4-monatige Weltreise: Arbeitslosengeld, Sperrfrist & Co.

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
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Lisa20
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4-monatige Weltreise: Arbeitslosengeld, Sperrfrist & Co.

Ungelesener Beitrag von Lisa20 »

Hey ihr,

ich weiß, dass dieses Thema nicht ganz neu ist, aber ich bin mittlerweile ehrlich gesagt etwas verwirrt, weil man überall was anderes liest und außerdem ist jeder Fall sehr individuell. Ich schildere mal meine Sachlage und hoffe, dass mir jemand helfen kann:

Ich werde für 4 Monate auf Weltreise gehen und davor selbst kündigen.
Ich habe eine Kündigungsfrist von 1 Monat (gesetzliche Bestimmungen). Ich werde also Mitte November zum 15. Dezember kündigen. Kann/sollte ich mich dann erst Mitte November zur Kündigung arbeitssuchend melden oder muss ich das schon 3 Monate vorher, also zum 15. September tun? (Da ich den Hinflug bereits gebucht habe, kann ich nachher nicht behaupten, dass ich es 3 Monate vorher noch nicht wusste).
Dann warte ich auf die Bewilligung (oder wird das sowieso zeitlich knapp bei nur 1 Monat Kündigungsfrist, wenn ich mich erst zur Kündigung arbeitssuchend melde?).
Spätestens 1 Tag nach meinem letzten Arbeitstag, also sozusagen am 16. Dezember, melde ich mich dann arbeitslos (aber wahrscheinlich ist früher sogar besser?!). Da ich bis zu meinem Flug am 27. Dezember also mindestens 1 Tag offiziell arbeitslos bin, fängt die 3-monatige-Sperrfrist ja dann schon vor der Reise an zu laufen und ist abgelaufen, wenn ich nach 4 Monaten zurück bin, oder?
Ist dieser 1 Tag denn wirklich notwendig? Denn mein ursprünglicher Plan war es, erst zum 31. Dezember zu kündigen. Dann wäre ich schon während meines verbleibenden Resturlaubs (also schon am 27.12.) geflogen. Das würde aber bedeuten, dass ich keinen Tag offiziell arbeitslos in Deutschland wäre. Oder ist das egal?
Dann würde ich mich am besten erst 1 oder 2 Tage vor meinem Flug abmelden... oder soll ich das schon früher machen? Was ist da der beste Zeitpunkt, auch um die Vermittlungsversuche der Arbeitsagentur zu umgehen?

Nach meiner Rückkehr bekomme ich dann direkt ALG gezahlt, nachdem ich mich zurückgemeldet habe, oder? Aber für die Zeit nach der Sperrfrist, während ich aber noch auf Reisen bin (also sozusagen für den 4. Reisemonat), bekomme ich ja dann logischerweise nichts, weil ich dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehe, oder?

Spiele ich beim Arbeitsamt und bei der Krankenkasse mit offenen Karten oder sage ich erst bei Abmeldung, dass ich eine Reise mache?

Die Krankenversicherung zahlt die Arbeitsagentur in der Zeit, in der ich arbeitslos bin, oder zählt es nicht, wenn ich auf Reisen bin?

Danke euch für eure Hilfe!!! Bin echt total verwirrt :'(
Ganz liebe Grüße!!
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Vicky
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4-monatige Weltreise: Arbeitslosengeld, Sperrfrist & Co.

Ungelesener Beitrag von Vicky »

Hallo Lisa, willkommen!

Die Agentur für Arbeit stellt nur Leistungen bereit während der Zeit, in der man dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung steht. Man sollte AA und KVen gegenüber immer "mit offenen Karten" spielen, sonst riskiert man Verlust an Leistungen.
Lies zu Deinen Fragen doch mal das Zuerst Lesen! ALG-Sticky :idea:
Lisa20 hat geschrieben:Kann/sollte ich mich dann erst Mitte November zur Kündigung arbeitssuchend melden oder muss ich das schon 3 Monate vorher, also zum 15. September tun?
Sticky hat geschrieben:...Man kann der Bundesanstalt eine zukünftige Arbeitssuche melden (Arbeitssuchendmeldung), sobald sie absehbar ist - man muss es lt. www.arbeitsagentur.de spätestens 3 Monate vor der voraussehbaren Arbeitslosigkeit - und persönlich erscheinend tun (= Arbeitssuchendmeldung).
Lisa20 hat geschrieben:Spätestens 1 Tag nach meinem letzten Arbeitstag, also sozusagen am 16. Dezember, melde ich mich dann arbeitslos (aber wahrscheinlich ist früher sogar besser?!)
Sticky hat geschrieben:Frühestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit kann man sich - spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muß man sich dann arbeitslos melden (Arbeitslosmeldung). -> s.a. Bundesagentur für Arbeit, was gleichzeitig als Antrag für Leistungen gilt.
Die Meldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ist günstig, einerseits zur vorzeitigen Abklärung von Sonderfällen ("Weltreise"), aber auch weil die Bearbeitung des Antrages auf Arbeitslosengeld häufig mehrere Wochen in Anspruch nimmt. -> Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher gibt es Geld.
u.s.w.,
auch zur Sperrfrist und der Notwendigkeit des ersten ALO-Tags wird dort geschrieben.

