Hallo RicRic hat geschrieben:Das ist falsch, siehe § 25a Satz 1 Fahrerlaubnisverordnung
§ 25a ist doch voll ok!
Danach haetten deine Eltern tauschen duerfen (wenn sie das beantragt haetten), aber sie MUSSTEN doch NICHT tauschen. Die Behoerde hat sie wahrscheinlich derart bedraengt, dass sie - ohne dass du oder sie es gemerkt hatten - einen Antrag auf Umtausch in das Scheckkartenformat stellten.
Im Einzelnen:
Nach § 25a erhaelt auf Antrag einen intern. Fuehrerschein, wer die nach § 6 Absatz 1 erforderliche EU-Fahrerlaubnis nachweist.
Nach § 6 Absatz 6 bleiben Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bestehen.
Sie KOENNEN aber umgetauscht werden, wenn der Fahrerlaubnis-Inhaber das will - oder, wie im Fall deiner Eltern, von der Behoerde dazu ueberredet wird.
Woertlich heisst es:
"Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt."