Hallo!
Inwieweit macht es Sinn meiner Freundin eine Vollmacht auszustellen und wie sollte diese formuliert sein?
Es geht mir darum, dass z.B. im Falle eines Unfalles meine Freundin das Recht hat von Ärzten Informationen zu bekommen und mich zu besuchen.
Bekannten von uns ist es in den USA passiert, dass der Freund keine Infos bekommen hat und erst die Eltern aus Deutschland anreisen mussten um versch. Entscheidungen zu fällen und Weisungen zu erteilen.
Gruss Rene M.
(noch 4 Tage ... )
Vollmacht für Reisepartner(in) ?
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
Info-Pool: VOR der Reise:
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Vollmacht für Reisepartner(in) ?
Hilfreich mag so eine Vollmacht vielleicht auf den ersten Blick sein, aber ich denke, dass es nicht so einfach geht, damit eine solche auch weltweit anerkannt wird.
Ich denke, dass es in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In den USA restriktiv, in anderen Ländern eher locker.
Ich gehe aber davon aus, dass ein deutscher Zettel nur mit Datum und Unterschrift in den USA nicht viel geholfen hätte.
Es hätte vermutlich einer notariellen Vollmacht bedurft und die Sprache ist natürlich auch ein Problem.
Um sicher zu gehen, würde sich dann sicherlich empfehlen in jedem Land einen Notar aufzusuchen und eine solche Vollmacht ausstellen zu lassen.
Ob der Aufwand und das Geld jedoch lohnen?
Ein in Deutschland beglaubigtes Dokument muss im Ausland nicht zwingend anerkannt werden, weil man im Ausland die ausstellenden Behörden, Ämter, Notare nicht kennt (kennen muss).
Aber vielleicht bin ich auch vorbelastet, weil in Russland ohne Stempel auf einer Vollmacht (wenigstens vom Arbeitgeber) beinahe überhaupt nichts geht.
Mögen mich andere Mitleser korrigieren.
Viele Grüße
Eliane
Ich denke, dass es in den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wird. In den USA restriktiv, in anderen Ländern eher locker.
Ich gehe aber davon aus, dass ein deutscher Zettel nur mit Datum und Unterschrift in den USA nicht viel geholfen hätte.
Es hätte vermutlich einer notariellen Vollmacht bedurft und die Sprache ist natürlich auch ein Problem.
Um sicher zu gehen, würde sich dann sicherlich empfehlen in jedem Land einen Notar aufzusuchen und eine solche Vollmacht ausstellen zu lassen.
Ob der Aufwand und das Geld jedoch lohnen?
Ein in Deutschland beglaubigtes Dokument muss im Ausland nicht zwingend anerkannt werden, weil man im Ausland die ausstellenden Behörden, Ämter, Notare nicht kennt (kennen muss).
Aber vielleicht bin ich auch vorbelastet, weil in Russland ohne Stempel auf einer Vollmacht (wenigstens vom Arbeitgeber) beinahe überhaupt nichts geht.
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Nur noch sehr selten hier. Wenn es um was dringendes geht, bitte per Mail-Button anstupsen!
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Vollmacht für Reisepartner(in) ?
Hallo Rene!
Dank dir werde ich noch zur WRF-Vollmacht-Spezialistin :
LG
Steffi
Dank dir werde ich noch zur WRF-Vollmacht-Spezialistin :
Mit einer englichen und thailändischen Übersetzung kann ich leider nicht dienen!Vollmacht
Hiermit bevöllmächtigen wir uns, Maghnia, geb.: und Rene geb. ... , gegenseitig, Einwilligungen zu ärztlichen Heilbehandlungen des jeweils anderen zu erteilen und sich über den Gesundheitszustand des Erkrankten umfassend zu informieren sowie in gravierenden Fällen auch dessen Angehörige zu unterrichten.
Der nicht erkrankte Partner hat das jederzeitige Besuchsrecht.
Dies Vollmacht gilt über den Tod hinaus.
Ebenso über den Tod hinaus werden sämtliche uns behandelnden Ärzte und deren Pflegepersonal vom erkrankten Partner gegenüber dem nicht erkrankten Partner von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden.
Diese Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, für den Vertretenen sämtliche Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten abzugeben, in Operationen und andere ärztliche Maßnahmen einzuwilligen, in Behandlungsunterlagen Einsicht zu nehmen und alle Informationen durch die den Vertretenen behandelnden Ärzte einzuholen.
Weiter umfasst die Vollmacht auch die Befugnis, für den Vertretenen in freiheitsentziehende Maßnahmen und die Verabreichung von Medikamenten einzuwilligen, desgleichen Entscheidungen über die Anordnung lebensverlängernder oder - verkürzender Maßnahmen zu treffen.
Schließlich obligt dem Vertreter insbesondere das Recht, darüber zu entscheiden, ob Transplantationen für den Vertretenen vorgenommen oder nach dem Tod des Vertretenen Organe zur Transplantation entnommen werden dürfen.
Ort, Datum, 2 Unterschriften
LG
Steffi
Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
Meine Seite über die Algarve: algarve-pur - Urlaub in der Algarve
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Vollmacht für Reisepartner(in) ?
Hallo!
Ist doch schon mal eine gute Basis und auf jeden Fall besser als garkeine Vollmacht. Da hauen wir noch 2 Stempel (Arzt und Apotheker ) und gut ist.
Viele Gruesse
Rene M.
Vielen Dank!dieSteffi hat geschrieben:Dank dir werde ich noch zur WRF-Vollmacht-Spezialistin :
Ist doch schon mal eine gute Basis und auf jeden Fall besser als garkeine Vollmacht. Da hauen wir noch 2 Stempel (Arzt und Apotheker ) und gut ist.
Viele Gruesse
Rene M.
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