ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

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Markus-1969
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von Markus-1969 »

killerloop23 hat geschrieben:Liebe Astrid,

Ich habe ja im tiefsten Holland gelebt, bin also kein Grenzgänger und einen Job in D werde ich so schnell nicht finden.
Ich glaube nicht, daß es so einfach ist.

Wenn Du in den NL gearbeitet hast, hast nach den NL - Bestimmungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du dort bleibst.

Wenn Du nach .DE gehst sollst nix kriegen ? Das glaub ich irgendwo nicht, weil das die Wanderungsbewegungen von Arbeitnehmern in der EU hemmt.

Du mußt 2 Wege unterscheiden:

1. Anspruch in .DE - hast wohl nicht weil Du in .DE nicht gearbeitet hast.

2. Anspruch in den .NL - hast Du erst mal, wenn Du dort bleiben würdest. Durch den Umzug kann der Dir nicht verloren gehen, weil Du sonst dumm wärst, in die .NL zu gehen.

Wenn Du mit Anspruch aus .DE ins EU - Ausland verziehst, kannst die Leistungen mitnehmen.

Siehe

http://www.arbeitsagentur.de/Dienststel ... tigung.pdf

Entsprechend heißt es da:

Wenn Sie in Deutschland arbeitslos werden und in einem
anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR oder in der
Schweiz Arbeit suchen wollen, können Sie das deutsche
Arbeitslosengeld für die Dauer von höchstens drei Monaten
(Mitnahmezeitraum) dort weiter beziehen (Leistungsmitnahme).

Dh. Du mußt prüfen, unter welchen Voraussetzungen Du Deinen NL - Anspruch mitnehmen kannst ... Ansprechpartner ist wohl erst mal das NL - Arbeitsamt

Viel Glück

Markus
killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Maxe hat geschrieben:Nabend,

habe so ziemlich dasselbe Problem gerade.
Wenn Du ALGI in Deutschland haben willst, obwohl Du gerade im EU-Ausland gearbeitet hast, brauchst Du Folgendes:

1. Musst Du 12 Monate versicherungspflichtig innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung gearbeitet haben. Egal, ob in D oder im EU-Ausland (Deine Arbeit im EU-Ausland weist Du mit dem Formular E301 nach, das Du bspw. bei der entsprechenden Botschaft bekommst, da hab ich's zumindest bekommen).

2. Und richtig, zwischen Auslandsbeschäftigung und Antragstellung musst Du versicherungspflichtig in D gearbeitet haben. Laut meiner Jobberaterin reichen aber 2 Tage. Also such Dir jemanden, der Dich für 2 Tage, am besten von Anfang an befristet, einstellt. Dazu muss er Dich natürlich anmelden, Sozialabgaben zahlen, Papierkram machen.

So weit, Grüße aus dem Norden
ich bin ein Schritt weiter, ich habe jemanden, der mich für einen Tag soz.fplichtig einstellt, damit ich meinen Anspruch nicht verliere.

Aber neues Problem ist nun:

Dazu müsste ich eine dt Sozialversicherungsnummer haben und eine dt. Krankenkasse. Die habe ich aber nicht, da ich ja weiterhin bei meiner NL Krankenkasse versichert bleibe.....! Dilemma, Dilemma!
killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

So, auf den letzten Drücker scheint noch was zu gehen!!!

Also, ich habe jemanden, der mich sozversicherungspflichtig melden würde und mich für 2-3 Tage einstellen würde. Dabei wird wohl meine NL-Krankenkasse akzeptiert!

Frage: Es reicht ja schon theoretisch ein Tag in D sozialversicherungspflichtig gearbeitet zu haben.
Soll ich mich trotzdem mehrere Tage anstellen lassen um auf der sicheren Seite zu sein?

Jetzt habe ich nur noch folgendes "Problem": Mann muss sich spätestens am Tag der Arbeitsloswerdung bei der Arge melden, d.h. das Beste ist, ich lasse mich von "dem Jemanden" anstellen von zB heute bis Freitag und gehe dann am Freitag gleich zur Arge, oder auch am Donnerstag schon, (obwohl ich da eigentlich ja arbeiten müsste :roll: )

Geht das so? Ist da auch kein Denkfehler drin?

Ich hab Angst, bei der Arbeitsagentur anzurufen und nachzufragen, will ja keine schlafenden Hunde wecken...
nicoleh
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von nicoleh »

Hallo!

Der Thread ist schon ne ganze Zeit her, würde mich aber interessieren, ob das denn geklappt hat?!
Befinde mich in einer ähnlichen Situation und es geht mir auch eher um die deutsche K rankenversicherung als um alles andere.

Danke!
N
killerloop23
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Geht!
nicoleh
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von nicoleh »

Super! Hast du meine private nachricht bekommen? Hab noch zwei, drei Fragen.

Danke Dir!!



