Vollmacht für Reisepartner(in) ?

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rene_m
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Vollmacht für Reisepartner(in) ?

Ungelesener Beitrag von rene_m »

Hallo!

Inwieweit macht es Sinn meiner Freundin eine Vollmacht auszustellen und wie sollte diese formuliert sein?

Es geht mir darum, dass z.B. im Falle eines Unfalles meine Freundin das Recht hat von Ärzten Informationen zu bekommen und mich zu besuchen.
Bekannten von uns ist es in den USA passiert, dass der Freund keine Infos bekommen hat und erst die Eltern aus Deutschland anreisen mussten um versch. Entscheidungen zu fällen und Weisungen zu erteilen.

Gruss Rene M.

(noch 4 Tage ... )
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Eliane
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Vollmacht für Reisepartner(in) ?

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Hilfreich mag so eine Vollmacht vielleicht auf den ersten Blick sein, aber ich denke, dass es nicht so einfach geht, damit eine solche auch weltweit anerkannt wird.

Ich denke, dass es in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In den USA restriktiv, in anderen Ländern eher locker.

Ich gehe aber davon aus, dass ein deutscher Zettel nur mit Datum und Unterschrift in den USA nicht viel geholfen hätte.
Es hätte vermutlich einer notariellen Vollmacht bedurft und die Sprache ist natürlich auch ein Problem.

Um sicher zu gehen, würde sich dann sicherlich empfehlen in jedem Land einen Notar aufzusuchen und eine solche Vollmacht ausstellen zu lassen.

Ob der Aufwand und das Geld jedoch lohnen?

Ein in Deutschland beglaubigtes Dokument muss im Ausland nicht zwingend anerkannt werden, weil man im Ausland die ausstellenden Behörden, Ämter, Notare nicht kennt (kennen muss).

Aber vielleicht bin ich auch vorbelastet, weil in Russland ohne Stempel auf einer Vollmacht (wenigstens vom Arbeitgeber) beinahe überhaupt nichts geht.

Mögen mich andere Mitleser korrigieren.

Viele Grüße
Eliane
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Nur noch sehr selten hier. Wenn es um was dringendes geht, bitte per Mail-Button anstupsen!
dieSteffi
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Vollmacht für Reisepartner(in) ?

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo Rene!

Dank dir werde ich noch zur WRF-Vollmacht-Spezialistin :wink: :
Vollmacht

Hiermit bevöllmächtigen wir uns, Maghnia, geb.: und Rene geb. ... , gegenseitig, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige zu unterrichten.

Der nicht erkrankte Partner hat das jederzeitige Besuchsrecht.

Dies Vollmacht gilt über den Tod hinaus.

Ebenso über den Tod hinaus werden sämtliche uns behandelnden Ärzte und deren Pflegepersonal vom erkrankten Partner gegenüber dem nicht erkrankten Partner von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, für den Vertretenen sämtliche Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten abzugeben, in Operationen und andere ärztliche Maßnahmen einzuwilligen, in Behandlungsunterlagen Einsicht zu nehmen und alle Informationen durch die den Vertretenen behandelnden Ärzte einzuholen.

Weiter umfasst die Vollmacht auch die Befugnis, für den Vertretenen in freiheitsentziehende Maßnahmen und die Verabreichung von Medikamenten einzuwilligen, desgleichen Entscheidungen über die Anordnung lebensverlängernder oder - verkürzender Maßnahmen zu treffen.

Schließlich obligt dem Vertreter insbesondere das Recht, darüber zu entscheiden, ob Transplantationen für den Vertretenen vorgenommen oder nach dem Tod des Vertretenen Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen.

Ort, Datum, 2 Unterschriften
Mit einer englichen und thailändischen Übersetzung kann ich leider nicht dienen!

LG

Steffi
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
Meine Seite über die Algarve: algarve-pur - Urlaub in der Algarve
rene_m
Verdientes WRF-Mitglied
Beiträge: 162
Registriert: 26 Sep 06 22:52
Wohnort: Stuttgart

Vollmacht für Reisepartner(in) ?

Ungelesener Beitrag von rene_m »

Hallo!
dieSteffi hat geschrieben:Dank dir werde ich noch zur WRF-Vollmacht-Spezialistin :wink: :
Vielen Dank!
Ist doch schon mal eine gute Basis und auf jeden Fall besser als garkeine Vollmacht. Da hauen wir noch 2 Stempel (Arzt und Apotheker ;-) ) und gut ist.

Viele Gruesse
Rene M.
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