ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

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killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Hallo,
ich konnte dazu noch nichts finden, folgende Situation:

Ich hab die letzten 6 Jahre in AT und NL gearbeitet, werde mich im März in Deutschland wieder mit Wohnsitz anmelden (bin ab 01.02.09 arbeitslos).

Habe ich in Deutschland Anspruch auf ALG wenn ich von der Reise (innerhalb 365 Tage) zurückkomme- heißt das, ich müsste mich nun in Deutschland noch im März als arbeitssuchend melden damit ich den Anspruch nicht verliere?

Gibt es für uns Wahl-Ausländer Sonderregelungen oder kriege ich sowieso höchstens aus NL Arbeitslosengeld?

:?: :?: :?:
schef4711
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von schef4711 »

Hallo,

also was ich noch aus der Vergangenheit weiss, hat man als Österreicher in AT (gilt ggf. nicht ident für Deutsche in DE) Anspruch wenn man zuvor mindestens 1 Jahr lang im eigenen Land gearbeitet hat (gibt ein paar Sonderregelungen für nur 6 Monate) und/oder den Auslandsberuf beim zuständigen Arbeitsmarktservice vor Beginn deklariert hat.

Somit hat man quasi einen Status wie wenn man im eigenen Land gearbeitet hat, wobei dies aber nicht für alle Berufe bzw. Länder gilt (innerhalb von Europa sollte es aber kein Problem sein).

Genau wird Dir das aber auch nur wer vom Arbeitsamt in DE sagen können, weil nachdem Du nie was eingezahlt hast wirds wahrscheinlich auch eher nix bis minimal werden.

Es gibt aber soweit ich weiss mit gewissen Ländern gewisse Abkommen, wo der Übergang der Abeitslosigkeit vom Land wo man war ins Heimatland abgetreten/übernommen wird. Wie das jetzt speziell in NL ausschaut kann ich Dir aber nicht sagen.

Gruss
Alex
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Astrid
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Killerloop :)
killerloop23 hat geschrieben:Ich hab die letzten 6 Jahre in AT und NL gearbeitet, werde mich im März in Deutschland wieder mit Wohnsitz anmelden (bin ab 01.02.09 arbeitslos).

Habe ich in Deutschland Anspruch auf ALG...?
Von der Bundesagentur für Arbeit gibt es ein pdf-File zum Thema: Auslandsbeschäftigung & Arbeitslosengeld.
Interessant für Dich ist der Punkt 3, in dem u.a. folgendes steht:
Sie haben im Ausland gearbeitet und wollen in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen?

3.1 Grundsatz: Zwischenbeschäftigung in Deutschland
Ausländische Versicherungs- oder Beschäftigungszeiten können für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann berücksichtigt werden, wenn zwischen der Auslandsbeschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit und Antragstellung in Deutschland eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde. Die Dauer dieser Beschäftigung ist nicht vorgeschrieben...

3.2 Ausnahmen: keine Zwischenbeschäftigung in Deutschland erforderlich
3.2.1 Überblick
Eine Beschäftigung in Deutschland nach einer Auslandsbeschäftigung ist nicht erforderlich, wenn
die Auslandsbeschäftigung als Grenzgänger ausgeübt wurde („echte“ Grenzgänger),
der Lebensmittelpunkt trotz der Auslandsbeschäftigung in Deutschland beibehalten wurde („unechte“ Grenzgänger),
in der Rahmenfrist (vgl. Ziffer 2) versicherungspflichtige Beschäftigungen in Deutschland von mindestens 12 Monaten ausgeübt wurden,
es sich um eine Auslandsbeschäftigung im Rahmen einer Entsendung handelte,
ein deutscher Staatsangehöriger eine Beschäftigung in der Schweiz ausgeübt hat....
Für mich liest sich das so, dass Du leider keinen Anspruch auf ALG I hast, wenn Du nicht auch während der Zeit Deiner Auslandstätigkeit einen Wohnsitz in Deutschland hattest und somit unter die Regelung Grenzgänger fällst... :(.

Es sei denn, Du würdest vor Deiner Reise noch einmal kurzfristig eine Beschäftigung (4 Wochen scheinen zu reichen) aufnehmen :idea:

Ansonsten bleibt Dir wohl nur das Arbeitslosengeld aus den NL - allerdings wäre ich nach dem, was ich jetzt von Deutschland gelesen habe, mit der Abmeldung des Wohnsitzes in den NL vorsichtig ;).

Vielleicht fragst Du noch mal persönlich bei der Agentur für Arbeit nach, ob es nicht noch eine andere Möglichkeit gibt...

Liebe Grüße
Astrid
killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Liebe Astrid,

vielen Dank für die Recherche! Ja, es ist wohl so, ich bekomme N.I.X.

Ich habe ja im tiefsten Holland gelebt, bin also kein Grenzgänger und einen Job in D werde ich so schnell nicht finden.

Mann, das ist mies. (Ich versuch mich an dieser Stelle nicht über die Hartz4-Empfänger aufzuregen, die in ihrem Leben den A*** noch nicht hochbekommen haben, aber trotzdem Kohle vom Staat kassieren)

Und ich müsste sogar noch meine Krankenversicherung in D selbst bezahlen, obwohl ich seit Ende meines Studiums gearbeitet habe.

Fair ist das nicht, aber was solls, dafür gehe ich auf Weltreise :wink:
Yasar
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von Yasar »

killerloop23 hat geschrieben:
...Mann, das ist mies. (Ich versuch mich an dieser Stelle nicht über die Hartz4-Empfänger aufzuregen, die in ihrem Leben den A*** noch nicht hochbekommen haben, aber trotzdem Kohle vom Staat kassieren)

Und ich müsste sogar noch meine Krankenversicherung in D selbst bezahlen, obwohl ich seit Ende meines Studiums gearbeitet habe.

