Stimmt so nicht ganz: "Arbeitsuchend", nicht "arbeitslos" kann man sich 3 Mon. vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.juzi hat geschrieben:... und hab ihm erklärt, dass auch auf deren Internetseite steht, dass man frühestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit sich arbeitslos melden kann, d. h. auch im Vorfeld könnte ich noch alle Formalitäten erbringen, die für die Leistungsermittlung notwendig sind und mich gleichzeitig abmelden.
Im Einführungs-Sticky
-> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern habe ich mir große Mühe gegeben, die Bestimmungen allgemeinverständlich zu formulieren und die entspr. Gesetzestexte zu verlinken.
Das stimmt schon. Aber oben steht m.W. schon ein Fall, in dem die AA-Mitarbeiter sehr hilfreich waren und ein work-around gefunden haben.juzi hat geschrieben:Der Herr war der Meinung, dass man nur arbeitslos sein kann, wenn man dem Arbeitsmarkt mindestens 1 Tag zur Verfügung steht.
Viel Glück!