Erstattung von Reiseschecks bei Verlust - Erfahrungen

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James Cook
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust - Erfahrungen

Ungelesener Beitrag von James Cook »

Hallo,
wer hat bereits z.B. Amexo Travellers Cheques wegen Verlust erstatten lassen? Unter welchen Umständen gingen die Reisesschecks verloren? Ich habe ein OLG-Urteil gefunden, in dem die Erstattung von Traveler Schecks (stand leider nicht dabei, ob es die von Amex waren) erfolgreich abgelehnt wurde, weil die Reiseschecks im Fahrzeug (PKW) aufbewahrt wurden.
Was gilt bei Diebstahl aus dem Hotelzimmer?
Wie sieht es aus bei Diebstahl aus dem Womo (mit z.B. abschliessbarem Wertfach)?

Gruss Martin
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MArtin
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust ?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Martin,

Deine American Express Travelers Cheques werden bei Verlust oder Diebstahl erstattet, wenn die in den AMEXCO-Reisescheck-AGB auf http://www.americanexpress.com/germany/ ... nter.shtml? genannten Bedingungen erfüllt sind.

Liebe Grüße :)



[Update 2012: Gebrochenen Link aktualisiert. MArtin]
James Cook
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust ?

Ungelesener Beitrag von James Cook »

Hallo MArtin,
die Bedingungen sind mir bekannt. Problem bei der Geschichte: Die Reiseschecks müssen so sicher aufbewahrt werden, wie man einen vergleichbaren Geldbetrag aufbewahren würde. Das lässt doch mehrere Interpretationen zu. Mich interessieren Fälle aus der Praxis, in denen die Schecks tatsächlich erstattet wurden.
Gruss Martin
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MArtin
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust - wann?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

James Cook hat geschrieben:... Die Reiseschecks müssen so sicher aufbewahrt werden, wie man einen vergleichbaren Geldbetrag aufbewahren würde...
Woraus schließt Du das?

Egal, wie jemand an Deine (unterschriebenen) Traveller-Cheques gekommen ist: Sie sind wertlos für ihn, er sollte sie nicht einlösen können und sie verursachen AmexCo deshalb kaum Kosten.

Aus der Sicht Betroffener geschilderte Einzelfallerfahrungen ohne genaue Kenntnis des Falls (war das Auto verschlossen? Über Nacht etc.) sind m.E. weniger relevant als die allgemeine Rechtslage und genaue Wortlaute.
Ein Fall von Nicht-Erstattung ist in "Geld & Reise verlinkt - aber auch da kennt niemand die wahren Hintergründe (Polizeiprotokolle, Schutzbehauptungen...?).

Meine Einzelfall-Erfahrung bei der Reisescheckerstattung:
Komplikationslose Erstattung nach vermutetem Taxifahrer-Trickdiebstahl in Manila. Ich musste nicht mal den (vorhandenen.) Polizeibericht einreichen, ein Anruf über eine international freie Notfallnummer bei AmExCo genügte in meinem Fall für eine problemlose Erstattung der Reiseschecks.

Liebe Grüße :)
James Cook
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust ?

Ungelesener Beitrag von James Cook »

Hallo MArtin,
Zitat der AGB von American Express in Bezug auf Scheckerstattung (übrigens auch bei deinem Link zu finden - auf englisch):
"Sie haben die Travelers Cheques mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt aufbewahrt. Hierbei ist insbesondere das gleiche Maß an Umsicht und Sorgfalt einzuhalten, das vernünftigerweise bei der Aufbewahrung eines entsprechenden Geldbetrages angewendet wird. "
Genau dieser Passus wurde im OLG-Fall dem Scheckverlierer zum Verhängnis, da das Gericht die Aufbewahrung im Fahrzeug als grob fahrlässig wertete.
Gruss Martin
gone
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust ?

