Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

... und was Dir sonst noch als ortsübergreifendes Spezialthema einfällt, das nirgends sonst hinpasst.
DonWilfredo
WRF-Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 25 Apr 08 13:39
Wohnort: San Sebastian de La Gomera

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von DonWilfredo »

Hallo in der Runde,
ich kann nur davor warnen, sich gleich ans Kultusministerium zu wenden. Grundsätzlich gilt - wie für alle Behörden - am besten versucht man alles erstmal auf der untersten Ebene zu regeln. Je "höher" man kommt, umso juristischer und kleinkarierter kann es werden.
:roll:
tintin
Kiebitz
Beiträge: 1
Registriert: 15 Nov 12 14:58

Schulkind/-pflicht - Situation in SH vs andere Bundesländer?

Ungelesener Beitrag von tintin »

Hallo, liebe Weltreisende und solche, die es (wie wir) noch werden wollen!

Nach intensiverer Befassung mit dem Thema Schulpflicht haben wir im Bundesland Schleswig-Holstein nach mündlicher Vorstellung des Reiseprojektes bei der Schule einen ordentlich begründeten Antrag auf Freistellung/Beurlaubung für unser Grundschulkind gestellt - und prompt eine Ablehnung von der zuständigen "unteren Schulaufsicht" (= Schulrat) kassiert. Die von uns geplante Bildungsreise sei kein Grund für eine Freistellung/Beurlaubung von der Schulpflicht - 'besondere Gründe' lägen i.d.R. nur bei z.B. gesundheitlichen Beeinträchtigungen o.ä. vor.

Damit verbleiben u.E. derzeit noch folgende Möglichkeiten, doch noch die Reise zu realisieren:

1. Inkaufnahme von Ordnungsgeld w' Verstosses gegen die Schulpflicht
2. Vorspiegelung beruflicher Gründe
3. Ummeldung in ein anderes Bundesland, das dem Wert außerschulischer Bildung aufgeschlossener gegenübersteht

Variante 1 und 2 kommen für uns nicht wirklich in Betracht, weshalb wir dankbar wären für Eltern, die uns mit konkreten Erfahrungen aus anderen Bundesländern helfen können.

Frage also: Wer hat Erfahrung mit der Ummeldung (nur für die Dauer der Reise)? Bzw. welche Erfahrungen habt Ihr mit der Schulaufsicht anderer Bundesländer gemacht bzgl. deren Bereitschaft, einer zeitweiligen Beschulung durch die Eltern zuzustimmen? Oder finden sich vielleicht Eltern, die es in SH weiter geschafft haben als wir?

Herzlichen Dank im voraus!
DonWilfredo
WRF-Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 25 Apr 08 13:39
Wohnort: San Sebastian de La Gomera

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von DonWilfredo »

Zu dem Thema findet sich ja in diesem Forum schon einiges an Antworten zu eurem Problem (siehe oben).

Dadurch, dass ihr euch schon eine offizielle Antwort "eingefangen" habt, ist die Situation schon ungünstiger.
In einem anderen Bundesland werdet ihr nicht mehr Glück haben. Überall laufen Prozesse, weil Eltern ihre Kinder aus verschiedenen Gründen nicht in die Schule schicken und lieber selbst unterrichten.
In Bayern kontrollieren auf den Flughäfen Polizisten vor Ferienbeginn, ob schulpflichtige Kinder "zu früh" in Urlaub fliegen. Diesen Hype um die Schulpflicht gibt es in Europa nur in Deutschland.

Konkret: wenn ihr ins Ausland reist, kann das Kind keine deutsche Schule besuchen, es ist also unmöglich der Schulpflicht nachzukommen. Das heißt, ihr meldet euch ins Ausland ab und das Kind in der Schule ab und das wars dann. Es herrscht Reisefreiheit und ihr könnt mit euren Kindern hinfahren wo ihr wollt!

Problem: Das Kindergeld fällt weg bzw. wird u.U. deutlich verringert.
Die Kindergeld-zehlende Stelle muss informiert werden, falls es nicht die Schule tut. Wenn ihr zurück kommt, wird das Kind wieder in der Schule angemeldet. Schulabschlüsse kann man als externe Prüfungen ablegen (siehe Schulgesetze des jeweiligen Landes).

