Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

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Danica
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Danica »

Hi Jule!

Die Sperrfrist ist überhaupt kein Problem, da die nämlich bei Abmeldung vom Arbeitsamt nicht aufgeschoben wird, die läuft quasi einfach weiter und ist dann lange um wenn du zurück kommst.
Das Problem sehe ich eher darin, dass du bereits vor dem vertraglichen Ende deines Arbeitsverhältnisses, also vor Eintritt deiner Arbeitslosigkeit, abreist und es somit nciht zu einer Arbeitslosmeldung kommt. Aus genau dem Grund hatte ich meinen Reiseantritt damals sicherheitshalber auf ein paar Tage nach dem Arbeitsvertragende gelegt.

Ich an deiner Stelle würde einfach mal direkt zum Arbeitsamt gehen und das dort durchsprechen. So hab ich es damals auch gemacht als ich mir noch nicht so ganz sicher war wie das alles läuft und hatte Glück eine wirklich nette, wissende und hilfsbereite Beraterin zu erwischen.

Viel Glück!
onewayticketfortwo
Kiebitz
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von onewayticketfortwo »

Hallo liebe Weltreisefreunde, :D

ich habe noch einmal eine kleine Verständnisfrage bzgl. der Sicherung des Anspruches auf ALG 1 nach der Rückkehr aus dem Ausland, ich habe alle relevanten Beiträge gelesen, jedoch schreiben die Leute tlw. widersprüchliche Sachen, deshalb noch einmal die Frage:

Gesetz dem Fall ich habe mich fristgerecht arbeitssuchend gemeldet und gehe jetzt am 1. Tag der Arbeitslosigkeit zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden und ggf. Arbeitslosengeld zu beantragen, reicht dann für die Sicherung des Anspruches auf 4 Jahre:

- die Arbeitslosmeldung,
- die Arbeitslosmeldung inkl. Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (auch wenn die Unterlagen noch nicht komplett sind),
- oder muss man auf die Bewilligung des Antrages auf ALG 1 warten (kann bei fehlenden Unterlagen ja auch länger dauern, wenn der alte Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte beispielsweise nicht gleich liefert),

bevor man sich ins Ausland abmeldet und den Anspruch auf 4 Jahre mitnimmt?

Das ist das einzige was ich aus den ganzen Beiträgen bisher nicht konkret herauslesen konnte. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Vielen Dank und bis dahin,

Enno
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Danica
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Danica »

Hi Enno!

Der Antrag auf ALG1 muss bewilligt sein, bevor du dich beim Arbeitsamt wieder abmeldest und dann auf Reisen gehst.
Ich meine aber mich zu erinnern, dass der Antrag bereits vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit gestellt werden kann und dann auch schon bearbeitet wird... da bin ich mir allerdings nicht vollkommen sicher [siehe -> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern].
Wie bereits gesagt: Am besten einfach mal zum Arbeitsamt hin und dort direkt fragen, die sollten es wissen und haben mir damals auch tatsächlich sehr ehrlich und offen weitergeholfen. :wink:
onewayticketfortwo
Kiebitz
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von onewayticketfortwo »

Hallo Danica,

danke für die Antwort. Diese stimmt mich nun ein wenig missmutig. :(

Ich habe viel über Leute gelesen, die offen und ehrlich beim Arbeitsamt waren und denen dann gesagt wurde, naja sie erfüllen gar nicht die Voraussetzungen "arbeitslos" zu sein, da sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und vermittelbar sein müssen... das sind sie nicht, ergo können sie keinen Antrag auf ALG 1 stellen. Also ist da Vorsicht geboten... kommt wohl auf das Wohlwollen des Sachbearbeiters an.

Was mich interessieren würde, hier wird oft geschrieben, dass Leute ihren Anspruch sichern indem sie sich nur einen Tag arbeitslos melden und danach ins Ausland abmelden... aber in der Zeit wird doch auch kein Antrag bewilligt... das versteh ich irgendwie nicht so ganz, zumal man ja seine Lohnsteuerkarte und Arbeitsbescheinigung nicht direkt bei Austritt vom Arbeitgeber erhält, diese ja aber zur Beantragung von ALG 1 benötigt...

Ach ja, wenn man doch nur Fachanwalt für Arbeitsamtsrecht wäre :lol:

Beste Grüße
Enno
Runi
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Runi »

Hi,
Ich schildere dir mal meine Situation, die deiner ähnelt, nur das ich schon beim Arbeitsamt war.

Ich bin zum 31.08.2013 gekündigt, ich war vor ca. zwei Wochen beim Amt und habe mich arbeitslos gemeldet (fristgerecht, da Kündigung vom Arbeitgeber).
Ich reise am 19.08.2013 ab, stehe dem Arbeitsmarkt also ebenfalls nicht zur Verfügung, da meine Arbeitslosigkeit erst am 01.09.2013 beginnt.

