Arbeitslos zw. Ausbildung u. Arbeitsbeginn: Urlaubsanspruch?

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MaxK
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Arbeitslos zw. Ausbildung u. Arbeitsbeginn: Urlaubsanspruch?

Ungelesener Beitrag von MaxK »

Hallo,

ich will mal bei euch nachfragen, denn das ist doch etwas undurchsichtig - das ganze. Habe mir auch schon die anderen Beiträge hier angesehen, aber die waren schon etwas älter und da ändert sich ja dauernd was...

Ich habe eine Ausbildung gemacht und einen Tag nach der Prüfung mich arbeitslos gemeldet.
Ich will eigentlich nur eine kleine Auszeit von 2 Monaten.
Wie würdet ihr das jetzt machen.

In einem alten Beitrag habe ich gelesen, dass man sich wieder aus der Kartei austragen soll, damit man bei Wiederkehr Anspruch auf das Geld hat. Bei mir verhält sich das aber anders, da ich nach zwei Monaten wieder arbeiten werde

Viele Grüße
max
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Astrid
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Arbeitslos zw. Ausbildung u. Arbeitsbeginn: Urlaubsanspruch?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Max,

wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du in der glücklichen Lage, Deine Ausbildung beendet, einen erst in zwei Monaten beginnenden Arbeitsvertrag in der Tasche zu haben und die Zeit der Arbeitslosigkeit für eine Reise nutzen zu wollen ?!

Die Bundesagentur für Arbeit schreibt zum Thema: Arbeitslos & Urlaub folgendes:
Arbeitslose müssen ihren Arbeitsvermittler in die Urlaubsplanung einbeziehen.
Die Ferienzeit steht vor der Tür und vielen Arbeitslosen stellt sich die Frage, ob und wie lange sie Urlaub machen und verreisen dürfen.
Wer arbeitslos ist, hat Verpflichtungen gegenüber der Versichertengemeinschaft und der Agentur für Arbeit. Und wie auch in einem Betrieb üblich, kann man auch hier nicht einfach wegfahren, sondern muss dies vorher besprechen, beantragen und genehmigen lassen. Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose aber keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler.
Antragsteller oder Bezieher von Arbeitslosengeld müssen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit ständig zur Verfügung stehen; den Vorschlägen zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten können, also für die Arbeitsagentur an jedem Werktag erreichbar sein. Ein bei der Post gestellter Nachsendeantrag reicht hierfür
nicht aus. Nur wenn während der Urlaubszeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung geplant sind, besteht die Möglichkeit, bis zu drei Wochen im Kalenderjahr – unter Fortzahlung der Leistung – in „Urlaub“ zu fahren. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist grundsätzlich kein Urlaub möglich, da in dieser Zeit die Chancen auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am größten sind. Hier kann die Agentur nur in begründeten Ausnahmefällen zustimmen. Erfährt die Agentur für Arbeit nachträglich von einem nicht genehmigten
Urlaub, so muss nicht nur das überwiesene Geld zurückgezahlt, sondern auch mit einem Bußgeld oder sogar mit einer Strafanzeige gerechnet werden...
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur empfehlen, offen mit dem für Dich zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen und ihm Deine Situation zu schildern.

In meinem Fall war es kein Problem, zu verreisen, da ich - wie Du - wenige Wochen später bereits wieder eine Stelle hatte und somit dem Arbeitsmarkt nicht wirklich zur Vermittlung zur Verfügung stand.
Meine Akte erhielt einen entsprechenden Vermerk, dass ich mich ab dem Datum XY wieder in einem Beschäftigungsverhältnis befinde und keine weiteren Arbeitsvermittlungsangebote benötige.

Mein Arbeitslosengeld wurde anstandslos weiter bezahlt und ich bin verreist :).

Liebe Grüße
Astrid
MaxK
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Registriert: 02 Mär 08 11:44

Arbeitslos zw. Ausbildung u. Arbeitsbeginn: Urlaubsanspruch?

Ungelesener Beitrag von MaxK »

Hallo Astrid,

so wie du es zusammengefasst hast stimmt es.
Ich war jetzt einmal da und musste mehrere Zettel ausfüllen, da ich in den zwei Monaten ja was finden könne. Das Problem ist aber, dass ich eigentlich weg wollte. Ich hätte große Lust da anzurufen, damit sie mich wieder aus der Kartei austragen. Auf die paar Euro kann ich verzichten, mir geht es nur um die Versicherung und ob es noch andere Möglichkeiten gibt.
jot
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Arbeitslos zw. Ausbildung u. Arbeitsbeginn: Urlaubsanspruch?

Ungelesener Beitrag von jot »

Du hast dich ja bereits arbeitslos (sowie arbeissuchend) gemeldet, insofern musst du nun nur noch bei der Arbeitsagentur anrufen und Bescheid sagen, dass du ab dem xx.xx.2009 eine Zusage für eine Arbeitsstelle hast (insofern keine Vermittlungsangebote mehr benötigst). Bis dahin hast du natürlich weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern du nicht rückwirkend eingestellt wirst - war bei mir damals der Fall und so musste ich, obwohl diese Überbrückungszeit unbezahlter "Sonderurlaub" war, meine Arbeitslosenhilfe wieder zurückzahlen).
Dass du eine Reise planst braucht den Sachbearbeiter IMHO nicht zu interessieren, für ihn zählt eigentlich nur, dass du eine Arbeitsstelle gefunden hast und somit nicht mehr vermittelt/weiterqualifiziert werden musst.

[ist zumindest mein Stand der Dinge, aber kann sein dass sich da in den letzen Jahren ein paar Kleinigkeiten geändert haben]
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