Österreich: Geringfügige Beschäftigung - worauf achten?

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
Einzelthematische Sachfragen zu Reisezeit, Bürokratie zu Visa, ArbeitsAgentur, Reiseversicherungen (Nicht: Auslandskrankenversicherung, s.u.), besondere Umstände beim Reisen, Grobplanung... (Nicht: Flugtickets, Schifftransport, s.u.)
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke! :)
Benutzeravatar
Ulver
WRF-Mitglied
Beiträge: 24
Registriert: 24 Mär 08 21:02

Österreich: Geringfügige Beschäftigung - worauf achten?

Ungelesener Beitrag von Ulver »

Muss man auf etwas besonderes achten, wenn man sich in Österreich geringfügig Beschäftigen lässt?
Benutzeravatar
26martini06
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 142
Registriert: 28 Sep 07 9:25
Wohnort: Busreisend, oft in Wien

Österreich: Geringfügige Beschäftigung - worauf achten?

Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

Ulver hat geschrieben:Muss man auf etwas besonderes achten, wenn man sich in Österreich geringfügig Beschäftigen lässt?
spät aber doch;-)

theoretisch solltest Du mind 1x im Monat im Betrieb gesehen werden. Theoretisch ( gesetzlich) gibt es eine tägliche, wöchentliche und monatloche Höchstarbeitszeit, sowie ein höchsteinkommen (geringfügigkeitsgrenze) und Du mußt auich als "geringfügig beschäftigt" von Dienstgeber bei der Gesetzlich Krankenkasse GKK angemeldet werden.

In derPraxis läuft das meist so ab, das mab ohnehin in fast jedem Betrieb arbeitet wann man gebraucht wird und sämtliche Richtlinien un Gesetzte - Gott sei Dank - Mißachtet werden.

So arbeitet meine Frau oin der PRAXIS im Jahr 4 Monate )voll) und ist das restliche JAhr in "Zeitausgleich". Das ist auch eine (illegale) geringfügige Beschäftigung --- Steuer - und Sozialversicherungsfrei. Möglichkeit der Selbstversicherung wie oben erwähnt gegeben.

LG M
Thoor76
Kiebitz
Beiträge: 7
Registriert: 16 Okt 15 13:10

Österreich: Geringfügige Beschäftigung - worauf achten?

Ungelesener Beitrag von Thoor76 »

Zur geringfügigen Beschäftigung habe ich eine Frage .
Angenommen ich habe Arbeitsloseggeldanspruch und melde mich Arbeitslos. Dann gehe ich auf Weltreise. Das Arbeitslosengeld wird gestoppt. In der Zwischenzeit melde ich mich geringfügig an und zahle die Selbstversicherung ein.
Wird mir hier der Arbeistlosengeldanspruch gekürzt? oder bleibt der in voller Höhe aufrecht?

Danke !


[Frage in passenderes Thema verschoben - Astrid :)]
Benutzeravatar
26martini06
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 142
Registriert: 28 Sep 07 9:25
Wohnort: Busreisend, oft in Wien

Österreich: Geringfügige Beschäftigung - worauf achten?

Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

Das kommt auf die Dauer Deines Auslandsaufenthaltes an:
bei sehr kurzem Aufenthalt meldest Dich zurück - bekommst einen Termin und wieder den alten Geldbetrag
bei längerer Unterbrechung musst Du einen neuen Antrag stellen, der wie folgt berechnet wird:
in der ersten Jahreshälfte auf Grundlage des Einkommens aus dem Vorvorigem jahr
in der zweiten Jahreshälfte wird als Grundlage das Einkommend es Vorjahres herangezogen. Wenn Du da gerade unterwegs warst wird's traurig ausschauen denn dann würde hier in Deinem Fall die Geribgfügigkeit als Bemessung ehrhalten müssen.

Praktisch: Du meldest Dich 05/2015 und stellst Deinen ALG-Antrag: Bemessungsgrundlage Jahreseinkommen 2013
Du stellst den Antrag 07/2015: Bemessungsgrundlage Jahreseinkomen 2014

Du meldest Dich nach einer Unterbrechung 09/2015 wieder beim AMS, letzter ALG-Bezug war 07/2015: es wird kein neuer ANtrag benötigt, Du erhältst wieder das selbe Taggeld wie 07/2015 Die Bezugsunterbrechung darf bis 62 Tage dauern, danach wird wie oben verfahren.

Urlaube im Inland müssen dem AMS gemeldet werden führen aber zu keiner Bezugsunterbrechung. Urlaube im Ausland sind unverzüglich zu melden, was ich auch dringend empfehle. Ein Verstoß führt in jedem Fall zu Rückzahlungen und Konsequenzen im weiteren Bezug (z.B. Meldetermine in Wochenintervallen und häufiger). Die Ab/Anmeldung ist unkompliziert und online machbar, kostet nichts und man ist auf der sicheren Seite. Das man während des Auslandsaufenthaltes keinen Geldbezug erhält sollte man schon verkraften können. Die Rückzahlung der bezogenen Geldbeträge kann einem hingegen bildlich "das Genick brechen", insbesondere wenn man z.B. auch Kurse besuchen musste und die Kurskosten ebenfalls zu retounieren sind.
Trioler
WRF-Mitglied
Beiträge: 12
Registriert: 02 Jun 13 10:26

Österreich: Geringfügige Beschäftigung - worauf achten?

Ungelesener Beitrag von Trioler »

26martini06 hat geschrieben:Das kommt auf die Dauer Deines Auslandsaufenthaltes an:
bei sehr kurzem Aufenthalt meldest Dich zurück - bekommst einen Termin und wieder den alten Geldbetrag
bei längerer Unterbrechung musst Du einen neuen Antrag stellen, der wie folgt berechnet wird:
in der ersten Jahreshälfte auf Grundlage des Einkommens aus dem Vorvorigem jahr
in der zweiten Jahreshälfte wird als Grundlage das Einkommend es Vorjahres herangezogen. Wenn Du da gerade unterwegs warst wird's traurig ausschauen denn dann würde hier in Deinem Fall die Geribgfügigkeit als Bemessung ehrhalten müssen.

Praktisch: Du meldest Dich 05/2015 und stellst Deinen ALG-Antrag: Bemessungsgrundlage Jahreseinkommen 2013
Du stellst den Antrag 07/2015: Bemessungsgrundlage Jahreseinkomen 2014

Du meldest Dich nach einer Unterbrechung 09/2015 wieder beim AMS, letzter ALG-Bezug war 07/2015: es wird kein neuer ANtrag benötigt, Du erhältst wieder das selbe Taggeld wie 07/2015 Die Bezugsunterbrechung darf bis 62 Tage dauern, danach wird wie oben verfahren.
Das kann ich so nicht bestätigen.

Ich habe 2-3 Monate ALG bezogen dann für 1 Jahr 2 Monate abgemeldet zum reisen und ich war während der Zeit über Dienstleistungsschecks geringfügig beschäftigt um mich versichern zu können (so 10€/Monat).
Jetzt habe ich mich wieder angemeldet und kann laut aussage AMS noch für 190 Tage das volle ALG beziehen Bemessungsgrundlage hat sich nicht geändert gegenüber meinem ersten Bezug
  • Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Reiseplanung & Reisevorbereitung von Langzeit-, Welt- u.a. Individualreisen - Info-Pool“