Ungelesener Beitrag von gone »

Hi,
ich halte von den Amex Travellercheques wenig bis gar nichts. Ich hatte die vor einigen Jahren in Thailand dabei und habe die dort verloren.
Die Folge war ein endloser Telefonmarathon mit zahlreichen unfreundlichen und unverschaemten Amexmitarbeitern die mich behandelt haben als waere ich ein gewohntheitsmaessiger Betrueger. Ersatzcheques gab es nicht, da haette ich erst bei der Polizei die Cheques als gestohlen melden muessen(was dann wahrscheinlich auch nix mehr gebracht haette weil ich DUMMERWEISE ehrlich war und gesagt hatte dass ich die Cheques verloren habe).
Die Cheques sind zum Glueck am naechsten Tag im Rucksack einer Mitreisenden wieder aufgetaucht =)
Das waren aber mit Sicherheit die letzten Travellercheques die ich benutzt habe, zumal die Gebuehren ja auch nicht ohne sind.
gruss
mathias
StefanU
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Nicht-Erstattung von Visa- Reiseschecks bei Verlust

Ungelesener Beitrag von StefanU »

Hallo zusammen,

ich kann von Reiseschecks nur abraten. Grund ist das zitierte Gerichtsurteil - jeder Reisescheck-Anbieter hat im Kleingedruckten einen Passus, der besagt dass man ausreichend sorgfältig mit seinen Reiseschecks umzugehen hat. Darauf beziehen sich Reisescheck-Anbieter, wenn sie sich entscheiden nicht zu bezahlen. Warum sie nicht bezahlen, bleibt meist unklar.

Mir wurden selbst vor einigen Jahren auf Bali VISA-Reiseschecks im Gesamtwert von 1570,- $ US gestohlen und nicht erstattet. Auch hier nahm der Aussteller (Interpayment bzw. Travelex, die die Abwicklung für VISA übernehmen) Bezug auf die Sorgfaltspflicht. Die Reisechecks würden mir aus meinem Rucksack geklaut, den ich am Strand neben mir liegen hatte. Es handelte sich um eine Art Trickbetrug, bei dem wir von einem der Diebe abgelenkt wurden, während der andere uns beklaute.

Fakt ist, dass die Reisescheck-Anbieter im Zweifel nicht zahlen müssen - sie sind rechtlich, laut meinem Anwalt, auf der sicheren Seite. Damit ist aber auch der Versicherungsschutz letztlich hinfällig. Man kann immer damit argumentieren, dass man nicht genug aufgepasst hätte. Auch der Vergleich mit Bargeld hinkt: Ich hätte niemals 1570 US $ in bar bei mir gehabt - gerade deshalb habe ich Reiseschecks gekauft und damit mein Geld versichert. Letztlich haben mich die Reiseschecks also eine Menge Geld gekostet, das ich ohne das falsche Versprechen der Reisescheck-Anbieter nie verloren hätte! Lasst Euch also bitte nicht auf die falschen Versprechen von VISA, American Express usw. ein.

Insbesondere Travelex ist aus meiner Sicht eine verbrecherische Vereinigung. Hier zum Schluss noch ein Zitat von Travelex auf die Frage, warum meine Reiseschecks nicht erstattet wurden:

"The claim you are making (...) has been dealt with, and you have received communication regarding the decision.

(...)

We will not have any further communication re this subject."

Ich bin selten so unhöflich und respektlos behandelt wurden.

Viele Grüße
Stefan
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Justus
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust - Erfahrungen?

Ungelesener Beitrag von Justus »

Hallo Stefan,

ich kann Deinen Frust gut verstehen und würde mir gerne ein genaueres Bild über die Sachlage machen können.

Auf http://usa.visa.com/personal/using_visa ... l#anchor_2 habe ich gefunden:
visa.com hat geschrieben:...Visa Travelers Cheques can be refunded if lost or stolen, subject to certain terms and conditions being satisfied. These conditions are set out on the reverse of the Purchase Agreement Form, which you signed at the time of purchasing the cheques...
aber nichts Genaueres.
Kannst Du uns sagen, was dort auf der Rückseite der Kaufvereinbarung an Bedingungen steht?


Zum Schreiben von Travelex mit dem fast rüden:
StefanU hat geschrieben:"The claim you are making (...) has been dealt with, and you have received communication regarding the decision...
We will not have any further communication re this subject."
Das sind zwar zwei Sätze die mich auch kränken würden - aber wesentlich sachdienlicher zu wissen wäre das, was sie Dir vorher geschrieben hatten und auf das sie Bezug nehmen mit "you have received communication regarding the decision". :idea:

Irgenwie muß Travelex dort begründen, warum sie den Umgang mit den Reiseschecks in diesem Fall zumindest als fahrlässig einschätzen.
Wie weit habt Ihr Euch denn von Euren Wertsachen entfernt, als diese auf dem Strand lagen?