Am besten, Du liest erstmal das Sticky und fragst dann nochmal spezifisch nach, wenn noch Unklarheiten bestehen.

Zu Deiner Abfahrt während Resturlaub-Frage suche / siehe
-> Reisestart noch im Arbeitsverhaeltnis - Arbeitslosengeld?,
ggf. dazu dort nachfragen.
Lisa20 hat geschrieben:Nach meiner Rückkehr bekomme ich dann direkt ALG gezahlt, nachdem ich mich zurückgemeldet habe, oder?
Wenn Du bei Deinem ersten Besuch beim AA Deine Reiseplanung offenlegst und dann alles so machst, wie der SachbearbeiterIN es Dir erklärt, ja. 8)
Die meisten Reiseplanenden kommen sehr angetan und bestens aufgeklärt von ihrem Besuch bei der Arbeitsagentur zurück, siehe entsprechende Berichte hier.


Viel Glück!




[editiert]
Der Reisende sieht Dinge, die ihm unterwegs begegnen, der Tourist sieht das, was er sich vorgenommen hat zu sehen.
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4-monatige Weltreise: Arbeitslosengeld, Sperrfrist & Co.

Ungelesener Beitrag von Lisa20 »

Vicky, vielen Dank für deine Antwort und die Verweise!

Also so wie ich das verstehe, müsste ich bei einer nur 4-monatigen Reise VORHER gar nichts tun, mich also nicht unbedingt arbeitslos melden und könnte doch erst zum 31.12. kündigen, aber schon am 27.12. fliegen, weil ich ja dann vor der Reise eh keinen Tag arbeitslos wäre.
Besser wäre es jedoch wegen diesem 4-Jahres-Anrecht, wenn ich mich VORHER doch arbeitslos melden würde, bzw. es würde auch nicht schaden, oder? Arbeitssuchend melden kann ich mich dann z.B. 2-3 Monate vor dem 31.12. und arbeislos melden kann ich z.B. auch schon 2 Monate vor dem 31.12. Abmelden kann ich mich dann telefonisch aus dem Ausland...
Oder kann ich mir das bei nur 4 Monaten Reise vorher alles komplett sparen, ohne später dadurch irgendwelche Nachteile zu haben?

Oder wäre es doch schlauer, die Kündigung auf den 15.12. vorzuverlegen, um mind. 1 Tag vor der Reise arbeitslos zu sein?
Ganz verstanden habe ich das leider noch nicht... Wenn man mind. 12 Monate auf Reisen geht, sollten man das wohl so machen, aber auch bei nur 4 Monaten Reise?

Und ich habe auch herausgehört, dass man beim AA vielleicht doch mit offenen Karten spielen sollte (obwohl das mit Pech auch die falsche Entscheidung gewesen sein könnte, wenn man den falschen Sachbearbeiter erwischt)?

Danke euch!!! Ihr seid echt eine große Hilfe!
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Monkeyinme
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Ungelesener Beitrag von Monkeyinme »

Moin,

du hast eigentlich nur das Problem der Sperrfrist, und der KV.

Die Sperrfrist kann erst dann anlaufen, wenn du arbeitslos gemeldet bist.
Stand 2011: Die Sperrfrist läuft los bei Arbeitslosmeldung und Erfüllung der Kriterien für eine Sperrfrist, die Sperrfrist verkürzt die maximale Bezugsdauer entsprechend, die Sperrfrist läuft weiter wenn du dich wieder abmeldest. (Sollte sich da was geändert haben, dann immer her mit der Info)
Das heißt, du solltest dich mindestens einen Tag arbeitslos melden, damit die Sperrfrist beginnt, und dich dann wieder abmelden, damit dir die AA keine Vorschläge oder Termine schickt. Denn, auch während einer Sperrfrist und aktueller Arbeitslosenmeldung unterliegst du den Rechten und Pflichten! Mußt also auch blöde Jobvorschläge zumindest bearbeiten...