Die Sachbearbeiterin war anfangs auch nicht sicher und nach Rücksprache mit etlichen Kollegen hat Sie mir folgende Endlösung geschildert:

Sie meldet mich arbeitslos zum 01.09.2013 und nicht arbeitssuchend (da ich ja eh bald weg bin). Ich fülle den Antrag auf Arbeitslosengeld mit allen erforderlichen Unterlagen aus und wir haben einen Termin zur Anspruchsfeststellung (Unterlagenabgabe) vor meiner Abreise ausgemacht.

Ich soll mich aus dem Ausland eine Woche vor dem 01.09.2013 beim Arbeitsamt melden und einen Tag Urlaub nehmen (ein Arbeitsloser hat 21 (richtig???) Tage Urlaub im Jahr) für den 01.09.2013. Gleichzeitig solle ich der Sachbearbeiterin mitteilen, das ich ab dem 02.09.2013 dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe.

Soo. Ich hoffe das funktioniert alles, ist wohl wie jeder sieht auch eine Gradwanderung, bei der ich das Risiko eingehen muss das meine Sachbearbeiterin falsch liegt....
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Ella729
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Ella729 »

Wie jetzt? Du meldest dich Arbeitssuchen für ca. 2 Wochen um dann aus dem Ausland zu sagen das du nicht mehr zur Verfügung stehst. Warum meldest du dich dann erst Arbeitssuchend. Ist es wegen der K rankenkasse oder warum?...
Oh man ich finde es total verwirrend mit den langzeit Reisen.
Runi
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von Runi »

Es geht einzig und allein um die Anspruchsdauer von 4 Jahren auf das mir zustehende Arbeitslosengeld I.
Hat nix mit der K rankenkasse zu tun, das ist wieder ne andere komplizierte Geschichte....
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MArtin
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Ella729 hat geschrieben:Wie jetzt? Du meldest dich Arbeitssuchend für ca. 2 Wochen um dann aus dem Ausland zu sagen das du nicht mehr zur Verfügung stehst. Warum?...
Suche / siehe das Einführungs-Sticky
-> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern.
Sollten nach Suchen & Schmökern noch Unklarheiten bestehen, bitte gem. 1T-1B nachfragen. 8)


LG :)
juzi
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Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?

Ungelesener Beitrag von juzi »

so ich kann jetzt hier auch meinen Senf dazu geben.

Ich hab nämlich genau den Fall, dass ich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Weltreise gehe.

Problem: Ohne einen Tag Arbeitslosigkeit verfällt der Anspruch, wenn ich nicht innerhalb 1 Jahres zurück komme.
Ich weiß aber nicht, ob ich nach 1 Jahr zurück kommen möchte.

Ich hab jetzt mehrfach beim Arbeitsamt angerufen, bei der hotline sind die Damen nicht so kompetent, die haben mir dann ein Telefongespräch mit der Leistungsabteilung vermittelt.
Mit dem hab ich gesprochen, und den kompletten Sachverhalt ganz ehrlich und offen erklärt. Er meinte zu mir, ich könne mich erst am Tag der Arbeitslosigkeit auch arbeitslos melden. Ich hab dann nicht locker gelassen und hab ihm erklärt, dass auch auf deren Internetseite steht, dass man frühestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit sich arbeitslos melden kann, d. h. auch im Vorfeld könnte ich noch alle Formalitäten erbringen, die für die Leistungsermittlung notwendig sind und mich gleichzeitig abmelden.

Der Herr meinte, ich müsse das noch mal mit dem Arbeitsvermittler besprechen, dass ich diesen Anspruch der 4 Jahre sichern kann. Er war der Meinung, dass man nur arbeitslos sein kann, wenn man dem Arbeitsmarkt mindestens 1 Tag zur Verfügung steht.

Das werde ich erst nächste Woche machen können, da dann die mindestens 3 Monate Frist arbeitslos melden vor Beginn der Arbeitslosigkeit beginnen.

Ich werde berichten. Ich hatte noch mal eine kompetentere Dame an der hotline gehabt, sie meinte, das sollte eigentlich möglich sein, alles vor der Reise zu klären.

Falls nicht, hab ich mir schon einen Plan B ausgedacht ;-) Reise jetzt im Dezember 2013 antreten, Dezember 2014 zurück, Amt klären plus abmelden und wieder Sachen packen um den deutschen Winter in Südeuropa zu verbringen.

Ich krieg bald graue Haare, das ist echt alles total kompliziert zu verstehn, und wenn man keine Ahnung hat, können die einem auch alles mögliche erzählen. Deswegen ist es gut, dass man sich hier so super informieren kann und denen die Tatsachen auf den Tisch knallen kann.



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