Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
Einzelthematische Sachfragen zu Reisezeit, Bürokratie zu Visa, ArbeitsAgentur, Reiseversicherungen (Nicht: Auslandskrankenversicherung, s.u.), besondere Umstände beim Reisen, Grobplanung... (Nicht: Flugtickets, Schifftransport, s.u.)
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke! :)
Benutzeravatar
MArtin
Site Admin
Beiträge: 8467
Registriert: 04 Dez 02 14:16
Wohnort: weltreisend seit 2000

Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

juzi hat geschrieben:... und hab ihm erklärt, dass auch auf deren Internetseite steht, dass man frühestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit sich arbeitslos melden kann, d. h. auch im Vorfeld könnte ich noch alle Formalitäten erbringen, die für die Leistungsermittlung notwendig sind und mich gleichzeitig abmelden.
Stimmt so nicht ganz: "Arbeitsuchend", nicht "arbeitslos" kann man sich 3 Mon. vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden.
Im Einführungs-Sticky
-> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern habe ich mir große Mühe gegeben, die Bestimmungen allgemeinverständlich zu formulieren und die entspr. Gesetzestexte zu verlinken.
juzi hat geschrieben:Der Herr war der Meinung, dass man nur arbeitslos sein kann, wenn man dem Arbeitsmarkt mindestens 1 Tag zur Verfügung steht.
Das stimmt schon. Aber oben steht m.W. schon ein Fall, in dem die AA-Mitarbeiter sehr hilfreich waren und ein work-around gefunden haben.

Viel Glück!
juzi
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 36
Registriert: 24 Mär 12 18:11

Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von juzi »

hab mir den "sticky" durchgelesen.

trotzdem ist das dann doch von fall zu fall unterschiedlich.

Arbeitssuchend kann man sich vorher melden, ob ich das mit dem arbeitslos vorher hinkriege, erfahre ich nächste woche.

mal sehn. Hab in meinem Kopf den Plan B falls es nicht klappen sollte auf anhieb :D
  • Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Reiseplanung & Reisevorbereitung von Langzeit-, Welt- u.a. Individualreisen - Info-Pool“