Vielen Dank für sachdienliche Hinweise :)
Morality vs. Religion:
Morality is doing what is right regardless what we are told.
Religious dogma is doing what we are told, no matter what is right.
StefanU
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Erstattung von Reiseschecks bei Verlust - Erfahrungen

Ungelesener Beitrag von StefanU »

Hallo Justus,

wie gesagt ist der ganze Vorfall schon ein paar Jahre her - den eigentlichen Kaufvertrag habe ich leider nicht mehr vorliegen. Inhaltlich entsprachen die Bedingungen aber den folgenden:

http://www.travelexae.com/personal/TC_terms.asp

Die Klausel, die in meinem Fall zur Anwendung kam war Punkt 2:

"You safeguarded the cheques against loss or theft as a reasonable person would safeguard a similar amount of cash and have not placed them at unnecessary risk."

Die offizielle Begründung war "lack of safeguarding", was laut meinem Anwalt eigentlich immer als Begründung herangezogen werden kann. Bisher wurde wohl von den Gerichten immer zugunsten der Reisescheck-Aussteller entschieden. Meine These ist, dass auch der gestohlene Betrag eine wichtige Rolle spielt - bei einem größeren Betrag lohnt es sich für den Reisescheck-Aussteller das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung einzugehen.

Die Auseinandersetzung mit Travelex lief nach dem Diebstahl so, dass ich über den Zeitraum von mehreren Wochen etliche Informationen per Fax an Travelex sandte - den genauen Ablauf des Diebstahls, die Liste der Reiseschecknummern, den Polizeibericht, einen Bericht meiner Begleiterin, etc. Zwischendurch rief ich wiederholt bei der Travelex Hotline an und wurde immer damit abgespeist, dass sie meinen Fall noch bearbeiten. Zunächst war der Grund immer, dass sie abwarten wollen, ob die gestohlenen Checks eingelöst werden. Dann wurden die Checks eingelöst und ich musste zunächst weiter warten, während Travalex das Ganze weiter analysierte. Zum Schluss entschied Travelex, dass sie gar nicht zahlen werden. Mir wurde am Telefon gesagt, dass sie das nicht weiter begründen müssten und mir auch nichts Schriftliches dazu geben müssten. Auf ein Schreiben von meinem Anwalt verwies Travelex auf den oben zitierten Passus und mein Anwalt riet mir davon ab gerichtlich gegen Travelex vorzugehen, da meine Chancen wohl gering wären. Eine genauere Begründung gab es nicht, auch keine Informationen welche Recherchen und Analysen Travelex in der Zwischenzeit vorgenommen hat, bzw. welche Erkenntnisse im Einzelnen zu der Entscheidung geführt haben.

Meinen Rucksack hatte ich direkt bei mir, neben meinen Füßen abgelegt. Ich konnte selbst nicht glauben, dass sie mir aus dem Rucksack etwas klauen konnten, ohne dass ich das merkte. Das müssen schon Profis gewesen sein.

Das was mich an der Sache am Meisten aufregt ist einerseits, der ungemein aggressive Ton, den ich in der Auseinandersetzung mit Travelex immer wieder ausgesetzt war - und das Zitat aus meinem letzten Post ist dafür ein gutes Beispiel. Andererseits ist es die Tatsache, dass ich niemals so viel Bargeld bei mir tragen würde, wenn ich mit dem Rucksack unterwegs bin. Insofern hat mich der Kauf von Reiseschecks also viel Geld gekostet.

Mein Appell an alle ist also zumindest den oben zitierten Passus zu Reiseschecks ernst zu nehmen und nur so viel Geld in Reiseschecks mit sich zu tragen, wie man auch Bargeld mit sich tragen würde. Ich denke das macht auch die Erstattung deutlich wahrscheinlicher. So einfach und sicher, wie in der Werbung immer suggeriert wird sind Reiseschecks auf jeden Fall nicht immer - es kann auch sein, dass man sich wochenlang mit dem Aussteller rumschlägt und am Ende ohne Geld dasteht!

Vielen Dank für dein Interesse!
Stefan
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