Hallo Asienfreunde
nach langem suchen im Internet bin ich auf sehr viele verschiedene Informationen gestoßen die mich mittlerweile verwirren.
Deswegen erste Frage: Hat es jemand von Euch schon geschafft sich ein neues Auto z.B meinen Bmw X6 nach China zu importieren?
Falls ja wäre der Ablauf sehr interessant dazu Steuern und Kosten für die Zulassung. Anscheinend geht es auch darum ob das Auto auch in China erhältlich ist, ja ist es und wir haben in der Firma schon so eins stehen, nur wär meines mit paar Sonderteilen angefertigt was in China wieder rum nicht geht.
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Oliver
Auto / Bmw nach China importieren (Eigengebrauch)
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Auto / Bmw nach China importieren (Eigengebrauch)
Suche Hilfe beim Autoimport BMW X3, BMW X5 oder X6 einfach eine PN. Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel.
(Konfuzius)
(Konfuzius)
Fahrzeug / BMW nach China importieren (Eigengebrauch)
Verstehe ich "Eigengebrauch" richtig so, dass der Eigentümer (Du) permanent in China wohnt (einen Wohnsitz in China und permanent redsidency. mindestens aber >8-monatigen Arbeitsvertrag und einen chinesischen Führerschein hat) und ein Neuwagen weder vorübergehend z.B. für eine Autroreise durch China, noch zum (gewerblichen) Wiederverkauf importiert werden soll?Whitestar hat geschrieben:... ein neues Auto z.B meinen Bmw X6 nach China zu importieren?
In dem Fall sähe ich da drei separate Fragenkomplexe:
1. Chinesische Importbestimmungen / Zollbestimmungen samt Steuern und Gebühren für einen Fahrzeugimport nach China (variieren je nach neu/ gebraucht, vorübergehend / permanent, Privatnutzung / gewerblicher Verkauf) inkl. technischer Voraussetzungen, evtl. erschwert durch individuelle "Sonderteile" ( vgl. http://www.cnca.gov.cn/cnca/cncatest/20 ... mn/227.htm ).
Wenn 1. geklärt, dann
2. KFZ-Versicherungsbelange für China
3. Zulassungsprozedur (und -Kosten, die ich aber vergleichsweise vernachlässigbar vermute )
Zu 1), den chinesischen Import / Zollbestimmungen für Fahrzeuge:
Welche offizielle Quellen mit welchen Infos zu diesen Themen hast Du bislang als für Deinen Fall zuständig gefunden und was auf denen ist verwirrend?Whitestar hat geschrieben:nach langem suchen im Internet bin ich auf sehr viele verschiedene Informationen gestoßen die mich mittlerweile verwirren.
Chinas Bürokratie ist wegen der vielschichtigen Zuständigkeits- und Verwaltungsgliederung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltung ... blik_China ) dafür bekannt, dass vieles widersprüchlich ist und es schließlich in Realität dann doch ganz anders läuft als in den Theorievariationen.
Insofern wäre gut zu wissen, welche Lokalverwaltung für Deinen KFZ-Import zuständig ist (obwohl da besonders für Gebrauchtwagen-Importe lokale Unterschiede bestehen).
Z.B. stehen die für den custom district Huangpu geltenden Richtlinien, wer unter welchen Voraussetzungen eine Einfuhrgenehmigung ("certificate of approval") beantragen kann, auf http://huangpu.customs.gov.cn/publish/p ... o83811.htm
Ohne Chinesischkenntnisse führt der wahrscheinlich am wenigsten stressige Weg über eine Kooperation mit einem staatlich zugelassenen chinesischen Importagenten, siehe Liste der offiziellen China- Importeure auf http://win.mofcom.gov.cn/en/sell/importers/
Hast Du schon über http://www.worldtrip.de/Google-Laender/ ... tweit.html mit "china car import" o.ä. gesucht?
Nowhere... Fast!!
Auto / Bmw nach China importieren (Eigengebrauch)
Oh - sehe gerade, dass der Thread in der falschen Kategorie (SOA) gepostet wurde...
Nowhere... Fast!!
Fahrzeug / BMW nach China importieren (Eigengebrauch)
Kommt ganz drauf an, ob ein Ausländer bei der Zulassung genauso behandelt wird wie die Chinesen oder irgendwie anders....das weiß ich leider auch nicht.Alter hat geschrieben: Zulassungsprozedur (und -Kosten, die ich aber vergleichsweise vernachlässigbar vermute )
Für Chinesen sind jedenfalls die Autozulassungen reglementiert und werden verlost. Die Wahrscheinlichkeit, da eine zu bekommen, ist in Großstädten minimal. Wenn man sich die Zulassung kauft, zahlt man etwa soviel wie fürs Auto selbst. In diesem Fall wären die Gebühren also nicht "vergleichsweise vernachlässigbar", sondern eher in astronomischer Höhe.
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