Hoi zäme
Geändert hat sich an -> meinem Reiseplan, dass ich leider nicht wie geplant zeitlich unbegrenzt reisen kann, sondern "nur" ein halbes Jahr.
Länger lassen mich die Schweizer Behörden nicht weg.
Das ist vielleicht für Alle interessant, die wie ich als Deutsche in der Schweiz leben und arbeiten:
Man darf dann die Schweiz nicht länger als 6 Monate verlassen, sonst verliert man die Aufenthaltsgenehmigung und somit auch jegliches Recht auf Bezüge des Arbeitsamts (im Falle, dass man nicht direkt wieder Arbeit findet)...
Liebe Grüäss us de Schwiz!
Sabrina
[Weil tatsächlich für Einige interessant -> aus Vorstellungsbereich einzelthematisiert. MArtin]
Schweiz: Nur 6-Monate Abwesenheit als Fremdarbeiter
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