Hallo smaug,
leider hast Du nicht dazu geschrieben, welche Art von Tätigkeit ihr beim wwoofen gemacht habt.
Zusammengefasst: Das zweite working holiday Visum kann jeder beantragen, der bereits einmal mindestens 88 Tage bestimmte, in den
offiziellen Bestimmungen der australischen Regierung näher beschriebene Tätigkeiten (im Bereich von Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Baugewerbe und Bergbau) in bestimmten Gebieten Australien ausgeübt hat.
Dabei gilt zwar, dass ab dem 01.12.2015 kein zweites working holiday Visum mehr für unbezahlte, sondern nur noch für o.g. und v.a.
bezahlte Tätigkeiten gewährt wird.
Aber:
Any volunteer work you performed prior to 1 December 2015 will
still be eligible to claim as specified work, even if you apply after
this date. The change, including the need to provide pay slips,
only applies to work performed from 1 December 2015 onwards.
Da ihr Euren Wwoofing-Einsatz von 90 Tagen bereits im Dezember 2014 beendet habt, gehe ich davon aus, dass Ihr Euch dennoch erneut für ein zweites working holiday Visum bewerben könnt - vorausgesetzt, Ihr habt in einem der o.g. Bereiche gearbeitet.
Ich hoffe, das hilft Euch schon mal weiter.
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]