Schengen Visum für Thailänder(in)? Wie?

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Kai-76
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Schengen Visum für Thailänder(in)? Wie?

Ungelesener Beitrag von Kai-76 »

Hallo miteinander,

meine Freundin aus Thailand würde mich gerne nächstes Jahr besuchen kommen, doch sie erwähnte, dass es für sie schwierig sei ein Visum zu erhalten, weil die deutsche Botschaft eher streng ist.
Sie meinte man läßt ungern Thailänder nach Deutschland einreisen, wegen Schwarzarbeit und Prostitution.
Ich habe das wirklich nicht verstanden.
Ich weiß das ich bei dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, ein Antrag auch Besuch beantragen muss und für einen Besuch bürge.
Wie habt ihr das so gedeichselt bekommen?
Ockel_3
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Schengen Visum für Thailänder(in)? Wie?

Ungelesener Beitrag von Ockel_3 »

Kai-76 hat geschrieben: Ich habe das wirklich nicht verstanden
..Es ist aber recht einfach erklaert: die deutsche Botschaft ist gehalten, die sogenannte Rueckkehrbereitschaft zu pruefen. Wenn nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass ein Antragsteller spaetestens nach 3 Monaten freiwillig in sein Heimatland zurueckreist, wird ihm ein Visum nicht erteilt. Es soll verhindert werden, dass sich jemand illegal im Schengenraum aufhaelt und/oder da den Taetigkeiten nachgeht, die du genannt hast.

Bei deiner Freundin wird es also massgeblich darauf ankommen, glaubhaft darzulegen, dass sie nach 3 Monaten wieder nach Thailand zurueckreist, statt zu bleiben.
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Astrid
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Schengen Visum für Thailänder(in)? Wie?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Kai :)

Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes findest Du eine Liste dessen, welche Dokument Deine Freundin für ihren Antrag auf ein Schengenvisum nachweisen muss.

Für den Besuch von Freunden, Bekannten oder Verwandten benötigt sie:
Für die Beantragung eines Besuchervisums benötigen Sie folgende Unterlagen:

gültiger Reisepass. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass - mindestens zwei leere Seiten hat - innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden ist - noch mindestens drei Monate gültig ist nach der geplanten Ausreise
ggf. bisherige Reisepässe
zwei biometriefähige Passfotos Fotomustertafel
ein vollständig ausgefülltes Antragsformular für Schengenvisa Videx
eigenhändig unterschriebene Belehrung nach § 54 Nr. 6 und § 55 AufenthG Belehrung nach § 55 AufenthG (dem Antrag beifzügen) [pdf, 5.46k]
Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, die eine Rückführung im Krankenfall einschließt. Eine Liste der anerkannten Versicherungsunternehmen finden Sie hier: Hinweise zu Krankenversicherungen [pdf, 364.34k] In Deutschland abgeschlossene Versicherungen werden ebenfalls akzeptiert.
förmliche Verpflichtungserklärung des Einladers aus Deutschland (die Verpflich-tungserklärung wird in der Regel von der Ausländerbehörde am Wohnort des Einladers in Deutschland ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier: Merkblatt zur Verpflichtungserklärung [pdf, 224.82k] oder Finanzierungsnachweis für Reise und Aufenthalt (Unterlagen Ihrer Bank, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise selbst finanzieren können, wobei ersichtlich sein muss, dass Ihnen Ihr Vermögen nicht von dritter Seite kurzfristig übereignet wurde). Dies kann auch erforderlich sein, falls die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Einladers auf der Verpflichtungserklärung nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen wurde.

Kopie des Passes der Verwandten / Bekannten / Freunde, die Sie besuchen möchten.
Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.
Sind Sie thailändischer Staatsangehörigkeit unter 18 Jahren müssen Ihre Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) zur Antragstellung mitkommen und den Antrag unterschreiben. Sollten die Sorgeberechtigten verhindert sein, kann der von den Eltern unterschriebene Antrag mit einer Einverständniserklärung gestellt werden. Die Unterschrift auf der Einverständniserklärung muss jedoch vom thailändischen Bezirksamt oder wenn die Eltern sich in Deutschland aufhalten, von einer deutschen Behörde beglaubigt sein. Stimmt nur ein Elternteil zu, so muss nachgewiesen werden, dass dieser alleine sorgeberechtigt ist.
Quelle

Im Gegensatz zu dem Antrag auf ein Touristenvisum benötigt sie wenigstens keine Reservierungsbestätigung des Reiseveranstalters, Flugticket sowie Hotels für den gesamten Aufenthalt.

Sind die Unterlagen vollständig, soll die Bearbeitung des Antrags dafür recht schnell gehen (in aller Regel ca. fünf Arbeitstage).
Die Gebühren für ein Schengen-Visum belaufen sich auf 60 Euro (ca. 2700 Baht). Dabei handelt es sich um eine "Bearbeitungsgebühr, die bei Ablehnung oder Zurücknahme des Antrags nicht erstattet wird". :?

Außerdem muss jeder Antragsteller, der älter als 12 Jahre ist, seit 11/13 alle 10 Fingerabdrücke abgeben.
Insgesamt also ein beträchtlicher Aufwand, wenn man sich überlegt, wie einfach der umgekehrte Weg ist...
Aber nicht prinzipiell unmöglich.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Ockel_3
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Schengen Visum für Thailänder(in)? Wie?

Ungelesener Beitrag von Ockel_3 »

Schoen, @Astrid, diese Hinweise der deutschen Botschaft, die du zitiert hast:

Nachweis der Rückkehrbereitschaft und Verwurzelung im Heimatland, zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Hausregister, Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (mit Angaben über Position im Unternehmen, Dauer der Anstellung, Höhe des Einkommens), Handelskammereintrag, Schul- und Ausbildungsbescheinigungen, aktuelle Kontoauszüge mit Kontobewegungen der letzten drei Monate, Grundbuchauszüge, Mietverträge.

@Kai: all das wird bei deiner freundin - darf ich vermuten: bei einem jungen Maedchen? - wohl nicht vorliegen.

Und hat sie somit keine solchen Nachweise, dann ist es eben in der tat schwierig fuer sie.
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