ALG I mit ins EU Ausland nehmen

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weltenbummler2007
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ALG I mit ins EU Ausland nehmen

Ungelesener Beitrag von weltenbummler2007 »

Hallo zusammen!

Ich hab noch nichts zu diesem Thema gefunden und ich hoffe ich bin hier im richtigem Forum.

Es gibt ja die Möglichkeit, das ALG I für drei Monate in ein anderes EU Land mit zu nehmen, um dort einen Job zu suchen. Hat einer von euch damit schon Erfahrungen gemacht??

In einem Merkblatt der Arbeitsagentur heisst es:

"Nach Ihrer Arbeitslosmeldung müssen Sie der deutschen Arbeitsvermittlung mindestens 4 Wochen vor Ihrer Ausreise zur Verfügung gestanden haben"

Weiter heißt es: Sie müssen die Leistungsmitnahme vor Ihrer Ausreise zur Arbeitssuche beantragen. Ihre zuständige deutsche Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen) eine Bescheinigung E 303 (Formularsatz E 303/1 – E 303/5) aus.

Kurz was zu meiner Situation. Ich bin gerade von einer einjährigen Weltreise wiedergekommen. Schon vor der Reise habe ich mich arbeitslos gemeldet und mich dann einfach für den Zeitraum der Reise abgemeldet. Anspruch auf ALG I hab ich also auf jeden Fall. Ich habe vor nach Italien zu ziehen und dort einen Job zu suchen. Ist es ratsam der Arbeitsagentur von Anfang an zu sagen, dass man ins Ausland will, oder vielleicht lieber erst nach Ablauf der vier Wochen. Mein Vermittlungsgespräch habe ich erst in 6 Wochen, bis dahin muss ich aber Eigenbemühungen zeigen. Ich glaub nicht, dass ich in vier Wochen einen Job in Deutschland finde. Mich würde jetzt vor allem interessieren, ob man nach Ablauf der vier Wochen ohne weitere Probleme diese Bescheinigung E 303 bekommt.

Viele Grüße

Silvia
weltenbummler2007
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Beiträge: 22
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Wohnort: Italien

ALG I mit ins EU Ausland nehmen

Ungelesener Beitrag von weltenbummler2007 »

Hallo!

Ich wollte jetzt mal kurz was zu meiner Erfahrung bezgl. dieses Themas schreiben. Vielleicht ist es ja für den einen oder anderen noch hilfreich.

Bei meiner Arbeitslosmeldung habe ich erst mal nichts davon gesagt, dass ich das ALG mit nach Italien nehmen möchte. Damit habe ich bis zum Vermittlungsgespräch gewartet. Nun war es so, dass meine Vermittlerin noch nie was davon gehört hatte, dass es die Möglichkeit gibt das ALG I für drei Monate mit ins EU-Ausland zu nehmen. Nach dem ihr dann einige Kollegen am Telefon bestätigt haben das es wirklich möglich ist, hat sie mich auf die nächsten Tage vertröstet mit dem Hinweis sie müsse sich erst mal über das Thema infomieren. Nachdem ich fast eine Woche lang nichts von ihr gehört habe und sie auch auf meine Anrufe bei der Hotline mit der Bitte um Rückruf nicht reagiert hat, bin ich dann noch mal persönlich zur Arbeitsagentur. Sie wusste allerdings immer noch nicht was sie eigentlich für Formulare austellen sollte. Ich hatte dann Glück, dass gerade ein Mitarbeiter aus Bonn da war der wohl schon öfters das Formular E 303 ausgestellt hat und so meiner Vermittlerin erklären konnte was sie eigentlich machen muss. Dann ging alles überraschend schnell und ein paar Tage später hatte ich dann das Formular E 303.

Damit muss man sich dann innerhalb von fünf Tagen nach Ausreise beim ausländischen "Arbeitsamt" melden. Wer denkt das es in Deutschland bürokratisch zu geht, sollte mal erleben wie Behörden in Italien arbeiten. Hier hatte auch noch niemand was von dem Formular E 303 gehört und so wurde ich in den ersten Tagen von einem Amt zum nächsten geschickt.

Hier also kurz wie es ablaufen sollte:

1. Steuernummer beim Finanzamt besorgen, denn ohne die geht gar nichts

2. sich beim Centro per l'impiego arbeitslos melden

3. mit der Steuernummer und der Bescheinigung vom Centro per l'impiego zum INPS, denn die sind für die Auszahlung des Geldes verantwortlich

Hier in Italien innteressiert sich das Arbeitsamt nicht dafür ob du dich wirklich bemühst einen Job zu finden und es hilft dir auch nicht dabei. Man bekommt jeden Monat sein Geld auch wenn man gar nichts macht. Allerdings wird hier der Lohn und auch das Arbeitslosengeld erst ab dem 15. (oder später) des Folgemonats ausgezahlt. Man sollte also ein bisschen was gespart haben um die erste Zeit zu überbrücken.

Will man seinen Restanspruch in Deutschland nicht verlieren, muss man sich noch vor Ablauf der drei Monate wieder in Deutschland arbeitslos melden. Dazu benötigt man einen Nachweis des ausländischen Arbeitsamtes über die dort ausgezahlten Bezüge. Ich bin deshalb kurz vor Ablauf der drei Monate zurück nach Deutschland und habe mich wieder arbeitslos gemeldet. Auf die Dokumet der italienischen Behörde warte ich nun schon zwei Monate und bevor die nicht da sind, wird auch in Deutschland der Arbeitslosenantrag nicht bearbeit, sprich man bekommt kein Geld.

So, jetzt habe ich ganz schön viel geschrieben und ich hoffe das es dem einem oder anderem weiterhilft.

Viele Grüße aus Italien
bla_bla
WRF-Mitglied
Beiträge: 20
Registriert: 16 Sep 07 17:38

ALG I mit ins EU Ausland nehmen

Ungelesener Beitrag von bla_bla »

Und wieder einmal wurde unser noch Sozialstaat zum Vorteil eines einzelnen ein kleines bischen mehr kaputtgemacht!
Klasse!
Da braucht man auf die nächste Steuer/Abgabenerhöhung nicht mehr allzulange warten!

Zitat: Hier in Italien innteressiert sich das Arbeitsamt nicht dafür ob du dich wirklich bemühst einen Job zu finden...
Man bekommt jeden Monat sein Geld auch wenn man gar nichts macht.
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