Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

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Kangaroo
Kiebitz
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von Kangaroo »

Hallo zusammen,

habe fleißig alle Beiträge zum Thema Arbeitslos-Meldung und Sperrfrist und bin dennoch noch immer etwas verwirrt. Folgender Fall:

Habe zum 31.12.08 bei meinem Arbeitgeber gekündigt. Drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit, also am 1.10.08, will ich zur Arbeitsagentur und mich zum 1.01.09 arbeitslos melden.

Kurz danach würde dann die Abmeldung erfolgen. Am 8.10.08 will ich für ein dreiviertel Jahr auf Reise gehen.

Wann aber beginnt nun die dreimonatige Sperrfrist-Uhr zu ticken ?

Hatte nach den Foren-Beiträgen hier gehofft, dass dies spätestens mit dem 1.01.09 der Fall ist, so dass ich gleich nach der Rückkehr Mitte 2009 ALG 1 bekäme.

Bei der Arbeitsagentur hat mir eine Sachbearbeiterin allerdings gesagt, die Sperrfrist würde erst beginnen, wenn ich wieder in Deutschland bin.!


Das deckt sich nun überhaupt nicht mit dem, was ich hier größtenteils im Forum gelesen habe. Bis auf folgende Frage, die leider unbeantwortet blieb:
Seit ihr euch ganz sicher, bzw. habt ihr das schriftlich, dass die Sperrzeit tickt, während man unterwegs ist? Mir hat eine Frau von Arbeitsamt gesagt, dass das nicht geht, weil eine Sperrfrist auf die Arbeitslosigkeit ja nur laufen kann, wenn man auch arbeitslos ist. Und da man sich als Reisender ja wieder abmelden muss, ist man in dem Moment ja nicht mehr arbeitslos. Das erschien mir auch erschreckend logisch. http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... t&start=18


Hoffe, jemand von Euch kann hier Aufklärung leisten...Danke schon mal im Voraus.

Guido
Luther
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Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von Luther »

Hallo,

beide Sachbearbeiterinnen, die, mit der Du gesprochen hast, und die aus dem Zitat, sagen das Gleiche. Ich bin zwar kein Fachmann für so etwas aber ich denke, die Sache ist sehr einfach und logisch:

ALG bekommt man nur, wenn man arbeitslos ist u n d dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Während Deiner Reise stehst Du dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung. Also steht Dir kein ALG zu, deshalb kann die Sperre während der Zeit nicht greifen. Du sollst ja, weil Du für Deine Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich bist, drei Monate kein ALG bekommen, das Du bekommen hättest, wenn Du gekündigt worden wärst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stündest.

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Du zum 31.12. kündigst, aber fast drei Monate eher schon verreisen willst. Aber das ist wohl ein anderes Thema.

Gruß
Luther
woming
WRF-Mitglied
Beiträge: 22
Registriert: 06 Jan 06 14:12

Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von woming »

nicht alles, was von AA-Mitarbeitern verkündet wird, ist rechtens.

Man sollte sich daher in jedem Falle die Rechtgrundlage direkt belegen
und sich nicht auf einen eventuellen Widerspruch abwimmeln lassen

ist lese in § 144 SGB3:
(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit. 2

evtl hilft ein Nachforschen in den DA der BA:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27834/N ... n-Nav.html
und auf der stets aktualisierten Arbeitsagentur-Seite mit den rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit - Gesetze und Verordnungen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164814/ ... n-Nav.html
dieSteffi
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von dieSteffi »

Hallo Guido!

Du musst mindestens einen Tag lang arbeitslos sein, bevor du dich wieder abmeldest, damit du einen Anspruch erwirbst. Dann beginnt die Sperrfrist mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Wenn du allerdings schon vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit wegfaehrst, dann hast du auch keinen Anspruch auf Geld und musst deinen Antrag nach Rueckkehr stellen... also eigentlich braeuchtest du dich jetzt gar nicht arbeitslos melden.
Aufpassen musst du ausserdem, wenn du laenger als 2 Jahre weg faehrst! Aber dazu steht schon einiges in den anderen Beitraegen.

bunteGruesse
deineSteffi
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Matthes
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von Matthes »

dieSteffi hat geschrieben:Aufpassen musst du ausserdem, wenn du laenger als 2 Jahre weg faehrst!
Es ist EIN JAHR !
Innerhalb der letzten 2 Jahre musst Du 12 Monate eingezahlt haben.
Das klappt schon nicht mehr, wenn Du 13 Monate weg bist.

