Arbeitsamt : Selbstkündigung ohne Sperrzeit?

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Liane
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Arbeitsamt : Selbstkündigung ohne Sperrzeit?

Ungelesener Beitrag von Liane »

hat einer von Euch ganz konkret nach Angabe des Kündigungsgrundes beim AA "stehe nicht mehr dem dt. Arbeitsmarkt zur Verfügung" den vollen ALG-Anspruch, also i.d.R 12 Monate ohne Sperrzeit bewilligt bekommen?

Ich muß nächste Woche hin und entweder dies angeben, was stimmt, oder irgendwie anders versuchen, keine Sperrzeit zu bekommen.

Alles nur präventiv, falls ich doch früher als geplant wiederkomme und dann Leistungen des AAs in Anspruch nehmen will. DANke, LIane
Liane
Kiebitz
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Sperrzeit verhindern

Ungelesener Beitrag von Liane »

fast ein Jahr später... immer noch das alte Thema "SPERRZEIT verhindern"
Wir haben selbst gekündigt, waren letzte Woche beim Arbeitsamt um uns anzumelden und haben nun nächste Woche unser "Arbeitslosengeld-Antrag-Gespräch".
Wer kann uns sagen, ob es funktioniert, daß wir wirklich keine Sperrzeit wegen der bevorstehenden Weltreise (sehr langer Auslandsaufenthalt) erhalten?
Ansonsten hätten wir nämlich zumindest bei einem von uns eine reelle Chance, die Wartezeit mit einer anderen Begründung zu umgehen...
Nur, dass sollten wir vor unserem nächsten Besuch bei AA wissen.
Danke und Gruß!
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Matthes
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Wenn Ihr selbst gekündigt habt, werdet Ihr auf jeden Fall eine Sperrzeit von 3 Monaten bekommen. Egal ob Weltreise oder nicht.
Auch mit einem Aufhebungsvertrag gibt es mittlerweile Sperrzeiten.

Ihr solltet dann nur angeben, ab wann Ihr keine Leistungen mehr beziehen wollt, weil Ihr auf Weltreise seid.
Da Ihr bei der Reise dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, steht Euch auch kein Arbeitslosengeld zu.
bye, Matthes :wink:
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Liane
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Arbeitsamt: Arbeitsvermittlungsgespräche während Sperrfrist?

Ungelesener Beitrag von Liane »

ich hatte das ja befürchtet...


Noch eine Frage:
[Edit: Als neues Thema isoliert:] Vermittlungsgespräche o.ä. während der Sperrfrist?
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Matthes
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Also ich habe noch nie gehört, dass man bei Selbstkündigung keine Sperrfrist bekommt.
Vor einiger Zeit war es noch so, dass man bei einem Aufhebungsvertrag ohne Sperrfrist ALG beziehen konnte.
Aber das ist mittlerweile auch vorbei.
So brauch ich wenigstens nicht beim Chef um einen Aufhebungsvertrag zu betteln.

Wie groß ist denn der Zeitraum von Arbeitslosigkeitsbeginn bis Reisebeginn?

Wenn Ihr innerhalb der drei Monate startet, könnt Ihr ja auch ruhig sagen, dass Ihr ins Ausland geht.
Weiß ja auch nicht, was für Jobs Ihr habt.

Ihr könnt ja auch angeben, dass Ihr im Ausland auf Jobsuche gehen wollt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf diese Art im Ausland auch sein Arbeitslosengeld beziehen.
Allerdings nur mit festen Wohnsitz und sicher auch nur mot ortsansässiger Bankverbindung.

Wenn der Zeitraum zwischen Arbeitslosigkeitsbeginn und Abreise nicht so groß ist, dann würde ich das dem AA mitteilen, denn somit bekommt Ihr sicher keine Angebote.

Sieht vielleicht anders aus, wenn Ihr erst ein halbes Jahr später los wollt.
Dann würde ich das AA vielleicht doch erst später informieren.
bye, Matthes :wink:
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Ulrike73
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Arbeitsamt : Selbstkündigung ohne Sperrzeit?

Ungelesener Beitrag von Ulrike73 »

hallo,
theoretisch kann man selbt kuendigen und keine sperrfrist bekommen. wenn man z.b. kuendigt da die arbeit unzumutbar ist. wegen mobbing, widrigen arbeitsbedingungen, krankheitsbedingt. ist aber in der praxis sicher schwer durchzukriegen. normalerweise spricht man dabei zuerst mit dem arbeitsamt und wenn das okay kommen sollte, dann kann man kuendigen.
lg ulrike
Liane
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Arbeitsamt : Selbstkündigung ohne Sperrzeit?

