Hi rundum,
unser Weltreiseplan (Familie mit Kindern 6 Monate unterwegs, siehe Signatur) sieht sich plötzlich mit einer Herausforderung konfrontiert:
Der geschiedene Kindsvater hat bei Gericht den Antrag gestellt, dass die Burschen nicht mit uns fahren dürfen, u.a. weil ihnen ihr soziales Umfeld zu Hause für so eine lange Zeit fehlen würde und es sie in ihrer Entwicklung schädigen würde. Tja. Will ich hier gar nicht kommentieren.
Wir haben bereits die RTW-Tickets für 5 Personen gebucht, Abflug ist der 2.8.2010. Dass die Richterin in erster Instanz ziemlich schnell für uns entscheidet, scheint mir möglich.
Aber was dann? Der Kindsvater wird sicher in Berufung gehen und das kann dauern. Dürfen wir dann losfliegen und müssten ggf. blitzschnell retour - oder kann auch "gegen" die Entscheidung der 1. Instanz verfügt werden, dass wir hier bleiben müssen? Stichwort "Einstweilige Verfügung"? Grübel ... Next step: Einen FamRecht-Anwalt aufstellen ... klar.
Hat hier jemand schon so etwas erlebt? Wie ist es ausgegangen?
Eine Detailfrage an die Juristen hier: Ist es besser, einen provinziellen Anwalt zu haben, der mit den RichterInnen vertraut ist oder eine/n "Bigshot" mit gutem Namen aus der Hauptstadt (Österreich)?
Danke für jedwede Hinweise - ist echt arg, was da plötzlich hereinbricht ...
Robert
Weltreise mit Kindern, gemeinsame Obsorge, Anwalt
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Wander- und Weltreise blog: http://roobert.typepad.com
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Es ist ausgestanden. Nach 2 Gesprächen mit der Richterin und einer Befragung der Kinder durch Selbige, einer Besprechung mit dem Jugendamt haben wir das Urteil bekommen: Wir dürfen verreisen, der Antrag des Kindsvaters wird abgelehnt.
Das war der Weg:
2 Gespräche mit der Richterin
1 Befragung der Kinder durch die Richterin
1 Befragung der Kinder durch die Jugendamtsbetreuerin mit Bericht an die Richterin
Vorlage einer Einverständniserklärung der Landesschulbehörden
Entscheidend waren wohl das Auftreten der Burschen: Auf die Frage, ob sie nicht Heimweh haben werden, meinten beide: "Heimweh hab ich nur, wenn die Mama nicht da ist".
Und auf die Frage, was sie dazu sagen, dass ihr Papa gegen die Reise ist, meinte einer (13): "Wenn man was liebt, muss man es auch gehen lassen"
Super gelaufen, habe keine Fragen mehr dazu ))
Robert
PS Es geht um diese Reise:
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=19773
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2 Gespräche mit der Richterin
1 Befragung der Kinder durch die Richterin
1 Befragung der Kinder durch die Jugendamtsbetreuerin mit Bericht an die Richterin
Vorlage einer Einverständniserklärung der Landesschulbehörden
Entscheidend waren wohl das Auftreten der Burschen: Auf die Frage, ob sie nicht Heimweh haben werden, meinten beide: "Heimweh hab ich nur, wenn die Mama nicht da ist".
Und auf die Frage, was sie dazu sagen, dass ihr Papa gegen die Reise ist, meinte einer (13): "Wenn man was liebt, muss man es auch gehen lassen"
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Robert
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Hallo Roobert,
ich freue mich über dieses Zeichen noch existierender Vernunft und kindgerechten Vorgehens, auch für Euch, natürlich.
Danke für das Update!
LG
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Danke für das Update!
LG
MArtin
Mein Vorstellungsthread
www.weltreisend.de
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Das freut mich für dich! Ich selber hatte das gleiche Problem, allerdings sollte dies 1 Jahr gehen konnte dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts dagegen angehen und der hatte dann mit den Kindern geredet und am Ende hat es dann doch geklappt
Also an alle da draußen die sowas vor haben, nicht aufgeben, wendet euch an einen Anwalt! Wir haben es auch geschafft
Lieben Gruss
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Lieben Gruss
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