Wie schon gesagt, musst Du mindestens einen Tag ALG1 bezogen haben bzw. den Anspruch darauf haben.
Den hast Du aber nicht, wenn Du vor dem ersten Arbeitslosentag verreist.

Bei Dir:
Sobald Du weisst, dass Du zum 01.01.2009 arbeitslos bist, musst Du Dich bei der Arbeitsagentur melden.
---> das machst Du ja

Du füllst den Antrag auf ALG1 aus und gibst ihn ab

Du bekommst einen Beratertermin zwecks Arbeitsvermittlung.
Auch diesen bekommst Du sicher noch VOR Deiner eigentlichen Arbeitslosigkeit, da Dich das Amt ja schnell wieder vermitteln möchte.

Wenn Du nun vor der Arbeitslosigkeit verreist, wirst Du kein ALG1-Anspruch erhalten.

Wenn Du es noch beeinflussen kannst, dann starte erst Anfang Januar.

Gebe Deinen Antrag ab und warte auf die Bewilligung.
Beim Beratergespräch sagst Du, dass Du für eine längere Zeit ins Ausland gehst und Deinen Anspruch auf ALG1 aussetzen möchtest.
Du bekommst einen Aufhebungsbescheid und hast insgesamt 4 Jahre Zeit, Deinen Anspruch wieder anzumelden.

Übrigens beginnt die Sperrfrist immer mit dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit.
Und wenn Du einen Tag arbeitslos warst, dann läuft die Sperrfrist während Deiner Abwesenheit weiter. Wenn Du dann zurück kommst, bekommst Du nach Klärung des Wiederanspruches sofort Geld. Dann eben nur noch für die Restzeit (9 Monate, da 3 Monate Sperrfrist).
bye, Matthes :wink:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Wer Sicherheit über Freiheit stellt,
hat BEIDES nicht verdient !
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Frage zur ALO- Sperrzeit: Ab wann läuft sie ?

Ungelesener Beitrag von obimon »

Hallo.

Ich wollte mal wissen wie es aussieht, wenn man
selbst kündigt bekommt der jenige die 3 monate sperre.

Die Frage ist; wenn der jenige sich erst nach 3 monaten
bei der Arbeitsagentur meldet, ob die sperre erst ab da gilt
wenn er sich gemeldet hat oder ab dem zeitpunkt der kündigung?

lg marvin


[Frage inkl. Antwort in passendes Thema verschoben, wo Du auch schon weitere Antworten / Infos zum Thema: "Beginn der Sperrfrist" findest - Bitte vor dem Posten SUCHEN! - Danke Astrid :)]
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mahimahi
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Frage zur ALO- Sperrzeit: Ab wann läuft sie?

Ungelesener Beitrag von mahimahi »

Ehemals § 144 Abs. 2 SGB III / seit 4.12.2012 § 159 Abs. 2 SGB III
(2) Die Sperrzeit beginnt mit dem Tag nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, oder, wenn dieser Tag in eine Sperrzeit fällt, mit dem Ende dieser Sperrzeit.
2Werden mehrere Sperrzeiten durch dasselbe Ereignis begründet, folgen sie in der Reihenfolge des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 bis 7 einander nach.
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a175605.htm
http://www.buzer.de/gesetz/6003/al32904-0.htm
Kann man ganz einfach googlen...
Manche Leute sollten einfach besser zuhause bleiben!
(Mahimahi findest du hier.)
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Frage zur ALO- Sperrzeit: Ab wann läuft sie?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

mahimahi hat geschrieben:Ehemals § 144 Abs. 2 SGB III / seit 4.12.2012 § 159 Abs. 2 SGB III
Uups- die Änderung haben wir gar nicht mitgekriegt.
Wenn Du (oder jmd. anders) sich gerade aktuell in die Thematik eingearbeitet ha(s)t, wären wir für eine kurze PN dankbar, wenn sich bei Durchsicht des ALO-Stickies etwas als veraltet erweisen sollte.
Danke 8)

LG :)
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mahimahi
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von mahimahi »

Ist eigentlich nicht mein Thema und ich lebe ja auch nicht mehr in D.
Habe nur einfach kurz in google geschaut, weil es mich genervt hat.
Sorry.
Manche Leute sollten einfach besser zuhause bleiben!
(Mahimahi findest du hier.)
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