Hallo Dommel
Laut Seite des österreichischen Aussenministeriums gelten für Österreicher - anders als für Deutsche - folgende Bestimmungen bei Einreise in die Türkei:
Einreisebestimmungen Türkei für Österreicher hat geschrieben:Einreise
Reisende benötigen ein Visum, das entweder bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde des Landes (Gebühr: EURO 60,--) oder direkt an der Grenze (empfehlenswert, da das Visum auf diese Art und Weise schneller zu bekommen ist, Gebühr: EURO 15,--) beantragt werden kann. Es ist nunmehr möglich, dieses Visum anstatt in Euro-Währung auch mit GBP 10,-- (Britisches Pfund Sterling) oder auch USD 20,-- (Amerikan. Dollar) zu bezahlen.
Achtung: Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B. Bundesrepublik Deutschland und Schweiz) können mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen, für österreichische Staatsbürger ist das nicht möglich.
Es wird empfohlen, genau die entsprechende Summe bereitzuhalten. Reisende müssen ihre geplante Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können. Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens sechs Monate gültig sein. Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Miteintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern wird bis zum 18. Lebensjahr akzeptiert.
InhaberInnen österreichischer Notpässe (cremefarben), müssen das für die Einreise benötigte Visum - vor Reisebeginn - an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen. InhaberInnen dieser Pässe darf kein Visum an den Grenzen bei Einreise erteilt werden. Betroffene Personen werden in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen, dass zumindest bei den Türkischen Vertretungsbehörden die Ausstellung des Visums 2 - 3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig.
Reisenden, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen (z.B. LastwagenfahrerInnen, JournalistInnen) in die Türkei einreisen, wird an den Grenzen ebenfalls KEIN Visum ausgestellt. Auch sie müssen vor Reiseantritt das Visum an einer türkischen Vertretungsbehörde beantragen.
Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann.
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Quelle]
Insofern ist Dein Schluß, dass ein Weiterreiseticket für niemanden erforderlich ist, weil es sonst auf der Seite des Außenministeriums angegeben wäre, wohl nicht zulässig. Trotzdem vielen Dank für den Link
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Wie die Handhabung hinsichtlich eines Weiterreisenachweises / Rückreisenachweises bei Einreise oder vor Abflug beim Einchecken ins Flugzeug aussieht, ist noch mal eine ganz andere Frage
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Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]