Hallo zusammen,
wir (Mann und ich) wollen für 1 Jahr Lateinamerika bereisen. Vermutlich werde ich vor der Reise meine Arbeit kündigen und mich arbeitslos melden um nach dem Jahr dann bis zur Neueinstellung mein Arbeitslosengeld in Anspruch zu nehmen, das Prozedere kennen ja die meisten.
Nun mache ich mir aber Gedanken was passiert wenn ich während der Reise schwanger werde (hab es nicht vor aber ...Murphys Law)?
Neuer Job suchen fällt ja bei Schwangerschaft erstmal flach, denn nach wenigen Monaten Arbeit schon wieder in Mutterschutz verschwinden fände ich dem neuen Arbeitgeber gegenüber ziemlich unverschämt.
Was passiert also mit meinem über die Reise hinübergeretteten ALG-Anspruch?
Wie sieht es aus mit Erziehungsgeldleistungen etc.?
Hätte ja dann keinen Verdienst innerhalb der letzten 12 Monate vorzuweisen...
Kurz und gut, was käme da für Schwierigkeiten auf einen zu?
LG, Novro
Schwangerschaft bei Rückkehr von Langzeitreise - ALG etc.?
- 26martini06
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Schwangerschaft bei Rückkehr von Langzeitreise - ALG etc.?
1 dann bist Du schwanger geworden, sonst passiert erstmal nix...Novro hat geschrieben:
1 Nun mache ich mir aber Gedanken was passiert wenn ich während der Reise schwanger werde
2 Neuer Job suchen fällt ja bei Schwangerschaft erstmal flach, denn nach wenigen Monaten Arbeit schon wieder in Mutterschutz verschwinden fände ich dem neuen Arbeitgeber gegenüber ziemlich unverschämt.
3 Was passiert also mit meinem über die Reise hinübergeretteten ALG-Anspruch?
4 Hätte ja dann keinen Verdienst innerhalb der letzten 12 Monate vorzuweisen...
2 es würde Dich dann auch keiner einstellen, denn Du bist verpflichtet Deinen zukünftigen Dienstgeber beim kennenlernen über die Schwangerschaft zu informieren. Wenn Du das nicht tust - fristlose. das Du es nicht gewußt hast glaubt Dir keiner , wenn Du schon im 3.,4. oder weiterem Monat bist...
3 Nix, den nimmst du in Anspruch und bekommst bis zum Mutterschitz brav ALG. Außerdem wird Dich das Amt schön in Ruhe lassen, da diue dort auch wissen, das Dich kein Mensch anstellt. wenn Sie Dich in einen Kurs stecken, wird Dir jeden Morgen übel und Du kannst nicht kommen, SCHADE
4 Brauchst DU auch nicht. Entscheidend ist, das Du den Anspruch VOR der REise gekltend machst, indem Du einfach ein paar Tage lanbg ALG beziehst. Der Anspruch bleibt dann für 5 Jahre bestehen, erst dan verjährt er.
5 Da gibts normalerweise Mindestbemessungsgrundlagen die dann zur ANwendung kommen. In Österreich hat man das Kindergeld erfunden, das ist ohnehin von einem früheren Einkommen unabhängig, wie auch das "Wochenbettgeld".Novro hat geschrieben:
5 Wie sieht es aus mit Erziehungsgeldleistungen etc.?
Hätte ja dann keinen Verdienst innerhalb der letzten 12 Monate vorzuweisen...
6 Kurz und gut, was käme da für Schwierigkeiten auf einen zu?
Bitte beachte: alle von mir angeführten Regelungen beziehen sich auf österreichisches Recht, keine Ahnung woher Du bist, aber ich denke es wird zB in D. auch nicht viel anders sein. Die genauen Zahlen erfraght man am besten beim zuständigen Amt. -->
6 macht man dies VOR der Reise gibts danach auch keine Probleme...
LG Martin
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