Guten Tag,
wie die Frage schon sagt würde ich gern in Erfahrung bringen, wie lang ich mich in den Übersee-Departments von Frankreich aufhalten darf?
Dabei interessieren mich besonders F ranzösisch P olynesien, N eu K aledonien, M artinique und G uadeloupe.
In allen Gebieten darf ich laut Auswärtiges Amt mit meinem Personalausweis einreisen.
Ich habe übrigens die SuFu verwendet, konnte allerdings nichts der gleichen finden.
Danke, für eure Hilfe
Frankreichs Übersee Departments - Aufenthaltsdauer
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- Inarijoen Peter
- Kiebitz
- Beiträge: 7
- Registriert: 08 Nov 08 23:40
- Wohnort: FIN-13720 Parola
Wie lang darf ich mich in Frankreichs Übersee-D. aufhalten?
Nach 3 Monaten besteht Meldepflicht.
Frankreichs Übersee Departments - Aufenthaltsdauer
Wie genau ist Meldepflicht gemeint?
Muss ich dann dort zu einem Einwohnermeldeamt gehen und sagen ich halte mich hier noch eine weile auf?
Oder muss ich erstmal um Erlaubnis, mich dort länger aufhalten zu dürfen, bitten?
Ist ein Aufenthalt in den französischen Übersee-Departments länger als 3 Monate oder auch länger als 6 Monate visapflichtig? bzw. überhaupt möglich?
Muss ich dann dort zu einem Einwohnermeldeamt gehen und sagen ich halte mich hier noch eine weile auf?
Oder muss ich erstmal um Erlaubnis, mich dort länger aufhalten zu dürfen, bitten?
Ist ein Aufenthalt in den französischen Übersee-Departments länger als 3 Monate oder auch länger als 6 Monate visapflichtig? bzw. überhaupt möglich?
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
Frankreichs Übersee Departements - Aufenthaltsdauer
Hallo Bear
Die französischen Überseedepartments / Départements et régions d'outre-mer wie Martinique, Guadeloupe, Guyana und La Réunion gehören zur europäischen Union. Dort kannst Du Dich als deutscher Staatsbürger bzw. Angehöriger der EU auch längerfristig ohne Visum aufhalten.
Anders verhält es sich bei den Überseegebieten Frankreichs / Collectivités d’outre-mer Neu-Kaledonien, Französisch-Polynesien, Mayotte, St. Pierre et Miquelon, Wallis et Futona.
Dort darfst Du Dich lediglich bis zu 3 Monaten visumsfrei aufhalten. Für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt musst Du vorab ein Langzeitvisum bei der Visaabteilung in Frankfurt beantragen.
Quelle: französische Botschaft
Sollte es sich erst vor Ort herausstellen, dass Du Dich länger als 3 Monate in einem der französischen Überseegebiete aufhalten möchtest, gibt es allerdings - wie überall auf der Welt - die Möglichkeit, bei der dortigen Immigration einen Antrag auf Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Liebe Grüße
Astrid
Die französischen Überseedepartments / Départements et régions d'outre-mer wie Martinique, Guadeloupe, Guyana und La Réunion gehören zur europäischen Union. Dort kannst Du Dich als deutscher Staatsbürger bzw. Angehöriger der EU auch längerfristig ohne Visum aufhalten.
Anders verhält es sich bei den Überseegebieten Frankreichs / Collectivités d’outre-mer Neu-Kaledonien, Französisch-Polynesien, Mayotte, St. Pierre et Miquelon, Wallis et Futona.
Dort darfst Du Dich lediglich bis zu 3 Monaten visumsfrei aufhalten. Für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt musst Du vorab ein Langzeitvisum bei der Visaabteilung in Frankfurt beantragen.
Quelle: französische Botschaft
Sollte es sich erst vor Ort herausstellen, dass Du Dich länger als 3 Monate in einem der französischen Überseegebiete aufhalten möchtest, gibt es allerdings - wie überall auf der Welt - die Möglichkeit, bei der dortigen Immigration einen Antrag auf Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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