Wir haben das alles anders geregelt, aber das wird hier zu umfangreich, das steht alles auf unserer Webseite richert.bodautor (at) de unter dem Thema Reisen mit Kindern. Wir waren mit unseren "Grundschul"-Kindern vier Jahre unterwegs und haben sie selbst unterrichtet.

Also: alles Gute für eure Ideen und Pläne und viel Glück.
p.s. unsere Kinder schwärmen heute noch von unserer Reise (jetzt sind sie 15 und 16 Jahre alt). :D
Bokkie
Kiebitz
Beiträge: 2
Registriert: 12 Mär 13 23:12

Auszeit mit Schulkindern - wie Schule ins Boot holen?

Ungelesener Beitrag von Bokkie »

Liebe WRF-ler,

mit großem Interesse verfolge ich verschiedene spanende Beiträge im Forum.

Da wir selber im Sommer 2o14 mit unseren 3 Schulkindern (2 auf dem Gymmi, 1 auf Grundschule) für 12 Monate eine Segel-Auszeit nehmen werden, stellt sich in unserer Planung derzeit die Frage, wie wir mit dem Thema "Schule" umgehen. Demnächst werden wir das Gespräch mit Lehrern und Schulleitern suchen.

Unser Ideal-Szenario ist dieses: Für das Schuljahr 2o14/2o15 vereinbaren wir mit Lehrern/Schulleitern, dass unsere Kinder von uns beschult werden. Dafür erhalten wir entspr. der Lehrpläne Unterlagen, Bücher und Arbeitsblätter für die Hauptfächer. Ziel: unsere Kinder sollen eine nahtlose Wiedereingliederung in ihren Klassenverband bekommen.

Es wäre super, wenn ich VOR den Gesprächen mit Lehrern/Schulleitern auf konkrete positive Beispiele von Familien zurückgreifen kann, wo Lehrer/Schule unterstützend mitgewirkt haben...

Frage: Wer (aus dem Raum Stuttgart), der so etwas bereits gemacht hat, kann mir aus dieser Erfahrung Infos geben, wie wir die Lehrer/Schulleiter "ins Boot holen"?

Über Eure Antworten freue ich mich!!!
Benutzeravatar
Astrid
Globaler Moderator
Beiträge: 5695
Registriert: 04 Dez 02 23:25
Wohnort: weltreisend seit 2000

Auszeit mit Schulkindern - wie Schule ins Boot holen?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Bokkie :)

Deine Frage habe ich in den passenden vorexistierenden Thread verschoben, in dem bereits rechtliche und praktische Aspekte einer Schulbefreiung während einer Langzeitreise besprochen wurden und auch schon Argumentationshilfe für Kinder auf Langzeit-Segelyachten gegeben werden (bitte immer erst selbst suchen).

Schulrecht ist Sache der Bundesländer, für Stuttgart trifft das Schulrecht des Landes Baden-Württemberg zu.

Grundsätzlich gibt es einen rechtlichen Anspruch auf Beurlaubungen vom Schulbesuch nur in "wichtigen" Gründen wie z.B. bei Krankheiten, Kur-Maßnahmen, religiösen Feierlichkeiten, dringenden familiären Angelegenheiten, Wettkämpfen, Schüleraustausch...
Eine Weltreise zählt in aller Regel nicht dazu. Andererseits hat die lokale Schulbehörde die Freiheit, Anfragen wie die Eure eigenmächtig zu entscheiden!

Wie Ihr auch schon angedeutet habt, scheint es mir sinnvoll zu sein, zunächst das Gespräch mit den jeweiligen Klassenlehrern zu suchen, um diese als Rückenstärkung für das Gespräch mit dem Schulleiter ins Boot zu holen. Je mehr Gedanken Ihr Euch über Lösungen für mögliche Gegenargumente und das während der Reise geplante Home-Schooling gemacht habt, desto offener sollte man für Eure Pläne sein.

