Europa-Führerschein auf internationalen Führerschein wie?

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luckas
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Europa-Führerschein auf internationalen Führerschein wie?

Ungelesener Beitrag von luckas »

Ric hat geschrieben:Das ist falsch, siehe § 25a Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung
Hallo Ric

§ 25a ist doch voll ok!

Danach haetten deine Eltern tauschen duerfen (wenn sie das beantragt haetten), aber sie MUSSTEN doch NICHT tauschen. Die Behoerde hat sie wahrscheinlich derart bedraengt, dass sie - ohne dass du oder sie es gemerkt hatten - einen Antrag auf Umtausch in das Scheckkartenformat stellten.

Im Einzelnen:

Nach § 25a erhaelt auf Antrag einen intern. Fuehrerschein, wer die nach § 6 Absatz 1 erforderliche EU-Fahrerlaubnis nachweist.


Nach § 6 Absatz 6 bleiben Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bestehen.

Sie KOENNEN aber umgetauscht werden, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber das will - oder, wie im Fall deiner Eltern, von der Behoerde dazu ueberredet wird.

Woertlich heisst es:

"Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt."
Ric
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Europa-Führerschein auf internationalen Führerschein wie?

Ungelesener Beitrag von Ric »

Nein.

Natürlich bleiben alte gültig. Daran zweifelt ja keiner. Aber einen internationalen Führerschein gibt es nur mit EU-Führerschein.

Zitat § 25a Abs. 1 Satz 1 FeV:
"Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder..."
luckas
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Europa-Führerschein auf internationalen Führerschein wie?

Ungelesener Beitrag von luckas »

Ric hat geschrieben:Nein.

Zitat § 25a Abs. 1 Satz 1 FeV:
"....oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ..."
Ric, das steht doch hinter dem "oder"

klar, EWR Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster...

Bei dem grauen und rosa Fuehrerschein deiner Eltern handelte es sich jedoch um EU-Erlaubnisse, also solche, die vor dem "oder" stehen...

...und die waren grau oder rosa - und haetten das auch bleiben duerfen. Aber deine Eltern hatten halt beantragt, sie gegen teueres Geld in Scheckkarten-Fuehrerscheine zu tauschen, obwohl sie ja eigentlich nichts weiter als internationale Fuehrerscheine wollten.

Ric: ich habe nach wie vor KEINEN Scheckkarten-Fueherschein. und trotzdem stellt mir der deutsche Staat anstandslos alle 3 Jahre einen neuen Internationalen Fuehrerschein aus - auch wenn jedesmal versucht wird, mir vorher kostenpflichtig einen Scheckkarten-Fuehrerschein "anzudrehen". Aber ich lehne es halt jedesmal ab, einen solchen ueberfluessigen Antrag zu stellen.
Ric
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Europa-Führerschein auf internationalen Führerschein wie?

Ungelesener Beitrag von Ric »

luckas hat geschrieben:
Ric hat geschrieben:Nein.

Zitat § 25a Abs. 1 Satz 1 FeV:
"....oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster ..."
Ric, das steht doch hinter dem "oder"
Und Juristen wird immer vorgeworfen, wir zögen uns das Recht an den Haaren herbei.... :roll: Der Gesetzestext ist mehr als eindeutig. Das "oder" steht dort, weil es EU-Fahrerlaubnisse und (darüber hinausgehend) EWR-Fahrerlaubnisse (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) in dem Scheckkartenformat gibt. Du musst also 18 sein und einen EU-Scheckkartenführerschein haben oder 18 sein und einen EWR-Scheckkartenführerschein haben. Klares Deutsch.

Ric: ich habe nach wie vor KEINEN Scheckkarten-Fueherschein. und trotzdem stellt mir der deutsche Staat anstandslos alle 3 Jahre einen neuen Internationalen Fuehrerschein aus - auch wenn jedesmal versucht wird, mir vorher kostenpflichtig einen Scheckkarten-Fuehrerschein "anzudrehen". Aber ich lehne es halt jedesmal ab, einen solchen ueberfluessigen Antrag zu stellen.
Den letzten hast du sicher vor dem 01.05.2014 bekommen. Beim nächsten musst du dann umtauschen. Plane also lieber etwas mehr Zeit ein und gehe nicht erst kurz vor der nächsten Reise zum Amt :wink:
Bitteschön: http://www.buzer.de/gesetz/9545/al43504-0.htm
luckas
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Europa-Führerschein auf internationalen Führerschein wie?

Ungelesener Beitrag von luckas »

Ric hat geschrieben:Den letzten hast du sicher vor dem 01.05.2014 bekommen. Beim nächsten musst du dann umtauschen. Plane also lieber etwas mehr Zeit ein und gehe nicht erst kurz vor der nächsten Reise zum Amt Wink
Bitteschön: http://www.buzer.de/gesetz/9545/al43504-0.htm
@Ric: allen Respekt! Selten einen so tollen - und ueberzeugenden - Link gesehen.

Ja, du hast recht. wer einen Internationalen Fuehrerschein will, benoetigt SEIT DEM 1.5.2014 einen Scheckkarten-Fuehrerschein.

@Ric, mein Freund, Tipp fuer dich:

Beim naechsten Mal in einem vergleichbaren Fall nicht bloss schreiben:
Ric hat geschrieben:Das ist falsch, siehe § 25a Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung
sondern:

Das ist falsch, siehe § 25a Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung in der seit dem 01.05.2014 geltenden Fassung

Denn DANN verstehen alle, was du rueberbringen willst, selbst ich ;-), und du sparst dir mit so einer kleinen Ergaenzung viel, viel Muehe....;-)

P.S. Ja, ich hab den letzten Internationalen F.Sch. OHNE einen Scheckkarten-Fuehrerschein zu haben vor dem 1.5.2014 bekommen. Und nach der Fassung der Verordnung vor dem 01.05.2014 war das auch voll o.k. :-P :-P :-P
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