Anwartschaft f.Studenten

Gesund auf Reisen: Einzelthematisches zur (Tropen-) Krankheitsvorbeugung, Auslandskrankenversicherung, Impfungen, Medikamente zur Prophylaxe, Reiseapotheke, Gesundheitsrisiken, Expositionsprophylaxe, Hygiene ... (Nicht: Suche und Angebote von unbenutzten Medikamenten -> Reisemarkt)
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
GrafOrlok
Kiebitz
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Registriert: 11 Aug 06 10:50

Anwartschaft f.Studenten

Ungelesener Beitrag von GrafOrlok »

Hi an alle,
bin zum 1.mal hier und bitte daher um Nachsicht für meine "dummen" Fragen.Leider hab ich zum Thema Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt für meinen Fall nichts gefunden,deshalb hier meine Schilderung:
Bin Student,29 jahre alt,nicht mehr familienversichert und für 1 Jahr beurlaubt,welches ich ab dem 19.Okt 2006 in Neuseeland verbringen werde,danach geht mein Studium ganz normal weiter.Meine Krankenkasse möchte dafür von mir monatlich 40€ Anwartschaftsgebühren haben,sprich 480€ für ein Jahr.(Eine Auslandskrankenversicherung habe ich bereits anderweitig abgeschlossen)Durch eine Freundin habe ich jetzt erfahren,dass bei einer Reisedauer von unter einem jahr (bei mir der Fall,Start am 19.Okt,zurück spätestens am 1.Okt 2007) dies nicht nötig ist sondern der Kasse einfach nur ein Auslandsverzug mitgeteilt wird und man in diesem Zeitraum garnichts zu bezahlen hat.Insofern liessen sich ja die doppelten kosten für Anwartschaft und Auslandsschutz vermeiden.Kann dazu jemand etwas berichten bzw.einen rat geben?Tausend Dank,Stephan
laomedea
Aktives WRF-Mitglied
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Ungelesener Beitrag von laomedea »

Hi Stephan!

Mein Fall ist ähnlich. Ich bin Student (zahle meinen beitrag ebenfalls selber) und plane eine Reise (allerdings ein halbes Jahr nach Thailand :D ). Ich habe mich bei meiner Krankenkasse informiert, und die meinten: wenn ich denen eine Kopie des Flugtickets zeige, würden sie mich für den Zeitraum "beurlauben", da ich dann keine Leistungen von ihnen erwarte (ist ja auch ein außereuropäisches Land, mit dem kein Abkommen herrscht). D.h. ich zahle nichts und kann, wenn ich wiederkomme, wieder bei der Krankenkasse Mitglied werden ohne extra Aufnahmekriterien :lol: . Ich müsste nur nach der Reise sofort eine aktuelle Imatrikulationsbescheinigung einreichen. Man darf aber in der Zeit nicht in Deutschland eingeschrieben sein. Hatte auch schon an eine Kündigung der GKV gedacht, aber so ist es einfach und unkompliziert!
Und: für die angefangen Monate vor und nach der Reise bezahlt man nur Anteilig einen Betrag.

Hoffe das hilft dir, und du kannst das Geld in mehr Reisen investieren!
Viel spaß
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MArtin
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Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo :)

Das wird von den einzelnen Krankenversicherungen unterschiedlich gehandhabt. Nur ein Gespräch mit Deiner Krankenversicherung kann das klären, die Version Deiner Freundin halte ich für eher unwahrscheinlich.

Entscheidend für die Krankenversicherungsbeiträge ist u.a. auch das Eintrittsalter.
Ich würde sehr genau darauf achten, dass Ihr Euch das Recht behaltet, Eure Krankenversicherung nach Rückkehr zu den alten Konditionen (z.B. gleiches Eintrittsalter, keine erneute Gesundheitsprüfung und evtl. Rausfall der während der Reise möglicherweise hinzugekommenen Erkrankungen etc.) fortsetzen zu können.
Versicherungsmathematisch kostet das die Krankenkassen Geld, das sie normalerweise über eine "Anwartschaft" wieder reinholen.

Deswegen können Eure Fragen hier nicht allgemeingültig geklärt werden, sondern Ihr müsst darüber mit Eurem Versicherungsunternehmen sprechen - und dabei auch auf die o.g. Fallstricke achten und abklären was passiert, falls Ihr krank zurück kommen solltet.

Liebe Grüße
laomedea
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 49
Registriert: 22 Mai 06 14:59
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Ungelesener Beitrag von laomedea »

Hi!
Ich würde sehr genau darauf achten, dass Ihr Euch das Recht behaltet, Eure Krankenversicherung nach Rückkehr zu den alten Konditionen (z.B. gleiches Eintrittsalter, keine erneute Gesundheitsprüfung und evtl. Rausfall der während der Reise möglicherweise hinzugekommenen Erkrankungen etc.) fortsetzen zu können.
Guter Einwand!
Ich werde bei meiner Versicherung nochmal nachfragen, und es dann hier reinstellen (falls jemand dann die kasse wechseln möchte :wink: ).
Grüßle
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