Die KV ist ein weiterer wichtiger Faktor. Es gibt eine Nachwirkungspflicht der GKV von 4 Wochen. Ich habe es ausprobiert, und mich mehrfach während meiner Arbeitslosigkeit ab- und wieder angemeldet. Die GKV hat sich nie gemeldet, das noch Beiträge offen wären. Und ich konnte in aller Ruhe in Urlaub fahren.
Also wäre es vielleicht sinnvoll, während der Zeit zwischen 15 und 27 Dez arbeitslos gemeldet zu sein, wenn auch ohne Leistungsbezug. Wahrscheinlich wird in dieser Zeit so kurz vor Weihnachten nicht viel passieren, was Vermittlung angeht.
Abmelden bei der AA muß übrigens nicht persönlich geschehen, geht per Telefon, über das Portal oder per Mail. Und für die Reise brauchst du sowieso eine Auslandskrankenversicherung. Bei 4 Monaten reicht die 15,90€ Versicherung nicht mehr, dort ist die Reisedauer pro Trip beschränkt.
Wenn du nicht freiwillig in der GKV bist, mußt du denen nur glaubhaft versichern/beweisen, nicht in D oder Europa gewesen zu sein, dann mußt du keine Beiträge bezahlen. Und die GKV muß dich wieder aufnehmen, auch am Tag der Rückkehr. (Auch wieder Stand 2011)


Viel Spass im Urlaub!

Ciao
Monkey
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Vicky
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4-monatige Weltreise: Arbeitslosengeld, Sperrfrist & Co.

Ungelesener Beitrag von Vicky »

Hallo Lisa,

es ist dein gutes Recht, auf Reisen zu gehen - auch wenn du arbeitslos bist.
Du möchtest während Deiner Langzeitreise krankenversichert sein und nach deiner Rückkehr das Dir zustehende Arbeitslosengeld bekommen.
Andererseits willst du dir keine dir nicht zustehenden Leistungen erschleichen.
Das heißt, du musst sowohl dem AA als auch deiner KV gegenüber nach den Regeln und mit offenen Karten spielen, sonst verlierst du ggf. Ansprüche.
Es gibt also keinen Grund, Dich nicht schon zu einem möglichst frühen Termin (d.h. etwa 3 Monate vor der absehbar eintretetenden Arbeitslosigkeit) beim AA zu melden, dort deine Pläne zu schildern und dich bzgl. all deiner Fragen ausführlich beraten zu lassen.
Nur dann hast Du Rechtsicherheit und kannst deine Reisepläne beruhigt verfolgen.
Aber wie oben und auch von Monkey geschrieben läuft es darauf hinaus, sich mind. 1 Tag arbeitssuchend zu melden, damit Deine Sperrfrist während deiner Reise abläuft und du bei Rückkehr Arbeitslosengeld beziehen kannst.
Tu das in offener Kooperation mit dem AA!

Auf deiner Reise, also während der Zeit, in der du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, erhälst du keine Leistungen vom AA, also auch keine Zahlungen an die KV (ausgenommen die besagten 4 Wo.)
Aus deiner KV kannst Du Dich nicht abmelden, weil Du Deinen üblichen Aufenthaltsort nicht über 6 Mon. ins Ausland verlegst, sodass dir die KV wahrscheinlich eine -> Anwartschaft vorschlagen wird, wenn Du für deine Reisezeit eine vollwertige AKV abschließt.
Aber KV-Fragen sind unter einem anderen Titel zu behandeln, auch dazu findest Du hier schon Infos über die Suche.

Wäre schön, von deinem Termin beim AA zu hören,

viel Glück!
Der Reisende sieht Dinge, die ihm unterwegs begegnen, der Tourist sieht das, was er sich vorgenommen hat zu sehen.
Gilbert K. Chesterton
Wilfried
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Ungelesener Beitrag von Wilfried »