Ungelesener Beitrag von Liane »

Mittlerweile hat sich das Thema "Sperrzeit" zumindest bei mir bewahrheitet.
Ich hatte noch versucht einen Wegfall der Sperrfrist mit der Kündigung meines Mannes bzw. dessen Arbeitsplatzwechsel zu begründen, aber erfolglos.
Das versteh ich wirklich nicht. Wenn doch ein Partner den Job wechselt, 8500 km weit weg, frag ich mich, weshalb ich dafür bestraft werden muß wenn ich dm dt. Arbeitsmarkt eine stelle zurüchgebe??
Es sind irgendwie 11 Wochen geworden. Wir planen, ende Juni rüberzugehen. Unsere Arbveitsverträge laufen bis Ende Mai.

Hat jmd. eine Ahnung, wie das nun mit der Sperrzeit weitergeht? Läuft die einfach voll aus, auch wenn ich nicht mehr hier bin? Fängt das ALG an, auch wenn ich weg bin? So könnte ich es z.b. nach einem Monat stoppen? Ich soll noch diese Woche zum AA wg. Vermittlung.vielleicht verschiebe ich den termin lieber nachhinten? schließlich arbeite ich noch und bin während der Bürozeit doch sicher etwas unflexibel???zumal zw. Arbeitsamt und -Stätte 60 km liegen...

[Anm. MArtin: Bitte bleibe beim Titelthema, eröffne ggf. neue Foren mit neuem Titel. Aber soweit ich sehen kann, findest Du darauf schon Antworten in einzelthematischen AA-Foren -> Bitte suchen!]
dieSteffi
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Arbeitsamt : Selbstkündigung ohne Sperrzeit?

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Meine Erfahrungen zu diesem Thema:

Wer selbst kündigt erhält immer eine Sperrzeit. Dies kann man nur umgehen, wenn man der Arbeitsagentur glaubwürdig vermittelt, dass man aus wichtigem Grund gekündigt hat. Nämlich weil die Arbeit unzumutbar war, was bei mir auch schon geklappt hat.

Wer dem dt. Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, der bekommt von der Arbeitsagentur auch kein Geld.
Während einer "privatvergnüglichen" Weltreise kann man also eigentlich kein Arbeitslosengeld beziehen, in Deinem "Fall" wohl auch nicht - so bedauerlich einem das auch vorkommt.
Aber man kann sich auch arbeitssuchend im Ausland melden, aber das nur für max. 3 Monate.
Für diese Zeit bekommt man dann auch Geld.

Die Sperrzeit läuft weiter. Das heißt, wenn ihr nach einigen Monaten oder Jahren wiederkommt, dann ist die Sperrzeit auf jeden Fall rum und ihr habt ggf. Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Falls sich bis dahin die Gesetzgebung nicht geändert hat.
Aber das könnt ihr im Forum "ALG-Anspruch - wie lange?" aktualisierbar eruieren.

Einen Termin für die Vermittlung bekommt man von der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich.
Wenn ihr aber gleich angebt, dass ihr schon einen neuen Job habt oder demnächst sowieso dem Markt nicht mehr zur Verfügung steht, dann wird dieser abgesagt.
hmm, ahh so geht das
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Arbeitsamt : Selbstkündigung ohne Sperrzeit?

Ungelesener Beitrag von hmm, ahh so geht das »

Hi,

du könntest sagen, du würdest von deinem Chef geschlagen und regelmäßig Ausgepeitscht. :lol: :twisted: :lol:

Meines Wissens gibt es keine Sperrfrist, wenn eine fortsetzung des Arbeitsverhältnisses absolut unzumutbar ist - so zu sagen eine umgedrehte Fristlose Kündigung. Zumindest war es früher so.
Aber der Begriff unzumutbar wird von den Arbeitsämtern sehr eng gesehen, da muß man schon mit einem echten Hammer kommen, um damit durchzukommen. (Man kennt das umgekehrte Problem von Firmen, vor Gericht fristlose Kündigungen durchzubekommen.)

Ich rate von solchen frei erfundenen Geschichten aber dringend ab. Es handelt sich um (Sozial-)Betrug - eine Straftat - und kann dementsprechend bestraft werden (und das eigentlich auch zurecht, denn es sind die Anderen, die mit ihrem Beitrag zur Arbeitslosenversicherung dafür zahlen).


Gruß Sven

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