkeiten für eine Rückkehr in die GKV:

1. Du warst im EU Ausland und dort gesetzlich versichert
2. Du bekommst ALG1 (hast du ein Anrecht drauf?) und hast keine Erklärung unterschrieben in der du auf die Versicherungspflicht verzichtest
3. Du nimmst einen SV pflichten Job an bei dem du unter der JAEG (liegt glaube ich gerade bei 59k€ im Jahr) verdienst, auch hier darfst du aber nicht auf die Versicherungspflicht verzichtet haben
4. Du heiratest und hast keine Einkünfte, dann kannst du in die Familienversicherung deiner Frau

Problematisch wäre es wenn du Ü55 bist, dann kommst du kaum mehr raus aus der PKV.

Hinweis: Ein 450€ Job ist kein SV Pflichtiges Arbeitsverhältnis.

In deiner Situation wäre es am einfachsten ALG1 zu beantragen (sofern du hier Ansprüche besitzt) oder eben einen Job anzunehmen. Arbeit zu finden dauert heutzutage keinen Tag mehr, wir haben Vollbeschäftigung und außerhalb vom Ruhrpott suchen alle Arbeitgeber total verzweifelt.

Bei Fragen hilft dir die AOK eigentlich ganz gerne weiter.
Peregrin
Aktives WRF-Mitglied
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Nach Austritt aus privater KV - Eintritt in GKV möglich?

Ungelesener Beitrag von Peregrin »

Tobilein hat geschrieben: 2. Du bekommst ALG1 (hast du ein Anrecht drauf?) und hast keine Erklärung unterschrieben in der du auf die Versicherungspflicht verzichtest
3. Du nimmst einen SV pflichten Job an bei dem du unter der JAEG (liegt glaube ich gerade bei 59k€ im Jahr) verdienst, auch hier darfst du aber nicht auf die Versicherungspflicht verzichtet haben
Dank Tobi, das sind genau die Informationen und in Frage kommenden Möglichkeiten die ich brauchte.
Tobilein hat geschrieben: In deiner Situation wäre es am einfachsten ALG1 zu beantragen (sofern du hier Ansprüche besitzt) oder eben einen Job anzunehmen. Arbeit zu finden dauert heutzutage keinen Tag mehr, wir haben Vollbeschäftigung und außerhalb vom Ruhrpott suchen alle Arbeitgeber total verzweifelt.
Juchu, spart mir das Amt!
rechnomaniac
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Nach Austritt aus privater KV - Eintritt in GKV möglich?

Ungelesener Beitrag von rechnomaniac »

Hallo,
Ist etwas spät aber den Fall hatte ich vor zwei Jahren auch.
Also PVK gekündigt.
Bei Rückkehr nach D Umschulung gemacht und dabei Hartz bekommen. Das Amt hat fleissig in die PKV eingezahlt da keine Chance zu wechseln.

Nach der Umschulung habe ich mich dann zwangsläufig Probeanstellen lassen für drei Monate und bin in gesetzliche Krankenversicherung gekommen.
Die haben mich nach drei Monaten auch behalten, dh bin seid dem bei der TK.
Abmelden und anmelden wegen längeren ( über zwei Monaten) Auslandsaufenthalt problemlos möglich.
Hoffe das hilft dem einen oder anderen weiter.

Schöne Grüße aus Berlin
Mike
Realität ist das, was nicht verschwindet, wenn man aufhört daran zu glauben. -Philip K. Dick-

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