Ich glaube nicht, daß es so einfach ist.killerloop23 hat geschrieben:Liebe Astrid,
Ich habe ja im tiefsten Holland gelebt, bin also kein Grenzgänger und einen Job in D werde ich so schnell nicht finden.
Wenn Du in den NL gearbeitet hast, hast nach den NL - Bestimmungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du dort bleibst.
Wenn Du nach .DE gehst sollst nix kriegen ? Das glaub ich irgendwo nicht, weil das die Wanderungsbewegungen von Arbeitnehmern in der EU hemmt.
Du mußt 2 Wege unterscheiden:
1. Anspruch in .DE - hast wohl nicht weil Du in .DE nicht gearbeitet hast.
2. Anspruch in den .NL - hast Du erst mal, wenn Du dort bleiben würdest. Durch den Umzug kann der Dir nicht verloren gehen, weil Du sonst dumm wärst, in die .NL zu gehen.
Wenn Du mit Anspruch aus .DE ins EU - Ausland verziehst, kannst die Leistungen mitnehmen.
Siehe
http://www.arbeitsagentur.de/Dienststel ... tigung.pdf
Entsprechend heißt es da:
Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden und in einem
anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder in der
Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche
Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten
(Mitnahmezeitraum) dort weiter beziehen (Leistungsmitnahme).
Dh. Du mußt prüfen, unter welchen Voraussetzungen Du Deinen NL - Anspruch mitnehmen kannst ... Ansprechpartner ist wohl erst mal das NL - Arbeitsamt
Viel Glück
Markus