Vicky hat geschrieben:es ist dein gutes Recht, auf Reisen zu gehen - auch wenn du arbeitslos bist.
Du möchtest während Deiner Langzeitreise krankenversichert sein und nach deiner Rückkehr das Dir zustehende Arbeitslosengeld bekommen.
Andererseits willst du dir keine dir nicht zustehenden Leistungen erschleichen.
Das heißt, du musst sowohl dem AA als auch deiner KV gegenüber nach den Regeln und mit offenen Karten spielen, sonst verlierst du ggf. Ansprüche.
Es gibt also keinen Grund, Dich nicht schon zu einem möglichst frühen Termin (d.h. etwa 3 Monate vor der absehbar eintretetenden Arbeitslosigkeit) beim AA zu melden, dort deine Pläne zu schildern und dich bzgl. all deiner Fragen ausführlich beraten zu lassen.
Nur dann hast Du Rechtsicherheit und kannst deine Reisepläne beruhigt verfolgen.
Aber wie oben und auch von Monkey geschrieben läuft es darauf hinaus, sich mind. 1 Tag arbeitssuchend zu melden, damit Deine Sperrfrist während deiner Reise abläuft und du bei Rückkehr Arbeitslosengeld beziehen kannst.
Tu das in offener Kooperation mit dem AA!
Auf deiner Reise, also während der Zeit, in der du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, erhälst du keine Leistungen vom AA, also auch keine Zahlungen an die KV (ausgenommen die besagten 4 Wo.)
Aus deiner KV kannst Du Dich nicht abmelden, weil Du Deinen üblichen Aufenthaltsort nicht über 6 Mon. ins Ausland verlegst, sodass dir die KV wahrscheinlich eine -> Anwartschaft vorschlagen wird, wenn Du für deine Reisezeit eine vollwertige AKV abschließt.
Aber KV-Fragen sind unter einem anderen Titel zu behandeln, auch dazu findest Du hier schon Infos über die Suche.
Kann ich nur voll zustimmen.
Ich hatte dies selbst alles so gemacht. AA Anmeldung / 1 Tag Arbeitssuchend / Sperrfrist 3 Monate
Nach knapp 4 Jahren dann zurück, gleich AA und Anmeldung Arbeitssuchend, Anspruch auf A-Geld für die berechtigten Monate von vorher minus Sperrfrist
Hatte wunderbar funktioniert.
KK hatte ich abgemeldet mit der Begründung längere Zeit im Ausland.
In dieser Zeit Krankenversicherung für Langzeitreisen (Kosten für ein Jahr von ca. 300 bis 400 Euro)
Nach Rückkehr Anmeldung KK
Gruß wi grenzenlos
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Wilfried
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Ungelesener Beitrag von Wilfried »

Hallo,
was vergessen. Dies funktioniert alles bis max. 4 Jahre. Einige Tage vorher unbedingt wieder beim AA anmelden, siehe
-> ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern
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Lisa20
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Ungelesener Beitrag von Lisa20 »

Vielen herzlichen Dank für eure ganzen Beiträge!

Aber eine Sache habe ich jetzt immer noch nicht ganz verstanden und zwar das mit dem 1 Tag, an dem ich mindestens arbeitslos (gemeldet) sein muss, damit die Sperrfrist anlaufen kann:
Heißt das also, dass ich 1 Tag tatsächlich arbeitslos und dabei im Land sein muss (oder nur arbeitslos GEMELDET)? Im ersten Fall wäre das bei einer Kündigung zum 31.12. ja der 01.01., an dem ich aber schon nicht mehr da sein werde (Abflug 27.12.).
Oder reicht es, wenn ich mich beispielsweise schon Anfang Dezember arbeitslos gemeldet habe, dann wäre ich also am 01.01. offiziell 1 Tag arbeitslos (wenn auch außer Landes) und würde mich dann zum 02.01. telefonisch abmelden? Ist das so korrekt?
Notfalls könnte ich auch immer noch bereits zum 15.12. kündigen, wenn das mehr bringt bzgl. "mind. 1 Tag arbeitslos".

Danke für eine kurze Rückmeldung.
Wilfried
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Lisa20 hat geschrieben:Vielen herzlichen Dank für eure ganzen Beiträge!

Aber eine Sache habe ich jetzt immer noch nicht ganz verstanden und zwar das mit dem 1 Tag, an dem ich mindestens arbeitslos (gemeldet) sein muss, damit die Sperrfrist anlaufen kann:
Heißt das also, dass ich 1 Tag tatsächlich arbeitslos und dabei im Land sein muss (oder nur arbeitslos GEMELDET)? Im ersten Fall wäre das bei einer Kündigung zum 31.12. ja der 01.01., an dem ich aber schon nicht mehr da sein werde (Abflug 27.12.).
Oder reicht es, wenn ich mich beispielsweise schon Anfang Dezember arbeitslos gemeldet habe, dann wäre ich also am 01.01. offiziell 1 Tag arbeitslos (wenn auch außer Landes) und würde mich dann zum 02.01. telefonisch abmelden? Ist das so korrekt?
Notfalls könnte ich auch immer noch bereits zum 15.12. kündigen, wenn das mehr bringt bzgl. "mind. 1 Tag arbeitslos".

Danke für eine kurze Rückmeldung.
Es reicht, wenn du dich Anfang Dezember arbeitslos für 01.01. meldest. Da allerdings gleich abklären, dass dies ja ohne Bezüge sein wird(also nicht arbeitssuchend), da du dich im Ausland für länger aufhalten wirst und bei Rückkehr die Bezüge anmeldest (also bei Rückkehr binnen 4 Jahre, arbeitssuchend anmelden). Die Sperrfrist beginnt dann somit auch automatisch. Du bekommst darüber dann auch ein Schreiben. Anrufen musst du nicht extra. So war es zumindest bei mir.
Gruß wi grenzenlos
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