[Bitte frage hier & allgemeindienlich - oder poste die Antworten auf Deine 2, 3 Fragen, damit andere auch profitieren. :idea: Danke 8) ]
Laine7
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von Laine7 »

Hallo,

wie sieht die Thematik bei Arbeit in einem nicht EU-Land (Schweiz) aus?
Hat hier jemand Erfahrung gemacht?
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Laurenz
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ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von Laurenz »

Hi Laine :)

Den von Markus-1969 geposteten Link zur Mitnahme von Leistungen (Arbeitslosengeld) bei innereuropäischem Umzug gibt es nicht mehr.
Leistungsmitnahme ist aber immer noch bis zu 3 Monaten (in Einzelfällen bis zu 6 Monaten) möglich:
Falls Sie im europäischen Ausland (EU/EWR/Schweiz) Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, können Sie diesen Leistungsanspruch unter Umständen nach Deutschland mitnehmen. Die Mitnahme von Ansprüchen muss bei der Arbeitsverwaltung im Ausland frühzeitig beantragt werden und ist nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausreise bereits mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet waren, die Arbeitsverwaltung Ihnen aber kein adäquates Arbeitsangebot vorlegen konnte oder aufgrund der momentanen Arbeitsmarktlage eine zeitnahe Vermittlung in Arbeit nicht zu erwarten ist. Ihr Anspruch auf Leistungen wird mit dem Formblatt PD U2/E303 bescheinigt.

Wenn Sie mit dem Formblatt PD U2/E303 Ihren Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zum Zwecke der Arbeitssuche nach Deutschland mitnehmen möchten, sollten Sie das Formblatt rechtzeitig (mindestens 4 Wochen vor Ausreise) bei der Arbeitsverwaltung des Landes beantragen, in dem Sie jetzt arbeiten. Sonst kann das Formblatt PD U2/E303 unter Umständen nicht rechtzeitig ausgestellt werden und müsste Ihnen an Ihre Adresse in Deutschland nachgesendet werden. Dies kann zu Verzögerungen bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes in Deutschland führen.

Das Formblatt PD U2/E303 müssen Sie in Deutschland vorlegen, wenn Sie hier die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld beantragen. Die Weiterzahlung der Leistungen ist auf maximal drei Monate begrenzt. Im Verfahren PD U2 (Mitnahme des Arbeitslosengeldanspruchs aus EU-Ländern) kann dieser Zeitraum im Einzelfall auf maximal sechs Monate verlängert werden. Falls Sie in Deutschland keine Arbeit finden und in das Land zurückkehren wollen, aus dem Sie den Anspruch mitgebracht haben, müssen Sie das vor Ablauf der festgelegten Frist tun, um dort weiter Leistungen beziehen zu können. Sofern Sie in Deutschland bleiben und keine Arbeit aufnehmen, erlischt je nach Ländergesetzgebung möglicherweise Ihr Anspruch im Herkunftsland!
Quelle: Bundesagentur für Arbeit


Ebenfalls gibt es nicht mehr die hier vor kurzem gestellt Frage nach der Höhe des Arbeitsentgeldes, um das Krierium einer Zwischenbeschäftigung zu erfüllen :?:.

Da man sich erst durch sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwirbt, gehe ich davon aus, dass das monatliche Einkommen ÜBER 400 EURO liegen muß, auch wenn ich dazu keine rechtsverbindlichen Infos im Netz gefunden habe.

Gruß
paukipaul
Mitglied im WRF
Beiträge: 309
Registriert: 24 Sep 10 4:08

ALG-Ansprüche als Deutsche? / Nicht in D gearbeitet

Ungelesener Beitrag von paukipaul »

Hi,

ich habe 2 Jahre in D änemark gearbeitet (Steuern in D änemark bezahlt), und mit ein bisschen Hickhack anstandslos in D eutschland ALG1 für ein Jahr bekommen, den höchstmöglichen Satz, D änemark ist garnicht in der EU, aber mit dem Formular e301 (glaub ich war das) ging das.

Leider muß der Arbeitgeber dazu ein entsprechendes Formular ausfüllen, das sollte man also besprechen, bevor man nach D eutschland wieder zurückgeht
und leider kann es auch sehr gut sein, dass die deutschen Behörden davon keinen Plan haben, da braucht es ein bisschen Fingerspitzengefühl.

Aber gehen tut es definitiv, selbst wenn es erscheint, dass das Land nicht zur EU gehören tut. Also, versuchen würd ich es auf jeden Fall.

Meine Schwester war in N orwegen, und hat auch ALG1 bekommen.
Ich habe AS und deswegen Probleme mit der Dudenkonformen Rechtschreibung.
Außerdem komm ich oft als Arrogant und überheblich rüber. Das bin ich nicht und ich kann auch nichts für jemandes negative Gefühle.
Macht das mit euch selber aus.
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