habe fleißig alle Beiträge zum Thema Arbeitslos-Meldung und Sperrfrist und bin dennoch noch immer etwas verwirrt. Folgender Fall:
Habe zum 31.12.08 bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit, also am 1.10.08, will ich zur Arbeitsagentur und mich zum 1.01.09 arbeitslos melden.
Kurz danach würde dann die Abmeldung erfolgen. Am 8.10.08 will ich für ein dreiviertel Jahr auf Reise gehen.
Wann aber beginnt nun die dreimonatige Sperrfrist-Uhr zu ticken ?
Hatte nach den Foren-Beiträgen hier gehofft, dass dies spätestens mit dem 1.01.09 der Fall ist, so dass ich gleich nach der Rückkehr Mitte 2009 ALG 1 bekäme.
Bei der Arbeitsagentur hat mir eine Sachbearbeiterin allerdings gesagt, die Sperrfrist würde erst beginnen, wenn ich wieder in Deutschland bin.!
Das deckt sich nun überhaupt nicht mit dem, was ich hier größtenteils im Forum gelesen habe. Bis auf folgende Frage, die leider unbeantwortet blieb:
Seit ihr euch ganz sicher, bzw. habt ihr das schriftlich, dass die Sperrzeit tickt, während man unterwegs ist? Mir hat eine Frau von Arbeitsamt gesagt, dass das nicht geht, weil eine Sperrfrist auf die Arbeitslosigkeit ja nur laufen kann, wenn man auch arbeitslos ist. Und da man sich als Reisender ja wieder abmelden muss, ist man in dem Moment ja nicht mehr arbeitslos. Das erschien mir auch erschreckend logisch. http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... t&start=18
Hoffe, jemand von Euch kann hier Aufklärung leisten...Danke schon mal im Voraus.
Guido