Wir haben unterwegs etliche deutsche Yachties getroffen, die mit schulpflichtigen Kindern unterwegs waren. Mal war das Prozedere problemlos, mal mit Widerständen verbunden. Doch wo ein Wille - da auch ein Weg, siehe obige Beiträge ;).

Weitere Erfahrungen zu erfolgreicher Vorgehensweise bei der Abmeldung von schulpflichtigen Kindern wegen Weltreise werden hier gerne gesehen!

Für die praktische Durchführung von Home-Schooling und dafür benötigte Unterlagen, Lehrmittel, Programme oder Internetressourcen zur Schulwissenvermittlung bitte ich jedoch ein separates Thema mit eigenständigem Titel (gem. 1T-1B) zu eröffnen.

Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.

Liebe Grüße und viel Erfolg :)
Astrid


PS:
@ Tintin: Habt Ihr mittlerweile eine Lösung gefunden? Und wenn ja, welche?
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
DonWilfredo
WRF-Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 25 Apr 08 13:39
Wohnort: San Sebastian de La Gomera

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von DonWilfredo »

@ bokkie
Für Segler gibt es auch jede Menge Infos auf der Trans-Ocean-Webseite: trans-ocean.org
Von dort haben wir auch vor und während unserer Atalntiküberquerung Unterstützung erhalten. Außerdem verabreden sich Blauwassersegler auf dem Forum von Trans-Ocean.
Alles Gute!
Bokkie
Kiebitz
Beiträge: 2
Registriert: 12 Mär 13 23:12

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von Bokkie »

Vielen Dank für Eure Infos!

Die Antworten von Zanzibar und DonWilfredo im Aug 2o1o hatte ich bereits als Grundlage für unsere geplanten Lehrergespräche herausgesucht - sehr informativ!

Werde auch die Spur trans-ocean.org verfolgen - danke!

Sonnige Grüße
madolfo
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 30
Registriert: 04 Jul 13 11:21
Wohnort: Mömbris

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von madolfo »

Hallo,

wir planen eine einjährige Asientour mit unseren Kindern. Eins davon ist dann 14 Jahre alt und schulpflichtig in Bayern. Wir sind davon ausgegangen, dass wir sie am Ende der 7 Klasse von der Schule abmelden und wenn wir wieder kommen würde sie dann in der 8. Klasse weiter machen. Wir haben das Gespräch mit Lehrer und Direktor gesucht. Doch leider nicht so erfolgreich. Der Direktor meinte, dass wir sie natürlich abmelden können, aber er muss das dem Ordnungsamt melden, klasse !
Wer hat mit einer längeren Schulbefreieung / abmeldung in Bayern schon Erfahrungen gemacht ? Welche Möglichkeiten gibt es noch.
Klar können wir sie einfach abmelden und mitnehmen und das Ordnungsamt / Polizei würden dann vor verschlossenen Türen stehen, aber wir möchten nicht heimkommen und ein Verfahren am Hals haben, bzw. einen riesen Batzen Bußgeld bezahlen.
Freue mich über jeden Tip !
Danke
Mathias
Benutzeravatar
Alter
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 107
Registriert: 22 Mär 06 8:28

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von Alter »

madolfo hat geschrieben:...Freue mich über jeden Tip!
Ein guter Tip bei rechtlichen Belangen ist immer ein Blick ins Gesetz.
In den FAQ des bayerrischen Kultusministeriums auf http://www.km.bayern.de/eltern/was-tun- ... chten.html werden verschiedene schulrechtliche Fragen für Bayern beantwortet und auf anwendbare Gesetze verlinkt.
So auch auf das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, in dessen Art. 35 über die Schulpflicht es in §1 u.a. heisst:
Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat... unterliegt der Schulpflicht...
Zum Begriff "gewöhnlicher Aufenthaltsort" kann hier schon gesucht werden. Ich denke darin liegt ein möglicher Ansatzpunkt, Don Wilfredo hat dazu oben schon geschrieben.

Ein bisschen mehr Kooperation als die Erwähnung des Ordnungsamts könnte man von dem Schuldirektor allerdings schon erwarten..

Berichte mal...
Nowhere... Fast!!
  • Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Spezialthemen: Weitere Sportarten, Hobbies, Reisesituationen, Plaisirchen...“