Fair ist das nicht, aber was solls, dafür gehe ich auf Weltreise :wink:
Ich versteh das alles nicht!

Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du viele Jahre im Ausland gearbeitet und entweder dort Arbeitslosenversicherung bezahlt, oder darauf verzichtet und das Geld selber eingesteckt!?
Aber egal wie, Du hast keine Zahlungen in das deutsche Sozialsystem geleistet!?

Wie kommst Du dann darauf, daß jetzt, dieses System für Dich einspringen soll? Aus welchem Grund?

Und Du müsstest sogar Deine KV SELBST bezahlen!? Ja, wer denn sonst?

Du hast anscheinend genug Kohle gebunkert um eine größere Reise zu planen. Aber für Deine Absicherung soll die Allgemeinheit aufkommen?

Ich wäre bei diesen Vorgaben vorsichtig mit Einschätzungen Deinerseits vom sozialen Verhalten von Hartz4-Empfängern. So groß scheinen die Unterschiede in dem Bereich zumindest nicht zu sein!


Ansonsten: Ich versteh das alles nicht!
DER BILLIGHEIMER-TOURI ZERSTÖRT DAS WAS ER SUCHT IN DEM ER ES FINDET!
killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Nein, ich ärger mich drüber dass jeder Holländer in Holland und jeder Deutsche in Deutschland die Möglichkeit hat, sich von der Krankenversicherung befreien zu lassen hat und trotzdem bei Rückkehr (Schlimmstfall Koma) nicht Tausende von Euros an Krankenkosten hat!

Und das ist gekoppelt mit dem ALG-Anspruch.

Und ich habe Steuern gezahlt, jahrelang in Deutschland, dann in AT, dann in NL und nirgendwo bekomme ich was zurück dafür.

Ich MUSS alles selbst bezahlen und auch, wenn ich gar nicht im Land bin!

Und stell Dir vor, das Geld, was ich für die WR angespart habe, meine Zinsen versteuer ich auch IN DEUTSCHLAND! Man muss nicht in D leben, um trotzdem Steuern (Soli, Abgeltungssteuer, KFZ) zu bezahlen! :twisted:
killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Ach ja, die Kirchensteuer drück ich auch noch ab, ganz vergessen!
ana wandert aus
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von ana wandert aus »

Hallo Yasar,

wenn Du Dich nicht dem Vorwurf nationalstaatlicher Kleinkariertheit aussetzen willst wäre ich ein bißchen vorsichtiger mit dem Ton ... :roll:

Ich finde Ihr Anliegen völlig legitim, immerhin geht es darum (im Rahmen der europäischen Mobilität) seine Ansprüche mitzunehmen. Du kannst Dir sicher sein, dass Deutschland das Geld von den NL zurückfordert. Sie liegt also nicht Dir ( denn darum gehts Dir doch, als ehrlichem Steuerzahler) auf der Tasche, sondern will einfach nicht dafür bestraft werden, in einem anderen Land gearbeitet zu haben, in dem Sie als Ausländerin nicht die gleichen Rechte hat (siehe KV). Sorry, ich kann daran nichts Asoziales entdecken ...

@ killerloop: Mist, für Dich ist es wohl zu spät. Bekommst Du denn aus den NL ALG, wenn Du dem dortigen Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst?

@ alle: ich fände es schön, wenn sich noch mehr Leute zu dem Thema melden, das Problem haben ja sicher noch andere ...

Also, ich hab das jetzt so verstanden:
- man muss zwischen der Aufnahme der Arbeit im Ausland und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Zwischenbeschäftigung in D gehabt haben
- diese muss versicherungspflichtig sein, also im Prinzip 1 Monat (Gleitzone reicht wohl nicht?)
- dabei steht immer "die" Auslandsbeschäftigung, hat man wechselnde Verträge geht man wohl für die meisten leer aus, oder?

Hat da jemand Erfahrung und kann etwas Licht ins Dunkel bringen?

lg,
ana
Maxe
Kiebitz
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Registriert: 04 Feb 09 18:11

ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von Maxe »

Nabend,

habe so ziemlich dasselbe Problem gerade.
Wenn Du ALGI in Deutschland haben willst, obwohl Du gerade im EU-Ausland gearbeitet hast, brauchst Du Folgendes:

1. Musst Du 12 Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung gearbeitet haben. Egal, ob in D oder im EU-Ausland (Deine Arbeit im EU-Ausland weist Du mit dem Formular E301 nach, das Du bspw. bei der entsprechenden Botschaft bekommst, da hab ich's zumindest bekommen).

2. Und richtig, zwischen Auslandsbeschäftigung und Antragstellung musst Du versicherungspflichtig in D gearbeitet haben. Laut meiner Jobberaterin reichen aber 2 Tage. Also such Dir jemanden, der Dich für 2 Tage, am besten von Anfang an befristet, einstellt. Dazu muss er Dich natürlich anmelden, Sozialabgaben zahlen, Papierkram machen.

Ausnahme Grenzgänger: Du kannst auch darauf abstellen, ein sog. "unechter Grenzgänger" zu sein. Leider ist aus dem üblichen Beamtendeutsch nicht herauszubekommen, was die AfA da genau will. Ein verbliebener gemeldeter Wohnsitz, eine Familie oder eine Vereinsmitgliedschaft in D scheinen gute Kriterien zu sein. Mein Widerspruch läuft auch darauf hinaus, halt Euch auf dem Laufenden.

So weit, Grüße aus dem Norden
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